M. Rieger: Der Teufel im Pfarrhaus

Cover
Titel
Der Teufel im Pfarrhaus. Gespenster, Geisterglaube und Besessenheit im Luthertum der Frühen Neuzeit


Autor(en)
Rieger, Miriam
Reihe
Friedenstein Forschungen 9
Erschienen
Stuttgart 2011: Franz Steiner Verlag
Anzahl Seiten
328 S.
Preis
€ 55,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Lena Krull, Historisches Seminar, Westfälische Wilhelms-Universität Münster

Nicht der Teufel selbst, sondern von ihm gesandte Geister und Gespenster sind es, die in Anlehnung an ein lutherisches Erzählmotiv (S. 17f.) durch das Pfarrhaus und damit auch durch den Titel dieser Arbeit spuken. Thema dieser Erfurter Dissertation, die 2010 bei Martin Mulsow eingereicht wurde, ist der lutherische Umgang mit Geistern, Gespenstern und Besessenen in der Frühen Neuzeit, zwischen 1520 und 1760. Ein deutlicher Schwerpunkt liegt dabei auf der Zeit um 1700 und damit dem Übergang von der lutherischen Orthodoxie zum Pietismus.

Miriam Rieger möchte einerseits in Anknüpfung an die englische Gespensterforschung ein bislang kaum untersuchtes Thema der Frühen Neuzeit im deutschsprachigen Raum erschließen und andererseits der häufig postulierten Annahme entgegentreten, lutherische Geistliche hätten keine Austreibungen vorgenommen; vielmehr sei „der Geisterglaube im 16. und 17. Jahrhundert ein zentraler Bestandteil der konfessionellen Identität“ gewesen (S. 26). Während im Katholizismus Geister und Gespenster als die Seelen Verstorbener im Fegefeuer interpretiert wurden, grenzte sich der Protestantismus unter Berufung auf Martin Luther scharf hiervon ab. Die reformatorische Ablehnung des Fegefeuers und die rigorose Trennung zwischen den Sphären der Toten und der Lebenden erlaubte nur eine Schlussfolgerung: Geister und Gespenster waren betrügerische Erscheinungen des Teufels, die lediglich vorgaben, Tote zu sein. „Mit der Reformation kam es also zu einer Dämonisierung des Gespenstes“ (S. 14). Mit diesen Teufelsgespenstern durfte man weder kommunizieren noch auf ihre Wünsche eingehen, sie ließen sich vielmehr durch Gebet, Fürbitte, Gesang und besonders das Festhalten am lutherischen Glauben bekämpfen.

Geistererscheinungen waren im Luthertum also eine Anfechtung des Teufels, die ähnlich zu therapieren war wie die leibliche Besessenheit, welche deswegen ebenfalls in Riegers Studie behandelt wird. Während der Geisterglaube im Zeitalter der lutherischen Orthodoxie zwischen 1650 und 1692 zur Abgrenzung von Atheisten und Katholiken diente, verlor das Erklärungsmuster um 1700 in der Auseinandersetzung mit Kritikern des Teufelsglaubens und dem Pietismus an Kraft. Vielmehr, so eine beachtenswerte These Riegers, habe die göttliche Begeisterung als neue, spezifisch pietistische Frömmigkeitsform die Besessenheit durch den Teufel abgelöst.

Als Referenzregion dienen der Autorin „exemplarisch […] die ehemaligen wettinischen und angrenzenden Gebiete, also das ‚Kernland der Reformation‘“ (S. 10), wo sie über 60 Fälle von Geistererscheinungen dokumentieren konnte. Ob Mitteldeutschland sich hinsichtlich des Geisterglaubens im Luthertum möglicherweise von anderen Gebieten des Reichs unterscheidet und somit besonders für eine Untersuchung eignet, bleibt offen. Stattdessen analysiert Rieger einzelne Beispiele detailliert als Fallstudien und integriert weitere in die Argumentation ihrer Studie. So entsteht eine dicht verwobene und stringente Erzählung, die jedoch um einen tabellarischen Überblick der Fälle hätte ergänzt werden können, um beispielsweise die regionale und zeitliche Verteilung präziser zu erfassen. Auch eine Karte, die dem nicht ortskundigen Leser die Orientierung erleichtert hätte, wäre wünschenswert gewesen.

Der Hauptteil der Arbeit gliedert sich in vier Kapitel, die, in etwa chronologisch, den veränderten Umgang mit den Phänomenen Geistererscheinungen und Besessenheit darstellen. Im ersten Kapitel untersucht Rieger den Fall einer jungen Frau in Gehofen in der Grafschaft Mansfeld, die Ende 1683 von einem Gespenst in Nonnengestalt heimgesucht und körperlich misshandelt wurde. Durch öffentliche Gebete für die Angefochtene in den Gottesdiensten des gesamten Dekanats sowie im Druck erscheinende Berichte wurde der Fall einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Spätere, nach dem Gehofener Vorbild verfasste Schriften hatten dabei die Funktion, über den Beweis der realen Existenz der Gespenster und damit des Teufels im Umkehrschluss auch die Existenz Gottes zu belegen. Auf diese Weise wurden konfessionelle Inhalte aktualisiert und vergegenwärtigt, so Rieger (S. 85).

Mit Blick auf die Erscheinung eines Geistes in Taubengestalt in Oberkrossen bei Uhlstädt 1695, um die das zweite Kapitel kreist, bestand hingegen keine Einigkeit über die Deutung des Gespenstes. Während die betroffene Familie es als guten, wohlgesonnenen Geist darzustellen bemüht war, beharrte der orthodoxe Pfarrer auf der Sichtung eines Teufelsgespenstes. Die lutherisch-orthodoxe Geisterwahrnehmung war brüchig geworden. Rieger beschließt das Kapitel mit einer Argumentation darüber, wie das als pietistisch gedeutete Gespenst die „Verteufelung der Pietisten“ (S. 135) beförderte, so dass der Pietismus schließlich selbst zum bedrohlichen Gespenst abstrahiert wurde. Ob damit aber auch „nicht unwahrscheinlich [ist], dass das Gespenst des Kommunismus, das ab 1848 durch Europa schritt, 150 Jahre zuvor in der Inspektion Orlamünde laufen gelernt hatte“ (S. 138), wie Rieger folgert, sei dahingestellt.

Im dritten Kapitel widmet sich die Autorin der Besessenheit und untersucht dafür das Beispiel des Söldners und Teufelspaktlers Peter Otte, der in den 1670er-Jahren durch Europa zog. In unterschiedlichen Orten begab sich Otte in die Obhut der örtliche Geistlichen, die ihn von seiner Besessenheit heilten, und bestritt so seinen Lebensunterhalt. Schlüssig zeigt die Autorin auf, dass der Exorzismus trotz anderslautender Meinungen im 16. und 17. Jahrhundert sehr wohl ein selbstverständlicher Bestandteil der lutherischen Frömmigkeitspraxis war, für den aber – im Gegensatz zum Katholizismus – keine feste Liturgie vorlag.

Gefördert wurde die Akzeptanz der Austreibung laut Rieger durch das Fortbestehen des Taufexorzismus im Luthertum (anders als bei den Reformierten). Explizit versuchten lutherische Theologen zudem, die Austreibung von vermeintlich magischen Praktiken etwa im Katholizismus abzugrenzen. Die ‚nüchternen‘ Methoden der lutherischen Austreibung hätten Besessene wie Peter Otte mit einem sinnlichen Schauspiel für die ganze Gemeinde, der „Aufführung eines lehrreichen Dramas“ (S. 163) ergänzt. In Koalition mit den Geistlichen habe der Besessene den Gläubigen anschaulich die Existenz des Teufels vermittelt und gezeigt, mit welchen Mitteln er gebannt werden könne. Das „Teufelsspektakel“ (S. 163) rücke so in die Nähe des protestantischen Bibeldramas.

Zum Ende des 17. Jahrhunderts, das zeigt das vierte Kapitel, wandelten sich diese lutherischen Deutungsmuster grundlegend. Dies geschah in Reaktion auf die Veröffentlichungen des reformierten Theologen Balthasar Bekker, der in der Bezauberten Welt für eine Revision des protestantischen Teufelsglaubens eintrat. Die verstärkte Publikation von Geisterberichten von lutherischer Seite konnte den Wandel nur hinauszögern, da sich die Diskussion nun mit der Pietismusdebatte verschränkte: „Aus dem Spektakel der teuflischen Besessenheit, so meine These, machte die Konventikelbewegung das Spektakel der ‚göttlichen Begeisterung‘“ (S. 227). Anfechtung und Besessenheit wandelten sich also zum Bekehrungserlebnis. Damit büßten erstere ihre Legitimität endgültig ein: Am Beispiel der Annaberger Krankheit zwischen 1712 und 1720 zeigt Rieger, wie ein angeblich durch Hexerei verursachtes Leiden als Betrug entlarvt wurde. Besessenheit wurde kriminalisiert, Austreibung zum katholischen Relikt stilisiert.

Insgesamt legt Miriam Rieger eine dicht argumentierende, zumeist überzeugende und gut lesbare Studie vor, die sich einem vernachlässigten Thema nähert. Einziger Kritikpunkt wäre die eher funktional als sachlich zu begründende Abgrenzung zwischen Geister- und Hexenglauben: Rieger schließt den Hexenglauben aus ihrer Arbeit aus, weil dieser im Gegensatz zu Geistererscheinungen justiziabel sei (S. 34). Tatsächlich deuten aber die von ihr untersuchten Fälle der Besessenen darauf hin, dass diese nicht nur ebenfalls einen Teufelspakt geschlossen sondern unter Umständen auch eine vergleichbare Verfolgung wie der Hexerei Beschuldigte zu befürchten hatten. Ähnlich wie bei der Austreibung bei Besessenen konnte den Pfarrern auch eine wichtige Rolle in der seelsorgerlichen Betreuung von Hexen zukommen, wobei es ihre Aufgabe war, die Angeklagten vor ihrem Tod abermals zu Gott zu bekehren.1 Diese untersuchungswürdigen Anknüpfungspunkte sollten die Leistung der Autorin jedoch nicht schmälern.

Anmerkung:
1 Vgl. Gisela Wilbertz, „Bekehrer“ oder „Mahner“? Die Rolle von Geistlichen in den Hexenprozessen des 17. Jahrhunderts am Beispiel der Stadt Lemgo, in: Jahrbuch für Westfälische Kirchengeschichte 102 (2006), S. 51–87.

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