J. Wolkenhauer: Senecas Schrift De beneficiis

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Titel
Senecas Schrift De beneficiis und der Wandel im römischen Benefizienwesen.


Autor(en)
Wolkenhauer, Jan
Reihe
Freunde – Gönner – Getreue. Studien zur Semantik und Praxis von Freundschaft und Patronage 10
Erschienen
Göttingen 2014: V&R unipress
Anzahl Seiten
483 S.
Preis
€ 64,99
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Christian Rollinger, Fachbereich III - Alte Geschichte, Universität Trier

Das Phänomen des Gabentausches, des gift-giving in Anlehnung an die Arbeiten des französischen Forschers Marcel Mauss, erfreut sich in den letzten Jahren einer erneuten Aufmerksamkeit unter Kultur- und Wirtschaftshistorikern der Antike.1 Jan Wolkenhauer befasst sich in seiner Freiburger Dissertation mit der spezifisch römischen Ausprägung des Gabentauschs in der Zeit der julisch-claudischen Dynastie, wie sie in dem moralphilosophischen Werk des Stoikers Seneca anzutreffen ist. Allerdings geht Wolkenhauer mit einem dezidiert historischen Erkenntnisinteresse an die Thematik: Ihm geht es darum, den Wandlungsprozessen innerhalb des Gabentauschs nachzuspüren, anhand von Senecas De beneficiis diesen Wandel nachzuzeichnen und damit gleichsam das Benefizienwesen, wie er es nennt (S. 21), zu historisieren. Die Arbeit ist in fünf Hauptabschnitte gegliedert, die sich nach einer einleitenden Problematisierung (S. 11–74) mit den Spezifika des Werkes Senecas (S. 75–146), den realhistorischen Veränderungen im Benefizienwesen (S. 147–378) und der zur Zeit Senecas stattfindenden philosophischen Umdeutung desgleichen (S. 378–430) beschäftigen. Schlussbetrachtungen (S. 431–442), ein Literaturverzeichnis (S. 445–478) und ein recht knappes, reines Sachregister (S. 479–483) runden die vorzügliche redigierte und produzierte Publikation ab.

In seiner Einleitung skizziert Wolkenhauer kurz sein Forschungsprogramm: Er geht grundsätzlich und entgegen der Aussage Senecas, der seine Schrift als eine philosophische Abhandlung über zeitlose Probleme der menschlichen Moral (zusammenfassende Betrachtung: S. 144f.; vgl. de ben. 1,10,1–3) verstanden wissen wollte, von einer Zeitgebundenheit des De beneficiis aus, in dem sich „Zeitspezifisches sichtbar machen“ lasse (S. 21; vgl. S. 148). Bevor Wolkenhauer zur Skizzierung seiner These eines historischen Wandels im Benefizienwesens gelangt, bietet Wolkenhauer allerdings noch eine sehr gewissenhafte und minutiöse Klarstellung der ihm wichtigen Begrifflichkeiten. Er lässt sich dabei nicht auf eine inhaltliche Verengung seines Untersuchungsgegenstandes ein: Weder betrachtet er De beneficiis als eine Reflexion antiker Diskussionen zum Wesen der Freundschaft oder Klientel, noch geht er in seiner Analyse von dem vor allem von Richard Saller eingenommenen Standpunkt moderner Begriffe wie Patronage (S. 26f.) aus. Statt auf die Partner eines bi- oder multipolaren Gabentauschs konzentriert er sich auf den Tauschakt selbst und auf die damit verbundenen normativen Anforderungen; er verweist dabei wiederum auf Seneca selbst: de beneficiis dicendum est (S. 27). Damit umschifft er gleichzeitig die seit einigen Jahrzehnten geführte Kontroverse um die genauen Begrifflichkeiten antiker Nahbeziehungen und entzieht sich der Notwendigkeit, etwa eine Trennlinie zwischen amicitia und clientela ziehen zu müssen. In seinen kurzen Ausführungen zu diesem Thema (und nicht nur dort) zeigt sich Wolkenhauer aber auf dem neuesten Stand der Forschung (S. 27–40), deren wichtigste Vertreter er in einem eigenen Kapitel (S. 57–74) in ihren Kernaussagen referiert.2

Der zweite Teil der Untersuchung beschäftigt sich mit der Schrift selbst und behandelt dabei unter anderem das Problem der genauen Datierung von De beneficiis, die Wolkenhauer auf die Zeit zwischen 58 und 61 n.Chr. festlegt (S. 79). Anschließend widmet er sich dem aristokratischen Verhalten im Rahmen des Benefizienwesens in der Darstellung durch Seneca, die eine historische Realität abbilde (S. 89). Er macht dabei insgesamt 18 von Seneca kritisierte oder behandelte Aspekte des Gabentauschs aus (S. 104), die in der weiteren Untersuchung immer wieder eine Rolle spielen werden. Anschließend widmet er sich der „normative[n] Theorie des Benefizienwesens“, wie sie durch Seneca dargelegt wird; dabei geht es ihm aber ausdrücklich nicht um eine philosophiegeschichtlich-dogmatische Einordnung, sondern darum, die innere Kohärenz seiner Konzeption des Gabentausches auszubreiten, um sie anschließend in einen Bezug zur zeitgenössischen Realität zu setzen (S. 131–146). Senecas Schilderungen von normkonträren oder anstößigem Verhalten interpretiert er als verdichtete Nachzeichnungen von typischen, als Ärgernissen empfundenen Situationen (S. 133), was er mit entsprechenden Parallelstellen in der übrigen Überlieferung (S. 134–143) zu untermauern sucht.

Im Anschluss beleuchtet Wolkenhauer den konkreten Wandel im Benefizienwesen, der parallel zu den politischen Umwälzungen unter den ersten Kaisern stattgefunden habe. Dazu skizziert er einleitend und in Anlehnung an die moderne Forschung die drei wichtigsten Funktionen des Benefizienwesens, die er in der Vermittlung knapper Güter und Leistungen, in der Herstellung und Pflege von interpersonalen Bindungen und sozialer Kohäsion sowie auf einer repräsentativen, statusbezogenen Ebene sieht (S. 147f.).3 Dabei thematisiert er auch den offensichtlichen Gegensatz zwischen antiker Wahrnehmung bei Seneca und der modernen Interpretation: Wo Seneca nur das Scheitern des traditionellen Benefizienwesens wahrnimmt – „ein Nichtfunktionieren nach den Maßstäben einer eudämonistischen Ethik“, wie Wolkenhauer formuliert (S. 149) –, hat die moderne Forschung vielmehr ein grundsätzliches Funktionieren festgestellt. Dies nimmt er zum Anlass, auf ein grundsätzliches Problem einzugehen: Da die Forschung zum großen Teil lange Kontinuitätslinien im Benefizienwesen zwischen Republik und Prinzipat annimmt (und annehmen muss), werden dadurch gelegentlich konkret historische Veränderungsprozesse überdeckt, was insbesondere dann zum Problem für Wolkenhauer wird, wenn er gerade diese Prozesse zum Thema macht (S. 153). Um dem entgegenzuwirken, unternimmt Wolkenhauer eine gründliche Analyse der drei oben genannten Wirkungsfelder des Gabentauschs. Er behandelt dabei jeweils bekannte Fälle sowohl aus der Republik als auch aus der frühen Kaiserzeit, um so die Unterschiede im Umbruch von res publica libera hin zum Prinzipat fassen zu können. Unter dem Stichpunkt der Vermittlung knapper Güter (S. 154–223) fasst Wolkenhauer wirtschaftliche Aspekte ebenso wie eher abstraktere ‚Güter‘ wie Sicherheit und Status. Anschließend behandelt er die Bindefunktion des Benefizienwesens (S. 224–282) und die Frage nach der veränderten Bedeutung von Status und Ansehen unter den Kaisern in ihrer Rückwirkung auf das System gegenseitigen Gabentauschs (S. 283–378).

Es kann hier nicht auf alle Aspekte dieser sehr reichhaltigen und gehaltvollen Studie eingegangen werden. Im Folgenden werden nur die wichtigsten Punkte besprochen, in denen sich die von Wolkenhauer postulierte historische Veränderung des Benefizienwesens zeigt und die für den Kultur- und Sozialhistoriker von besonderem Interesse sind. Generell geht er davon aus, dass das Benefizienwesen von ähnlich grundsätzlichen Umwälzungen wie das politische System als Ganzes erfasst wurde (S. 162–168). Der Bedeutungsverlust der traditionellen öffentlichen Ämter sowie die alles dominierende und verändernde Gestalt des Kaisers führten dazu, dass sich aristokratische Konkurrenz um Ämter und Würden nicht mehr in contiones oder Wahlen durch die Volksversammlung, sondern vielmehr in der Frage nach Kaisernähe konkretisierte. Dadurch veränderte sich auch die Rolle und der Stellenwert der durch das Benefizienwesen vermittelten Güter: An die Stelle der ‚republikanischen‘ beneficia (etwa Geldgeschenke, Darlehen, Status oder Ansehen) traten die „Wohltaten des Kaisers“ (S. 175). Damit einher gingen auch Veränderungen in den Modi der Vermittlung: Fächerten sich in der Republik noch die verschiedenen Benefizien auf einen weiten, horizontalen Geber- und Empfängerkreis auf, so konzentrierte sich nun alles auf den Kaiser als Monopolisten des Benefizienwesens sowie auf eine geringe Anzahl von Wohltatenmaklern, die sich durch eine besonders enge Beziehung zum princeps auszeichneten (S. 175f.). Daraus erklärt sich nach Wolkenhauer auch die grundlegende Entsolidarisierung der Aristokratie (S. 219), die nunmehr nicht länger um die Güter selbst, sondern um den Zugang zu Kaiser und Maklern konkurrierten; „solidarische Unterstützung auf Gegenseitigkeit findet man dagegen nur noch selten“ (S. 223; vgl. S. 185). Allenfalls dann und dort, wo es dem Kaiser offensichtlich egal war, konnte noch ein Schatten des republikanischen Netzwerkes weiterbestehen (S. 233). Das Benefizienwesen unterteilte sich fortan in zwei distinkte Bereiche: in Güter, „an deren Regulierung der Kaiser ein Interesse hatte“, auf der einen und in „machtferne Güter, deren Vermittlung sich noch in den alten, auf Gegenseitigkeit beruhenden Formen vollzog“, auf der anderen Seite (S. 436).

Dieser Wandel hatte ebenfalls Auswirkungen auf die kohäsive Fähigkeit des Systems aus wechselseitigem Austausch von Wohltaten, die unter dem Eindruck der veränderten Lage geringer war. In der republikanischen Welt multipolarer Nahbeziehungen mussten Beziehungen immer wieder aktiviert und aktualisiert werden (S. 275). In der in der Hauptsache auf den Kaiser oder auf Leute aus seinem engsten Umfeld ausgerichteten aristokratischen Welt des Prinzipats waren die Beziehungen dagegen tendenziell einseitig; „je stärker die Einseitigkeit einer Bindung war, desto weniger wichtig war für sie deren intensive Pflege“ (S. 277). Aus einem zwar hierarchisch strukturierten, aber grundsätzlich horizontalen, multipolaren Beziehungsgeflecht der Aristokratie, war ein auf den Kaiser fixiertes Abhängigkeitssystem geworden: Da der Kaiser zum Erhalt seines Status nicht auf den individuellen Aristokraten angewiesen war, der einzelne Senator in verschiedenen Fällen (etwa bei Gerichtsprozessen oder bei drohendem Statusverlust durch Unterschreiten der Zensusgrenze) dagegen sehr auf den Kaiser, wurden die Rollen der ‚Gebenden‘ (Kaiser und kaisernahe Makler) und der ‚Bittenden‘ (Aristokratie) rasch festgeschrieben (S. 276–278). Dies bedingte die erwähnte Entsolidarisierung der Aristokratie: Das republikanische „Sichaufreiben für die Belange anderer“ (S. 277) war nicht mehr nötig, konnte sogar kontraproduktiv sein, denn „beim Streben nach der knappen Gunst Höhergestellter mochten Gleichrangige sogar eher als Konkurrenten empfunden worden sein“ (S. 279). An die Stelle des Einsatzes für und der Umwerbung von Standesgenossen trat der Kotau vor dem Kaiser und kaisernahen Vertrauten.

Gleichzeitig hatte sich im Bereich der symbolischen Dimension des Benefizienwesens ebenfalls einen Bedeutungswandel vollzogen. Eine besondere Rolle dabei spielten gerade die erwähnten Makler, die unter der julisch-claudischen Dynastie bevorzugt aus dem Ritterstand und – besonders unter Claudius und Nero – aus dem Freigelassenenmilieu stammten. Die beim Aufeinandertreffen von gesellschaftlich hochrangigen Senatoren als Bittstellende und ihnen gesellschaftlich weit untergeordneten Niederrangigen als Maklern eklatant wahrnehmbare Statusinkongruenz invalidierte die traditionelle Symbolik von Patronage (im modernen Sinn): Traditionelle Konzepte wie suffragium, patrocinium und liberalitas waren als spezifisch aristokratisches Distinktionsmerkmal nicht mehr wertvoll; sie standen „zur Okkupation durch kaisernahe Personen niederen Ranges“ frei (S. 368). Die „daraus resultierende Dynamik“ erklärt laut Wolkenhauer auch „die Verhaltensweisen, die in De beneficiis geschildert werden“ (S. 377, detailliert S. 369–376), sie ist auch dafür verantwortlich, dass das Benefizienwesen verstärkt Teil der aristokratischen Prestigekonkurrenz wurde (S. 388). Wenn traditionelle beneficia zwar ihre ursprünglich politische Bedeutung verloren, aber immer noch Quell aristokratischen Prestiges sein konnten, ist es sinnvoll anzunehmen, dass der aus geleisteten Wohltaten resultierende Prestigegewinn nun zum eigentlichen Ziel des Benefizienwesens wurde (S. 388f.).4 Dies wiederum war eine Entwicklung, die – wie Wolkenhauer formuliert – „sich letztlich selbst den Boden entzog“, denn alle Teilnehmer dieses Systems konnten davon betroffen sein, „die zur Statusinszenierung anderer missbrauchten Empfänger, die frustrierten Wohltäter, die Hingehaltenen und Zukurzgekommenen, die Angefeindeten, die in ihrer Erwartung Enttäuschten, die um ihr Ansehen Fürchtenden, die Sensiblen“ (S. 389). Diese innere „Zerrissenheit“ (S. 397) beschleunigte wiederum den Kohärenzverfall der Aristokratie.

Insgesamt handelt es sich bei der vorliegenden Monographie um eine höchst anregende Studie, die ein stringentes und systematisches Bild des kaiserzeitlichen Benefizienwesens anbietet, welches Wolkenhauer auf Grundlage von Senecas vermeintlich überhistorischen Überlegungen überzeugend historisiert. Die Überlegungen zeichnen sich nicht zuletzt durch eine stets klare und schnörkellose Sprache sowie eine große Reflektiertheit im Umgang mit antiken ebenso wie mit modernen Begriffen und Konzepten aus. Wolkenhauers Werk liefert eine neue, von Seneca und der inneraristokratischen Sicht ausgehende Perspektive auf bekannte gesellschaftliche Veränderungen der Prinzipatszeit, und es ist ihm eine weite Rezeption nur zu wünschen.

Anmerkungen:
1 Siehe etwa nur die Veröffentlichungen der letzten Jahre: Filippo Carlà / Maja Gori (Hrsg.), Gift Giving and the ‚Embedded‘ Economy in the Ancient World, Heidelberg 2014; Michael Satlow (Hrsg.), The Gift in Antiquity, Oxford 2013; Amanda Wilcox, The Gift of Correspondence in Classical Rome, Madison 2012; Beate Wagner-Hasel, Gift Exchange: Modern Theories and Ancient Attitudes, in: Sigrid Deger-Jalkotzy / Irene S. Lemos (Hrsg.), Ancient Greece, Edinburgh 2006, S. 257–270; Hans van Wees, Greed, Generosity and Gift-Exchange in Early Greece and the Western Pacific, in: Willem Jongman / Marc Kleijwegt (Hrsg.), After the Past. Studies in Ancient History in Honour of H. W. Pleket, Leiden 2002, S. 341–376.
2 Da – wie Wolkenhauer eingesteht (S. 9) – die wesentlichen Arbeiten bereits 2010 abgeschlossen waren, wurden spätere Publikationen nur vereinzelt oder gar nicht für die Untersuchung verwertet. Zu ergänzen wären etwa Giusto Picone / Lucia Beltrami / Licinia Ricottilli (Hrsg.), Benefattori e beneficati. La relazione asimmetrica nel de beneficiis di Seneca, Palermo 2011; Renata Raccanelli, Pragmatica del ‚beneficium‘ in Seneca, in: Raffaele Perrelli (Hrsg.), Latinum est, et legitur, Amsterdam 2011, S. 343–354; Amanda Wilcox, Gift. Nun wurde auch der erste Band aus einer Reihe mit Kommentaren zu De beneficiis veröffentlicht: Giusto Picone, Le regole del beneficio: commento tematico a Seneca, ‚De beneficiis‘, libro I, Palermo 2013. Zu spät erschienen ist Gregor Damschen / Andreas Heil (Hrsg.), Brill’s Companion to Seneca, Leiden 2014.
3 So oder ähnlich auch schon Jon E. Lendon, Empire of Honour, Oxford 1997; Matthew B. Roller, Constructing Autocracy, Princeton 2001; Richard Saller, Personal Patronage under the Early Empire, Cambridge 1982; Koenraad Verboven, The Economy of Friends, Brüssel 2002, um nur die wichtigsten Beiträge zu nennen.
4 Dies hat freilich bereits Aloys Winterling (Freundschaft und Klientel im kaiserzeitlichen Rom, in: Historia 57, 2008, S. 298–316, hier S. 308) unter dem Stichwort von „Funktionsverlust und Bedeutungszunahme“ festgestellt.

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