: Der Liber Ordinarius Hallensis 1532 (Staatsbibliothek Bamberg, Msc. Lit. 119). Liturgische Reformen am Neuen Stift in Halle an der Saale unter Albrecht Kardinal von Brandenburg. Münster 2014 : Aschendorff Verlag, ISBN 978-3-402-11028-7 814 S. € 74,00

: Die gregorianischen Gesänge des Essener Liber ordinarius. Transkription und vergleichende Untersuchungen zu den Gesängen aus den Handschriften Essen Hs. 19 und Düsseldorf Ms. C 47. Hamburg 2014 : Verlag Dr. Kovač, ISBN 978-3-8300-7606-3 XIII, 435 S. € 129,80

Rezensiert für H-Soz-Kult von
Tillmann Lohse, Institut für Geschichtswissenschaften, Humboldt-Universität zu Berlin

Libri Ordinarii, so oder so ähnlich nannte man im Mittelalter die Regelwerke, mit denen Gottesdienstgemeinschaften jedweden Zuschnitts seit dem 12. Jahrhundert versuchten, ihre Inszenierung von Stundengebet und Messe für das gesamte Kirchenjahr zu standardisieren. Lange Zeit beschäftigten sich vor allem Liturgiehistoriker mit diesen ‚Regiebüchern‘. Im Zuge des seit Jahren anschwellenden Interesses an der performativen Konstitution mittelalterlicher Wirklichkeiten entdeckten zuletzt auch immer mehr Architektur-, Kunst-, Musik-, Textil- und Profanhistoriker den Zeugniswert derartiger Texte und zwar in ganz Europa.1 Insbesondere deutsche Forscher hatten dabei großen Anteil an der interdisziplinären und internationalen Verzahnung der Liber Ordinarius-Forschung. Die beiden jüngsten hierzulande entstandenen Beiträge öffnen sich indes kaum für fächerübergreifende Fragestellungen und halten eine Kontrolle oder Profilierung der erzielten Befunde durch komparative Verfahren für weitgehend entbehrlich. Der methodisch behutsame Zugriff auf das historische Material bei gleichzeitiger Konzentration auf die Handschrift(en) einer geistlichen Gemeinschaft dürfte dem Genre der akademischen Qualifikationsschrift geschuldet sein. Das gilt wohl auch für den stattlichen Umfang der beiden Monographien: Die musikwissenschaftliche Dissertation, mit der Wolfgang Becker 2013/14 an der Folkwang Universität der Künste zu Essen promoviert wurde, bringt es auf insgesamt 448 Seiten, die Abhandlung, mit der Matthias Hamann 2010/11 an der Universität Erfurt seinen theologischen Doktortitel erwarb, gar auf 814 Seiten.

Hamann beschäftigt sich mit dem Liber Ordinarius des Neuen Stifts in Halle an der Saale, einer Handschrift, die sich selbst als „Breviarius gloriose et prestantissime“ bezeichnet, seit 1803 als „Msc. lit. 119“ in der Staatsbibliothek Bamberg aufbewahrt wird und bislang bloß in Auszügen bekannt war. In einer mitunter etwas ausufernden, insgesamt aber überzeugenden Argumentation führt er den Nachweis, dass die 1532 auf Veranlassung des Kardinals Albrecht von Brandenburg für dessen ambitionierte Hallenser Neugründung angefertigte Handschrift als bewusste Reaktion auf die reformatorische Kritik am zeitgenössischen Kultus zu deuten sei. „Formal und inhaltlich streng im Gewand der altkirchlichen Tradition daherkommend, intendierte diese Liturgieordnung eine umfassende Erneuerung des gottesdienstlichen Lebens“ (S. 461, vgl. auch S. 88 und S. 218 mit Anmerkung 774). Dem Wortgottesdienst der Reformatoren habe Albrecht unter Rekurs auf mittelalterliche Liturgieerklärungen, von denen diejenige des Johannes Beleth wiederholt zitiert wird (vgl. S. 248–252), einen Ritus entgegengesetzt, der die Zeichendimension der Liturgie besonders stark betonte. Die Stiftskirche als Bauwerk, ihre Ausstattung mit Preziosen der Sakralkunst und ihre Stellung in der städtischen Sakraltopographie seien durch ein Geflecht von Allegorien miteinander verbunden worden, dessen „Symbolwelt […] die Glaubenden [umgab und] sie vom Sichtbaren zum nicht-sichtbaren Sinn des Kosmos führen“ wollte (S. 462; vgl. S. 72–90).

Im Anhang zu seiner Abhandlung legt Hamann neben 55 instruktiven Abbildungen und einigen Auszügen aus der Agenda Hallensis von 1536 eine ausgesprochen gründlich gearbeitete editio princeps des Hallenser Liber Ordinarius vor. Deren methodische Prämissen weichen allerdings vom editorischen Mainstream im Bereich der Libri Ordinarii so stark ab, dass sie einer kritischen Diskussion bedürfen, die an dieser Stelle nur angestoßen werden kann (vgl. S. 521–523; ergänzend S. 217f.). Als Zugeständnis an den modernen Leser löst Hamann nämlich bloß die Abbreviaturen und Siglen stillschweigend auf, verzichtet aber sonst fast vollständig auf eine Normalisierung und Modernisierung von Orthographie und Interpunktion. Darüber hinaus präsentiert er alle mit roter Tinte geschriebenen Passagen in aufgehellter Druckfarbe (75% grau) sowie die in blauer Farbe ausgeführte Anfangsbuchstaben und Sonderzeichen, die zeitgenössischen Nachträge und die späteren Zusätze jeweils in spezieller Schrifttype (Calibri, Garamond, Courier New). Das ergibt notgedrungen ein ziemlich unruhiges Schriftbild, das durch die im Vergleich zum analytischen Teil der Dissertation erheblich herabgesetzte Schriftgröße nicht gerade lesbarer wird.2 Zudem konterkariert Hamann sein Bemühen, die Historizität des Quellentextes zu bewahren, indem er – dem modernen liturgiewissenschaftlichen Usus folgend – sämtliche Initien und Gebetstexte kursiviert. 3 Gerade eine bewusst ‚unleserlich‘ gehaltene „Transliteration“ (S. 522) hätte neben einem Initienregister, in dem man die üblichen Verweise auf das ‚Corpus Antiphonalium Officii‘ und ähnliche Repertorien vermisst (vgl. S. 511–520), schließlich wohl auch ein ausführliches Sachregister verdient, um zukünftige Forschungen zu befördern. Diese Monita sollen Hamanns beeindruckende Leistung mitnichten schmälern, sondern verdeutlichen einmal mehr, wie dringend um interdisziplinär konsensfähige Editionsprinzipien für die Libri Ordinarii gerungen werden muss.

Dabei geht es nicht nur um die großen Fragen der Textkonstitution, sondern auch um viele kleine, bislang methodisch kaum reflektierte Herausforderungen. Hierzu zählt zum Beispiel der editorische Umgang mit dem in Libri Ordinarii sporadisch anzutreffenden Notenmaterial. Hamann löst das Problem, indem er einerseits bei den betreffenden Initien im Apparat vermerkt „Mit Neumen versehen“ (S. 649, Anmerkung 57 und öfter), andererseits von allen neumierten Textpassagen des „Breviarius“ farbige Reproduktionen in einem speziellen Anhang zusammenstellt (S. 490–493). Das ist zweifellos mehr als Musikwissenschaftler gewöhnlich in Ordinarien-Editionen geboten bekommen, kann vom editionswissenschaftlichen Standpunkt aus betrachtet aber nur eine Notlösung sein. Ein anderes Verfahren erprobt Wolfgang Becker in seiner Studie zu den Gesängen in den beiden erhaltenen Libri Ordinarii des Essener Kanonissenstifts von ca. 1370/93 und ca. 1500.4 Um sowohl die Melodien der beiden Handschriften als auch die Strategien ihrer Verschriftung miteinander vergleichen zu können, entschied er sich, alle mit Noten versehenen Gesänge in die Quadratnotation zu transkribieren und dabei jedwede Modernisierung zu vermeiden (vgl. S. 11f., 143). Warum nur diese Notenform als „gemeinsame[r] Nenner“ (S. 143) in Betracht kam und nicht etwa die gotische Hufnagelschrift, die in beiden Manuskripten gleichermaßen Verwendung gefunden hat5, erschließt sich dem Leser zwar nicht, aber den heuristischen Mehrwert einer kritischen Edition gegenüber dem bloßen Faksimile erkennt selbst der Laie, sobald die unterschiedlichen Graphien der einzelnen Textzeugen synoptisch präsentiert werden (vgl. S. 194–291).

Allein, Beckers Ausführungen beschränken sich meist auf die Deskription der akribisch erhobenen und in übersichtlichen Tabellen aufbereiteten Befunde. Eine siebzehnseitige Übersicht darüber, welche Gesänge in den Manuskripten als reine Textincipits, welche mit Noten ohne Linien und welche in kompletter Notenform erscheinen, bleibt sogar gänzlich unkommentiert (vgl. S. 47–63). Wenn Becker sich überhaupt zu Interpretationen durchringt, bleiben diese oft oberflächlich und spekulativ; entscheidende Fragen werden überhaupt nicht gestellt. So ist seine Erklärung für die melodischen Diskrepanzen zwischen den beiden Essener Handschriften, „dass [nämlich] der Schreiber [der späteren] beim Schreiben die Melodie sang und er die Graphien dem ihm bekannten Klang anpasste“ (S. 115), sicher originell. Warum in einem Liber Ordinarius, der ja zur Vorbereitung auf den Gottesdienst, aber nicht während des Gottesdienstes selbst benutzt wurde, überhaupt Melodien notiert wurden, erscheint dem Verfasser aber gar nicht erklärungsbedürftig.6 Ähnlich unbedarft sind auch die kursorischen Vergleiche mit einzelnen Gradualien anderer Kommunitäten, deren Auswahl nicht näher begründet wird und kaum zu überzeugen vermag (S. 127–142). Um Sonderbräuche zu ermitteln, wären in einem ersten Schritt auf jeden Fall Kölner Handschriften heranzuziehen gewesen, hatten die Essener Kanoniker und Kanonissen doch spätestens Mitte des 14. Jahrhunderts den Mess-Ordo der Kathedrale übernommen.7 Sollte das von Becker vorgeschlagene Editionsverfahren jedoch allgemein Schule machen, dann steht elaborierteren Vergleichen zwischen dem Notenmaterial einzelner Libri Ordinarii zukünftig nichts mehr im Wege.

Anmerkungen:
1 Vgl. Tillmann Lohse, Stand und Perspektiven der Liber ordinarius-Forschung, in: Klaus Gereon Beuckers (Hrsg.), Liturgie in mittelalterlichen Frauenstiften. Forschungen zum Liber ordinarius, Essen 2012, S. 215–255. Neuerdings: Miklos Istvan Földváry, A Recent Survey of Catalonian and Mallorcan Ordinals and its Contribution to the Editorial Approach to Normative Liturgical Texts, in: Barbara Haggh / Debra Lacoste (Hrsg.), Cantus planus. Papers read at the 15th meeting of the IMS study group, Dobogókö/Hungary, Aug. 23–29 2009, Lions Bay, BC 2013, S. 459–472; Robert Klugseder, Der mittelalterliche „Liber Ordinarius“ der Diözese Passau. Entstehungs- und Wirkungsgeschichte, in: Studien zur Musikwissenschaft 57 (2013), S. 11–43.
2 Mit 198 Oktav-Seiten ist der Text des Liber Ordinarius zwar vergleichsweise umfangreich. Doch hätte Hamann sich nicht nur die zahllosen in den Fließtext der Untersuchung inserierten Vollzitate aus der im Anhang edierten Quelle sparen können, sondern auch manchen bloß referierenden Exkurs, der letztlich wenig zum Ergebnis beizusteuern vermag (vgl. etwa S. 291–298: „Zur Aufgabe der Mnemotechnik von der Antike bis ins 16. Jahrhundert“).
3 Von ähnlichen Ambitionen geleitet, aber methodisch überzeugender erscheint mir das – Hamann offenkundig unbekannte – Konzept einer ‚dynamischen Edition‘, die sich in drei Editionsstufen von der ‚deskriptiven Transliteration‘ über den ‚graphetisch reduzierten‘ zum ‚diplomatischen‘ Abdruck vorarbeitet und dabei dem Leser die Entscheidung überlässt, wie unverfremdet er den Text rezipieren möchte. Dieses Verfahren erprobte die Altgermanistin Andrea Hofmeister-Winter bereits 2001 anhand eines Mesnerbuchs, also einer Quelle, die den Libri Ordinarii gattungstypologisch sehr nahe steht. Vgl. Dies. (Hrsg.), Das Brixener Dommesnerbuch. Mit elektronischer Rohtextversion und digitalem Vollfaksimile auf CD-ROM, Innsbruck 2001; Dies., Das Konzept einer ‚Dynamischen Edition‘ dargestellt an der Erstausgabe des ‚Brixener Dommesnerbuches‘ von Veit Fechner (Mitte 16. Jh.). Theorie und praktische Umsetzung, Göppingen 2003.
4 Essen, Domschatzkammer, Hs. 19; ULB Düsseldorf, Ms. C47. Die Edition von Franz Arens (Hrsg.), Der Liber ordinarius der Essener Stiftskirche. Mit Einleitung, Erläuterungen und einem Plan der Stiftskirche und ihrer Umgebung im 14. Jahrhundert, Paderborn 1908, S. VIIf., verweist bloß pauschal auf das Notenmaterial, die Teiledition bei Jürgen Bärsch, Die Feier des Osterfestkreises im Stift Essen nach dem Zeugnis des Liber Ordinarius, Münster 1997, S. 326 Anmerkung 7 und öfter, lediglich auf den Umstand der Notierung, ohne Wiedergabe der Noten.
5 Vgl. die Transkriptionen bei Otto Grimmelt, Die Musik im Stift Essen nach dem Liber ordinarius von 1350. Beiträge zur Musikgeschichte der Stadt Essen. Phil. Diss. Münster 1928, S. 51–62.
6 Im Seckauer Liber Ordinarius von 1345 (UB Graz, Hs. 756) sind vor allem die Ordinariumsgesänge neumiert, deren (für den konkreten Anlass vorgesehene) Melodie auf diese Weise wohl identifiziert werden sollte. Vgl. Inga Behrendt, Die Notation im Seckauer Liber ordinarius der Handschrift A-Gu 756 von 1435 und ein Einblick in die Rekonstruktion der Kyrie-Melodien anhand der Neumierung, in: Haggh / Lacoste (Hrsg.), Cantus planus (wie Anmerkung 1), S. 473–490, hier S. 475f., S. 482–484.
7 Vgl. Arens (Hrsg.), Liber ordinarius (wie Anmerkung 4), S. IX. Ein Melodievergleich bei Heinz Kettering, Quellen und Studien zur Essener Musikgeschichte des Hohen Mittelalters, Essen 1960, S. 258–260, berücksichtigte immerhin ein Graduale von 1530 aus St. Severin (mit Abweichung!).

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