K. Ludwig Jansen: Peace and Penance in Late Medieval Italy

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Titel
Peace and Penance in Late Medieval Italy.


Autor(en)
Ludwig Jansen, Katherine
Erschienen
Anzahl Seiten
XX-253 S.
Preis
$ 39.95
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Enrico Faini, Dipartimento di Storia, Archeologia, Geografia, Arte e Spettacolo, Università degli studi Firenze

Die Verfasserin gilt als Expertin der italienischen Geschichte des Spätmittelalters, mit zwei Schwerpunkten: Bußliteratur und Rituale der Friedensstiftung in der kommunalen Gesellschaft. Dieser Band über Frieden und Buße repräsentiert damit die Verknüpfung ihrer beiden Interessenfelder. Das Ergebnis ist ein organisches Buch, innovativ in den Inhalten und überzeugend in der Argumentation.

Ausgangspunkt ist eine anthropologische Konstante im Recht: Frieden und Gerechtigkeit stimmen nicht immer überein, oder genauer: Das Konzept einer streng retributiven Gerechtigkeit (Unrecht und Ursachen erkennen und Strafen verhängen) reicht nicht zwangsläufig aus, um Frieden in einer Gesellschaft zu gewährleisten. Die Entscheidung des Richters kann nämlich von der unterlegenen Seite als Gewaltakt empfunden werden. Das kann Widerspruch gegen die richterliche Autorität hervorrufen und Retourkutschen gegen die Gegenseite provozieren. Wenn es aber primär um den Frieden geht, wird er sich dagegen um eine restaurierende und den Neuanfang ermöglichende Konzeption der Gerechtigkeit bemühen, also die Wiedergutmachung des Schadens und eine Rekonziliation der Parteien anstreben statt einer unpersönlichen Auferlegung einer Strafe. In modernen Staaten überwiegt die retributive Konzeption: Die Schuldigen werden bestraft. In traditionalen Gesellschaften, die mit geringen Instrumenten einer Strafgewalt ausgestattet sind, ist der Rückgriff auf die restaurierende Gerechtigkeit vorrangig, da sie die Satisfaktion der Parteien gewährleistet und oft auf dem freien Willen basiert.

In Übereinstimmung mit der jüngeren Forschung weist Jansen die dichotomische und streng evolutionär gedachte Vorstellung zurück: von einem System, das auf Informalität und vorrichterlichen Entscheidungen basiert (traditionale Gesellschaften), hin zu einem effizienteren System auf der Grundlage von Gerichtsverhandlungen und Strafe (moderne Staaten). Wie bereits die Forschungen von Mario Sbriccoli, Andrea Zorzi und Massimo Vallerani mit Blick auf das Rechtssystem in der kommunalen Zeit gezeigt haben, gab es diesen strengen Gegensatz zwischen einem privaten und einem öffentlichen System so nicht. Dieselbe öffentliche Rechtsprechung sah auch die Möglichkeit eines Kompromisses zwischen den Parteien vor, der den weiteren Fortgang des Verfahrens abbrechen und damit auch zur Reduktion der Kosten beitragen konnte.

Natürlich bedurfte es, wenn man sich für eine ausgleichende und freiwillige Lösung des Falles entschied, eines sehr überzeugenden ideologischen Apparates. Einen wichtigen Beitrag zu diesem ideologischen Apparat leistete im mittelalterlichen Europa die Kirche: Frieden, verstanden als soziale Ordnung und zugleich als Vollendung der Seele, musste auf Schuld und Buße basieren, die ihrerseits vor allem durch die Predigt der Mendikanten Verbreitung gefunden haben. Die soziale Bußpraxis brachte die Streitparteien dazu, sich in einem gewissen Maß als schuldig zu bekennen; und das förderte den Kompromiss. Obwohl die Suche nach innerem Frieden als Konstante menschlichen Zusammenlebens verstanden werden kann, repräsentiert der räumliche und zeitliche Kontext, den die Verfasserin hier in den Blick nimmt (das 13. und 14. Jahrhundert in den Stadtkommunen, vor allem in Florenz) eine Phase der Beschleunigung: Das beachtliche demographische Wachstum und ökonomische Verwerfungen stürzten das bestehende soziale Gleichgewicht in schwere Krisen und setzten dabei eine konfliktfördernde Energie frei, die man irgendwie zu bändigen suchte. Die Untersuchung der kommunalen Gesellschaft erlaubt es also, einen Wendepunkt in der Ausprägung des westlichen Denkens zu erfassen, nämlich den Moment, in dem sich viel intellektueller Aufwand auf den Erhalt von Frieden konzentrierte, bis zu dem Punkt, dass der Begriff Frieden schließlich eine neue Konzeption der Politik darstellte.

Die Erforschung der Formen der Konfliktlösung in der kommunalen Gesellschaft, auch in ihrem Verhältnis zur Mendikantenpredigt, ist keine Neuheit. Die Verfasserin ist sich dessen bewusst und liefert entsprechend in der Einleitung einen konzisen Forschungsüberblick unter anderem zu Arsenio Frugoni, André Vauchez, Clara Gennaro und dem von Rosa Maria Dessì herausgegebenen Sammelband.1 Während in diesen Arbeiten die großen Friedensinitiativen mit den einzelnen Predigtaktivitäten der Mendikanten in Beziehung gesetzt werden, liegt die Innovation dieser Studie vor allem darin, in der Zusammenschau ein organisches Verhältnis offenzulegen, das zwischen der Strafe und der Sozialdisziplinierung bestanden hat, und zwar sowohl aus der Perspektive der doktrinären Ausarbeitung als auch der praktischen Umsetzung.

Ausgangspunkt ist der Kanon 21 des vierten Laterankonzils 1215, Omnis utriusque sexus, der die jährlichen Beichte der Sünden und die Erfüllung der durch den Priester auferlegten Bußpflichten normiert: “Reconciliation was the connective tissue that linked the idea of peace and penance together” (S. 25). Die konziliare Bestimmung fiel auf fruchtbaren Boden, auf dem die Notwendigkeit von Frieden und Rekonziliation unter den Feinden aufrichtig erhört wurde. Die Predigtwellen, die von den Mendikanten bewegt wurden, vereinten sich sehr oft die mit den Bewegungen büßender Laien, die damals bereits in einigen Städten existierten.

Im ersten Kapitel werden überblicksartig die großen Bewegungen der Friedenspredigten in Nord- und Mittelitalien im 13. und 14. Jahrhundert beschrieben. Die “grande devozione” 1233 in der Poebene, die Bewegung der „Battuti“ 1260, in Perugia entstanden, und die gleichnamige, die 1310 im Piemont ihren Ausgang nahm, die vom Domenikaner Venturino da Bergamo 1335 initiierte und schließlich die Bewegung der “Bianchi” 1399 und die Friedensaktivität, die Bernardino da Siena in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts ins Leben gerufen hat. All diese Friedensbewegungen blieben keine folgenlosen Erfahrungen, sondern sie konkretisierten sich oft in allgemeinen Friedensverträgen durch Institutionen mit Amtsträgern, die sich der Befriedung ihrer Gemeinwesen widmeten, und in der Neufassung der Statutengesetzgebung. Es handelte sich also um wirkmächtige und nachhaltige politische Aktionen.

Das sollte auf der anderen Seite nicht dazu verleiten anzunehmen, dass das Phänomen des Bußfriedens, das über die Predigt weite Verbreitung gefunden hat, sich auf diese genannten Episoden beschränkte. Die Allgegenwart der Mendikanten (nicht selten Intellektuelle ersten Ranges) machte sie in den Stadtkommunen zum privilegierten Sprachrohr der Bürgerschaft. Sehr bezeichnend ist der Fall des Remigio de’Girolami, eines Dominikaners aus einer Familie, die im governo popolare seiner Stadt Florenz involviert war. Er war Schüler von Thomas in Paris gewesen, um 1300 Lehrer am Dominikaner-Studium in Florenz. Remigio verfasste unter anderem die Traktate De bono comuni und De bono pacis und eine Reihe von Predigten, in denen er nicht nur die enge Verbindung zwischen den Werten der Gerechtigkeit und der Eintracht illustriert, sondern auch die Lehre aktualisiert, die schon in der Politik des Aristoteles angelegt war, und fordert eine Ausrichtung der politischen Herrschaft, deren höchstes Ziel die pax interna war.

Über die Predigten des Remigio erreichen wir damit das Herz der Florentiner Gesellschaft (3./4. Kapitel). Im allgemeinen Sprachgebrauch war das Wort pax nicht nur mit einer allgemeinen Wertschätzung versehen oder an konkrete Aktionen der Befriedung gekoppelt. Es war auch ein richtiger juristischer Vertrag, der in der Dokumentation tiefe Spuren hinterlassen hat. Der reiche notarielle Archivbestand in Florenz bietet die bemerkenswerte Zahl von über 500 Friedensverträgen zwischen der Mitte des 13. bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts. Nach der Verfasserin ist das Aufkommen dieser spezifischen Vertragsform (instrumentum pacis) im italienischen Spätmittelalter kein Zufall. Es entspricht nämlich dem besonderen Charakter des italienischen Notariats und seiner Bedeutung in gesellschaftlichen Vermittlungsprozessen. Es entspricht aber vor allem dem, was wir bis hierhin gelesen haben, also dem massenhaften Einzug der Instanz “Frieden” in den Alltag der Gesellschaft, auch der sozial Niedrigsten, über die Praxis der Bußpredigt.

Das bedeutete natürlich nicht, dass die neue von Religiösen wie Remigio oder von gelehrten Laien wie Albertano da Brescia verbreitete Lehre das Ende jeglicher Auseinandersetzung, der Privatfehde oder Rache bedeutete hätte. Wenn es zutrifft, dass der Liber consolationis et consilii, den Albertano 1246 verfasst hat, dazu aufgerufen hat, die Verzeihung der Rache vorzuziehen, dann dürfen wir dennoch nicht übersehen, dass die Rache eine Form der ausgleichenden Gerechtigkeit repräsentierte, frei von jedem Hauch der Strafe: Der Richter Albertano zieht grundsätzlich die Legitimität der Rache gar nicht in Zweifel. Es bleibt also der Befund, dass der Hinweis auf Kritik am gewaltsamen Eingreifen eine Konstante der popolaren Regierung in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts war, vor allem im Fall von Florenz, auf den die Verfasserin den Schwerpunt legt.

Im letzten Kapitel analysiert die Verfasserin bildliche Darstellung von Akten der Konfliktlösung und verweist hier auf zwei immer wiederkehrende Elemente: Die Präsenz des Friedensengels als Vermittler an zweiter Stelle hinter den beiden sich Vertragenden, und der Kuss auf den Mund (osculum), den diese als Geste der Konfliktbeilegung austauschen. Die Verbreitung dieses ikonographischen Modells bezeugt nicht nur die Bedeutung des Themas der Predigt im späten Mittelalter, sondern auch den allgemeinen Verweis auf die Vorstellungswelt der Konfliktlösung, die im Westen nicht bis heute überleben sollte. Eine bezeichnende Metapher davon ist das Schicksal des Friedenskusses, der sogar im Messritus durch die prosaisch ausgestreckte Hand ersetzt wurde.

Anmerkung:
1 Rosa Maria Dessì (Hrsg.), Prêcher la paix, et discipliner la société. Italie, France, Angleterre (XIIIe-XVe siècle), Turnhout 2005.

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