W. Maleczek (Hrsg.): Urkunden und ihre Erforschung

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Titel
Urkunden und ihre Erforschung. Zum Gedenken an Heinrich Appelt


Autor(en)
Maleczek, Werner
Reihe
Veröffentlichungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung 62
Erschienen
Anzahl Seiten
284 S.
Preis
€ 49,80
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Christian Friedl, Kommission für die Herausgabe der Urkunden Kaiser Friedrichs II., Bayerische Akademie der Wissenschaften München

Der vorliegende Sammelband fasst nahezu alle Beiträge einer im Juni 2010 in Wien gehaltenen Tagung zum Gedenken an den Historiker, Diplomatiker und Editor Heinrich Appelt (1910–1998) zusammen; zusätzlich wurden einige weitere, nicht in Wien vorgetragene Beiträge aufgenommen. Mit den Beiträgen sollte natürlich Heinrich Appelt geehrt, jedoch auch ein Stimmungs- und Stationsbild der aktuellen Urkundenforschung geboten, „vor allem aber kein Lamento über eine Krise der Diplomatik“ angestimmt werden (S. 13).

Vorangestellt wurde den Aufsätzen zur Urkundenforschung ein eher geschichtswissenschaftlicher Beitrag von Walter Koch über den zu Ehrenden und das Projekt, mit dem der Name Appelts wohl für alle Zeiten verbunden bleiben wird (S. 15–31). Walter Koch, selbst 14 Jahre Mitarbeiter an der Barbarossa-Edition und damit der kompetenteste „Insider“, schildert die Anfänge des Unternehmens, die fruchtbringende Wechselwirkung mit den Monumenta Germaniae Historica, bietet aber auch sehr interessante Informationen über die teils viele Jahre teils nur kurzfristig angestellten Mitarbeiter. Im Anschluss daran betont er – mit vollem Recht – den Wert der Kärrnerarbeit, die mit der immerhin 1248 Urkunden und Deperdita umfassenden Barbarossa-Edition verbunden ist: Der Wert spiegelt sich in der in den folgenden Jahren massiv ansteigenden Zahl der zum Teil namentlich aufgeführten Publikationen zum Thema „Friedrich Barbarossa“ wider, was nicht zuletzt zeigt, dass Forschung an der Quelle zu erfolgen hat und es gerade Editionen sind, welche diese Quellen gesammelt und kritisch erfasst zur Verfügung stellen.

Einen zunächst eher deskriptiv gehaltenen Überblick über die Entwicklung der Urkundeneditionen und vor allem der ihnen zugrunde liegenden Editionsprinzipien von Georg Waitz bis in die Jetztzeit, immer wieder garniert mit den eigenen Erfahrungen aus seiner Edition der Urkunden der Merowinger, zum Teil auch aus der bald abgeschlossenen Edition der Urkunden Ludwigs des Frommen, sowie mit einigen Abbildungen aus Editionen von Mabillon bis Friedrich II., bietet Theo Kölzer in seinem Beitrag (S. 33–52). Es ist vor allem die Bewertung der Digitalen Diplomatik und der Ausblick auf die Zukunft, welcher am Ende des Beitrages folgt, der dann den rein deskriptiven Pfad verlässt und deutlich, durchaus sehr kritisch Stellung zu den neuen Medien und deren Aufbereitungsmethoden bezieht. Kölzer stellt den Wert der kritischen (!) Edition in den Mittelpunkt und betont mit Recht, dass „das Ins-Netz-Stellen von Scans nebst bloßen Transkriptionen […] noch keine kritische Edition“ sei (S. 45). Mithin bleibe die nachhaltige Qualitätskontrolle weiterhin ein offenes Problem: die Notwendigkeit des fundiert ausgebildeten Diplomatikers lässt sich nun einmal nicht wegdiskutieren. Zuletzt fällt Kölzer ein allerdings – so bleibt zu hoffen! – zu hartes Urteil, jedenfalls in Zusammenhang mit Langzeitunternehmen (wie etwa die Edition der etwa 2600 Urkunden Friedrichs II.): „Diplomatische Grundlagenforschung dieses Volumens […] ist an einer deutschen Universität nicht mehr durchzuführen“ (S. 47).

Irmgard Fees widmet sich in Fortsetzung der Untersuchungen von Peter Classen und Peter Rück der Frage, ab wann das Siegel an Papsturkunden als beglaubigende Funktion Verwendung gefunden hat (S. 53–69). Dass das Siegel bewusst als ein (und nicht als das einzige) Authentifizierungsmittel an der Urkunde angebracht wurde, wird in der Regel mit der Einführung der Corroboratio im Urkundentext – eine Erfindung der merowingischen Herrscher – in Zusammenhang gebracht (und damit auch zu einem dogmatischen Argument stilisiert). Die Papsturkunde hatte diese Formel zu keiner Zeit. Irmgard Fees stellt die wesentlichen Beglaubigungselemente der päpstlichen Urkunde zusammen – Bene valete, Skriptumformel und Datum-per-manus-Formel vor den Reformen unter Leo IX., Rota, Benevalete-Monogramm und Großkomma danach – und postuliert (in Abgrenzung zu Rück) das Aufkommen der Litterae und den Wandel des Siegels vom reinen Schrift- zum Bildnissiegel als die wesentlichen Zäsuren, nach welchen man nunmehr (spätestens am Ende des 11. Jahrhunderts) von einer reinen Beglaubigungsfunktion des päpstlichen Siegels sprechen müsse.

Andreas Meyer konzentriert sich in seinem Beitrag (S. 71–91) auf das Herrschaftsmedium Kanzlei, und zwar streng unter den Kriterien der Verwaltung, Formalisierung und Delegierung. Sein Vergleich von päpstlicher und weltlichen Kanzleien geht zugunsten der Darstellung der päpstlichen Verwaltungsbehörde etwas unter, was aber nicht verwundern kann, da es die päpstliche Kanzlei war, welche als „Zentralgewalt“ mit einer einzigartigen „ökonomischen Verfügungsmasse“ (S. 73) einem im Spätmittelalter explodierendem Geschäftsvolumen begegnen musste. Mit wenigen Ausnahmen – zu nennen wäre etwa England oder das Sizilische Königreich – hinkten die weltlichen Herrschaften aufgrund dezentraler Herrschaftsstrukturen, einem erst im Entstehen befindlichen Steuer- und Rechtssystem oder schlicht mangelnder Vergabemasse der päpstlichen um Jahrhunderte hinterher, was sich deutlich in der Organisation wie auch in der personellen Struktur der Kanzleien widerspiegelte. Die erfrischend lebendig gehaltenen Überlegungen sind mit einigen Zahlen aus der Forschung zum Urkundenauswurf der untersuchten Kanzleien garniert, die, so nachvollziehbar der Autor, gewiss nicht immer ernst zu nehmen sind.

„Gedankensplitter“ (S. 107) über „Die Vielgestaltigkeit der spätmittelalterlichen Herrscherurkunde“ (S. 93–107) bietet Christian Lackner und spricht dabei neben dem offensichtlichsten Problem der Masse des Schriftguts unter anderem die Schwierigkeit einer Typologie für spätmittelalterliche Urkunden an sowie neue Erscheinungsformen wie etwa die eigenhändig geschriebenen „Urkunden“ der Herrscher oder gedruckte Privilegien. Das abschließend andiskutierte Phänomen der Empfängerausfertigung, das wohl nur über den Weg des in der Diplomatik hinreichend bekannten Schriftvergleichs angegangen werden kann, bedarf tatsächlich noch intensiver Forschung, gerade im Spätmittelalter. Der Aufwand dürfte beträchtlich sein, „bedarf es [doch] der Kenntnis der territorialen Empfängerkanzleien“ (S. 107); eine schier nicht zu bewältigende Aufgabe!

Hinter dem pompösen Titel des Beitrags von Martin P. Schennach (S. 109–160) verbirgt sich die Untersuchung der Rezeptionsgeschichte einiger ausgewählter und prominenter Recht setzender Urkunden (unter anderem die Magna Carta von 1215, die Goldene Bulle von 1356 sowie die österreichischen Freiheitsbriefe), und zwar vor allem vor einem rechts- und politikwissenschaftlichen Hintergrund; dies gilt vor allem für das zentrale und auch längste (fünfte) Kapitel des Beitrages (S. 126–148), in dem diese ausgewählten Urkunden der Reihe nach abgehandelt werden – eine Erinnerung nicht an den Diplomatiker, sondern an den Rechtshistoriker Appelt. In einem abschließenden Kapitel untersucht Schennach diese Urkunden hinsichtlich ihrer Funktion nach dem Ende des Alten Reichs und unterscheidet zwischen Urkunden als Gegenstand historischer Forschung (so etwa die Goldene Bulle) und Urkunden als nicht mehr Recht setzendes, sondern Identität stiftendes Medium (z.B. die Magna Carta).

Christoph Friedrich Weber untersucht den Quellenwert von „Urkunden auf Bildquellen des Mittelalters“ (S. 161–205), der nicht vor dem Hintergrund der klassischen Diplomatik zu suchen sei, da nur selten die Wiedergabe objektiver Wirklichkeit, sondern eher idealisierte, den dargestellten Kontext verdichtende Darstellungen intendiert gewesen seien. Einige Exotika wie die „Charters of Christ“ (S. 177f.) oder die Schmähbriefe (S. 180) runden den in seiner Darstellung streckenweise recht einfallsreichen Aufsatz ab. Die Überlegungen Webers entwachsen Erkenntnissen aus dem Münsterschen Sonderforschungsbereich 496 unter der Leitung von Hagen Keller und sind mit 23 Abbildungen illustriert.

Marie Bláhová (S. 207–225) untersucht die Urkunden von Vratislav II. (die älteste zweifelfreie Herrscherurkunde in den böhmischen Ländern datiert ins Jahr 1078) bis zu Vladislav Heinrich, und zwar ausschließlich hinsichtlich der inneren Merkmale (abgesehen von einer kurzen Empfängerstatistik am Ende des Beitrags). Herausragende Formularteile werden jeweils einzeln untersucht. Zu erklären ist der weitgehend deskriptive Charakter dieser Darstellung sicherlich damit, dass allgemeine Schlüsse bei der gegebenen schlechten Überlieferungslage – kaum sind einmal ein Dutzend Urkunden eines Herrschers überliefert – fast nicht möglich sind.

Der einzige fremdsprachliche Beitrag des Bandes von Benoît-Michel Tock (S. 227–246) untersucht die Entwicklung speziell von Bestätigungsakten bzw. -urkunden seit der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts (Nordfrankreich), und zwar bis zum Aufkommen der Vidimus. Anhand zahlreicher Einzelbeispiele (teilweise in längeren Auflistungen) zeichnet Tock hierbei die Entwicklung von Bestätigung allein durch Erwähnung der (Erst-)Schenkung bis zur unterschiedlich vorgenommenen Inserierung der zu bestätigenden Urkunde (Übergang am Ende des 12. Jahrhunderts) nach. Ein wenig unklar bleibt, ob Tock die klassisch sehr strenge Definition des Vidimus konsequent vor Augen hat, da er auch Beispiele unter diesem Begriff aufnimmt, in denen das Verb „videre“ nicht vorzukommen scheint.

Juraj Šedivý (S. 247–265) liefert, Dank der neuen Medien (vor allem <http://www.monasterium.net> und deren Datenbank), neue deutschsprachige Urkunden im Königreich Ungarn ab 1318. Besondere Impulse setzte hierbei die Verbindung Pressburgs mit dem Zisterzienserkloster Heiligenkreuz, allerdings seien verallgemeinernde Aussagen aufgrund der äußerst dünnen Überlieferungslage nicht möglich. Die Verwendung von Deutsch als Urkundensprache – statt des zu erwartenden Latein – erklärt Šedivý mit dem Phänomen der Empfängerausfertigung.

Die Autorenanschriften und ein erfreulicherweise recht ausführliches Personenregister schließen den Tagungsband ab.

Summe: Ein recht bunter Strauss an Urkundenforschung, der Heinrich Appelt zu seinem hundertsten Geburtstag überreicht worden wäre und gerade durch diese Mannigfaltigkeit auch die vielen Forschungsgebiete des Historikers und Diplomatikers, der 1998 verstorben ist, widerspiegelt.

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