Titel
Slavery after Rome, 500–1100.


Autor(en)
Rio, Alice
Reihe
Oxford Studies in Medieval European History
Erschienen
Anzahl Seiten
XI, 285 S.
Preis
£ 65.00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Ludolf Kuchenbuch, Berlin

Dass die Sklaverei, obwohl seit Anbeginn der westlichen Moderne moralisch geächtet, rechtlich verboten und politisch bekämpft, nie abgeschafft bzw. besiegt werden konnte, vielmehr in vielen Falten und Säumen des kapitalistischen Weltsystems fortwirkte und derzeit in erschreckender Vielfalt und Vielzahl weltweit „zurück“ ist, leugnet niemand. Umso wichtiger ist historische Aufklärung, die in die Tiefe geht. Da kommt ein ungewöhnlich provokatives, ideenreiches Buch gerade recht, das ebenso klar gebaut im Ganzen wie komplex argumentierend im Detail ist und waghalsig in der Auslegung des Verhältnisses zwischen Normen und Praxis.

Rio schreibt bildreich, idiomatisch aufgeladen, nicht um Kritik und Urteil verlegen, nahezu pausenlos argumentierend; und oft bestimmt dabei der persuasive Konjunktiv die Diktion. Dies zu Recht, weil die Verhältnisse, um die es geht, nun einmal nicht einfach aufzudecken und nicht sicher einzuordnen sind – und weil Rio Neues zu sagen wagt. Es geht ums Eingemachte im so schwierigen Verhältnis zwischen Norm und Wirklichkeit der Unfreiheit.

„Slavery after Rome“ ist ein Buch über das Besondere einer Epoche. Es bietet ein Panorama von Unfreiheiten, die wenig bis kaum etwas mit den Zeiten davor und danach zu tun haben, einen Parforceritt durch die sechshundertjährige Geschichte eines totalisierenden, alle sozialen Zusammenhänge nicht nur berührenden, sondern auch durchdringenden Phänomens. Insofern handelt es sich um ein Buch, in dem es nicht nur um „die“ Sklaven und Sklavinnen als sozialem Bodensatz geht, sondern um eine langfristige Umprofilierung des „spectrum of unfreedom“ im Spannungsfeld zwischen der rechtlich-institutionellen (ideologischen) und der sozialen (praktischen) Reproduktion der Gesellschaft (S. 13). Es geht um eine Zeit, die geprägt war von einer eigenartigen slavery, die aber ohne ihr systemisches Pendant und langfristiges „Produkt“, den serfdom, nicht eigentlich verständlich wird.1 Der Titel, so griffig er daherkommt, verengt also die sachlich viel weitere Anlage des Buches.

Im Gegensatz zur früheren wirtschafts-, sozial- und rechtsgeschichtlichen Forschung, die in vereinfachender Typisierung und linearem Wandel verharrt, will Rio auf die Komplexität und Flexibilität frühmittelalterlicher slavery, ihre regionale Vielfalt, ihre unterschiedlichen Ursachen und Folgen hinaus. Nicht rassisch determiniert, nicht in kultureller Fremdheit, nicht in religiöser Differenz, nicht in ökonomischer Funktion, nicht in einer Klassenlage gründend, müsse die frühmittelalterliche Sklaverei verstanden werden und vor allem nicht als rechtlich präzises Statusgefüge, als normativ strukturierte reale „Lage“ bzw. soziale „Schicht“ – trotz der Fortwirkung römisch-rechtlicher Normen und Formen.

Rio dreht den Spieß um. Unfreiheit (unfree status) versteht sie – analog zur Verwandtschaft – “as a strategy, that is, how and why it was produced and reproduced, …, as a result of an act of labelling rather than as a static object“ (S. 10f.). Ausgehend von diesem praxeologischen Konzept sozialer Beziehungen dient slavery als ein unverzichtbares Instrument der rivalisierenden Mächtigen, den Abhängigen zur Durchsetzung verschiedenster Ziele möglichst viele Rechte zu verweigern, während es beim serfdom umgekehrt um den grundsätzlichen Zugang zu einzelnen Rechten für die Abhängigen geht (S. 14). Das ist eine Hypothese, die ernsthafte Beachtung und eingehende Prüfung verdient.

Die Konstruktion des Buches ist konsequent. Der Rahmen: enger Einstieg – das simpel dualistische römische Sklavenrecht (liber/servus) –, enger Ausstieg – die hochmittelalterliche Zweiheit von „personal serfdom“ und „unfree tenancy“ –, und dazwischen ein sachlich und räumlich so breit wie möglich entfaltetes, ungleichheitspraktisches serviles Innenleben. Gegliedert ist es in drei Teile zu insgesamt sechs Kapiteln: I Diversity: Ways in and ways out (S. 17–131), II Regularities: The Logic of Diversity (S. 132–211), III The institutional framework: Continuity and Change (S. 215–245). In jedem Kapitel wird größter Wert sowohl auf großräumige bzw. regionale Eigenheiten gelegt (Francia, Italy, Iberian Peninsula, Anglo Saxon England, Ireland / Wales, Byzantium) und versucht, durch prägnante Fälle Anschauung über jeweilige Besonderheiten zu bieten.

Zuerst werden die externen und internen Wege ins Sklave-Sein ausgebreitet (Pattersons intrusive Sklaverei). Was man über die Versklavungen mittels Raub und Kauf weiß, ist leider sehr wenig (Kapitel 1). Schon mehr über Selbstverkauf, Schuld- und Strafverknechtung, die stets Einzelne betrifft (Kapitel 2). Für die erborene Unfreiheit (Pattersons extrusive Sklaverei) wird aufs Kapitel 4 verwiesen. Zum formellen Aus-Weg, den Freilassungen, kann Rio anhand ihrer Vorarbeiten aus dem Vollen schöpfen. Hier gelingt ihr ein Panorama, in dem deren enorme Formen-, Funktions- und Wandlungsvielfalt neuartig ausgeschöpft ist. So schwer das numerische Gewicht der Einzel- bzw. der Massen-Freilassungen auch zu ermessen ist – sie sind als Phänomen im kulturellen Vergleich „extremely peculiar“, weil sie ganz verschiedene Funktionen für die Freilasser sowie für die Freigelassenen haben. Sie dringen viel tiefer ins soziale Gewebe ein als die binäre „master-servant relationship“, sie entwickeln große Anpassungskraft beim Wandel des Verhältnisses zwischen den unfreien und den freien Teilen der Gesellschaft und sie zeigen, wie wichtig das machtrhetorische Spiel mit der Freiheit bzw. Unfreiheit unter den Beteiligten, das heißt nicht nur den Herrschenden, sondern auch der Beherrschten ist. Das alles bedeutet aber längst nicht, dass die Freilassungen maßgeblich zur Genese des späteren serfdom beigetragen hätten, was seit Marc Blochs großer These über „The Rise of Dependant Cultivation and Seignorial Institutions“ (1941) immer noch verbreitet angenommen wird.

Die beiden Schauplätze, wo sich alltägliche Herrschaft und Ausbeutung der Unfreien in all ihren Variationen entfalten, machen den zweiten Teil des Buches aus: „Household“ (Kapitel 4) und „Estate Communities“ (Kapitel 5). Rios großräumige Umschau zur Haushaltssklaverei zeigt, wie schwierig es ist, hier ein klares und zugleich differenziertes Profil zu zeichnen. Zwischen dem mediterranen Süden bzw. Osten, wo urbane Kaufsklaverei in Großhaushalten und Gewerben fortwirkt, und dem irischen Nordwesten, geprägt vom Knechte/Mägde-Wesen rivalisierender Clans, breitet sich ein ebenso großräumig wie lokal differenziertes, nur sehr schwer überschaubares Feld von vermögenslosen Sklaven in freibäuerlichen Höfen und aristokratischen Landgütern aus – in ersteren nur punktuell fassbar bei urkundlichen Transfers, in letzteren breiter belegt durch die großen Land- und Einkommensregister, wo sowohl Gruppen unbehauster Fronhof-Unfreier (prebendarii) oder mancipia frondienstpflichtiger Bauern verbreitet gewesen sein dürften. Aber waren sie alle wirklich Sklaven – oder doch lediges Gesinde, das unter den Bauern zirkulierte und für die Herrenzwecke verfügbar war? Rio vermittelt insgesamt den Eindruck, dass Haushaltssklaverei die eigentliche Normalform radikaler Unfreiheit der Zeit war, mit der alle Aristokraten in viele Richtungen experimentierten, dass aber zugleich unübersehbar ist, wie der Servilisierungsdruck sich vom Prinzip des erborenen Sklave-Seins zum Blick auf die agrarische Ausbeutbarkeit der Sklaven verschiebt.

Solide Rechnung trägt Rio in Kapitel 5 der aktuellen Forschungslage über die Formenvielfalt der estate communities (bipartites System, Betriebsgrundherrschaft, Villikation) und über die in sie eingebundenen Inhaber (servile tenants) kleiner Hofstellen (mansus). Ihrer Perspektive treu, deutet sie aber die Ursache für die dortigen servilen, eben nicht mehr sklavistischen Verhältnisse konsequent um. Die bisherige, sozialstrukturell ausgerichtete Forschung hat sich bei der Ordnung der diversen Kategorisierungen dieser Leute (coloni, mansuarii, manentes, lidi, servi, familia usf.), ihrer Hofstellen (mansusingenuilis, lidilis, servilis) sowie der an beide – Leute bzw. Hofstellen – gekoppelten Lasten (opus, debitus, census, servitium usf.), die ja von Domäne zu Domäne, von Herrschaft zu Herrschaft, von Region zu Region changieren, stets am Modell des geburts-normativen Dualismus (ingenuus / servus) und seiner ökonomisch verursachten Nivellierung zu servilen Bauern orientiert. Rio zieht einen ganz anderen, sehr einfachen Schluss: Alle jeweiligen Bezeichnungskonglomerate sind eigentümliche Resultate von Aushandlungen sowohl zwischen den benachbarten Herren als auch zwischen dem jeweiligen Herrn und seinen Familiaren vor Ort! Damit radikalisiert Rio die von mir 1978 präsentierte These von „Rentenlandschaften“, mit der ich auf den Einfluss von regionalen Gewohnheiten auf die Abgaben- und Dienstkonglomerate in den Domänen hinweisen wollte. Rio verkleinert den Maßstab also noch einmal: Bestimmend für eine rigide oder legere Handhabung der „Unfreiheitssprache“ (und damit der Servilisierungspolitik) waren die lokalen bzw. domanialen Kräfteverhältnisse.

Aus dieser Sicht sind die in den Registern festgeschriebenen Verhältnisse als situativ produzierte Kompromisse zu verstehen. Dass es – unter deren Decke – im Gezerre um Geburtsstatus, Heiratslizenz, Herrenzugehörigkeit, lokale Hierarchie und vor allem um Abgaben und Frondienste viel beweglicher zuging, zeigen die Urkunden über Streitfälle vor Gericht. Sie nehmen im Laufe des 9. Jahrhunderts deutlich zu, Beweis genug für Rio, dass die Unfreiheits-„Keule“ keinesfalls weniger benutzt wurde, sondern häufiger. Aber in einem neuen Sinne, der nicht mehr in der unfreien Geburt, sondern in bodenbezogenen servilen Lasten gründete und somit zunehmend seine sklavistische Rigidität verlor. Die Folge: die Leute galten nicht mehr als entweder-oder, sondern als mehr-oder-weniger frei bzw. unfrei.

Der deutlich kürzer gefasste dritte Teil dürfte diejenige Forschung besonders provozieren, die der Geltung und Wirkung der institutionalisierten Ungleichheitsnormen eine, wenn nicht die entscheidende Rolle im sozialen Getriebe zuspricht – die Rechts- und die Dogmenhistorie. Erst am Ende ihres Buches fragt Rio, wie die praktischen Verweigerungen oder Konzessionen von Rechten „might have been both reflected in and fascilitated by rules and concepts“ (S. 215). Dies deshalb, weil sie die secular laws und church canons eben nicht für die Ausgangspunkte der Servilisierungspaktiken hält, sondern für deren Resultat („outcome“).

Auch hier hat Rio eine komplex gefügte, im Gesamtsinn aber durchaus einfache Antwort parat. Die Komplexität gründet in der Schwierigkeit, das Verhalten der drei Agenten – Klerus („church“), Hegemon („state“) und Aristokraten („lords“) – voneinander abzugrenzen, sind sie doch alle Herren über „ihre“ unfreien Leute. Differenzen sind am besten in den Feldern der Ehe, der religiösen Rechte und Pflichten, der Reproduktion der Statuskategorien, der Familie, des Eigentums und des Erbes zu erkennen.

Die Politik der Kirchen – alles andere als ein homogener Block – gegenüber den Unfreien besteht einerseits darin, deren Geschlechtsleben, Arbeits- bzw. Feiertagsmoral und liturgisches Verhalten zu kontrollieren. Andererseits tritt der Klerus als steter Mahner gegenüber allen Formen harter Behandlung auf, droht mit jenseitigen Strafen, nimmt Hilfsbedürftige in patronalen Schutz, verteilt Almosen.

Die Maßnahmen der Könige zur Ordnung von Statushierarchien, zur Klärung von Statuskonflikten, Heiratsverhalten und Herrschaftszugehörigkeit versteht Rio gerade nicht als Maßnahmen im Sinne konkreter Sozialpolitik, sondern als Servilitäts-Rhetorik auf höchstem Regulierungsniveau, will sagen als schiedsrichterliche, kaum sanktionierbare Normen-Vorgaben für Aristokraten, die einen legitimen Bezugsrahmen für die Durchsetzung ihrer Interessen brauchten. Rio vergleicht diese Funktion mit der des Goldstandards als Wertindex für ein Währungssystem (S. 244): Status-Recht als „a bargaining tool, deployed strategically as a means of obtaining something else“ (S. 241). Mehr Einfluss auf die Servilisierungspraxis der Lords untereinander und gegenüber ihren Familiaren vor Ort war für die Zentralgewalt nicht „drin“. Zu diesem im Detail schwer zu fassenden Spielraum beschränkt Rio sich auf wenige kontrovers diskutierte Felder: die „mixed marriages“ und das Aufkommen neuer „markers of unfreedom“ – soziale Termini, Genealogien. Am wichtigsten ist aber, dass die Aushandlungen zum servilen Status sich nun auf die erbliche Abhängigkeit von nicht nur einem partikularen Herrn beziehen – eine extrem wichtige Erkenntnis im Blick auf die für die feudale Machtdynamik so charakteristische Mehrherrenschaft über die Unfreien.

Ein Buch, das mit einer so starken Hauptthese, aber auch mit einer Fülle von neuen Einzeleinsichten aufwartet, wird Widerspruch hervorrufen und – hoffentlich – eine Debatte ins Rollen bringen. Mich hat Rios hinreißend englischer Pragmatismus wirklich aufgeregt – meist im Positiven, denn er dient vorzüglich dazu, zähe „Re-Stimaginationen“ naiver sozialstruktureller Realitäts-Unterstellungen im Schriftgut der Zeit zu entwerten, ja zu tilgen – eigene eingeschlossen!

Mit den nun folgenden Hinweisen möchte ich mich an diesem extrem wichtigen Projekt beteiligen – aber in einem anderen, eher deutschen Sinne, der zwar auch radikal aufs soziale Handeln zielt, aber vermittelt durchs herrschaftliche Denken im Medium eines eigenartigen poströmisch-kirchlichen Lateins. Ich votiere also – dasselbe Ziel vor Augen – für mehr semantische Aufmerksamkeit im Ausdruckfeld der Servilisierung (und De-Servilisierung). Ein solches Ergänzungsprogramm lässt sich an dieser Stelle natürlich nicht ausbreiten. Ich kann nur mit wenigen Stichworten andeuten, worum es geht.

Rio hat sich zielsicher auf die Funktion des Servilitäts-Arguments für das soziale Milieu konzentriert (ihre so anschauliche case-Methode). Sie hat diese aber, gut verständlich für ihr Lesepublikum, darstellungssprachlich umgesetzt, ohne überlieferungssprachliche Analyse. Sie hat sich entschieden, vom „legal“ bzw. „servile status“ statt von der conditio bzw. dem iugum servitutis zu sprechen. Damit begab sie sich der Möglichkeit, den jeweiligen Gebrauch der Wortfamilie der Unfreiheit zu profilieren bzw. zu präzisieren – servus, servilis, servitium, servitialis, besonders aber servitus, den Schlüssel-Begriff zur Sache. Viel zu wenig hat Rio sich um die von ihr beiläufig „Nebelwörter“ genannten Sekundärbezeichnungen für die verschiedensten Abtönungen der Servilität gekümmert, und dadurch ist ihr gewissermaßen weggerutscht, wie wichtig soziale Termini wie homo, mancipium, familia nicht nur als Ergänzungswörter zur Unfreiheit waren, sondern als neuartige Sinnträger, die der servitus-Familie langfristig entscheidende Konkurrenz machten.

Semantische Aufmerksamkeit bezieht sich eben nicht allein auf die blanke Wortwahl und wenige Fahnenwörter. Jedes Dokument, das erweist die binnentextuelle Bedeutungssuche, bietet adjektivische, nominale und verbale Wortverbindungen und syntaktische Kleinformen, die dem regierenden Wort erst sein spezifisches Sinnprofil geben. Warum hier solch ein banaler linguistischer Gemeinplatz? Weil Rio durch die systematische Nutzung semantischer Methoden nicht nur ihre „case-stories“ hätte bereichern, sondern sie der Modulierung eines zeitspezifischen servitus-Codes hätte dienen können, der eben nicht in den Köpfen der Rechts- und Dogmenhistoriker/innen, sondern in denen der damaligen Schriftmächtigen zu genau dem extrem beweglichen Anspruchsdenken und -handeln taugte, von dem Rio so richtig spricht. Sicher wäre dies nicht allein durch soziolinguistische Analysen einzelner Zeugnisse möglich. Dazu müssten Wortverteilungs- und Wortgebrauchsanalysen digitalisierter Zeugnisbestände kommen, die ja – mindestens zu Teilen – neuerdings verfügbar sind.

Um diese abstrakten Postulate anschaulich zu machen, abschließend ein paar hier einschlägige Fragen, die ich als künftige Agenden zum Thema verstehe.2 Welche Sinndifferenz verbirgt sich in den Wortverbindungen status servilis und conditio servitutis? Meinen das vinculum und das iugum servitutis dasselbe? Was ist das entscheidende Antonym zu servitus: libertas oder ingenuitas? Wie verhalten sich Eigenschaft (proprietas), Zugehörigkeit (pertinentia) und Bleibepflicht (manere) zueinander? Was haben Geburt und Taufe eines Unfreien miteinander zu tun? Man zucke nicht mit den Achseln angesichts solch lateinsüchtiger Spitzfindigkeit eines Mediävisten. Dem ist nicht so. Ich erbiete mich, anhand solcher Stichworte höchst aktuelle Probleme der Sklavereiforschung zu diskutieren. Alice Rios Buch hat mich dazu gerüstet! Ich wünsche ihr, dass es vielen anderen genauso geht!

Anmerkungen:
1 Das Deutsche hat das Handikap, nicht, wie die romanischen Ausdruckstraditionen (engl., franz., ital., span. usf.), bequem und klar zwischen slavery und serfdom unterscheiden zu können. Es kann hier nicht der Ort sein, näher zu begründen, warum es im Deutschen kein analoges Bezeichnungspaar gibt – das zweite Glied fristet ein unentschiedenes Dasein als Knechtschaft, (Leib-)Eigenschaft, Hörigkeit, Servilität, Unfreiheit. Hierzu Ludolf Kuchenbuch, Vom caput zum corpus. Basisthesen und hominologische Hypothesen zur servitus im mittelalterlichen Millennium, in: Alexander Jendorff / Andrea Pühringer (Hrsg.), Pars pro toto. Historische Miniaturen zum 75. Geburtstag von Heide Wunder, Neustadt an der Aisch 2014, S. 3–26.
2 Ich beziehe mich hier empirisch auf meine großräumige Querschnitt-Untersuchung „Abschied von der Grundherrschaft. Ein Prüfgang durch das ostfränkisch-deutsche Reich 950–1050“, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung 121, 2004, S. 1–99; und im begrifflich ausgearbeiteten Längsschnitt auf: „Servitus im mittelalterlichen Okzident – Formen und Trends (7.–13. Jahrhundert)“, in: Alain Dierkens / Nicolas Schroeder / Alexis Wilkin (Hrsg.), Penser la Paysannerie Médiévale, un Défi impossible? Recueil d’études offert à Jean-Pierre Devroey, Paris 2017, S. 235–274.

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