J. Böttcher: Staatlicher Auftrag und gesellschaftliche Trägerschaft

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Titel
Zwischen staatlichem Auftrag und gesellschaftlicher Trägerschaft. Eine Geschichte der Kriegsgräberfürsorge in Deutschland im 20. Jahrhundert


Autor(en)
Böttcher, Jakob
Reihe
Bürgertum Neue Folge. Studien zur Zivilgesellschaft 17
Erschienen
Göttingen 2018: Vandenhoeck & Ruprecht
Anzahl Seiten
382 S.
Preis
€ 60,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Loretana de Libero, Führungsakademie der Bundeswehr, Hamburg

Eine deutsche Eiche steht auf dem japanischen Gartenfriedhof in Narashino nahe Tokyo. 30 deutsche Kriegsgefangene haben hier in den Jahren 1918/19 ihre letzte Ruhe gefunden. Die Eiche wurde in den 1930er-Jahren auf der Grabanlage eingepflanzt. Seit 1955 finden hier in Anwesenheit offizieller Vertreter der Bundesrepublik Deutschland Gedenkfeiern am Volkstrauertag statt. Es wäre sicher reizvoll, solch transkulturellen Einflüssen in der Kriegsgräberfürsorge oder im Gefallenengedenken nachzugehen. Jakob Böttcher, der dem Graduiertenkolleg der Universitäten Halle-Wittenberg und Tokyo angehörte, hat sich jedoch nicht für einen Vergleich entschieden, sondern für eine vorrangig nationale Betrachtung. Mit seiner Dissertation sucht er „eine Geschichte der Kriegsgräberfürsorge in Deutschland im 20. Jahrhundert“ vorzulegen. Ziel der Studie ist es, den Umgang mit Kriegstoten und Kriegsgräberstätten „in seiner umfassenden Bedeutung“ aufzuzeigen (S. 29f.).

Seine Arbeit gliedert Böttcher in drei Abschnitte mit diversen Unterkapiteln. Nach dem ersten Abschnitt, in dem er die Voraussetzungen für eine „moderne“ Kriegsgräberfürsorge im Ersten Weltkrieg darlegt (S. 35–66), widmet er sich im zweiten (S. 67–156) und dritten Abschnitt (S. 157–328) insbesondere der Geschichte des Volksbundes als maßgeblicher Trägerorganisation in der deutschen Kriegsgräberfürsorge mit Blick auf seine vielfältigen Aushandlungs- und Aneignungsprozesse mit den zuständigen staatlichen Organen. Böttcher nähert sich dem Thema Volksbund über einen organisationsgeschichtlichen Ansatz. Untersucht werden der „Gründungsmythos“ des Vereins als „Bürgerinitiative“, dessen Status im Spannungsfeld staatlicher und gesellschaftlicher Bestimmungsfaktoren, (sozio-)strukturelle und konjunkturelle Besonderheiten der Mitgliederentwicklung sowie die Gestaltung von Kriegsgräberstätten. Seine Ausführungen enden mit dem „Wendejahr“ 1989, da die weiteren „Vorgänge“ noch nicht abgeschlossen und „Unterlagen und Quellenmaterial noch nicht vollständig zugänglich“ seien (S. 30).

Bei seiner Quellenrecherche hat Böttcher auch das kriegsbedingt lückenhafte Volksbund-Archiv in Kassel und die Verbandszeitschrift auswerten können. Unbedingt wünschenswert wären noch Nachforschungen in den Archiven der Landesverbände oder Befragungen von Zeitzeugen, Mitarbeitern oder Mitgliedern des Volksbundes gewesen. Böttcher weist richtig darauf hin, dass die Forschung zur Kriegsgräberfürsorge defizitär ist. Es liegen bislang vor allem erinnerungskulturelle oder kunstgeschichtliche Forschungsarbeiten vor.1

Mit Blick auf die Kriegsgräberfürsorge hatte, wie Böttcher zielführend darlegt, das Kriegsministerium bereits 1918 ein Nebeneinander von staatlicher Institution und privater Organisation angedacht. Auch Weimarer Behörden verfolgten diesen Gedanken. Sie suchten damit möglichen Konflikten unter den Bedingungen des Versailler Vertrages zu entgehen. Anfang Oktober 1919 wurde das Zentralnachweisamt für Kriegerverluste und Kriegsgräber (Z.A.K., Reichsministerium des Innern) eingerichtet, zwei Monate später der Volksbund gegründet. Böttchers auf älterer Forschung basierender Erkenntnis, die Gründung des Volksbundes sei nicht auf eine „breite bürgerschaftliche Eigeninitiative“, sondern auf Aktivitäten ehemaliger Gräberoffiziere zurückzuführen, ist zuzustimmen. Allerdings war die Sorge um die Gräber der eigenen Gefallenen in der Bevölkerung weit verbreitet, wie diverse lokale Privatinitiativen zeigen, die sich um Schutz und Pflege deutscher Gräber ‚in Feindesland‘ kümmern wollten. Der Volksbund aber beanspruchte, eine von der Gesamtgesellschaft getragene Organisation zu sein, „ein Bund des ganzen deutschen Volkes“, wie es oft hieß. Die Mitgliedszahlen stiegen nach kurzen Einbrüchen in der Inflationszeit kontinuierlich bis auf 150.000 zu Beginn des Jahres 1933 an. Zeugnisse aus Archiven der Landesverbände, die Böttcher nicht heranzieht, belegen, dass der Volksbund Mitglieder nicht nur aus bürgerlichen Milieus rekrutierte, sondern auch aus Arbeiterkreisen.2

Das Reichsministerium befürwortete die Aktivitäten des Volksbundes, der sich ergänzend zum Z.A.K. im Sinne einer Aufgabenteilung und Arbeitsabgrenzung offiziell um die Grabpflege und Angehörigenbetreuung kümmern sollte. Der Volksbund selbst sah sich als „neben den amtlichen Stellen“3 stehend an, wirkten die Verbandsfunktionäre doch politisch darauf hin, einen gleichberechtigten Status in Sachen Kriegsgräberfürsorge zu erhalten. Johann Zilien charakterisiert in seinem grundlegenden Artikel die Tätigkeiten des Vereins als „halbamtlich“, was Böttcher jedoch mit Blick auf die Arbeitsteilung ablehnt.4

Das Kapitel über den Volksbund im Nationalsozialismus ist erstaunlich knapp ausgefallen (S. 106–122). In der NS-Zeit blieb der Verein formal bestehen, übernahm jedoch das „Führerprinzip“. Seine Funktionäre, allen voran der „Bundesführer“ Siegfried Emmo Eulen, suchten sich eifrig dem Regime anzudienen. Nicht klar wird, wie es „dem“ Volksbund gelang, einer Auflösung zu entgehen. Dass dies bloß auf „eine Laune des Führers“ (S. 335) zurückzuführen sei, scheint argumentativ relativ schwach. Es fehlt eine vertiefende Analyse der „Aushandlungsprozesse“ mit Vertretern des NS-Staats und seit Kriegsbeginn mit der Wehrmacht (Wehrmachtverlustwesen, Gräberdienst).

Da die Landesverbände nicht berücksichtigt werden, lässt sich nicht sagen, ob Mitglieder der Anbiederung an die menschenverachtende NS-Ideologie widersprochen bzw. ihr widerstanden haben. Der Frage nach dem Antisemitismus im Verein geht der Autor nicht nach. Jüdische Kultusgemeinden gehörten in der Weimarer Republik zum Volksbund, Deutsche jüdischen Glaubens engagierten sich ehrenamtlich, saßen im Vorstand. Es bestand eine Kooperation mit dem Reichsbund jüdischer Frontsoldaten. Bereits vor 1933 waren einige Volksbund-Repräsentanten offen antisemitisch. Kurz nach der nationalsozialistischen „Machtergreifung“ wurden jüdische Mitglieder aus der Organisation gedrängt. Nach 1945 stilisierte sich der Volksbund selbst zum „Opfer“.5 Die Reorganisation des Vereins erfolgte rasch, wie Böttcher nachvollziehbar darlegt. Personelle Kontinuitäten lassen sich erkennen. So finden sich einstige NSDAP- oder SS-Mitglieder und ehemalige Wehrmachtsangehörige im Volksbund der Nachkriegszeit. Inwieweit sie die Organisationskultur prägten, müsste noch untersucht werden.

Die West-Alliierten beauftragten den Volksbund, die Kriegsgräber im Inland zu erfassen. In der SBZ/DDR war der Verein als „militaristische“ Organisation verboten. Mit dem Kriegsgräbergesetz von 1952 wurden die Bundesländer zuständig für inländische Krieger- und Kriegsopfergräber. Auf der Basis diverser Gräberabkommen übernahm der Volksbund im Auftrag der Bundesregierung Anlage und Pflege von Kriegsgräbern im Ausland. Böttcher betrachtet vor diesem Hintergrund der strukturellen Entwicklung den Volkstrauertag, die Mitgliederentwicklung, ausgewählte Kriegsgräberstätten und die Jugendarbeit des Vereins. Die Mitgliederreisen zu den Kriegsgräberstätten hätten noch Berücksichtigung finden können.6

Böttcher hat eine sehr ordentliche Darstellung zu „Aushandlungsprozessen und Praktiken“ zwischen staatlichen Stellen und dem Volksbund vorgelegt. Seinen Ausführungen, die auf die strukturelle Eigenart der deutschen Kriegsgräberfürsorge abzielen, ist grundsätzlich zuzustimmen. Schwierig ist jedoch die allzu breit angelegte Themenstellung. Die „Vielzahl persönlicher oder auch institutionalisierter Interessen, struktureller und funktionaler Zwänge oder auch emotionaler Bedürfnisse“ (S. 30) kommt dadurch nur bedingt zum Tragen. Vielleicht hätte sich Böttcher besser nur auf einen Zeitabschnitt mit einer vertiefenden Analyse beschränken sollen. Wünschenswert wären zudem noch theoretisch-methodische Reflexionen zu dem gewählten disziplinären Feld und angesichts diverser Verflechtungen des Volksbundes mit Politik und Verwaltung auch zu Forschungsdiskursen über soziale Netzwerke.7 Eine Untersuchung zu „Aushandlungsprozessen“ zwischen Staat und Verein hätte sicherlich auch davon profitiert, wenn dargelegt worden wäre, wie die inneren Strukturen des Volksbundes, die „Organisationskultur“, zu Kommunikation, Kooperation oder auch Konflikten mit staatlichen Organen beitrugen. Letztlich bietet die vom Volksbund getragene Kriegsgräberfürsorge noch eine Vielzahl an lohnenden Forschungsfeldern, etwa zu der nach dem „Wendejahr“ 1989 erfolgten – durchaus auch konfliktträchtigen – „Expansion“ der Kriegsgräberfürsorge in die neuen Bundesländer und in Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion oder zum staatlichen wie gesellschaftlichen Umgang mit den Gefallenen der Bundeswehr und den mit den Kampfeinsätzen einhergehenden neuen Entwicklungen von den Ehrengräbern der Bundeswehr über ein dauerndes Ruherecht auf Länderebene bis hin zu modernen Formen des Totengedenkens.

Anmerkungen:
1 Alexandra Kaiser, Von Helden und Opfern. Eine Geschichte des Volkstrauertags, Frankfurt am Main 2010; Norbert Fischer, Geschichte des Todes, Erfurt 2001; Christian Fuhrmeister / Kai Kappel (Hrsg.), Die Bauaufgabe Soldatenfriedhof, 1914-1989 (= RIHA Journal 0150), München 2017; Hans-Ernst Mittig, Nationale Erdrituale, in: kritische berichte 1 (1997), S. 4–22; Johann Zilien, Der „Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.“ in der Weimarer Republik, in: Archiv für Kulturgeschichte 75 (1993), S. 445–478; Monika Kuberek, Die Kriegsgräberstätten des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge, in: Michael Hütt (Hrsg.), Unglücklich das Land, das Helden nötig hat, Marburg 1990, S. 75–90.
2 Oktavia Christ, Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Zur Gründungsgeschichte des Vereins, o.D., http://hamburg-18-19.de/journal/2018/der-volksbund-deutsche-kriegsgr%C3%A4berf%C3%BCrsorge-e-v (17.01.2019).
3 Kriegsgräberfürsorge 1/1,2 (1921), S. 3.
4 Zilien, Volksbund, S. 457.
5 Hansjörg Buss, „Entjudete“ Kirche, Paderborn 2011, S. 176f.; Willi Feld, „…dass die hiesigen Juden für Steinfurt wichtig sind“. Die Juden in der Geschichte der ehemaligen Stadt Burgsteinfurt, 2. Aufl., Berlin 2009, S. 204; „Die Zeit“ vom 13.11.1987, https://www.zeit.de/1987/47/vergessen-ueber-den-graebern (03.12.2018).
6 Exzellent Wiebke Kolbe, Trauer und Tourismus. Reisen des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge 1950–2010, in: Zeithistorische Forschungen / Studies in Contemporary History 14 (2017), S. 68–92, https://zeithistorische-forschungen.de/1-2017/id=5451 (17.01.2019).
7 Jan Arendt Fuhse, Soziale Netzwerke. Konzepte und Forschungsmethoden, 2. Aufl., Paderborn 2018.

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