Träger der Verschriftlichung in den italienischen Stadtkommunen

Keller, Hagen; Blattmann, Marita (Hrsg.): Träger der Verschriftlichung und Strukturen der Überlieferung in oberitalienischen Kommunen des 12. und 13. Jahrhunderts. . Münster 2016 : Monsenstein und Vannerdat, ISBN 978-3840501425 VIII, 504 S. € 27,80

: Legitimationsstrategien in schwieriger Zeit. Die Sentenzen der Mailänder Kommunalgerichte im 12. und 13. Jahrhundert. Konstanz 2016 : UVK Verlag, ISBN 978-3-86764-699-4 149 S. € 32,00

Rezensiert für H-Soz-Kult von
Eugenio Riversi, Institut für Geschichtswissenschaft, Universität Bonn

Der Sammelband, der über den Publikationsserver der Universität Münster frei zugänglich ist 1, bildet den nachträglichen Abschluss des Projekts „Der Verschriftlichungsprozeß und seine Träger in Oberitalien (11.–13. Jahrhundert)“. Das Projekt wurde innerhalb des SFB 231 („Träger, Felder, Formen pragmatischer Schriftlichkeit im Mittelalter“) zwischen 1986 und 1999 an der Universität Münster entwickelt und erbrachte exzellente Forschungsleistungen.

Die heuristische Operativität und die Ergiebigkeit der Begrifflichkeit, die von der Idee der ‚pragmatischen Schriftlichkeit‘ abgeleitet wurde, zeigt sich in der umfangreichen wissenschaftlichen Produktion des Projekts, die in einer Publikationsliste ausführlich aufgeführt wird (S. 439–451). Die entsprechende Komplexität des Forschungsansatzes wird in der für die Veröffentlichung neu verfassten Einleitung von Hagen Keller dargestellt.2 Es ging nicht einfach und überwiegend um die Erkundung der neuen Formen der schriftlichen Dokumentation in den italienischen Stadtkommunen, sondern vor allem um die Umsetzung neuer schriftlicher Dokumentationspraktiken infolge des Umgangs mit situationsbedingten Herausforderungen in einer sich komplexifizierenden Gesellschaft. Keller weist dieser sozialen und kulturellen Dynamik einen experimentellen Charakter sowie die Kraft zu, die mentalen Einstellungen der Menschen zu ändern.

Die gesammelten Studien, die spätestens schon 2003 abgeschlossen wurden, konzentrieren sich auf die Träger der Prozesse, die die Verschriftlichung mit sich brachte. Selbstverständlich geht es zunächst um Notare, aber die Perspektive ist absichtlich breiter. Marita Blattmann spricht von einem Phänomen gesellschaftlicher Akzeptanz der neuen Dokumentationspraktiken. Die Träger waren deshalb nicht nur Individuen und bestimmte Gruppen von Spezialisten, sondern auch Institutionen und sogar Gemeinschaften. Diese Prozesse bekamen deshalb eine politische Dimension und wurden von den Eliten gefördert.

Ein aussagekräftiges Beispiel dafür bietet die Laufbahn von Guilielmus de Pusterla, der zwischen 1193 und 1227 in mehreren Stadtkommunen überwiegend als Podestà tätig war. Claudia Becker zeigt die Rolle und das Gewicht von Guilielmus in dieser entscheidenden Phase für die Durchsetzung des Podestats in den Stadtkommunen. Guilielmus besaß ein praktisches, aber anerkanntes Wissen über die Verwaltung, das man in seinen Initiativen in der Gesetzgebung, in seiner Ausübung von richterlichen Funktionen und vor allem in seiner Gestaltung von Außenbeziehungen feststellen kann. Die daraus entstandenen Verträge oder Regelungen sowie andere innere relevante Angelegenheiten wurden schriftlich in offizielle Bücher der Kommunen eingetragen, die oft zum ersten Mal unter seinem Podestat nachgewiesen sind.

In einem weiteren Beitrag beschäftigt sich Becker eben mit einer Sammlung von für die Kommunen relevanten Dokumenten, die im Lauf des 13. und 14. Jahrhunderts in Como erstellt wurde. Der Anstoß zu dieser Initiative wurde von eben jenem Guilielmus de Pusterla gegeben, als er Mitte der 1220er-Jahre zweimal Podestà in Como war. Den Liber, in dem 100 Dokumente (1153–1399) in zwei verschiedenen Teilen gesammelt wurden, analysiert Becker nicht inhaltlich, sondern unter formalen und organisatorischen Aspekten. Aussagekräftig sind aber vor allem die konkreten politischen Anlässe für die Entstehung und die Überarbeitung des Buches, die sich auch auf die Selektion, Beglaubigung und Schichtung der Einträge auswirkten. Im Hinblick auf die Frage der Träger konzentriert sich die Beschreibung auch auf die Rolle der Notare und der anderen Akteure – und später des cancellarius –, die an den verschiedenen Redaktionsstufen beteiligt waren.

Auf eine Initiative von Guilielmus de Pusterla kann laut Petra Koch wahrscheinlich auch eine relevante Urkundensammlung von Vercelli zurückgeführt werden, die aus fünf Codices besteht und Anfang der 1220er-Jahre verfasst wurde. Diese gegliederte Sammlung (Erwerbungen, Investituren und weitere Verträge) zielte darauf ab, nicht die ältesten Urkunden mit den Rechten der Kommune zusammenzutragen, sondern die in den letzten Jahren geschlossenen Rechtsgeschäfte, die die Gerichtsbarkeit der Kommune betrafen. Es handelt sich nicht nur um Abschriften, sondern überwiegend um Originalausfertigungen auf der Basis der Inbreviatureinträge. Die Kommune hatte in diesem Fall nicht nur den allgemeinen Anspruch, diese neue Praxis der notariellen schriftlichen Fixierung der Rechtsgeschäfte zu reglementieren, sondern auch die Absicht, alle relevanten Urkunden zur Verfügung zu haben, die so unabhängig von den verschiedenen Notaren direkt von der Stadtverwaltung selbst aufbewahrt werden konnten. Diese Form der Überlieferung von wichtigen Urkunden erwies sich jedoch als zu aufwendig im Vergleich zu anderen Methoden, die Archivierungsprozesse der Imbreviaturregister zu kontrollieren, und wurde nicht fortgesetzt.

Die Urkundensammlung von Vercelli war eine der experimentellen Reaktionen, um die Veränderungen in der Dokumentationspraxis zu bewältigen. Andere Aspekte dieses Bündels von Innovationen werden eher ansatzweise im Beitrag von Thomas Behrmann erfasst. Er hinterfragt hauptsächlich die Tendenzlinien in der Entwicklung der Anwesenheit von Zeugen zwischen dem 12. und 13. Jahrhundert in Mailand anhand der Gerichtsurkunden. Behrmann liefert dabei eine erste Annäherung an viele offene Probleme: das Verschwinden der Konsuln aus der Reihe der Anwesenden in Gerichtsurkunden seit dem ausgehenden 12. Jahrhundert, der absolute Rückgang der Zahl der Anwesenden, die steigende Beteiligung der Notare und spezialisierter Prozessvertreter, die Verlegung der Gerichtsorte (von draußen nach drinnen) und die Veränderung der Rechtssymbolik in den Formen der Willenserklärung.

Die Entstehung des Zivilprozesses bildet das Untersuchungsobjekt des Beitrags von Barbara Brandt. Sie untersucht die Auswirkung dieser neuen Struktur der kommunalen Gesellschaft auf die spezifischen Handbücher für die Ausbildung der Notare: die artes notariae, die in Bologna entstanden sind, sowie andere begleitende Literatur für Spezialisten. Insbesondere konzentriert sich der Beitrag auf die Reflexion der Autoren – wie Rainerius Perusinus und Rolandinus Passagerii – über die Rolle der Schriftlichkeit. Die formelle Korrektheit der Schriftstücke war entscheidend für ihre Gültigkeit im Prozess ebenso wie die effiziente Verknüpfung der Informationen. Brandt zeigt verschiedene Spannungsverhältnisse in der Umsetzung des Schriftgebrauchs, unter anderem zwischen Mündlichkeit und Schriftlichkeit. Aus der Analyse dieser Aspekte zieht die Autorin den Schluss, dass die Verschriftlichung kein unbedingt fortschreitender Prozess war. Andere Faktoren konnten diese allgemeine Tendenz bremsen.

Weitere Beiträge zeigen die Vielfalt des Schriftgebrauchs innerhalb der damaligen Gesellschaft. Patrizia Carmassi analysiert ausführlich ein breve recordationis, das ein Güterverzeichnis der Lektoren der Mailänder Kirche enthält. Es ist in einem Lektionar aus dem 12. Jahrhundert überliefert, wurde aber höchstwahrscheinlich erst Ende des 13. Jahrhunderts erstellt. Carmassi kontextualisiert den Text in seinem Dokumentar- und historischen Umfeld und versucht nicht immer überzeugend, ihn mit den allgemeinen Prozessen der Verschriftlichung zusammenzubringen. Diese Prozesse – zum Beispiel die Erstellung von administrativen Listen der Stadtkommunen – berühren ein solches breve nicht, das eher älteren Formen der pragmatischen Schriftfixierung ähnelt.

Die Vielfalt der Situationen wird auch durch den ersten Beitrag von Christoph Dartmann bestätigt, der sich mit dem Urkundenbestand der Zisterzienserabtei Chiaravalle Milanese beschäftigt. Seine Dokumentation besteht hauptsächlich aus Einzelpergamenten mit Notariatsinstrumenten, die die Administration des Landbesitzes des Klosters betreffen. Die kontinuierliche Zunahme der Dokumente ab dem 12. Jahrhundert zeigt die Beteiligung des Klosters am steigenden Schriftgebrauch sowie an der Kommerzialisierung von Grund und Boden. Die Urkunden spiegeln deshalb die Dynamisierung der Gesellschaft und auch die darin immer wichtigere Rolle der kommunalen Administration in den Bereichen Fiskus und Gerichtsbarkeit wider. Dieser Anstieg der Dokumentation zwang die Institution, neue Strategien für die Bewältigung von zahlreichen Einzelpergamenten zu verfolgen, die im damaligen Dokumentationssystem potentiell dysfunktional waren (S. 116). Einige Gruppen dieser Dokumente, die ‚Überlieferungsknoten‘ darstellen, ermöglichen darüber hinaus, die Bauerngesellschaft zwischen dem 12. und 13. Jahrhundert näher zu beobachten. In einem weiteren Beitrag konzentriert sich Dartmann eben auf einige dieser Überlieferungsketten, um die Frage nach der Präsenz von ansässigen Notaren im südlichen Teil des Contado Mailands im 12. Jahrhundert zu beantworten. Ansatzweise kann Dartmann feststellen, dass nur städtische Notare aus Mailand und Pavia in diesen Gebieten tätig waren, die wahrscheinlich noch in einer Ausbauphase waren. Hier sieht man die Durchdringung und die Akzeptanz des neuen Schriftgebrauchs und seiner Träger bei der Landerwerbung und in Kreditgeschäften. Diese spezialisierten Leistungen wurden unter anderem von vornehmen städtischen Familien vermittelt, wie die Valvassorenfamilie de Cuminis, dem der Notar Oldericus – ein anderes aussagekräftiges Beispiel eines Trägers – angehörte.

Der Notar Oldericus war aktiv nicht nur im Contado, sondern auch für die Kommune Mailand: 1199 beteiligte er sich an einer Delegation der Mailänder und Piacentiner im Piemont, die ein Schiedsverfahren durchführen musste. Und eben eine ähnliche politische Angelegenheit stellt das Thema des letzten und umfangreichsten Aufsatzes des Bandes dar. Raimund Hermes analysiert die interkommunale Schiedsgerichtsbarkeit, das heißt eine der wichtigsten Optionen der Konfliktbeilegung in den endemischen Kriegen zwischen Kommunen. Nach allgemeinen Überlegungen über die Formen dieser Praxis konzentriert sich Hermes auf ein besonderes Fallbeispiel: ein Konfliktbündel im Piemont, das viele Städte betraf, insbesondere Genua, Alessandria und Tortona. Es ging um die Kontrolle einiger Orte auf den Apenninen, die eine strategische Relevanz auf den Handelsstraßen innehatten. 1227–1228 wurde ein Schiedsverfahren unternommen, die Stadtgemeinde Mailand übernahm die Rolle des Schiedsrichters, um das Problem das Problem in kurzer Zeit zu lösen. Auf der Basis der reichen, obwohl nicht immer regelmäßig überlieferten Dokumentation beschreibt Hermes ausführlich das ganze Verfahren: die Streitgegenstände, die Phasen, die Akteure und auch die Rolle der Schriftlichkeit. Diese war ein grundlegender Teil des Verfahrens, weil die Schriftstücke – überwiegend Notariatsinstrumente – der Rechtssicherung und der Legitimation des Handelns in den komplexen Außenbeziehungen zwischen den Kommunen dienten. Nach dem Scheitern des Schiedsverfahrens unter der Führung Mailands suchten die streitenden Städte nach einer anderen Lösung: Ein neues Schiedsverfahren wurde angebahnt, das von drei Geistlichen übernommen wurde. Das war die typische Alternative zur Führung des Schiedsverfahrens seitens einer dritten Stadtkommune. Auch das Scheitern dieses zweiten Verfahrens entspricht der allgemeinen Tendenz: Durch dieses Instrumentarium konnte dem Recht selten Geltung verschafft werden. Es handelte sich eigentlich eher um eine politische Strategie, um die militärischen Konflikte zu deeskalieren und Frieden zu schaffen, und allgemeiner um eine Praxis, um eines der grundlegenden Legitimationsprobleme der Stadtkommunen zu lösen: das der Koexistenz ihrer politisch konkurrierenden Autonomien innerhalb des obsoleten Rahmens des Reichs.

Legitimationsprobleme stellen auch den Fokus des Büchleins von Franz Arlinghaus dar, das ursprünglich als Aufsatz des Sammelbands gedacht war. Die Untersuchung, die 1998 schon abgeschlossen war, konzentriert sich auf einen zentralen Aspekt im Bündel von Prozessen, die die Entstehung und Entwicklung der Stadtkommunen charakterisierten: das kommunale Gerichtswesen und seine Legitimierung. Unter Verwendung einer Datenbank analysiert Arlinghaus verschriftlichte Urteile der Mailänder Gerichte zwischen 1140 und 1276. Durch die Fokussierung auf die Amtsträger wird die Analyse zu einer bedeutenden Ergänzung und Erweiterung des Aufsatzes von Behrmann: der Ansatz ist systematischer, das Untersuchungsfeld deutlich breiter. Die Anzahl der erwähnten Amtsträger, deren Selbstbezeichnungen und ihre Verteilung in den unterschiedlichen Textteilen der Gerichtsurteile erlauben Arlinghaus fünf Phasen zu identifizieren, die mittelbar der politischen Entwicklung der Kommune entsprechen. In einer ersten Phase (1140–1175) ist die Legitimation des kommunalen Gerichtswesens überwiegend eine äußere, die auf die Konsuln als städtische Amtsträger (im Urkundentext) und die übergeordnete Autorität des Kaisers (in der subscriptio) zurückgeführt werden kann. Als Folge der schweren Konflikte zwischen Mailand und Barbarossa kann man in einer zweiten Phase (1176–1185) feststellen, dass sich der judex-Titel mit Kaiserbezug zurückzog. Mit der dritten Phase (1186–1210) wurden die Verweise auf die kommunale Amtsträgerschaft immer häufiger. Diese Tendenz setzte sich auch in der folgenden vierten Phase fort (1211–1247), während der auch die Schreiber auf ihr kommunales officium hinwiesen. Allerdings war auch die alleinige Legitimation der Stadtkommune nicht ausreichend vor allem wegen der steigenden politischen inneren Konflikte, die ihre Autorität infrage stellten. Parallel setzte sich die Tendenz durch, eine Legitimation im Verfahren selbst zu finden. Allmählich entwickelt sich eine Binnenlegitimation durch die Zergliederung des Prozesses in verschiedene Teile: die Akzeptanz wurde deshalb in kleinen Schritten erreicht und die Parteien konnten sich an der Auswahl der verantwortlichen Gremien beteiligen. Die fünfte Phase (1248–1276) wurde von der Auslagerung wichtiger Prozessphasen an Notare oder delegierte Richter bzw. ‚Rechtskundige‘ (iurisperiti) charakterisiert, die nicht mehr als städtische Amtsträger galten. Das Zivilgerichtsverfahren trennte sich von der Stadtkommune im Gegensatz zur vorherigen vierten Phase, die sehr „kommunal“ war. Durch diese Zergliederung und Delegierung des Zivilprozesses kamen der Schrift noch wichtigere Funktionen zu, die Arlinghaus am Beispiel des Austausches zwischen den absichtlich distanzierten Gremien und der zentralen Rolle der Notare zeigt.

Arlinghaus‘ systemische und funktionalistische Deutung der Entwicklung des Gerichtswesens in Mailand führt uns zur oben erwähnten heuristischen Ergiebigkeit des Ansatzes der pragmatischen Schriftlichkeit zurück. Die Kategorisierung der ‚Träger‘ der Schriftlichkeit, die diese analytischen Untersuchungen methodisch prägt, bestätigt die allgemeine Notwendigkeit einer begrifflich komplexen und bewussten Einstellung gegenüber dem Thema der italienischen Stadtkommunen. Das haben auch andere internationale Forschungen in den letzten Jahren anerkannt, die sich von alten Deutungsparadigmen verabschiedet haben.3 Obwohl die Beiträge etwas veraltet sind – die inzwischen erschienene Literatur findet man nur teilweise in der Einführung von Keller – und nicht alle gleichwertig, beleuchten sie die Komplexität und Pluralität der sogenannten révolution documentaire und nicht zuletzt die damit eng verbundenen Legitimationsprozesse der kommunalen politischen Führung der oberitalienischen Gesellschaft im 12. und 13. Jahrhundert.4

Anmerkungen:
1http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-96209635462 (10.10.2017).
2 Vgl. auch Hagen Keller, Die italienische Kommune als Laboratorium administrativen Schriftgebrauchs, in: Susanne Lepsius / Reiner Schulze / Bernd Kannowski (Hrsg.), Recht – Geschichte – Geschichtsschreibung. Rechts- und Verfassungsgeschichte im deutsch-italienischen Diskurs, Berlin 2014, S. 67–82.
3 Vgl. Hagen Keller, Die Erforschung der italienischen Stadtkommunen seit der Mitte des 20. Jahrhunderts, in: Frühmittelalterliche Studien 48 (2014), S. 1–38; Chris Wickham, Sleepwalking into a New World. The Emergence of Italian City Communes in the Twelfth Century, Princeton 2015.
4 Jean-Claude Maire Vigueur, Révolution documentaire et révolution scripturaire: le cas de l'Italie médiévale, in: Bibliothèque de l'Ecole des Chartes 153 (1995), S. 177–185; vgl. Giampaolo Francesconi, Potere della scrittura e scritture del potere. Vent'anni dopo la Révolution documentaire di J.-C. Maire Vigueur, in: Maria Teresa Caciorgna / Sandro Carocci / Andrea Zorzi (Hrsg.), I comuni di Jean-Claude Maire Vigueur. Percorsi storiografici, Roma 2014, S. 135–155.

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