N. Lenhard-Schramm: Der Contergan-Skandal

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Titel
Das Land Nordrhein-Westfalen und der Contergan-Skandal. Gesundheitsaufsicht und Strafjustiz in den „langen sechziger Jahren“


Autor(en)
Lenhard-Schramm, Niklas
Erschienen
Göttingen 2016: Vandenhoeck & Ruprecht
Anzahl Seiten
944 S.
Preis
€ 90,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Britta-Marie Schenk, Historisches Seminar, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Der Contergan-Skandal, benannt nach dem 1957 eingeführten Schlaf- und Beruhigungsmittel mit dem Wirkstoff Thalidomid, der bei Tausenden von Schwangeren schwere Fehlbildungen der Föten und teilweise Totgeburten ausgelöst hatte, ist noch immer aktuell. Weiterhin drängen Opfer auf Entschädigungszahlungen und fragen nach der Verantwortung der Behörden. Darauf reagierte das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Nordrhein-Westfalen (MGEPA NRW) 2012 mit der Ausschreibung eines Forschungsprojekts zur Rolle des Landes im Zusammenhang mit Contergan. Dabei sollte auch geklärt werden, ob sich das Ministerium in den 1960er-Jahren rechtswidrig verhalten habe. Aus diesem Projekt ist Niklas Lenhard-Schramms Münsteraner Dissertation hervorgegangen, es handelt sich somit um eine Auftragsarbeit. Dies gilt es bei der Bewertung der Arbeit zu berücksichtigen – drängt sich doch die Frage auf, ob die Ergebnisse im Sinne des Ministeriums sind oder derart, dass sie es dem Ministerium leicht machen, sich von ihnen heute zu distanzieren.

Lenhard-Schramms Studie ist in drei Hauptteile gegliedert: Während der Autor im ersten Teil die Vorgänge um Contergan in der nordrhein-westfälischen Arzneimittelaufsicht untersucht, geht es im zweiten Teil um die gesundheits- und sozialpolitischen Reaktionen des Landes nach der Marktrücknahme von Contergan Ende 1961. Der dritte Teil ist dann den Zivilverfahren, hauptsächlich aber dem Strafprozess gewidmet. Der Fokus auf Nordrhein-Westfalen lässt sich ebenso mit administrativen Zuständigkeiten begründen (die Herstellerfirma Grünenthal hatte ihren Sitz im Rheinland) wie mit der größten Anzahl von Contergan-Opfern im Vergleich zu anderen Bundesländern.

Im ersten Teil stellt der Verfasser heraus, wie begrenzt die Handlungsmöglichkeiten der Beamten in der Gesundheitsabteilung des Innenministeriums damals waren, eine Arzneimittelsicherheit zu gewährleisten. Weder standen ihnen die Mittel und das entsprechende Personal zur Verfügung, die Medikamente auf Nebenwirkungen zu testen, noch existierten Gesetze, die ihnen eine Grundlage für ein aktives Eingreifen ermöglicht hätten. Selbst das neue Arzneimittelgesetz, das direkt nach der langwierigen Rezeptpflichtunterstellung von Contergan im August 1961 in Kraft trat, hätte durch ein weiterhin fehlendes Zulassungsverfahren die „Schädigungen durch Contergan und andere Thalidomid-Präparate nicht verhindert“ (S. 134).

Während sich Lenhard-Schramm im ersten Teil weitestgehend auf die Grünenthal-Akten stützen kann, liegen dem zweiten Teil die Akten der verschiedenen Ministerien Nordrhein-Westfalens zugrunde. Nach der Marktrücknahme von Contergan verschob sich die Zuständigkeit von der Gesundheitsabteilung im Innenministerium auf das Sozial- und das Kultusministerium, die sich über Hilfsangebote für die Betroffenen verständigten, letztlich aber die Initiative Medizinern überließen, insbesondere Orthopäden – trotz zunehmenden öffentlichen Drucks. Die Ministerialbeamten klärten wenig auf, zum Teil auch deshalb, weil der medizinische Beweis noch ausstand, ob Contergan tatsächlich Nerven- und Gliedmaßenschädigungen hervorrief. In der Kommunikation mit den betroffenen Familien verhielten sich die Ministerien distanziert und begnügten sich damit, die Betroffenen auf die Leistungen des 1962 in Kraft getretenen Bundessozialhilfegesetzes zu verweisen.

Die Zivilverfahren, die den Auftakt des dritten Teils der Arbeit bilden, wurden aus Sicht der Kläger durchweg verloren, weil die Beweislast bei ihnen lag. Sie konnten die Kausalität zwischen der Einnahme von Contergan und den von ihnen erlittenen Schädigungen nicht nachweisen, da sie häufig noch weitere Medikamente eingenommen hatten – ein Problem, das auch im Strafverfahren auftrat und die Chancen auf Entschädigungszahlungen an die Betroffenen minimierte. In das sich lange Zeit schleppende Verfahren kam erst wieder neuer Schwung, als Staatsanwalt Josef Peter Havertz die Ermittlungen im Mai 1962 übernahm. Ähnlich wie schon bei einzelnen Ärzten, die aus ihrer Rolle ausbrachen und entgegen der disziplinären Gepflogenheiten die Behörden über Nebenwirkungen unterrichteten, nachdem diese bei Grünenthal abgewiegelt worden waren, betont Lenhard-Schramm den Einfluss von „Grenzgängern“ auf das Verfahren, die bestehende Handlungslogiken überschritten. Im Prozess ergaben sich weitere Rechtsprobleme: Nicht die Firma Grünenthal stand vor Gericht, sondern einzelne Firmenmitarbeiter waren angeklagt; ihnen galt es eine individuelle Schuld nachzuweisen. Zwar waren sich die medizinischen Gutachter weitgehend einig über die Teratogenität von Contergan (das Auslösen von Fehlbildungen beim Embryo), dennoch drohten Verfahrensverzögerungen wie Verhandlungsunfähigkeit von zentralen Angeklagten. Eine generelle Schwierigkeit war der Nachweis, dass die Angeklagten die schädigende Wirkung von Contergan ab einem bestimmten Zeitpunkt vorausgesehen hätten. Im Übrigen trat durch die drohende Verjährung von Körperverletzung das Problem auf, dass bei weiterer Verzögerung die Geschädigten möglicherweise leer ausgehen würden. Mit Verweis auf die 100 Millionen DM, die Grünenthal für eine Entschädigungsstiftung zu zahlen bereit war, wurde das Verfahren 1970 nach § 153 der Strafprozessordnung eingestellt.

In der Zusammenschau aller drei Kapitel fällt ein methodisches Grundproblem von Auftragsforschung ins Auge, denn Lenhard-Schramm hat es sich zum Ziel gesetzt, die Denkmuster sowie „die administrativen Handlungsmechanismen und -logiken“ (S. 16) der Ministerialbeamten zu erklären. Da seine Erklärungen oftmals das Handeln plausibilisieren, erweckt der Text den Eindruck, ein gewisses Verständnis für die Akteure wecken zu wollen. In Anbetracht der langen Liste der Ungereimtheiten im Handeln der Ministerialbeamten rufen Lenhard-Schramms Erklärungsversuche insbesondere bei den Verbänden der Contergan-Geschädigten Unmut hervor, wie zum Beispiel die aus geschichtswissenschaftlicher Perspektive durchaus angebrachte Etikettierung von Contergan als „Lifestyle“-Medikament, was neben der verharmlosenden Werbestrategie Grünenthals die Verbreitung des Mittels erklären soll.1 Lenhard-Schramm begründet seine These von Contergan als „Lifestyle-Mittel“ (S. 83) mit den Folgen der Konsum- und Leistungsgesellschaft: Wachsender Wohlstand habe es mehr Menschen als zuvor ermöglicht, rezeptfreie Medikamente zu kaufen, und sei mit gestiegenen Arbeitsanforderungen und Leistungsdruck einhergegangen. Eine „Sehnsucht nach Stärkung, Erholung und Stressbewältigung“ (S. 81) habe auch schon vor der Zulassung von Contergan viele Menschen zu Schlaf- und Beruhigungsmitteln greifen lassen.

Aus heutiger Perspektive erscheint eine Vielzahl von Behördenhandlungen unverständlich – etwa die fehlende Arzneimittelprüfung, die späte Rezeptpflichtunterstellung und das verzögerte Verbot Contergans trotz Meldungen über Nebenwirkungen. Hinzu kommen die distanzierte und ausweichende Reaktion der Behörden auf die Eingaben von Betroffenen, die lange Dauer bis zum Prozessbeginn oder auch die pikante Rolle des Grünenthal-Verteidigers Josef Neuberger, der während des Ermittlungsverfahrens nordrhein-westfälischer Justizminister wurde (und damit oberster Dienstherr des Ermittlungsteams), sowie die Befürwortung des Ministeriums, den Prozess gegen Grünenthal einzustellen. Lenhard-Schramm bietet dafür Erklärungen auf drei Ebenen an: exogene Faktoren wie fehlende Rechtsnormen, ein tradiertes passives und reaktives Amtsverständnis der Akteure sowie die getrennte Sphäre von Medizin und Politik in den 1960er-Jahren, die dazu führte, dass Ärzte ihre Bedenken gegenüber Contergan zuerst dem Hersteller meldeten und nicht den Behörden. Diese Erklärungen dürften dem MGEPA NRW heute weitestgehend genehm sein, da den früheren Ministerialbeamten aus Lenhard-Schramms Sicht kein justiziables Fehlverhalten vorgeworfen werden kann, wohl aber ein moralisches. Der Autor bewertet insgesamt maßvoll, wenn auch die Kritik an Grünenthal im Vergleich zum Verhalten der Ministerialbeamten deutlich schärfer ausfällt.

Der Umfang des Buches macht es den Leserinnen und Lesern schwer: 944 Seiten sprengen den Rahmen einer Dissertation. Bei aller Achtung vor der ungeheuer schnellen Bearbeitung der Quellenberge in nur drei Jahren stören doch die vielen Wiederholungen in allen Teilen der Arbeit. Allein der Schlussteil umfasst 40 Seiten und erzählt den gesamten Verlauf des Contergan-Skandals noch einmal. Dennoch finden sich dort analytische Passagen, die dem zu Beginn formulierten Anspruch, „einen Beitrag zum Verständnis der westdeutschen Gesellschaft und politischen Kultur der 1960er Jahre zu liefern“ (S. 41), zumindest im Schlussteil gerecht werden. So hebt Lenhard-Schramm den Dynamisierungseffekt des Contergan-Skandals für ein sich auflösendes „Deutungsmonopol“ von Politikern und Beamten, Medizinern und Juristen gegenüber „kritischen und selbstbewussten Patienten und Staatsbürger[n]“ hervor (S. 898). Diese Fortschrittserzählung wäre möglicherweise weniger glatt ausgefallen, wenn der Autor einen Seitenblick auf die zur gleichen Zeit stattfindenden NS-Prozesse geworfen hätte, die mit ähnlichen Schwierigkeiten behaftet waren wie die juristische Verfolgung des Contergan-Skandals: Beharrungskräfte von Beamten, fehlende Rechtsnormen und die Notwendigkeit individueller Schuldnachweise, verbunden mit einer neuen Medialisierung, der Herausbildung einer kritischen Öffentlichkeit und der Problematik des behördlichen Umgangs mit Entschädigungsfragen. Ein solcher Vergleich hätte eine stärkere gesamtgesellschaftliche Einordnung des Contergan-Falles ermöglichen können. Insgesamt empfiehlt es sich, Niklas Lenhard-Schramms Studie als Nachschlagewerk zum Contergan-Komplex zu verwenden, an deren Quellennähe und Detailtreue sich weitere Studien messen lassen müssen.2

Anmerkungen:
1 Zur Kritik der Betroffenen siehe die Podiumsdiskussion im MGEPA NRW vom Juni 2016: http://www1.wdr.de/fernsehen/die-story/sendungen/contergan-112.html (13.06.2017).
2 Als zusätzlicher Forschungs- und Diskussionsbeitrag ist für Oktober ein (deutlich schmalerer) Sammelband angekündigt: Thomas Großbölting / Niklas Lenhard-Schramm (Hrsg.), Der Contergan-Skandal und seine Folgen, Göttingen 2017.