E. Grothe (Hrsg.): Carl Schmitt – Ernst Rudolf Huber

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Titel
Carl Schmitt – Ernst Rudolf Huber. Briefwechsel 1926–1981


Herausgeber
Grothe, Ewald
Erschienen
Anzahl Seiten
617 S., 16 Bildtafeln, 29 Abb.
Preis
€ 79,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Jens Hacke, Hamburger Institut für Sozialforschung

Die Historisierung Carl Schmitts (1888–1985) schreitet unaufhaltsam voran. Auch wenn ihm eine kritische Gesamtausgabe bislang verwehrt blieb, so dürfte es doch wenige Gelehrte des 20. Jahrhunderts geben, deren Leben und Werk derart umfassend dokumentiert sind. Nicht nur ist der Großteil seiner Publikationen zu Lebzeiten im Buchhandel in immer wieder neuen Auflagen und Editionen erhältlich; auch der Nachlass erscheint als Reservoir neuer Tagebuch- und Briefeditionen unerschöpflich. Man mag darüber streiten, ob jede Zeile aus dem abgründigen Privatleben Schmitts den editorischen Aufwand lohnt. Ganz überwiegend werden die Veröffentlichungen jedoch nicht von akademischen Institutionen getragen, sondern von einer Gemeinde treuer Schmittianer, deren Verehrung für den Meister bisweilen zu Distanzlosigkeiten und Verharmlosungen in der Kommentierung geführt hat.1 Allerdings spricht das zutage geförderte Material, in dem vor allem Schmitts vehementer Antisemitismus, sein charakterloser Opportunismus und seine schwankende, von Minderwertigkeitskomplexen gezeichnete Persönlichkeit zum Ausdruck kommen, insoweit für sich, als dass hagiographische Neigungen und das Streben nach Relativierung seines NS-Engagements an natürliche Grenzen stoßen.

Niemand wird behaupten können, dass Schmitts juristische Legitimationsbemühungen für den nationalsozialistischen Staat auf Selbsttäuschung beruht hätten. Schmitt wusste, was er tat. In den ersten Jahren des Unrechtsregimes ging er mit aller Entschlossenheit und auch mit brutaler Härte gegen Andersdenkende vor und intrigierte mit Finesse gegen seine Konkurrenten im Kampf um Macht und Anerkennung. Dass er sich weigerte, diesen geistigen und politischen Exzess jemals als Verirrung einzugestehen, ist allgemein bekannt. Schmitts ehemaliger Mentor Moritz Julius Bonn urteilte nach dem Zweiten Weltkrieg treffsicher: „Ihn reut der Mißerfolg der Untaten, deren Begehung er unterstützt hat, nicht die Untat selbst. Er rechtfertigt sich, wo er sich schämen sollte, und er schwelgt in Klagen, wo er schweigen müßte.“2

Dass Schmitts Selbstgerechtigkeit nach 1945 dem exilierten Juden Bonn Anlass zu einem schonungslosen Portrait gab, konnte niemanden verwundern. Doch auch ehemalige Weggefährten reagierten mit Unverständnis. Zu ihnen gehörte sein Schüler Ernst Rudolf Huber (1903–1990), der selbst zweifellos einer der exponierten NS-Juristen war und sich mit aller Kraft für eine Transformation des Rechts im nationalsozialistischen Sinn engagiert hatte. Hubers Einsatz für den neuen Staat war vom unbedingten Willen zur Mitgestaltung motiviert, und der vorliegende Briefwechsel mit seinem Lehrer und Förderer gibt tiefe Einblicke in den ungetrübten Enthusiasmus, der die Mitwirkung an der „nationalsozialistischen Revolution“ animierte. Davon wird noch die Rede sein. Aber anders als der Katholik Schmitt gestand der Protestant Huber später die eigene Schuld ein und fand nach 1945 – auch in Briefen an Schmitt – deutliche Worte für den Nationalsozialismus als Terrorregime. Die im Nürnberger Kriegsverbrecherprozess vorgelegten Quellen forderten laut Huber zur Anerkennung dessen auf, „was das ‚Dritte Reich‘ als Vernichtungssystem effektiv bedeutet“ habe (S. 333f.). Schmitt ignorierte ein solches Statement ebenso beharrlich wie die Aufforderung Hubers, die eigene Vergangenheit zu reflektieren und „über unseren Beitrag, unsere Irrtümer, unsere Fehlschläge“ nachzudenken (S. 318). Die Korrespondenz der beiden Staatsrechtler geriet spätestens im Dissens über die Bewertung des „Dritten Reiches“ und über die Auseinandersetzung mit der Mittäterschaft zur Dokumentation einer zunehmend unüberbrückbaren Entfremdung, die tatsächlich schon Mitte der 1930er-Jahre eingesetzt hatte. Nach Kriegsende sahen sich beide nicht mehr wieder, denn vor allem Huber wich einer persönlichen Begegnung aus und pflegte den Kontakt lediglich aus Respekt vor dem Lehrer und in Erinnerung an die intellektuellen Erweckungserlebnisse der Studienzeit.

Anders als Schmitts Briefwechsel mit seinem zweiten bedeutenden Schüler Ernst Forsthoff, mit dem der Dialog während der NS-Zeit fast zum Erliegen kam und der erst nach dem Krieg wieder zum engen Gesprächspartner wurde, liegt der Schwerpunkt des Austauschs mit Ernst Rudolf Huber in den 1930er- und 1940er-Jahren. Das macht ihn trotz seiner spürbaren persönlichen Distanz und der fortwährenden Asymmetrie des Lehrer-Schüler-Verhältnisses zu einer aufschlussreichen Quelle für die fortschreitende wissenschaftliche und politische Selbstmarginalisierung durch Überengagement und Selbstkorrumpierung. Dass Juristen sich mit der Sanktionierung von Rechtsbrüchen und der Preisgabe des Rechtsstaats letztlich ihre eigene Berufsgrundlage entzogen, merkten die antiliberalen Emphatiker der Ordnung spät. Aufgrund der anlassbezogenen Art brieflicher Kommunikation wird die politische Gegenwart nur gelegentlich kommentiert, und so finden sich auch keine Erklärungen für den plötzlichen Kursschwenk, den beide Staatsrechtler vollzogen, als sie gleichsam über Nacht von Schleicher zu Hitler überliefen. Hitler wird als Person im gesamten Briefwechsel gar nicht erwähnt, es sei denn als Objekt der bereitwillig übernommenen Grußformel (1933–1940). Betrachtungen über die Wandlungen des Staates oder zur allgemeinen politischen Lage scheinen lediglich in der atemlosen Betriebsamkeit auf, mit der Schmitt wie Huber ihre zügigen Karriereschritte absolvierten und ihren Einfluss in der Anfangszeit des Regimes rasant ausdehnten.

Huber stand Schmitt wenig nach. Nach seiner Berufung an die Kieler Universität 1933 übernahm er die Leitung der „Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft“ und skizzierte in einem Brief an Schmitt im Mai 1934 sein Programm: „Die Zeitschrift müßte eindeutig auf die Idee des Nationalsozialismus gegründet sein, nicht im Sinne einer nur äußeren Anpassung und Einordnung in den nationalsozialistischen Staat, sondern im Sinne der geistigen Verwurzelung in der nationalsozialistischen Bewegung. Denn nur der Nationalsozialismus schafft die Grundlage, auf der die gesamte Staatswissenschaft als Ausdruck der völkischen Totalität wieder möglich wird.“ (S. 178) Als Schmitt dann „die staatsrechtliche Deutung des 30. Juni 1934“ (S. 219; Mord an Ernst Röhm, Kurt von Schleicher u.a.) zum „Prüfstein allen heutigen Staatsrechts“ erhob, erntete er von Huber nur zögerlichen Widerspruch. Gegen den reinen Dezisionismus Schmitts setzte er den „Tatbestand der ‚legalen Revolution‘“ – auch dies eine eher abenteuerliche Deutung aus staatsrechtlicher Perspektive. Immerhin wagte Huber es, seinen Doktorvater zu kritisieren, wenn er ihm im Dezember 1940 vorhielt, dass dieser richtiger daran getan hätte, „1934 an dem Begriff des institutionellen Denkens festzuhalten, statt vom konkreten Ordnungsdenken zu sprechen“. Langsam durch die politische Entwicklung ernüchtert, sah Huber nun „[i]m Mangel an echten Institutionen […] unser eigentliches Verfassungsproblem“ (S. 278f.). Schmitt meinte noch 1948, dass Hitlers Macht „alle Legalität und sogar die demokratische Legitimität auf ihrer Seite“ gehabt habe (S. 340).

Der Herausgeber Ewald Grothe, selbst hervorgetreten mit einer grundlegenden Studie zur deutschen Verfassungsgeschichtsschreibung3, hat den Band nicht nur kontextsensibel eingeleitet und vorbildlich kommentiert, sondern in einem ebenfalls umsichtig annotierten Quellenanhang Hubers autobiographische Zeugnisse und neun ausführliche Rezensionen von Schmitts Werken zwischen 1929 und 1941 zugänglich gemacht. Diese Ergänzungen ermöglichen einen differenzierten Blick auf den Denkweg eines Staatsrechtlers, der sich vom aktivistischen Befürworter des totalen Staates zum respektierten konservativen Verfassungshistoriker wandelte.

Zweifellos war Hubers protestantische Einkehr respektabler als Schmitts zur Schau getragene Selbstgewissheit, mit der er im Juni 1948 bekannte, sich „weder von der Vergangenheit noch von der Zukunft bedrücken zu lassen“ (S. 322). Huber ertrug seine zeitweilige akademische „Karenzzeit“ mit Haltung, aber seine Rechtfertigungsversuche, in denen er sich weit über Gebühr und mitunter auf peinliche Weise als Angehöriger eines „Widerstands in der Mitwirkung“ modellierte, überschritten die Grenzen des guten Geschmacks. Die moralische Indifferenz gegenüber Rassismus, Verfolgung und Rechtsbruch bleibt in der Rückschau erstaunlich. Wenn ihn der aggressive Antisemitismus Schmitts abgestoßen haben sollte, so duldete er ihn stillschweigend. Es gibt jedenfalls keine Belege für ein tiefer reichendes Unbehagen an der rechtlichen und politischen Diskriminierung bzw. Verfolgung der Juden bei Huber, und die konkrete Verantwortlichkeit wird zeittypisch durch allgemeine Formeln überdeckt. Im Rückblick irritiert nicht zuletzt der unpolitische Kern von Hubers Denken, der im Gegensatz zum Freund-Feind-Denker Schmitt einer mythisch-verklärenden Harmoniesehnsucht unter dem Dach eines starken Staates anhing und – wie Michael Stolleis einmal schrieb – „Hitlers Staat ziemlich lange mit solchen Traumbildern verwechselte“.4 Einige der obskuranten Begründungsstrategien und intellektuellen Rechtfertigungsversuche des Nationalsozialismus – mitunter (aber keineswegs immer) in Verkennung der politischen Wirklichkeit – sind in diesem Briefwechsel, der im Hauptteil des Bandes rund 220 Briefe und Postkarten umfasst, eindrucksvoll dokumentiert. Dennoch bleibt es ein Faszinosum, wie ausgerechnet die Juristen in den wissenschafts- und deutungspolitischen Gefechten der ersten NS-Jahre ihre individuelle und kollektive Realitätsflucht vor sich selbst rechtfertigen konnten.

Anmerkungen:
1 Diese lassen sich besonders in der Edition der Tagebücher finden. Siehe dazu Patrick Bahners, Das Ganze war ihm unangenehm. Protokoll eines Deliriums: Carl Schmitts Tagebücher von 1930 bis 1934 zeigen den Staatsrechtler als Trinker, Ehebrecher und Judenhasser, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23.05.2011, S. 26, <http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/rezensionen/sachbuch/neue-buecher-ueber-carl-schmitt-das-ganze-war-ihm-unangenehm-1643059.html> (10.01.2015). Ähnliche Beobachtungen einer Tendenz zur Verharmlosung von Schmitts politischem Engagement als Zeitgeistphänomen macht Frieder Günther in seiner Rezension des Briefwechsels Schmitt – Forsthoff, in: H-Soz-Kult, 28.02.2008, <http://www.hsozkult.de/publicationreview/id/rezbuecher-3315> (10.01.2015).
2 Moritz Julius Bonn, So macht man Geschichte? Bilanz eines Lebens, München 1953, S. 331.
3 Ewald Grothe, Zwischen Geschichte und Recht. Deutsche Verfassungsgeschichtsschreibung 1900–1970, München 2005. Siehe dazu auch die Rezension von Reinhard Mehring, in: H-Soz-Kult, 16.11.2005, <http://www.hsozkult.de/publicationreview/id/rezbuecher-6497> (10.01.2015).
4 Michael Stolleis, Wandervogel auf Irrwegen. Ralf Walkenhaus verfolgt den Werdegang von Ernst Rudolf Huber, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25.03.1997, S. L 23, <http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/rezension-sachbuch-wandervogel-auf-irrwegen-11301043.html> (10.01.2015).