A. Ritschl (Hrsg.): Wirtschaftspolitik in Deutschland 1917–1990

Cover
Titel
Das Reichswirtschaftsministerium in der NS-Zeit. Wirtschaftsordnung und Verbrechenskomplex


Herausgeber
Ritschl, Albrecht
Reihe
Wirtschaftspolitik in Deutschland 1917–1990 2
Erschienen
Anzahl Seiten
XII, 734 S.
Preis
€ 199,95
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Kim Christian Priemel, Department of Archaeology, Conservation and History, University of Oslo

Das graue Leinen des Einbandes, in dezentem Dunkelblau, doch ohne jede Illustration bedruckt, signalisiert bereits, was das knappe Vorwort flugs konstatiert: ein „Abschlussbericht“ (S. x) wird vorgelegt, in diesem Fall jener der „Unabhängigen Geschichtskommission zur Aufarbeitung der Geschichte des Bundeswirtschaftsministeriums und seiner Vorgängerinstitutionen“. Der Bericht gliedert sich in vier Bände mit über 2.800 Seiten und verspricht eine Darstellung der deutschen Wirtschaftspolitik von der Endphase des Ersten Weltkriegs bis zur Wiedervereinigung. Dies spiegelt das Anliegen der Kommission, nicht bei der vom Auftraggeber, dem Bundesministerium für Wirtschaft, gewünschten Darstellung des „Dritten Reiches“ stehen zu bleiben.

An der Aufarbeitungsgeschichte führte dennoch kein Weg vorbei, und so stellt der von Kommissionssprecher Albrecht Ritschl verantwortete Band 2 gewissermaßen den Projektkern dar. In neun sehr unterschiedlichen Kapiteln widmen sich die Autoren – allesamt ausgewiesene Experten und allesamt Männer – mal ganzen Politikfeldern (Außenwirtschaft; Judenverfolgung), mal geographisch klar abgegrenzten Räumen (die Ausbeutung des besetzten Frankreichs), mal (kollektiv-)biographischen Themen (Personalpolitik; die Ära Schacht). Entsprechend fallen die Zuschnitte auch quantitativ divers aus. Ralf Bankens 120 Seiten zur Außenwirtschaftspolitik, Ingo Looses 180 Seiten über den Beitrag des Wirtschaftsressorts zu Judenverfolgung und Massenmord sowie Jochen Strebs rund 80 Seiten über die ministerialen Aufgaben im Krieg machen mehr als die Hälfte des Bandes aus und werden ergänzt durch Stefan Fischs Organisationsgeschichte, Christopher Koppers Überblick über die Prä-Vierjahresplan-Phase, Rainer Fremdlings Beitrag zur Wirtschaftsstatistik sowie Marcel Boldorfs Kapitel zur Wirtschaftsabteilung beim Militärbefehlshaber in Frankreich. Ludolf Herbsts Essay über den Charakter des nationalsozialistischen Wirtschaftssystems sowie Ritschls knappe Ausführungen über die Einordnung der NS-Wirtschaft in langfristige Trends ersetzen quasi ein Resümee.

Nahezu alle Beiträge überzeugen durch profunde Quellenarbeit, selbst dort, wo die Verfasser bereits zahlreiche einschlägige, auch in der Gesamtbibliographie ausgewiesene Veröffentlichungen vorgelegt haben. Der Detailgrad ist hoch, was den Band zu einer wertvollen Fundgrube, wenngleich nicht durchweg zur einfachen Lektüre macht. Statt zu versuchen, sämtliche Einzelbefunde zu würdigen, sollen daher im Folgenden fünf größere Themenkomplexe skizziert werden, die jeweils mehrere Kapitel verbinden: (1) die Frage nach dem ‚schwachen‘ Ministerium; (2) die Selbstindienststellung des Ministerialapparats für die Zwecke des NS-Regimes; (3) der Beitrag zur antisemitischen Verfolgung und Mordpolitik; (4) die Außenwirtschaftspolitik; sowie (5) die Debatte um den Charakter der NS-Wirtschaftspolitik.

(1) Wie andere Ministerialgeschichtsprojekte kreist auch die Forschung zum Reichswirtschaftsministerium (RWM) um die Frage relativer Stärke und Schwäche. Die Proliferation zahlreicher Sonderinstanzen im NS-Staat ist, sowohl in exkulpatorischer Absicht wie im Dienste der Polykratiedebatte, immer wieder angeführt worden, um den Bedeutungsverfall klassischer Kabinetts- und Ressortpolitik zu belegen. Das RWM gilt dabei traditionell als einschlägig: ohnehin eingeengt durch konkurrierende Ressorts für Finanzen, Arbeit, Verkehr und Landwirtschaft, wurden ihm ab 1937 durch die Vierjahresplanbehörde, verschiedene Bevollmächtigte sowie das Rüstungsministerium immer mehr Kompetenzen entzogen. Zugleich, und dies dokumentieren mehrere Autoren, greift die klassische Erzählung zu kurz: nicht nur, weil sie sich nur bedingt mit vergleichbaren Narrativen aus anderen Ministerien verträgt – können alle gleichzeitig machtlos gewesen sein? –, sondern vor allem, weil sie von Ziel- und Methodenkonflikten zwischen Ministerialbürokratie und Sondergewalten ausgeht, die in dieser Eindeutigkeit nie bestanden. Schon die Gleichschaltung des Ministeriums 1933–1934 erfolgte vor allem aus dem Hause selbst heraus und, wie Fisch zeigt, zunächst mit der Absicht, den Hugenberg’schen Machtanspruch durchzusetzen, dann erst mit klarer Schlagseite zur NSDAP und praktisch durchweg unübersichtlich und inkonsistent. Dass der im Herbst 1933 ins vermeintlich unpolitischere Statistische Reichsamt versetzte prä-Keynesianer Wilhelm Lautenbach ausgerechnet durch Otto Ohlendorf 1944 zurück ins Ministerium geholt wurde, wird im Band gleich mehrfach notiert. Und ob die interventionistische Praxis beim angestammten RWM-Personal tatsächlich den Boden für die ordoliberale Neuausrichtung ab 1949 bereitete, bleibt abseits von Vermutungen unklar.

Einen Kontrapunkt zur These des ‚schwachen‘ Ministeriums setzt derweil Strebs instruktiver Beitrag. Ausgehend von der bekannten Beobachtung, dass dem RWM anders als Arbeits- und Finanzressorts ein breiter Unterbau an Mittel- und Lokalinstanzen fehlte, betont Streb, dass es eben die besagte interventionistische Politik war, die einen solchen schuf: Landeswirtschaftsämter, Prüfungs-, Überwachungs- und Reichsstellen, aber auch die Kooptierung von Unternehmerverbänden sowie Handwerks-, Industrie- und Handelskammern verschafften dem RWM eine breite administrative Basis, auf deren Informationen und Expertise auch andere Ressorts zurückgriffen. Vor allem mit Blick auf die Konsumgüterversorgung blieben regionale und lokale RWM-Stellen bis Kriegsende zentral – auch wenn dies oft bedeutete, lediglich die „Misere der Verbraucher“ (S. 572) zu managen.

(2) Dass ökonomische Ratio nicht mit ethischen Erwägungen zu verwechseln ist, zeigte sich in der antisemitischen Politik von Diskriminierung, Entrechtung und Vernichtung, die bis 1939 zentral mit wirtschaftspolitischen Mitteln verfolgt wurde. Gerade Hjalmar Schacht wurde – nicht zuletzt von sich selbst – lange als mäßigender Einfluss dargestellt, der jüdische Geschäftsinteressen gegen Übergriffe abzuschirmen gesucht habe. Dass dies einen kategorialen Irrtum darstellt, zeigen Koppers Ausführungen sowie Looses Überblick über die antisemitische Ausgrenzungspolitik. Als Pragmatiker wurde Schacht tätig, sofern dies wirtschaftspolitisch Sinn zu machen schien; im Kern ging es ihm aber vor allem darum, die ungesetzliche Verfolgung in geordnete Bahnen zu lenken. Entsprechend war das als „Judenschutzreferat“ bekannt gewordene Unterressort zur „Abwehr unzulässiger Eingriffe in die Wirtschaft“ in Looses pointierter Formulierung kaum mehr als „eine Registratur an der Schnittstelle von Maßnahmen- und Normenstaat“ (S. 366), die überdies mit ihrer Umwandlung zum „Judenreferat“ 1938 offiziell zum Verfolgungsinstrument umgewidmet wurde. Fast wichtiger noch war, dass das Gros der Opfer der ‚Arisierungspolitik‘ als klein- und mittelständische Unternehmer unterhalb der Reichsebene von staatlichen und Parteistellen drangsaliert, bedroht und verfolgt wurde, ohne dass das Berliner Ministerium Einfluss darauf genommen hätte. Als „unterlassene Hilfeleistung“ wie „auch aktive Beihilfe“ bezeichnet Herbst dies treffend (S. 634). Einen zentralen Beitrag zur Verfolgung leistete das Reichswirtschaftsministerium indes eher im Verordnungswege, und mit zunehmender Radikalisierung trat es in den Hintergrund. In der Stufenfolge von Definition, Enteignung, Konzentration und Vernichtung hatte es seinen Anteil bis 1940 bereits geleistet.

(3) Auch bei der Ausbeutung der besetzten Gebiete spielte das RWM offenbar eine untergeordnete Rolle, weitgehend marginalisiert durch Vierjahresplanbehörden, Ostministerium, Reichswehr, SS und etliche weitere Akteure. Während Loose anhand des besetzten Polens immerhin das Ausmaß der Raubökonomie illustrieren kann – die Haupttreuhandstelle Ost (HTO) eignete sich dort bis Anfang 1942 rund 214.000 Immobilien und 38.000 Industrieunternehmen an, das Reichskommissariat für die Festigung deutschen Volkstums (RKF) fast 900.000 landwirtschaftliche Betriebe mit über 8 Millionen Hektar Nutzfläche –, fehlen vergleichbare Angaben für andere Länder mit Ausnahme Frankreichs. In seinem konzisen Beitrag umreißt Boldorf nicht nur Mechanismen und Umfang der ökonomischen Ausbeutung (Besatzungskosten, Finanzaufsicht und Geldschöpfung, Preis- und Lohnkontrolle, Auftragsverlagerung, Rohstoffakquise), sondern zeigt auch, wie in die Militärverwaltung delegierte RWM-Repräsentanten erheblichen Anteil daran hatten, Frankreich zum lohnendsten aller Ausbeutungsobjekte im besetzten Europa zu machen. Dies gelang dank der Mithilfe eines Teils der französischen Eliten, die keineswegs unpolitische Technokraten waren, sondern deren „unerschütterliche Loyalität gegenüber der Besatzungsmacht […] in einer wahrhaftigen Begeisterung für den autoritären Staat gründete“ (S. 326). Dies in ähnlicher Weise für andere okkupierte Gebiete zu untersuchen, hätte sicher zu spannenden Einsichten in die deutschen Kriegswirtschafts- und Besatzungspolitik geführt.

(4) Gleichwohl spielen die Beziehungen mit dem (europäischen) Ausland eine große Rolle in beinahe allen Beiträgen des Bandes. Statt hemmungsloser Ausbeutung sind es eher die intrikaten Fragen des Außenwirtschaftsverkehrs, die im Vordergrund stehen, denn hierin sehen sämtliche Autoren die Achillesferse der NS-Ökonomie. Im Dreieck der Anforderungen, die Rüstung voranzutreiben, die deutschen Verbraucher halbwegs zufriedenzustellen bzw. ihre Kriegsmüdigkeit zu begrenzen, sowie die (noch) unbesetzten Geschäfts- und Handelspartner nicht zu verprellen, stieß das Regime von Tag 1 an Grenzen. In einem komplizierten Geflecht aus Schuldendienst und Handelsbilanzdefiziten war es vor allem die Devisennot, welche die Ökonomen des Dritten Reichs umtrieb. Die noch aus der Spätphase Weimars stammenden Kontrollinstrumente wurden ausgebaut, um Devisenflüsse zu regulieren und die Handelsbeziehungen so umzulenken, dass Auslandswährungen für rüstungsrelevante Importe monopolisiert wurden (zulasten der Konsumgütereinfuhr); bilaterale Handelsabkommen wurden bevorzugt mit jenen Länder geschlossen, mit denen Deutschlands positive Bilanzen aufwies bzw. denen günstigere Bedingungen diktiert werden konnten. Allein, dauerhaft sollten weder diese noch andere Wege – Kapazitätsausbau, Rohstoffsubstitution, Raub – das strukturelle Problem lösen helfen: die vielbeschworene Autarkisierung wurde zu keinem Zeitpunkt erreicht. Auch die inländische Produktionssteigerung der zweiten Kriegshälfte illustrierte nur, so Ritschl, dass die Neuordnung Europas zu einem deutsch-beherrschten ‚Großwirtschaftsraum‘ gescheitert war.

(5) Ob es ein genuin nationalsozialistisches Wirtschaftssystem gegeben hat, bleibt auch am Ende von 700 Seiten Lektüre unklar. Zwar bejaht Herbst dies ausdrücklich, sein eigenes Definitionsangebot aber geht nicht wirklich über bekannte Interpretationen hinaus und bedient sich letztlich außerökonomischer Kriterien, wenn auf „Beweglichkeit und […] Flexibilität“ (S. 635) einerseits und die „Verwirklichung der nationalsozialistischen Raum- und Rassepolitik“ (S. 634f.) andererseits abgestellt wird. Auch Ritschls abschließende Bemerkungen fügen dem nichts Neues hinzu, treffen aber sechs konzise Aussagen: (a) im ersten „Wirtschaftswunder“ nach 1933 findet er, im Einklang mit der Forschung der letzten 20 Jahre weder „Wundersames“ noch genuin keynesianische Elemente (S. 645); (b) Speers „Rüstungswunder“ wird noch einmal als Mythos entlarvt; (c) und das BRD-eigene Wirtschaftswunder erscheint in Ritschls Berechnungen zur Kapitalausstattung unglamourös; (d) entsprechend verlegt er den Fluchtpunkt weg von einfach zu erklärenden Rekonstruktionskonjunkturen der 1930er- und 1950er-Jahre: „das eigentliche deutsche Wirtschaftswunder“ sei darin zu sehen, dass „die Volkswirtschaft in Deutschland nach dem Dritten Reich [überhaupt] wieder auf einen historisch vorgezeichneten Wachstumspfad aufgesetzt“ habe (S. 667). Abschließend räumt er mit zwei überkommenen Fehlwahrnehmungen auf: zum einen (e) dem antisemitischen „Zerrbild fabelhafter Reichtümer“ (S. 663) der jüdischen Bevölkerung, mit denen die Rüstung finanziert worden sei, und zum anderen (f) der These der Gefälligkeitsdiktatur, die sich die Zustimmung zu und Mitwirkung an Krieg und Völkermord durch egalitäre Sozialpolitik erkauft habe. Ganz im Gegenteil sei die Vermögens- und Einkommensungleichheit scharf angestiegen, habe in „ein System zur Bereicherung von Kapitalbesitzern insbesondere in kriegsnahen Industrien“ gemündet und sich damit von größeren „historischen Entwicklungstendenzen abnehmender Ungleichheit“ unterschieden (S. 665, 668).

Nicht nur an diesen Stellen arbeiten sich Ritschl wie auch andere Autoren noch immer an Götz Alys Volksstaat von 2005 ab und kommen damit doch jenem „offiziöse[n] Geschichtsbild“ nahe (S. vi), das der einleitende Disclaimer verneint. Uneinigkeit besteht in einzelnen Punkten (etwa der Bewertung Schachts), ohne dass Dissens ausformuliert würde. Klare Argumentationslinien fehlen wiederholt, und mehrere Kapitel verzichten auf Fazits oder lassen Thesen zusammenhanglos im Raum stehen, darunter Ritschls Schlussbemerkung, mit Blick auf die Einkommensungleichheit habe sich der Nationalsozialismus als „brutale Reaktion gegen die Moderne“ (S. 668) erwiesen, die ein zuvor überhaupt nicht thematisiertes Interpretament einführt. Der Vorrang einer „für unser Projekt maßgebenden archivorientierten Nachzeichnung des historischen Ereignisverlaufs“ (S. 645) verschenkt insgesamt viel Potential. Ein stärker fragegeleiteter Ansatz hätte vermutlich auch kompositorisch geholfen. Wie die einzelnen Beiträge zusammengestellt wurden, ob Überschneidungen geplant waren, oder warum etwa Boldorfs exemplarische Frankreich-Studie ohne Entsprechung bleibt, wird an keiner Stelle erklärt. Dies gilt auch für den Untertitel: was Wirtschaftsordnung ist, scheint einigermaßen klar, und der Begriff wird wiederholt aufgenommen; was hingegen ein „Verbrechenskomplex“ im Zusammenhang einer Ministerialgeschichte ist, bleibt unklar, und folgerichtig taucht der Terminus im Buch nicht auf.

Am Ende bleibt unklar, was der Band eigentlich will. Als „Abschlussbericht“, der einen breiteren Leserkreis anspricht, ist das Ergebnis zu detailliert und spezialistisch geraten. Das Fachpublikum hingegen wird viel Bekanntes wiederfinden, während für ein Referenz- und Nachschlagewerk mit Anspruch auf Vollständigkeit zu vieles fehlt, nicht zuletzt ein verlässlicher Index. Dies reflektiert herausgeberische Entscheidungen, aber auch ein Grunddilemma der ministerialen Auftragsforschung. Aus disziplinärer Sicht mag sie ein willkommenes, mit Blick auf den Forschungsgegenstand nicht ironiefreies Beihilfenprogramm bedeuten. Zugleich aber führt die Logik des behördenhistorischen Blicks dazu, dass es schwer fällt, Politikfelder mit diversen Akteuren systematisch in den Blick zu nehmen. Ein wenig ist es so, als würde sich die Polykratiethese durch die Drittmittel-Hintertür selbst bestätigen.

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