S. Rudischhauser: Geregelte Verhältnisse

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Titel
Geregelte Verhältnisse. Eine Geschichte des Tarifvertragsrechts in Deutschland und Frankreich (1890-1918/19)


Autor(en)
Rudischhauser, Sabine
Reihe
Industrielle Welt. Schriftenreihe des Arbeitskreises für Moderne Sozialgeschichte 92
Erschienen
Köln 2017: Böhlau Verlag
Anzahl Seiten
878 S.
Preis
€ 120 (D), € 124 (A)
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Gerd Bender, Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte

Sabine Rudischhausers voluminöses Werk widmet sich der formativen Phase des Tarifvertragswesens und seines Rechts in Frankreich und Deutschland. Mit dieser Einrichtung, die es – wenn erst einmal voll entfaltet – privaten Akteuren ermöglicht, im Rahmen eines vom Staat herrührenden Organisations- und Koalitionsverfahrensrechts individuell zwingende Normen zu produzieren, kommt eine tragende Säule des kapitalistischen Produktionsregimes in den Blick, dieses verstanden als ein „ineinander verzahntes System institutioneller Rahmenbedingungen für ökonomisches Handeln“.1 Mit ihrem Vergleich leistet Rudischhauser, die bereits mit ihrer Dissertation als Expertin der französischen Arbeitsrechtsgeschichte hervorgetreten ist 2, einen tiefreichenden Beitrag zur Historizität einer sozialpolitischen Struktur, die seit der Zeit der Formierung nicht an Bedeutung für unsere Gesellschaften verloren hat und im Verlauf immer wieder Anlässe für kleine und große Kontroversen bot.3 Denn es geht bei dieser kollektiven Normsetzung um viel: Dort, wo Tarifverträge Geltung erlangen, verfügt das ökonomische System der Gesellschaft über Selbstregulierungschancen, die eine Alternative zum schon sehr früh als immer problematischer und mit Gerechtigkeitsdefiziten beladenen freien Arbeitsvertrag der Einzelnen, aber dann eben auch eine Alternative zur direkten Staatsintervention ermöglichen können.4

Rudischhausers Arbeit will im strikten Sinne europäische Rechtsgeschichte sein, indem sie „die Entwicklung des deutschen und französischen Tarifrechts als zwei ineinander verflochtene Geschichten“ (S. 16) inszeniert. Schon deswegen verdient die Arbeit in der Situation, in der sich das europäische Politikprojekt heute befindet, großes, über den engen Interessentenkreis der Arbeitsrechts- und Arbeitspolitikgeschichte hinausweisendes Interesse. Der Antritt Macrons als französischer Präsident stand und steht auch und nicht zuletzt im Zeichen seiner Initiativen für eine integrierte europäische Finanz- und Wirtschaftspolitik, mit denen er an entsprechende Initiativen der Präsidentschaft Hollandes zu einer ‚europäischen Wirtschaftsregierung’ anknüpfte, dessen Kabinett Macron als Wirtschaftsminister angehörte. So bemerkenswert die Veränderungen erscheinen mögen, die Macron auf der Ebene der französischen Sozialverfassung bereits bewirkt hat 5, so wenig Greifbares hat sich bislang freilich auf der europäischen Ebene ergeben. Der dafür wesentliche deutsche Partner steht noch immer ganz unter dem Eindruck seiner Migrationskrise und ist auf anderen europäischen Feldern derzeit nicht wirklich mobil. Und generell dämpft die entdramatisierte wirtschaftliche Gesamtsituation im Unionsgebiet den Impetus großer Reformideen. Die durch billiges EZB-Geld „gekaufte Zeit“6 ist bislang nicht die Zeit der Reform. Für die historische Grundlagenforschung hat das auch Vorteile. Sie kann – vom tagespolitischen Dröhnen recht ungestört – die Fundamente der Europäisierung in Augenschein nehmen und ihr spezifisches Wissen um die Konturen dieser Herausforderung zur Verfügung stellen.

Es ist dieser Kontext, in dem Rudischhausers außerordentlich detaillierende Arbeit zur Frühgeschichte der ‚Tarifautonomie’ in den beiden besonders wichtigen europäischen Wirtschaftsgesellschaften eine besondere Relevanz erlangen mag. Zusammen mit Petra Webers großer Arbeit zur deutsch-französischen Arbeitsverfassung in der Zwischenkriegszeit7 verfügt die deutsche Arbeitsrechtsgeschichte jetzt über zwei breit angelegte Darstellungen zur ersten Hälfte des Jahrhunderts der Tarifautonomie, die über das institutionelle Erbe aufklären und somit jeden – auch den geschichtswissenschaftsfernen – Teilnehmer an der Debatte um ein europäisches Produktionsregime nur bereichern können.8

Bereits in der Einleitung zu „Geregelte Verhältnisse“ klärt sich das Grundanliegen, dem das Buch in besonderer Weise verpflichtet ist. Es geht vor allem darum, „der Legende vom französischen Defizit“ (S. 14–16) entgegenzuwirken. Es geht um eine Lesart, welche den – freilich nur in Teilen der deutschen Industrie – fulminanten Aufstieg des deutschen Tarifvertragswesens und den eminenten sozialpolitischen sowie rechts- und sozialwissenschaftlichen Widerhall dieses Aufstiegs zum Anlass nimmt, französische Rückständigkeiten zu konstatieren und unter Hinweis auf ‚kulturellen’ französischen Anti-Kollektivismus einfach zur Tagesordnung überzugehen. Rudischhauser zeigt mit akribischen, ganz am Ende des Buchs durch instruktive Schaubilder unterstrichenen Untersuchungen zur Realität des kollektiven Verhandelns, wie weit verbreitet Tarifverträge auch im Frankreich des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts tatsächlich waren, wobei es nicht zu übersehen ist, dass diese reiche französische Tarifpraxis „weniger standardisiert und systematisiert“ (S. 824) war, als dies im Nachbarland der Fall gewesen ist. Aber es bleibt dabei: Im Frankreich wie im Deutschland jener Zeit bearbeitete man in der Praxis der gewerblichen Welt ähnliche Probleme mit ähnlichen Methoden. Hier wie da suchte man nach postliberalen Lösungen für jene erstrangigen Herausforderungen, die sich aus dem zunächst auf individuellen Verträgen basierten Lohnsystem ergaben. Bei aller Differenz der konkreten Ordnungen, die sich, wenn man „Geregelte Verhältnisse“ liest, nicht übersehen lassen: Der in beiden Teilwelten waghalsig anmutende und im weiteren Verlauf epochemachende Versuch, dem immer unabweisbareren Regelungsbedarf mit neuen Institutionen zwischen Individuum und Staat Rechnung zu tragen, ist gemeinsame deutsch-französische Geschichte und Rudischhausers Analysen zur Realität der supra-individuellen Verträge, lassen dies in besonderer Weise plastisch werden.

Als großen Treiber der deutschen Entwicklung sieht die Autorin die Wissenschaft: Sei es als Sozialpolitikwissenschaft, die im Kaiserreich als Kathedersozialismus blüht und mit dem legendären Verein für Socialpolitik über ein besonders wichtiges Forum der Einflussnahme verfügt, sei es als Rechtswissenschaft, die im Kontakt mit den Gewerbegerichten die normativen Modelle modelliert und z. B. in der besonders wirkungsstarken monumentalen Monografie Hugo Sinzheimers zum „korporativen Arbeitsnormenvertag“ ihren Niederschlag findet. Hierin – in den anders gearteten Beobachtungverhältnissen, nicht im wirklichen Leben der industriellen Beziehungen – liegt, wie Rudischhauser an vielen Stellen deutlich macht, die große Differenz. Große Treiber kann die Forscherin in der Theorielandschaft Frankreichs nicht orten. Die Wahrnehmungsverhältnisse waren, die industriellen Praktiken betreffend, von der verwissenschaftlichten deutschen Arbeitspolitik signifikant verschieden. Während in Deutschland starke intellektuelle Bataillone für das neue Produktionsregime zu Felde zogen, blieb in Frankreich die Skepsis so überwiegend, dass man vielfach die Fakten nicht sah, die dieser Skepsis entgegenstanden. Im zusammenfassenden Schlussteil lesen wir: „Zweifel an der Legitimation und Fähigkeit privater Verbände zur Regulierung waren für die französische Debatte typisch, aber wiederum mit dem Mangel an empirischer Forschung zur Arbeitswelt verbunden. Selbst Durkheim beobachtete nicht, dass Tarifverträge vielerorts de facto regulierende Funktionen erfüllten.“ (S. 827). Anders gesagt: Das Selbstbild der revolutionsgeprägten Gesellschaft, in der im Geiste der loi Le Chapelier „alle intermediären Gewalten und damit auch alle von den Beteiligten selbst gesetzten Regeln zerstört“ worden waren, beherrschte die Perspektive auf die regulatorischen Realitäten auch dann noch, als diese Realitäten nach anderen, nach angemesseneren Bildern verlangten.

Was man Rudischhausers Pointe aber vielleicht noch hinzuzufügen hätte: Nahm man in Frankreich zu wenig wahr von sozialer Autonomie und ihren Potentialen, kann man das Wahrnehmungsbild, das sich für Deutschland ergab, als Überbewertung, als Übertreibung der anderen Art erachten. Die Euphorie, die dem neuartigen Phänomen Tarifautonomie in den Diskursen hier nicht selten entgegenschlug, war doch ziemlich weit entfernt von dem Bild, das die industriellen Beziehungen in toto boten. In den Bereichen, in denen die Gewerkschaften präsent waren und das Tarifvertragswesen Fuß fassen konnte, herrschte mitnichten industrieller Frieden, wie ihn die Sozialreformer erträumten. Die Arbeitskämpfe waren hart, nicht selten knochenhart und von großen Aussperrungen gekennzeichnet. Weiteste Teile der großen Industrie waren tarifvertragsfrei, ja gewerkschaftsfrei. Betriebliche Sozialprogramme und gelbe Werkvereine, Säuberungen und schwarze Listen waren im schwerindustriellen Sektor prägend. Und die Modelle des frühen kollektiven Arbeitsrechts blieben rechtsdogmatisch inkonsistent. Insgesamt vermittelte die Lage der Gewerkschaften und ihrer Tarifautonomie im August 1914 eine Situation der Abstoßung, des Prekären, des Desintegrierten mit zweifelhafter Zukunft.

Ein Fazit: Ein hoch interessantes Buch, vollgestopft mit Wissen und gut geschrieben mit Verve und mit erkennbarer Begeisterung für das Sujet. Komplex, schwer zu gliedern und deswegen nicht ganz einfach zu lesen. Aber jeder Mühe wert.

Sabine Rudischhauser hat das Erscheinen des Buchs nur um wenige Monate überleben dürfen. Die europäische Arbeitsrechtsgeschichte kann sie jetzt nicht mehr durch weitere Arbeiten bereichern. Aber „Geregelte Verhältnisse“ kann lange wirksam bleiben.

Anmerkungen:
1 Gunther Teubner, Transnationale Wirtschaftsverfassung: Franz Böhm und Hugo Sinzheimer jenseits des Nationalstaates, in: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht 74 (2014), S. 733–761, hier S. 7.
2 Sabine Rudischhauser, Vertrag, Tarif, Gesetz. Der politische Liberalismus und die Anfänge des Arbeitsrechts in Frankreich 1890-1902, Berlin 1999.
3 Z. B. Gerd Bender, Herausforderung Tarifautonomie. Normative Ordnung als Problem, in: Thomas Duve / Stefan Ruppert (Hrsg.), Rechtswissenschaft in der Berliner Republik, Berlin 2018, S. 697–725.
4 Siehe zum Themenfeld: Gerd Bender, Tarifautonomie, Regulierte Selbstregulierung, Korporatismus. Eine Skizze, in: Peter Collin / Gerd Bender / Stefan Ruppert / Margrit Seckelmann / Michael Stolleis (Hrsg.), Regulierte Selbstregulierung im frühen Interventions- und Sozialstaat, Frankfurt a. M. 2011, S. 53–67. Dort auch zur ‚Rückkehr’ des Staates in die selbstregulative Arena via Neo-Korporatismus.
5 Die französische Reformdebatte ist nicht zuletzt auch durch – überwiegend kritische – Bezugnahmen auf deutsche Regulationsverhältnisse geprägt.
6 Wolfgang Streeck, Gekaufte Zeit. Die vertagte Krise des demokratischen Kapitalismus, Berlin 2013.
7 Petra Weber, Gescheiterte Sozialpartnerschaft. Industrielle Beziehungen, Arbeitskämpfe und der Sozialstaat. Deutschland und Frankreich im Vergleich (1918-1933/39), München 2010.
8 Zur Debatte etwa Martin Höppner, Die Verschiedenheit der europäischen Lohnregime und ihr Beitrag zur Eurokrise. Warum der Euro nicht zum heterogenen Unterbau der Eurozone passt, MPIfG Discussion Paper 13, 5 (2013).