T. Wunschik: Knastware für den Klassenfeind

Cover
Titel
Knastware für den Klassenfeind. Häftlingsarbeit in der DDR, der Ost-West-Handel und die Staatssicherheit (1970–1989)


Autor(en)
Wunschik, Tobias
Erschienen
Göttingen 2014: Vandenhoeck & Ruprecht
Anzahl Seiten
363 S.; 31 Abb.
Preis
€ 29,99
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Matthias Judt, Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam

Fast wäre diese Rezension ein Verriss geworden. Auffallend oft hat Tobias Wunschik in seinem Buch über den Arbeitseinsatz von DDR-Häftlingen, das bereits vor dessen Erscheinen ein breites Medienecho fand1, bei der Analyse von Vorgängen Formulierungen wie „vermutlich“, „offenbar“, „wohl“ oder „könnte … sein“ verwendet. Auch der vielfache Gebrauch von Ausführungen in der Konjunktivform ließ den vordergründigen Eindruck entstehen, Wunschik verlöre sich vor allem in Mutmaßungen.

Wer jedoch sein Buch liest, erkennt, dass diese Konjunktive durchaus einen sorgfältigen Quellenumgang illustrieren. So hat er zwar vieles in Berichten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) gefunden. Doch während diese sehr genaue Einschätzungen der Situation in einem Betriebsteil (oder nur einer Werkhalle) liefern konnten, wo kriminelle und politische Häftlinge arbeiten mussten, stießen sie im Hinblick auf das Gesamtbild – etwa zur Häftlingsarbeit in einem Betrieb oder ihrem Beitrag in der Exportproduktion – schnell an Grenzen. Wunschik suchte deshalb nach weiteren Unterlagen und fand sie in Archiven, in denen Akten ehemaliger volkseigener Betriebe oder zentraler Stellen gesammelt werden. Nur zeichnen sich diese wiederum dadurch aus, dass sie die Arbeit von Häftlingen in und für DDR-Betriebe verschleiern. Diese Grenzen der Aussagefähigkeit der verwendeten Unterlagen zeigt der bei der Behörde des BStU angestellte Historiker auf, kennzeichnet Vermutungen klar als solche und macht damit deutlich, wo weitergehende – die Vermutungen bestätigende oder widerlegende – Recherchen durchaus möglich sind. Das gehört nun einmal zum wissenschaftlichen Arbeiten. Die in der Einleitung beschriebenen Lücken in den Quellen, die durch Aktenvernichtung entstanden sind, werden sie schwierig genug gestalten.

Bedauerlich ist indes, dass hinter dem markigen Titel „Knastware für den Klassenfeind“ eine Studie zur Häftlingsgesellschaft in der DDR eher versteckt ist, die es aber verdient, die Aufmerksamkeit von Historikern, Politologen, Soziologen und anderen Wissenschaftlern zu finden, die jenseits des eigentlichen Buchthemas forschen. Die ersten knapp 120 Seiten des Buches liefern einen Einblick in die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Insassen der „Strafvollzugseinrichtungen“ in der DDR, greifen Fragestellungen wie Überbelegung, hohe (zum Teil unerfüllbare) Arbeitsnormen, die Entlohnung, die Gefährdung der Häftlinge durch Arbeitsunfälle oder gesundheitsschädliche Stoffe und anderes auf. Wunschik beleuchtet die Beziehungen zwischen Wachpersonal und Inhaftierten, die im Falle der politischen (sofern ausreisewilligen) Gefangenen von wechselseitiger Konfrontation geprägt sein konnten. Gefangene, die vom Wachpersonal als „Feinde der DDR“ identifiziert waren, erhielten schlechter bezahlte Arbeiten zugewiesen und sollten höhere Normen erfüllen, machten aber genau das nicht. „Keinen Finger für die DDR zu rühren“, bedeutete, ihren Widerstand gegen einen Staat, den sie sowieso verlassen wollten, auch im Gefängnis fortzusetzen. Sie hatten auch kein wirtschaftliches Interesse an der Erfüllung der Normen. Denn die bei allen Häftlingen einbehaltenen Lohnteile, die erst bei der Entlassung ausgezahlt werden sollten, nutzen den in die Bundesrepublik Entlassenen nichts. Wunschiks Buch ist in diesem Teil besonders stark und lesenswert.

Verdienstvoll ist auch ein weiteres Detail in der Studie. Wunschik unterbreitet einen sehr sinnvollen Vorschlag zur Begriffsbestimmung, mit dem ein Dilemma in der Bewertung der Häftlingsarbeit in der DDR aufgelöst werden kann. So ist der Arbeitseinsatz von Gefangenen einerseits durch zwei (allerdings von der DDR nie unterzeichnete) völkerrechtliche Konventionen ausdrücklich vom allgemeinen Verbot der Zwangsarbeit ausgenommen. Staaten können von Inhaftierten verlangen, die Kosten ihrer Unterbringung durch eigene Arbeit zu finanzieren. Dabei darf diese nicht als Mittel zur Bekämpfung politischer Gegner genutzt werden. Häftlinge sollen nicht ausgebeutet oder massiven Gefahren für ihre Gesundheit ausgesetzt sein.

Andererseits ist der Begriff der Zwangsarbeit mit den Forschungen zur Zeit des Nationalsozialismus ein Stück weit emotional aufgeladen worden: Die Strategie der Nazis, bei den Inhaftierten von Gefängnissen und Konzentrationslagern das Konzept einer „Vernichtung durch Arbeit“ umzusetzen, erschwert das Verwenden des Zwangsarbeitsbegriffes im Falle der DDR (vgl. S. 11). Hier lag es schon wegen des allgemeinen Arbeitskräftemangels überhaupt nicht im Interesse der Verantwortlichen, Inhaftierte durch Arbeit „zu vernichten“. Wunschik schlägt daher die Formulierung „erzwungener Arbeitseinsatz“ vor, die die Schärfe des gerade auch für die NS-Zeit verwendeten Begriffes „Zwangsarbeit“ vermeidet, ohne auf die völkerrechtlich definierte Charakterisierung und Einordnung sowie ihre Unterscheidung zur „freien Arbeit“ zu verzichten. Klar bleibt dabei auch, dass der bei solchen Häftlingen erzwungene Arbeitseinsatz, die nach Paragraphen des politischen Strafrechts der DDR verurteilt worden waren, die sich in den Strafgesetzbüchern von Rechtsstaaten nicht finden, eindeutig völkerrechtswidrig war: Er diente dem fortgesetzten Kampf gegen politische Gegner des DDR-Regimes.

Jenseits der Studien zur Häftlingsgesellschaft und zur Begriffsbestimmung fällt die Qualität des Buches allerdings deutlich ab, just auch gerade dort, wo das Medienecho besonders stark eingesetzt hatte. Der Umgang mit ökonomischen Daten muss in einer weiteren Auflage unbedingt verbessert werden. Als Beispiel sei an dieser Stelle auf die Tabelle 1 (S. 28f.) verwiesen: In dieser sind einerseits Daten zu den Betrieben mit Häftlingseinsatz, der Zahl der eingesetzten Häftlinge und zu ihrer prozentualen Verteilung auf die Bereiche der Industrieministerien für die Jahre 1972, 1977 und 1987 zu finden. Andererseits liefert Wunschik hier in einer weiteren Spalte Angaben zur industriellen Warenproduktion durch Häftlinge, ohne mitzuteilen, in welchem oder welchen Jahren diese erbracht wurde. Sie sind damit unbrauchbar.

Das wiederholt sich im zweiten Teil des Buches, in dem an Hand von Einzelbeispielen die Beteiligung von Häftlingen an der Produktion auch von Exportwaren beschrieben wird. In Ermangelung längerer Reihen hat Wunschik sehr oft Zahlen so zusammengestellt, wie er sie bekam: Auf S. 222 erfahren wir etwa, dass die Firma Adidas im Jahre 1966 100.000 Formsohlen bezog, dass alle ostdeutschen Betriebe 1973 Schuhe im Wert von 9,3 Millionen Valutamark (VM) in den Westen exportierten, Quelle und Otto 1975 oder 1976 (nicht genau zu erschließen) 30.000 Hausschuhe abnahmen und 1983 Schuhe (welche Arten?) im Wert von 20 Millionen VM exportiert wurden. Schließlich erfahren wir noch, dass der VEB Schuhfabrik Roter Stern „Mitte der sechziger Jahre“ durch 250 Häftlinge Kinderschuhe fertigen ließ und dass 1976 15 andere Häftlinge „kurzzeitig“ für den VEB Schuhfabrik Kranich Eppendorf im Einsatz waren (S. 222f.).

Solche Reihungen von höchst unterschiedlichen Daten, die sich mehrfach im Buch finden, sagen am Ende alles und nichts. Hier rächt sich, dass Wunschik „lediglich ein dreiviertel Jahr zur Verfügung stand“ (S. 8), um seine Recherchen und Analysen durchzuführen. Gemessen an Promotionsprojekten, die mitunter für weit kleiner dimensionierte Forschungsthemen wenigstens zwei Jahre zur Verfügung haben, ist Wunschik offensichtlich von der Behörde des BStU entschieden zu wenig Zeit eingeräumt worden. Das hilft niemandem: weder dem Autor, noch der Behörde, noch der Öffentlichkeit.

Diese gegebenenfalls sehr harsche Bewertung muss indes ergänzt werden. Die von Wunschik gewählten Fallbeispiele sind abseits der ökonomischen Bewertungen sehr instruktiv. Auch hier wird erneut, dieses Mal detailliert für bestimmte Unternehmen und Gefängnisse, über die Häftlingsgesellschaft berichtet. Schließlich ist der große Wert der Tabelle 17, die mit den über 500 Belegstellen und Anmerkungen 37 Seiten umfasst, herauszustellen. Mit Akribie hat Wunschik hier für die Jahre 1973 bis 1989 (mithin in etwa für die gesamte Honecker-Ära) Daten zu den DDR-Gefängnissen, den Betrieben, die Häftlinge einsetzten, zur Tätigkeit bzw. den produzierten Artikeln und zur Minimal- bzw. Maximalzahl der jeweils eingesetzten Häftlinge zusammengetragen. Diese werden diese Tabelle zu einer wichtigen Quelle der weiteren Forschungsarbeit zum Thema Häftlingsarbeit machen. Sie verdeutlicht indes, was die diversen Medienberichte zur Produktion von Strumpfhosen oder Werkzeugkästen eher verschleiern: Die Häftlinge waren in der Regel mit Fertigungen beschäftigt, die Zuliefererzeugnisse für die weitergehende Produktion in den Betrieben herstellten. Somit ist der tatsächliche Beitrag der Häftlingsarbeit in der Wertschöpfungskette einerseits schwer zu quantifizieren, sollte andererseits aber deshalb auch nicht überbewertet werden. Ihre Bezahlung als ungelernte Hilfsarbeiter war wirtschaftlich gerechtfertigt, wenn auch die Beträge, die den Häftlingen letzten Endes als Taschengeld für Einkäufe im Gefängnis ausgezahlt wurde, sehr gering waren. Nicht vergessen werden sollte, dass Häftlinge in der ganzen Welt niedrig bezahlt werden. In Deutschland erhalten sie neun Prozent des Durchschnittsentgeltes der gesetzlichen Rentenversicherung.2

Anders als in Marktwirtschaften stellt der Arbeitseinsatz von Häftlingen in Planwirtschaften keine Konkurrenz zu den Unternehmen außerhalb der Gefängnismauern dar. Nicht von ungefähr haben eine Reihe von Bundesländern die in Deutschland traditionell bestehende Arbeitspflicht von Häftlingen abgeschafft oder streben das an. Während nämlich, wie Wunschik zeigt, Amnestien in der DDR jene Betriebe, die Häftlinge einsetzten, vor enorme Probleme stellten, stehen die deutschen Justizvollzugsbehörden heute vor einem ganz anderen Problem. Das Entfallen der Arbeitspflicht ist hier vor allem durch den Umstand motiviert, dass die Gefängnisverwaltungen Schwierigkeiten haben, den Häftlingen überhaupt eine Arbeit anbieten zu können.

Anmerkungen:
1 Vgl. u.a. ARD-Magazin „Report Mainz“ vom 14.01.2014, Süddeutsche Zeitung vom 16.01.2014, ZEIT online vom 9.02.2014, Bild vom 13.02.2014 sowie weitere in- und ausländische Medien.
2 Vgl. § 200 des Strafvollzugsgesetzes, in: <http://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/__200.html> (13.03.2014).

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