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Titel
Simson. Vom unwahrscheinlichen Überleben eines Unternehmens 1856–1993


Autor(en)
Schulz, Ulrike
Erschienen
Göttingen 2013: Wallstein Verlag
Anzahl Seiten
463 S.
Preis
€ 34,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Jan Schleusener, Berlin

Die Enteignung des Suhler Unternehmens Simson & Co. und seine Überführung in eine NSDAP-Parteistiftung im Jahr 1935 fanden gerade auch im Ausland viel Beachtung. Der Fall Simson gilt seither als besonders anschauliches Beispiel einer relativ früh und rücksichtslos durchgesetzten Vernichtung jüdischer Wirtschaftstätigkeit. Es ist das große Verdienst der Bielefelder Historikerin Ulrike Schulz, in ihrer 2012 mit dem Preis der Gesellschaft für Unternehmensgeschichte ausgezeichneten Dissertation nicht nur diesen Enteignungsfall umfassend aufgearbeitet, sondern ihn in die fast 150-jährige Unternehmensgeschichte eingeordnet und die Entwicklung des Unternehmens über fünf politische System- und vier Eigentümerwechsel hinweg verfolgt zu haben. In diesem Zusammenhang vom „unwahrscheinlichen Überleben eines Unternehmens“ zu sprechen, wie es im Untertitel des Buches heißt, ist freilich fast eine Untertreibung. Denn das lange Bestehen des Unternehmens ist mitnichten einer seltsamen Fügung des Schicksals zu verdanken, sondern handfesten ökonomischen Faktoren, die Schulz sauber herausarbeitet: Neben dem gemischtgewerblichen Profil − neben der Waffenproduktion reüssierten die Simsons als Hersteller von Fahrrädern und Automobilen – sprach für die Qualität des Unternehmens vor allem dessen stabile und gut ausgebildete Stammbelegschaft.

Den Schlüssel für ihren langfristigen Erfolg hatten die Simsons im Kaiserreich gelegt, wie Schulz betont. Nicht minder prägend für die Fortentwicklung des Unternehmens dürfte aber gewesen sein, dass die Reichswehr nach dem Ersten Weltkrieg die Waffenschmiede Simson mittels eines Lizenzvertrages an sich band, was sich für die Unternehmerfamilie Simson ambivalent auswirkte: Zwar konnte so das unternehmerische Risiko minimiert werden, der Monopolvertrag schränkte aber auch ihre Handlungsmöglichkeiten ein. Die Reichswehr bot dem als „jüdisch“ identifizierten Unternehmen auch nach 1933 zunächst noch Schutz; die Simson-Werke waren die am besten entwickelte Fabrik für Infanteriewaffen im Deutschen Reich. Längst hatte aber der thüringische NSDAP-Gauleiter Fritz Sauckel seine Augen auf die Betriebe geworfen. Nach zweijährigem Ringen zwischen der Reichswehr, den Inhabern und den Macht- und Funktionsträgern der NS-Führung gelang es Sauckel, nach der entschädigungslosen Enteignung das Unternehmen in eine NSDAP-Parteistiftung zu transformieren. Als „Keimzelle“ des Rüstungskonzerns Wilhelm-Gustloff-Werke erfüllte die Berlin-Suhler Waffen- und Fahrzeugwerke GmbH nach dem Urteil von Schulz ihre Aufgaben „erstaunlich kontinuierlich und konfliktfrei“ (S. 421). Überhaupt scheint es ein Kennzeichen des Unternehmens zu sein, über alle politischen Umbrüche und Eigentümerwechsel hinweg innerbetriebliche Ruhe gewahrt zu haben und nicht besonders störanfällig geworden zu sein.

Dies gilt offenbar auch für die unmittelbare Nachkriegszeit, als „Simson“ als Sowjetische Aktiengesellschaft (SAG) geführt wurde, wobei die Rechtsform der AG lediglich als Vehikel diente, um sowjetische Ansprüche in Deutschland durchzusetzen und mit einer westlichen Aktiengesellschaft nur den Namen teilte. Die Verfügungsrechte waren jetzt verschiedenen Akteuren der sowjetischen Verwaltung in Ostdeutschland zugeordnet, bis das Unternehmen „in großherziger Weise“ zur Unterstützung von Stalins Deutschlandpolitik im Sommer 1952 der Regierung der DDR übergeben wurde und in „Volkseigentum“ überging (S. 301). In der sozialistischen Planbürokratie sollte das Unternehmen fortan eine herausgehobene Position einnehmen und etwa bei staatlicher Investitionsvergabe vorrangig behandelt werden. Auch wenn sich die Verantwortlichen im Unternehmen zumindest anfangs der Einführung sozialistischer Regeln widersetzten, konnten sie den Untergang der Betriebe nicht aufhalten. Im Moped-Geschäft folgte auf einen großen Boom die Flaute, worauf die Planbürokratie viel zu schwerfällig reagierte.

Nach 1965 war der Generationswechsel hin zu „sozialistischen Managern“ vollzogen. Das Unternehmen verlor seinen zentralen Erfolgsfaktor: das gemischtgewerbliche Profil. Zwecks Konzentration und Spezialisierung wurde ein einziges großes Kombinat gebildet, das direkt den Industrieministerien der DDR unterstellt war. Immer mehr zehrte das Unternehmen von seiner Substanz, Investitionen in den Maschinenpark blieben aus oder wurden nicht in ausreichendem Maße getätigt. Mitte der 1970er-Jahre war mehr als die Hälfte der Werkzeugmaschinen älter als 70 Jahre, wie Schulz mit leicht ungläubigem Staunen festhält. Die wirtschaftliche Situation verschärfte sich in den 1980er-Jahren, während das Unternehmen umfassend und „beinahe lückenlos“ von der Staatssicherheit der DDR überwacht wurde (S. 372).

1990 hing das Unternehmen bereits am „Liquiditätstropf“ der Treuhandanstalt (S. 390). Dennoch entwickelte sich ein spannender Bieterwettbewerb um das Unternehmen, der alle Ingredienzen eines Wirtschaftskrimis enthält. Schulz kann, dank bereitwillig zur Verfügung gestellter Akten der Erben Simson, erstmals die Etappen dieses späten Kampfes um „Simson“ nachzeichnen. Bei allen Fehlern, die der Treuhandanstalt nachzuweisen sind, tut die Autorin gut daran, immer wieder darauf hinzuweisen, dass das Unternehmen auch ohne Mauerfall und den Druck des politisch-wirtschaftlichen Systemwechsels Ende der 1980er-Jahre am Ende war.

Ulrike Schulz schildert die wechselhafte Geschichte des Unternehmens auf solidem methodisch-theoretischen Fundament (ohne dass sich die von ihr angewandten Theorien, Kategorien und Begriffsbildungen zu sehr in den Vordergrund schieben) und mit wachem Sinn für die richtige Balance zwischen Darstellung und Analyse. Selbst schwierigste eigentumsrechtliche Gegebenheiten erklärt sie anschaulich, ohne zu sehr zu vereinfachen. Was ihre Quellenbasis angeht, kann sie aus dem Vollen schöpfen, auch wenn sie an mehreren Stellen Grenzen der historischen Analyse aufgrund fehlender Akten aufzeigt. Dies betrifft vor allem die Materialien des Ministeriums für Staatssicherheit, die keine systematische Analyse erlauben.

Es gehört zu den großen Vorzügen von Schulz’ gewichtiger Studie, dass sie aufgrund des reichen Quellenmaterials und der Kooperationsbereitschaft der Erben multiperspektivisch verfahren kann und etwa auch die Sicht der Familie mit einbringt. Zwar stutzt man erst, wenn man liest, dass diese trotz der erfahrenen Unbill die entschädigungslose Enteignung von 1935 im Nachhinein als „Glücksfall“ ansieht, da sie eine frühe Emigration aus dem nationalsozialistischen Deutschland ermöglicht habe. Plausibel erscheint eine solche Argumentation bei näherer Überlegung aber doch. Die an ironischen Wendungen und zynischen Verwerfungen nicht arme Geschichte der Wiedergutmachung bereichert Schulz noch durch den Hinweis, dass es erst die von den Nationalsozialisten erzwungene dreifach geschachtelte Unternehmenskonstruktion von 1934 ermöglicht habe, dass nach 1945 ein Wiedergutmachungsantrag gestellt werden konnte (S. 298).

Von gewisser Ironie ist auch Schulz’ Feststellung, dass ausgerechnet nach der Umwandlung des Unternehmens im Zeichen von Planwirtschaft und sozialistischer Wirtschaftsführung die Betriebe auf Gedeih und Verderb den Launen des Marktes ausgeliefert gewesen seien, da der einstige „Gemischtwarenladen“ einseitig ausgerichtet worden sei. Schulz’ Feststellung, dass es der historischen Forschung an grundlegendem empirischen Wissen über DDR-Betriebe mangele, ist dringend zu unterstreichen. Immerhin schließt ihre Simson-Studie eine Lücke, da sie die Bedingungen für wirtschaftliches Handeln unter sich zum Teil radikal wandelnden institutionellen Bedingungen überzeugend ergründet.

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