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Titel
Sacrae virgines. Studien zum religiösen und gesellschaftlichen Status der Vestalinnen


Autor(en)
Bätz, Alexander
Erschienen
Paderborn 2012: Ferdinand Schöningh
Anzahl Seiten
344 S.
Preis
€ 39,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Sandra Kaden, Historisches Institut, Universität Potsdam

Das Priestertum der Vestalinnen als religiöse Institution weist mit seiner annähernd 1.000-jährigen Existenz eine ebenso ausgeprägte Dauerhaftigkeit wie Rom selbst auf. Dem stetigen Wandel, dem das Römische Imperium in seiner ereignisreichen Geschichte unterlag und der alle Bereiche des politischen, sozialen und religiösen Lebens tangierte, stand der Vestakult wie eine unverrückbare Konstante gegenüber. Diese Beständigkeit gründete sich auf die existentielle Bedeutung, die das Vestakollegium zu allen Zeiten für Rom eingenommen hatte. Als Hüterinnen des im Staatsherd lodernden Ewigen Feuers fungierten die sechs jungfräulichen Priesterinnen als Garantinnen für den Fortbestand der res publica. Bereits in der antiken Wahrnehmung wurde ihnen aufgrund dieser Eigentümlichkeit eine exponierte Stellung nicht nur im römischen Sakralwesen, sondern ebenso innerhalb der römischen Gesellschaft attestiert. Auch die moderne Forschung zeigt sich bis heute fasziniert von dieser Schlüsselposition. Sinnbildlich stehen dafür die unzähligen Beiträge, die den Vestalinnen in der breit angelegten Forschungslandschaft zur römischen Religion einen besonderen Stellenwert zuerkennen. Ob in der Deutung als „heilige Prostituierte“, „lebende Tote“, „Haustöchter des Staates“ oder als „matres familias“ (S. 19, Anm. 17) – die Spannbreite der thematischen Auseinandersetzungen dokumentiert das mannigfaltige Interesse, welches die Vestalinnen aufgrund ihrer Einzigartigkeit bis heute in der altertumswissenschaftlichen Fachwelt wecken.

Mit der Monografie von Alexander Bätz „Sacrae virgines. Studien zum religiösen und gesellschaftlichen Status der Vestalinnen“ liegt nun eine primär auf den antiken Schriftzeugnissen fundierte Untersuchung vor, die das Phänomen der Vestalinnen erstmalig in umfassender Weise zu umreißen versucht und damit einer bisher vorrangig auf Spezialstudien basierenden Darstellung zum Wesen der Priesterinnen begegnen will. Auf Grundlage einer erschöpfenden synchronistisch ausgerichteten Quellenkritik zum priesteramtlichen Ein- und Austritt erarbeitet Bätz die wesentlichen Faktoren, die den außergewöhnlichen religiösen und gesellschaftlichen Status der Vestalinnen und damit ihre herausstechende Heiligkeit konstituierten. Mit dieser Vorgehensweise hebt sich der Autor deutlich von den gängigen Interpretationen ab, welche „die Existenz der Priesterinnen ausschließlich mittels hypothetischer Rückschlüsse auf mutmaßlich originäre Züge“ zu erklären versuchen. Dies geschehe, so kritisiert Bätz, „nicht selten unter Vernachlässigung des von den antiken Autoren überlieferten Gepräges und der religiösen Praxis des Kollegiums in historischer Zeit“ (S. 19). In der Betonung der Notwendigkeit einer ausgiebigen Berücksichtigung der zeitgenössischen schriftlichen Überlieferung sieht Bätz’ Methodik vor, jedem Kapitel einen antiken Schlüsseltext als Ausgangspunkt voran zu stellen, der anschließend sachkundig kommentiert, mit allen zeitgenössischen Äußerungen zur dargestellten Thematik verglichen und unter Einbezug relevanter Forschungskontroversen bewertet wird.

Bätz beginnt seine Darstellung mit allgemeinen Ausführungen, die unter Berufung auf Plutarch (Num. 9,9–10,7) in konziser Weise die grundsätzlichen Fakten und Charakteristika zu den Vestalinnen zusammentragen (Kap. II, S. 23–61). Als wertvolle Erkenntnis verweist Bätz auf die von Plutarch herausgestellte Heiligkeit der Vestapriesterinnen, die sich sowohl anhand ihrer kultischen Verpflichtungen, also insbesondere die Bewachung der sacra und des Ewigen Feuers, als auch durch ihre religiöse Unverletzlichkeit dokumentieren lasse (S. 61).

Den Schwerpunkt der Arbeit bilden die zwei nachfolgenden Hauptkapitel, welche die wichtigsten Übergangsstufen im Leben einer Vestalin beleuchten: Zunächst erfolgt eine eingehende Betrachtung der captio, die als sakralrechtlicher Einsetzungsakt den Beginn des Vestalinnenamtes markiert (Kap. III, S. 63–139). Im Folgenden richtet sich der Blick auf das Ende des Priesterdienstes, für das drei Möglichkeiten existierten: der freiwillige Austritt nach 30 Dienstjahren, der natürliche Tod im Verlauf der Dienstzeit oder das Ausscheiden infolge einer Keuschheitsverletzung (Kap. IV, S. 141–285). Als Quellengrundlage seiner Erläuterungen zur captio wählt Bätz das zwölfte Kapitel aus dem ersten Buch der Noctes Atticae des Aulus Gellius. Nach einer prägnanten wissenschaftsgeschichtlichen Verortung der captio und ihrer Bedeutung (S. 63–65) sowie einer kurzen Begriffseinordnung (S. 67–71) benennt Bätz zunächst die Kriterien, die ein weibliches Wesen für das Vestalinnenamt qualifizierten: Ausschlaggebend sei demnach die körperliche und soziale Makellosigkeit gewesen, da nur sie einen Zustand absoluter Reinheit garantiert und damit den Zutritt in den Bereich des Heiligen ermöglicht habe (S. 71–78).

Einen weiteren inhaltlichen Schwerpunkt setzt Bätz mit dem Aufzeigen der unwiderruflichen Konsequenzen, die sich nach der erfolgten captio für die Betroffene ergaben. Als zentral streicht Bätz den rechtlichen und rituellen Austritt der Vestalin aus der Gesellschaft heraus, der einerseits die „Beendigung jeglicher irdischer Abhängigkeit“, andererseits den Erwerb eines „völlig singuläre[n] rechtliche[n] Status“ (S. 94) bedingte. Letztendlich, so konstatiert Bätz, bedeutete dies die totale Entrückung von allem Irdischen und die Übergabe in den Bereich des Göttlichen, womit „der Akt der Ergreifung von einer großen Nähe zwischen der neuen Priesterin und ihrer Göttin determiniert“ (S. 117) war. Den Aspekt des besonderen Nahverhältnisses zwischen Vestalin und Vesta bekräftigend, verweist Bätz in einem gesonderten Unterkapitel (Kap. III.2, S. 117–139) auf die lex Papia, mittels derer ab dem Ende des 2. Jahrhunderts v.Chr. die Bestellpraxis der Vestalin durch die Einführung eines Auslosungsverfahrens (sortitio) neu definiert wurde. Da Vesta nun selbst für die Auswahl ihrer Priesterinnen verantwortlich war, führte dies – so Bätz’ Argumentation – zu einer nochmaligen Stärkung jener göttlichen Verbundenheit.

Im Folgenden liefert Bätz eine ausführliche Analyse zum Ende des vestalischen Priesterdienstes und hebt dabei überzeugend die Bedeutung des geweihten Status der Vestalin hervor. Unter Berufung auf die Aussagen des Aulus Gellius (Noct. Att. 7,7,1–7,7,4) benennt Bätz zunächst den optionalen Austritt aus dem Priesteramt nach 30 Dienstjahren (S. 142–164). Durch eine exauguratio wurde auf rituelle Weise der Bund zwischen der Vestalin und ihrer Göttin gelöst und damit die Rückkehr in die Gesellschaft theoretisch ermöglicht. In der Praxis kam dieser Schritt fast nie zur Anwendung, stattdessen ergab sich das Ausscheiden aus dem Dienst am häufigsten durch den natürlichen Tod der Priesterin (S. 165–204). Dass die verstorbene Vestalin in solch einem Fall dem Göttlichen zugehörig blieb, belegt Bätz überzeugend anhand des ihr zugestandenen innerstädtischen Begräbnisrechtes (S. 191).

Das römische Vorgehen bei einem angenommenen Keuschheitsverstoß (incestum) stellt Bätz als eindrücklichsten Hinweis auf die gesellschaftliche Entrückung der Vestalin heraus (S. 204–285). Wiederholt greift er auf die Äußerungen Plutarchs (Num. 10,8–10,13) zurück, um den Konflikt aufzuzeigen, der sich infolge einer Anklage wegen incestum zwangsläufig ergab. Anschaulich legt er dar, wie die Dienstunfähigkeit der unkeuschen Vestalin der Unmöglichkeit einer irdischen Bestrafung durch reguläre Amtsabsetzung gegenüberstand. Als Grund verweist Bätz auf den geweihten Zustand, in dem sich die beschuldigte Vestalin immer noch befand und der sie allen irdischen Gesetzen enthob. Vor diesem Hintergrund überzeugt Bätz’ Interpretation des Lebendigbegrabens als erforderliche Handhabe, die betroffene Vestalin einem Schicksal zuzuführen, das einzig durch das Urteil ihrer Göttin, also Vesta selbst, bestimmt wurde.

Bätz beschließt seine Ausführungen mit einer komprimierten Zusammenführung der wichtigsten Erkenntnisse zur gesellschaftlichen und religiösen Stellung der Vestalinnen (Kap. V, S. 287–299). Diese macht er ausdrücklich an ihrer „außerhalb der Ordnung stehende[n] Existenz“ und „besonderen Nähe zu den Göttern“ (S. 288) fest. Zur Präzisierung und Bekräftigung bettet er dieses Bild in die soziologischen bzw. religionshistorischen Modelle ‚rites de passage‘ und ‚syntaxe du sacré‘ ein (S. 288–292), die es ihm nicht nur ermöglichen, den Status der Vestalinnen über ihre wahrgenommene Heiligkeit zu bestimmen, sondern auch die sacrae virgines abschließend als „einzigartige Konstruktion innerhalb des römischen Sakralwesens“ (S. 294) zu würdigen.

Insgesamt gelingt es Bätz mit der vorliegenden Darstellung, dem eigenen Anspruch einer umfassenden Betrachtung des Phänomens der Vestalinnen gerecht zu werden. Seine Analyse stellt in jeder Hinsicht eine beachtliche Leistung dar, die als prägnanter Beitrag die bestehende Forschungsdebatte zum Wesen der Vestalinnen um zahlreiche und anregende Erkenntnisse bereichert. Die Arbeit besticht insbesondere durch eine minutiöse Quellenkritik, deren Erträge auch den notwendigen Bezug zur religiösen Praxis in historischer Zeit nicht vermissen lassen. Die eigene Verortung innerhalb der teilweise seit dem 19. Jahrhundert zäh geführten Forschungsdiskussionen erfolgt stringent und auf einer argumentativ überzeugenden Beweisgrundlage. Die neuen Deutungsansätze, die Bätz dabei vorlegt, eröffnen nicht nur auf die Vestalinnen, sondern auch auf die römische Religion insgesamt einen erweiterten Blickwinkel und machen die Publikation damit insbesondere für ein fachkundiges Publikum unbedingt empfehlenswert.

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