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Titel
Öffentlichkeit. Die politische Form des Bewusstseins


Autor(en)
Gerhardt, Volker
Erschienen
München 2012: C.H. Beck Verlag
Anzahl Seiten
584 S.
Preis
€ 39,95
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Daniel Mühlenfeld, Institut für Geschichtswissenschaft, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Die vorliegende Arbeit reiht sich ein in eine Folge von Publikationen des Autors über den Platz des Menschen in der Gesellschaft und sein Verhältnis zur Politik.1 Volker Gerhardt lässt schon ganz zu Beginn seiner neuesten Arbeit erkennen, dass er dies Buch als logische Fortentwicklung seiner früheren Werke versteht. Es geht im Kern um die Frage nach dem Konnex von politischer Öffentlichkeit und individuellem Bewusstsein (S. 9).

Die Arbeit als solche ist ein philosophischer Traktat im klassischen Sinne. Er ergründet seinen Gegenstand zunächst historisch, indem der Autor detailliert auf die Genese von Öffentlichkeitskonzepten und deren Bedeutung im Kontext jeweiliger Herrschaftsordnungen eingeht. Er setzt ein bei bekannten Klassikern der Staats- und Demokratietheorie im alten Griechenland und endet nach einer intensiven tour de force in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts bei Jürgen Habermas (Kapitel 1 und 2). Anschließend breitet der Autor dem so präparierten Leser seine eigene Sicht der Dinge aus.

In der vorliegenden Rezension wird – und kann – es nicht um die Frage gehen, die Reflexionen und daraus abgeleiteten Folgerungen des Verfassers in philosophisch-disziplinärem Sinne zu beurteilen.2 Der Rezensent ist kein Philosoph, sondern Historiker. Daher folgt die Rezension vor allem der Frage, welche interdisziplinären Anregungen die Arbeit für Historikerinnen und Historiker zu geben vermag, die sich mit thematisch verwandten historiographischen Stoffen auseinandersetzen.

Schon eingangs präsentiert Volker Gerhardt eine grundsätzliche Definition von dem, was für ihn Öffentlichkeit ausmacht. Diese müsse „[…] als eine Gesellschaft und Politik tragende Form des Bewusstseins angesehen werden“ (S. 10). Doch schon wenig später verweist der Verfasser auf verschiedene Bedeutungsebenen des Öffentlichkeitsbegriffes und ruft dessen Mehrdeutigkeit in Erinnerung (S. 36). Dabei soll es letztlich bleiben: Der Begriff der „Öffentlichkeit“ wird mit der Zeit amorph und damit beliebig. Dies ist bereits andernorts bemängelt worden3, erweist sich für den grundsätzlichen Gehalt des Buches jedoch als nicht entscheidend.

Denn ganz gleich, wie eng oder weit Gerhardt sein Verständnis von Öffentlichkeit fasst, beschreibt er plausibel den Konnex von individueller Bewusstseinsbildung und dem, was jeweils zeitgenössisch oder gar auch nur situativ jeweils als öffentlich verstanden wurde. Damit erschließt sich dem Historiker auch die definitorische Volatilität des Untersuchungsgegenstandes, denn dass sich Begriff und Bedeutung im Verlauf der Geschichte disparat entwickeln (können), ist ihm kein unbekanntes Phänomen.4

Gemäß Gerhardts Argumentation ist Öffentlichkeit eine conditio sine qua non jeglicher gesellschaftlichen beziehungsweise sozialen Existenz des Menschen (S. 132f.). Dies rührt daher, dass – verkürzt dargestellt – die Existenz eines Selbst-Bewusstseins im Sinne einer Befähigung zur Reflexion über sich als sich5, Öffentlichkeit beziehungsweise einen öffentlichen Austausch über die jeweils geltenden gesellschaftlichen Konventionen zwingend voraussetzt, um überhaupt über erprobte, das heißt verstandene Begriffe zu verfügen, das eigene Selbst reflektieren zu können (S. 45).

Da nicht nur, aber insbesondere für den Menschen der Moderne die Selbstreflexion konstitutiv ist, ist aus dieser Überlegung in Sachen „Öffentlichkeit“ gewissermaßen eine Ewigkeitsklausel ableitbar: Wenn Öffentlichkeit als Resonanzboden zwingend erforderlich ist, um dem Individuum die ihm wesenseigene Selbstbespiegelung zu ermöglichen, so ist Öffentlichkeit ein ubiquitäres Phänomen spätestens da, wo die notwendigen drei Personen beisammen sind, um nach deutschem Vereinsrecht einen „e.V.“ zu gründen – und sei es nur als prinzipiell kommunikativ adressierbarer Potentialis.

Mit dieser Überlegung leistet der Autor einen wichtigen Beitrag, den Begriff der Öffentlichkeit von einer oftmals unreflektiert erfolgenden Aufladung zu befreien, die sich für seinen Gebrauch und Nutzen, etwa bei der Analyse der gesellschaftlichen Verfasstheit von Nationalsozialismus oder anderer diktatorischer Herrschaftsordnungen, als hinderlich erwies: Gemeint ist die Annahme, dass Öffentlichkeit (spätestens) seit Renaissance, Reformation und Aufklärung als Ort eines eben auch aufgeklärten, bürgerlichen Räsonierens zu gelten habe.6 Übertragen auf die Gesellschaft des „Dritten Reiches“ bedeutete diese selbstverständliche und unhinterfragte Aufladung des Begriffs, dass der historiographische Befund nur lauten konnte, es habe eine Öffentlichkeit etwa im Nationalsozialismus recht eigentlich gar nicht gegeben; bestenfalls informelle, situativ begründete oder separierte Teilöffentlichkeiten7; ein Verdikt, dass selbst Gerhardt sich in der vorliegenden Arbeit zu eigen macht (S. 235): „Es fällt schwer, dem theatralischen Auftritt der Naziherrschaft den Charakter der Öffentlichkeit zuzusprechen, denn hier waren nur die Lautsprecher des Führers zugelassen.“

Dies verwundert, denn eigentlich wirkt der vorliegende Band hier entgegen, indem er vor Augen führt, dass Öffentlichkeit – ganz gleich, wie man sie im Detail definieren möchte beziehungsweise historisch jeweils definiert hat – vor allem als mehr oder minder wertfreier Funktionsbegriff, und nicht als normativ aufgeladener Qualitätsbegriff zu verstehen ist. Denn dass es in der Geschichte immer wieder Fälle gegeben habe, in denen Einzelne oder Gruppen versuchten, in manipulativer Weise auf die Öffentlichkeit einzuwirken, belegt eben nicht deren ethisch-moralische Fragwürdigkeit, sondern vielmehr gerade umgekehrt ihren funktional allgemeingültigen Charakter (S. 537).

So bleibt beim Historiker nach der Lektüre ein durchaus positiver Eindruck zurück, selbst wenn man nicht allen Argumentationen und Folgerungen des Autors zuzustimmen vermag. Denn allein durch die Chance, über einen normativ entladenen Öffentlichkeitsbegriff der Gesellschaftsgeschichte des Nationalsozialismus neue thematische Zugänge zu ermöglichen, etwa indem die nicht selten öffentlich vollzogenen interaktionistischen Aushandlungsprozesse der zwischen 1933 und 1945 zur Handlungsnorm erhobenen „Volksgemeinschaft“ nun verstärkt in den Blick geraten8, wäre viel gewonnen.

Gemessen an den theoretisch-methodologischen Anregungen, die ein Historiker aus Gerhardts Arbeit zu ziehen vermag, fallen die Monita nicht übermäßig ins Gewicht beziehungsweise sind auch wiederum dem spezifischen Blick des lesenden Historikers auf die Arbeit geschuldet. So hätte man sich etwa im Kontext der Erörterung des Entstehungsprozesses des bürgerlichen Bewusstseins und mithin der bürgerlichen, also aufgeklärten, Öffentlichkeit gewünscht, wenn etwa die Thesen Roger Chartiers zu den „kulturellen Ursprüngen der Französischen Revolution“ Berücksichtigung gefunden hätten.9 Auch war dem Rezensenten nicht durchweg einsichtig, nach welchen Kriterien frühere Theoretiker der Öffentlichkeit oder der Mensch-Welt-Beziehung im Rahmen der vorliegenden Arbeit Berücksichtigung gefunden haben (oder eben nicht). Doch bleibt eine solche Auswahl und Gewichtung letztlich stets im Ermessen des Verfassers, und eine Kritik daran ist insofern wohlfeil.

Anmerkungen:
1 Volker Gerhardt, Partizipation. Das Prinzip der Politik, München 2007; ders., Individualität. Das Element der Welt, München 2000; ders., Selbstbestimmung. Das Prinzip der Individualität, München 1999.
2 Vgl. die Rezension von Michael Pawlik, Wer mehr will, wird weniger erreichen, in: FAZ, Nr. 18 v. 22. Jan. 2013, S. 30.
3 ebd.
4 Reinhart Koselleck, Die Geschichte der Begriffe und Begriffe der Geschichte, in: ders., Begriffsgeschichten. Studien zur Semantik und Pragmatik der politischen und sozialen Sprache, Frankfurt am Main 2006, S. 56–76.
5 Sebastian Rödl, Selbstbewußtsein, Berlin 2011.
6 Nicht nur in der deutschen Wissenschaftslandschaft steht für ein solches Verständnis idealtypisch das Werk Jürgen Habermas’. Zu dessen Rezeption vgl. die Beiträge in Craig J. Calhoun (Hrsg.), Habermas and the Public Sphere, Cambridge (Mass.) 1999.
7 Vgl. Adelheid von Saldern, Öffentlichkeiten in Diktaturen. Zu den Herrschaftspraktiken in Deutschland des 20. Jahrhunderts, in: Günther Heydemann / Heinrich Oberreuter (Hrsg.), Diktaturen in Deutschland – Vergleichsaspekte. Strukturen, Institutionen und Verhaltensweisen, Bonn 2003, S. 442–475; sowie Karl Christian Führer / Knut Hickethier / Axel Schildt, Öffentlichkeit – Medien – Geschichte. Konzepte der modernen Öffentlichkeit und Zugänge zu ihrer Erforschung, in: AfS 41 (2001), S. 1–38.
8 Exemplarisch Malte Thießen, Vom immunisierten Volkskörper zum „präventiven Selbst“. Impfen als Biopolitik und soziale Praxis vom Kaiserreich zur Bundesrepublik, in: VfZ 61 (2013), S. 35–64; sowie demnächst ders. / Dietmar van Reeken (Hrsg.), „Volksgemeinschaft“ als soziale Praxis. Neue Forschungen zur NS-Gesellschaft vor Ort, Paderborn 2013 (in Vorbereitung).
9 Roger Chartier, Die kulturellen Ursprünge der Französischen Revolution, Frankfurt am Main 1995.

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