H. Möller: Regionalbanken im Dritten Reich

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Titel
Regionalbanken im Dritten Reich. Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank, Bayerische Vereinsbank, Vereinsbank in Hamburg, Bayerische Staatsbank 1933 bis 1945


Autor(en)
Möller, Horst
Erschienen
Anzahl Seiten
316 S.
Preis
€ 34,95
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Dieter Ziegler, Fakultät für Geschichte, Ruhr-Universität Bochum

Wäre dieses Buch vor zwanzig Jahren erschienen, hätte es vermutlich einige Aufmerksamkeit erregt. Nachdem zahlreiche Studien zu deutschen und österreichischen Banken im „Dritten Reich“ erschienen sind, wird es vermutlich weitgehend unbeachtet bleiben. Das hat zwei Gründe: Erstens ist die Geschichte der vier untersuchten Regionalbanken nicht sonderlich gründlich recherchiert und zweitens berücksichtigen die Interpretationen des Autors oftmals nicht den aktuellen Forschungsstand.

Das Buch behandelt auf etwa 300 recht kleinformatigen Seiten vier Banken. Der Vereinsbank in Hamburg und der Bayerischen Staatsbank sind allerdings nur jeweils gut 20 Seiten gewidmet. Auch in dem recht ausführlichen Kapitel über den Umgang der Banken mit ihren jüdischen Beschäftigten, Kunden usw. werden beide nur am Rande behandelt. Wie Horst Möller selber einräumt, ist hierfür eine außerordentlich schlechte Überlieferungslage verantwortlich. Aber gerade deshalb stellt sich die Frage, weshalb neben der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank und der Bayerischen Vereinsbank ausgerechnet eine Staatsbank und eine deutlich kleinere Regionalbank am anderen Ende des Reiches und nicht etwa vergleichbare „Provinzialgroßbanken“ wie die Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt (ADCA) ausgewählt wurden. Im Vorwort wird erklärt, dass diese vier Banken behandelt werden, weil sie „zu unterschiedlichen Zeitpunkten Teil der heutigen HypoVereinsbank wurden“ (S. V) – des Auftraggebers der Studie. Das ist zwar legitim, wobei dann aber schon zu fragen ist, weshalb die Westfalenbank in Bochum nicht ebenfalls berücksichtigt wurde. Auch diese Bank wurde in den 1970er-Jahren von der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank übernommen, wieder verkauft, erneut erworben und schließlich liquidiert; ihre Einbeziehung hätte womöglich das Bild einer vergleichsweisen Regimeferne der Regionalbanken etwas modifiziert. Insofern ist der Titel ein wenig hoch gegriffen, zumal wenn man bedenkt, dass im äußerst kurz geratenen Schlusskapitel kein Vergleich mit den anderen größeren Regionalbanken angestellt wird, was sich insbesondere im Falle der Nationalbank in Essen geradezu aufgedrängt hätte, über die eine neuere Studie vorliegt1.

Nach zwei Zwischenkapiteln zur Entstehungsgeschichte der vier untersuchten Banken sowie zur Ausgangslage 1933 und der Bankenpolitik der Folgezeit wird die Geschäfts- und Personalpolitik der vier Banken in jeweils einem Kapitel abgehandelt. Das fünfte Hauptteilkapitel behandelt dann, wie erwähnt, den Umgang mit den jüdischen Beschäftigten und die Beteiligung der Banken an „Arisierungen“. Der Aufbau der vier Bankenkapitel ist sehr ähnlich, was es dem Leser wesentlich erleichtert, selber Vergleiche zu ziehen. Sehr enttäuschend ist allerdings, dass die Ausführungen über die Rahmenbedingungen und die Geschäftspolitik der Banken praktisch ausschließlich aus deren Geschäftsberichten übernommen werden. Hinweise zum Forschungsstand finden sich in den Anmerkungen kaum. Da hilft es auch nicht, wenn der Autor dem Bericht der Bayerischen Vereinsbank für 1932 bescheinigt, dass er „durch die prägnante Analyse der nationalen und internationalen ökonomischen Rahmenbedingungen […] besticht“ (S. 117). Ganz abgesehen davon, dass Geschäftsberichte eine höchst problematische Quelle darstellen und auch „prägnante Analysen“ nicht den Anspruch besitzen wissenschaftlichen Standards zu genügen, wird man dort den achtzig Jahre später erreichten Forschungsstand zur Bankenkrise 1931/32 und ihren Ursachen kaum nachlesen können. Die zweiseitige Darstellung der Bankenkrise im „Rahmen“-Kapitel III kommt dann auch mit Möllers eigenem Buch zur (überwiegend politischen) Geschichte der Weimarer Republik und dem Werk eines Wirtschaftshistorikers zur Weltwirtschaftskrise aus dem Jahr 1988 aus.

Innerhalb dieses eng gesteckten Rahmens besitzt dieses Buch durchaus seine Stärken. So wird etwa beim Umgang mit den jüdischen Beschäftigten recht klar herausgearbeitet, dass die bayerischen Banken durchaus bemüht waren, ihre „nichtarischen“ Beschäftigten so lange zu halten wie irgend möglich. Bei den recherchierten Einzelfällen handelt es sich zwar meist um leitende Angestellte, doch deuten auch die vorgestellten Pensionsvereinbarungen darauf hin, dass sich die beiden privaten bayerischen Banken grundsätzlich um einen gemessen an den Umständen fairen Umgang mit ihren „nichtarischen“ Beschäftigten bemühten.

Ein zweiter gut gelungener Aspekt sind die als „Gleichschaltung“ bezeichneten Übergriffe der NSDAP auf die Bayerische Vereinsbank. Natürlich war die Bayerische Vereinsbank nicht die einzige Bank, die in den 1930er-Jahren genötigt wurde, Personen in den Vorstand zu berufen, die von der NSDAP als vertrauenswürdig angesehen wurden. Aber anders als die Großbanken unternahm sie lange Zeit keinerlei Anstalten in dieser Richtung. Als der Druck dann 1938 übermächtig wurde, gelang es ihr solche Personen zu berufen, die aus dem eigenen Haus bzw. von der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank kamen und insofern eine gewisse Gewähr für eine im Konfliktfall loyale Haltung im Sinne der Bank boten. Auf der anderen Seite wurden zwei Großaktionäre, die Gutehoffnungshütte und das als „nichtarisch“ geltende Bankhaus Mendelssohn, gezwungen ihre Anteile zu veräußern. Auch in dieser Hinsicht unterschied sich die Bayerische Vereinsbank von den Großbanken, bei denen Mitte der 1930er-Jahre zwar mit Karl Ritter von Halt (Deutsche Bank) und Karl Rasche (Dresdner Bank) neue Vorstandsmitglieder von außen kooptiert wurden, in deren Eigentümerstruktur allerdings nicht in dieser Weise eingegriffen wurde.

Unverständlich ist in diesem Zusammenhang aber die Überraschung darüber, dass für alle Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder die Autonomie der Bank „das höherrangige Gut darstellte“ (S. 190, auch S. 297). Das deckt sich vollkommen mit den Ergebnissen der aktuellen Unternehmerforschung. Auch ein Ritter von Halt ist in der Deutschen Bank nicht in diesem Sinne negativ aufgefallen; und selbst Karl Rasche, der in der Dresdner Bank eine sehr aktive Rolle spielte und gegenüber Dritten oftmals aus der Rolle des „ehrbaren Kaufmanns“ fiel, tat dies, wenn es seiner Ansicht nach der Bank oder seiner Karriere, nicht aber wenn es ausschließlich der Partei nützte. Warum sollte man da überrascht sein, wenn sich die Vorstandsmitglieder Parteigenosse Helmreich und Parteigenosse Hoffmann von der Bayerischen Vereinsbank, die beide anerkannte Fachleute waren, gegenüber ihren dienstälteren Vorstandskollegen und nicht gegenüber der Partei loyal verhielten?

Aber aufgrund welcher Kriterien kommt Möller überhaupt darauf, dass sich die Manager der bayerischen Banken nicht loyal oder gar „resistent“ gegenüber dem Regime verhielten? Neben der Personalpolitik führt er vor allem die Rolle der Banken bei den „Arisierungen“ ins Feld. Leider zeigt sich hier wieder sehr deutlich, wie wenig die aktuelle Forschung rezipiert wurde. Die angeführten Beispiele stammen mit einer Ausnahme alle aus der Zeit nach dem Novemberpogrom 1938, als die Banken tatsächlich bei der Ausplünderung der Juden kaum mehr als eine Inkassofunktion innehatten. Bei den zahlreich aufgeführten Einzelfällen interpretiert Möller ein gelegentlich störrisches Verhalten der Banken als Versuch, „die jüdischen Kunden gegen die Machtmittel und die […] systematische Verfolgung durch das NS-Regime zu schützen“ (S. 263). Tatsächlich ging es bei solchen Verzögerungen der Auslieferung von Guthaben oder Wertpapieren an die Finanzbehörden nicht um die jüdischen Kunden, sondern ausschließlich um Rechtssicherheit für die betroffenen Banken. Denen war vollkommen klar, dass es sich dabei um eine Enteignung handelte und deswegen legten sie größten Wert darauf, dass durch die zweifelsfreie Identifizierung der Person sichergestellt wurde, dass diese unter die entsprechende Enteignungsverordnung fiel, damit nicht vielleicht irgendwann die Bank, sondern ausschließlich das Reich im Regress genommen werden konnte. Alle angeführten Verzögerungen beim Verkehr mit den Finanzbehörden sind auch bei anderen Banken zu beobachten, die sicher nicht in dem Verdacht stehen, „Juden geschützt“ zu haben2.

Sehr viel aussagekräftiger wären genauere Aussagen zur Beteiligung an den „Arisierungen“ vor dem Jahresende 1938 gewesen. Darüber geht Möller aber ziemlich nonchalant hinweg. So weist er darauf hin, dass die Banken „Arisierungen“ „nicht aktiv“ betrieben hätten, weil „sie nur indirekt durch Kreditgewährungen für ‚arische‘ Käufer beteiligt“ gewesen seien (S. 258). Als „aktive Beteiligung“ wertet er offenbar nur „wilde Arisierungen“, bei denen „der Besitzer durch massive Bedrohung unter Druck gesetzt“ wurde (S. 282). In diesem Sinne „aktiv“ waren deutsche Banken in der Tat nur sehr selten beteiligt. So kommt man dem Problem aber nicht bei. Hier wäre eine deutlich gründlichere Recherche notwendig gewesen, denn die Rolle der Banken bei der Veräußerung von gewerblichem Eigentum aus jüdischer Hand lässt sich gerade nicht darauf reduzieren, dass die „Kreditvergabe für Investitionen zum normalen Bankgeschäft gehört und die Banken lediglich Liquidität prüfen und Rentabilitätsberechnungen anstellen“ (S. 274). So haben das die Banken in ihrer Verteidigungsstrategie nach 1945 dargestellt, aber darüber ist der Forschungsstand lange hinweg. Hier hätte der in der Forschung lange eingeführte Begriff der „stillen Teilhaberschaft“ sicherlich weitergeholfen.

Ähnlich leicht geht der Autor über die Expansion der bayerischen Banken in das Sudetenland hinweg. Im Falle der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank werden die „Geschäftsübernahmen“ lediglich konstatiert (S. 61) und im Falle der Bayerischen Vereinsbank wird sogar (ohne Quellenangabe) festgestellt, dass die Filialen sich dort „im Wesentlichen mit den üblichen Bankgeschäften einer deutschstämmigen Klientel befasst haben dürften“ (S. 143). Die Forschung zur Expansion der deutschen Banken in die ehemalige Tschechoslowakei hat im Gegensatz dazu sehr deutlich gezeigt, wie um die Filetstücke unter den deutschen Banken geschachert wurde und wie rücksichtslos die Übernahmen der Filialen tschechoslowakischer Banken vonstattengingen. Hier wäre eine vorzügliche Gelegenheit gewesen zu prüfen, ob und inwieweit sich die Praxis der bayerischen Banken von dem Verhalten der Konkurrentinnen unterschied. Wenn das Archiv der HypoVereinsbank dazu keine Unterlagen besitzen sollte, hätte man sich um eine Gegenüberlieferung, etwa im Moskauer „Sonderarchiv“, bemühen können. Aber die Behauptung, dass die Bayerische Vereinsbank „an Kriegsgeschäften oder ‚Arisierungen‘ im Ausland … nicht beteiligt“ gewesen sei (S. 143), ist aufgrund der fehlenden Belege nicht gedeckt.

Ich kenne die Bestände des Archivs der HypoVereinsbank nicht und kann deshalb auch nicht beurteilen, ob aus diesen Beständen mehr herauszuholen gewesen wäre. Aber unabhängig davon kann man als Rezensent nur zu dem Schluss gelangen, dass hier eine Chance vertan wurde. Den Forschungsstand zur Geschichte der deutschen Banken im „Dritten Reich“ bereichert dieses Buch nicht.

Anmerkungen:
1 Joachim Scholtyseck, Die Geschichte der National-Bank 1921 bis 2011, Essen 2011.
2 Vgl. Dieter Ziegler, Die Dresdner Bank und die deutschen Juden, München 2006; Ludolf Herbst / Thomas Weihe (Hrsg.), Die Commerzbank und die Juden 1933–1945, München 2004.

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