D. Schmiechen-Ackermann u.a. (Hrsg.): Der Ort der "Volksgemeinschaft"

Cover
Titel
Der Ort der "Volksgemeinschaft" in der deutschen Gesellschaftsgeschichte.


Herausgeber
Schmiechen-Ackermann, Detlef; Buchholz, Marlis; Roitsch, Bianca; Schröder, Christiane
Reihe
Nationalsozialistische ›Volksgemeinschaft‹ 7
Erschienen
Paderborn 2018: Ferdinand Schöningh
Anzahl Seiten
506 S.
Preis
€ 59,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Daniel Mühlenfeld, Institut für Geschichtswissenschaft, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Der vorliegende Band stellt im Kontext der Schriftenreihe des niedersächsischen Forschungskollegs zur Geschichte der „Volksgemeinschaft“, in der er als siebter Band erscheint, so etwas wie die Bilanz des Forschungsprojektes insgesamt dar. In diesem Sinne fasst er nicht weniger als 30 Beiträge zusammen, die überwiegend auf Vorträgen im Rahmen eines explizit als „Abschlusskonferenz“ titulierten Forschungskongresses im Sommer 2015 in Hannover gründen (S. 17). Damit tritt der Band – gewollt oder ungewollt – in direkte Konkurrenz zu jenem von Martina Steber und Bernhard Gotto, der schon 2014 die Beiträge der großen „Volksgemeinschafts“-Konferenz vom Deutschen Historischen Institut in London und dem Institut für Zeitgeschichte aus dem Jahr 2010 publizierte. Beide Bände treten mehr oder weniger explizit mit dem Anspruch an bzw. auf, eine Bilanz der zeithistorischen Debatte um die analytische Relevanz des „Volksgemeinschafts“-Begriffs zu liefern.

Für den hier zu besprechenden Band ist dieser Bilanzierungsanspruch Fluch und Segen zugleich. Denn einerseits umreißt Mitherausgeber Detlef Schmiechen-Ackermann mit einer konzisen Einleitung durchaus zutreffend die Problematik des Phänomens „Volksgemeinschaft“, indem er darlegt, in welchen analytischen und definitorischen Kontexten „Volksgemeinschaft“ in den letzten anderthalb Dekaden Eingang in die historische Forschung zur Geschichte des Nationalsozialismus gefunden hat. Andererseits aber vermögen weder diese Einleitung noch der Band insgesamt eine wirkliche Bilanz der Debatte um die „Volksgemeinschaft“ im Wortsinne zu liefern; viel zu autark und unverbunden präsentieren sich die einzelnen Beiträge.

Insofern fehlt es an zweierlei: Erstens mangelt es an einer definitiven Antwort auf die Frage, ob die Debatte(n) um die „Volksgemeinschaft“ tatsächlich zu einem Ende gekommen ist bzw. sind – und ob – je nachdem, wie die Antwort auf diese Frage ausfällt – der vorgelegte Versuch einer Bilanz nicht ggf. verfrüht war. Und zweitens bleibt auch nach der Lektüre des Bandes ungeklärt, was denn jenseits der semantischen Koinzidenz die inhaltliche, konzeptionell-analytische Klammer der Debatte um die „Volksgemeinschaft“ ist bzw. war. Denn das jeweilige Verständnis der einzelnen Beiträgerinnen und Beiträger des Bandes von ihrem Untersuchungsgegenstand ist erkennbar disparat. Kaum zwei Autoren, die über „Volksgemeinschaft“ sprechen, meinen dasselbe. Dass der Band sich hier eines strukturierenden Schlusswortes enthält – etwa im Sinne einer Würdigung der Beiträge in Anlehnung an das von Martina Steber und Bernhard Gotto skizzierte Modell der fünf Bedeutungsdimensionen von „Volksgemeinschaft“1 –, ist durchaus ein Versäumnis.

So gesehen tritt der Band als eine Art enzyklopädische Gesamtschau aller bislang auf dem historiographischen Markt verfügbaren Perspektiven auf „Volksgemeinschaft“ auf. Dadurch wird zwar dem Leser die Disparität und Vielschichtigkeit des Begriffs einmal mehr vor Augen geführt, aber der Verzicht, zum Abschluss der Arbeit des Forschungskollegs den Mut zu einer definitorischen Einordnung des Phänomens im Lichte der Erträge des eigenen Projekts aufzubringen, bringt auch Frustrationserfahrungen bei der Lektüre mit sich. Denn wenn „Volksgemeinschaft“ letztlich alles (und damit auch nichts) ist oder zumindest sein kann, entwertet dieser Befund rückblickend die bisherige Debatte, weil von ihr so kaum mehr als ein Gezänk um einen Begriff bleibt, der nur wenig fruchtbaren Erkenntnisgewinn versprechen kann, weil allzu oft Äpfel mit Birnen verglichen werden.

Der Eindruck, dass der Band konzeptionell nicht aus einem Guss ist, erhält Nahrung auch dadurch, dass mit Sven Reichardts Beitrag über die „Beteiligungsdiktaturen in Italien und Deutschland“ ein Text enthalten ist, der vor nicht allzu langer Zeit und an durchaus prominenter Stelle bereits anderweitig erschienen war: Auch das befördert den Eindruck, der vorliegende Band sei eine Sammlung von Einzelstücken. Von dieser Einschätzung unberührt ist die Tatsache, dass der Großteil der versammelten Beiträge für sich genommen mit Gewinn zu lesen ist. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die meisten Beiträge aus der Feder von Autorinnen und Autoren stammen, die zu ihrem Thema bereits eine monografische Untersuchung vorgelegt haben. Dies gilt für Stephan Lehnstaedts Beitrag über die „Volksdeutschen im Generalgouvernement“ ebenso, wie für Henning Borggräfes Abriss über bürgerliche Geselligkeit im Nationalsozialismus am Beispiel der Schützenvereine. Gleiches gilt grosso modo für die Texte von Lorenz Pfeiffer und Henry Wahlig über Sport und Sportvereine im Nationalsozialismus, von Kerstin Thieler über die Entwicklung „volksgemeinschaftlicher“ Verhaltensnormen, von Kirsten Heinsohn über geschlechtergeschichtliche Perspektiven auf die „Volksgemeinschaft“, von Christine Schoenmakers über Bremer Juristen im „Dritten Reich“, von Ernst Langthaler über Zwangsarbeit in der NS-Agrargesellschaft, von Peter Fritzsche über Besatzungsherrschaft in Smolensk, von Wiebke Lisner über das Hebammenwesen, von Lu Seegers über die mediale Konstitution von „Volksgemeinschaft“ und ihre Inszenierung, von Elizabeth Harvey über die Heimkehr „Volksdeutscher“ ins Reich, von Anne Keller über die Spielscharen in der Hitler-Jugend, von Thomas Rohkrämer über den Reiz den Mittuns im Nationalsozialismus und von Pamela Swett über Wirtschaftswerbung im Nationalsozialismus.

Alle Beiträge bieten – von wenigen Ausnahmen abgesehen – einen fundierten und profunden Überblick über ihr jeweiliges Thema. Dabei ist ihnen anzumerken, dass sie textliche Kondensate jeweils weit umfassenderer Auseinandersetzungen mit ihrem Thema sind. Das wiederum unterstreicht den Charakter des Bandes, eine tour d’horizon der gegenwärtigen Forschung zum Phänomen „Volksgemeinschaft“ zu bieten. Doch gerade weil die Beiträge ihren jeweiligen thematisch-perspektivischen Zugang aus der vorgelagerten Monografie ihrer Verfasserinnen und Verfasser ableiten, stehen sie für sich und der Mangel einer einenden Klammer wird einmal mehr schmerzlich sichtbar. Eine anregende Lektüre stellt darüber hinaus insbesondere der Beitrag von Annemone Christians über das Privatrecht im Nationalsozialismus dar: Die Verfasserin versteht das Privatrecht „[…] als Verhandlungszone volksgemeinschaftlicher Realität […]“ (S. 275). Die dabei angestellten Reflexionen über die Divergenzen von Eigennutz, Gemeinnutz und dem Ausgang juristischer Händel, bei denen sich beide Seiten jeweils aus sehr subjektiver Perspektive der „Volksgemeinschaft“ als ideologischer Bezugsgröße und Appellationsinstanz bedienen, gehören zu den besonders anregenden des Buches.

Keineswegs uninteressant, jedoch ein wenig unverbunden wirken die letzten vier Beiträge des Bandes, die sich aus der Perspektive der Gedenkstättenarbeit dem Phänomen „Volksgemeinschaft“ zuwenden. Dabei gehen keineswegs alle Beiträge dieses Abschnitts über „Debatte und Aushandlungsprozesse nach 1945“ explizit auf „Volksgemeinschaft“ ein. Insofern wird auch hier deutlich, dass eine Einordnung des Themas hilfreich gewesen wäre: Denn so tritt neben die mannigfaltig konzeptualisierte Vorstellung der „Volksgemeinschaft“ als historischem Phänomen nun auch noch die „Volksgemeinschaft“ als erinnerungspolitisches Narrativ und didaktisches Instrument der institutionalisierten Rückschau von ausgewählten Bildungseinrichtungen. Damit ist nun die analytisch-perspektivische Entgrenzung der „Volksgemeinschaft“ perfekt und der Band manifestiert endgültig einen perspektivischen Eklektizismus, der Erkenntnis über das Phänomen eher erschwert, denn eröffnet. Daher ist es nur gut, dass ungeachtet der Qualität der einzelnen, im vorliegenden Band versammelten Beiträge das letzte Wort zur Sache eben nicht gesprochen ist: The best is (probably) yet to come.2

Anmerkungen:
1 Martina Steber / Bernhard Gotto, Volksgemeinschaft im NS-Regime. Wandlungen, Wirkungen und Aneignungen eines Zukunftsversprechens, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 62 (2014), S. 433–445, hier S. 439ff.
2 Michael Wildt, Die Ambivalenz des Volkes. Der Nationalsozialismus als Gesellschaftsgeschichte, Berlin 2019 (i. Vorb.).

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