D. Petry: Reichsstadt und Reichhofrat

Cover
Titel
Konfliktbewältigung als Medienereignis. Reichsstadt und Reichshofrat in der Frühen Neuzeit


Autor(en)
Petry, David
Reihe
Colloquia Augustana 29
Erschienen
Berlin 2011: Akademie Verlag
Anzahl Seiten
249 S.
Preis
€ 59,80
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Andreas Würgler, Historisches Institut, Universität Bern

Die konventionellen Forschungsgebiete der Reichsgeschichte und der Landesgeschichte verbindet David Petry in seiner Augsburger Dissertation mit aktuellen Zugängen der Revoltenforschung und der Presse- und Mediengeschichte, die das wiedererwachte Interesse an städtischen Konflikten im Alten Reich spiegeln.1 Entgegen den Angaben im Titel untersucht die Arbeit die am Reichshofrat angestrengten Prozesse nur während der Regierungszeit Karls VI. (1711–1740), weil sie gemäß aktuellem Forschungsstand2 in dieser Periode besonders stark zunahmen. Im Zentrum stehen die Städte Augsburg, Dinkelsbühl, Nürnberg und Weißenburg, auf andere zeitgenössische Beispiele wird öfter verwiesen, darunter Biberach, Frankfurt am Main, Hamburg und Mühlhausen in Thüringen (S. 14).

Die Prozesswelle wird als Folge der aktiven Reichspolitik Karls und der steigenden Nachfrage nach Entscheidungen der höchsten Reichsgerichte „von unten“ gedeutet. Der Kaiser zielte darauf, die zahlreichen Konflikte in den Reichsstädten zu schlichten, um damit deren Steuerkraft zu bewahren und gleichzeitig seinen Einfluss in den Regionen des Reiches zu stärken. Diese These der Reichshistorie von der Integration der Reichsstände durch eine aktive kaiserliche Gerichtsbarkeit (S. 14) verfolgt Petry anhand des Konfliktaustrags auf verschiedenen Schauplätzen.

Im dritten Kapitel „Konfliktaustrag und Recht“ beschreibt er die Veränderungen in Wien: anhand von Bewerbungsschreiben (vgl. Anhang S. 190–195) die Professionalisierung des Reichshofratspersonals, anhand der Korrespondenzen die wichtige Rolle des Reichsvizekanzlers Friedrich Karl von Schönborn sowie anhand von Prozessakten die Sorge um die Beschleunigung der schriftlichen Verfahren (S. 44–48). Die deutliche Tendenz zur Verrechtlichung von Konflikten führte in den Reichsstädten zwar zu einem Bewusstsein „reichsbürgerlicher Freiheitsrechte“, nicht aber zu einer „Demokratisierung“ (S. 64).

Das vierte Kapitel „Konfliktaustrag und personale Beziehungen“ zeichnet die kommunikative Funktion der kaiserlichen Residenten in den (größeren) Reichsstädten und umgekehrt der reichsstädtischen Gesandten und Agenten in der Kaiserstadt nach. Am Nürnberger Beispiel zeigt Petry, wie die Patrizier sich über ihre Agenten in Wien Zugang zu sensiblen Informationen über die Prozessabläufe verschafften. Dieses Wissen ermöglichte es ihnen nicht nur, Kontakte zu wichtigen Funktionsträgern bis hinauf zu Schönborn zu knüpfen, sondern auch eine drohende Lokalkommission abzuwenden, was weder Augsburg noch Frankfurt gelang (S. 73–81). Die Reichshofratsagenten dagegen waren eidlich auf den Kaiser verpflichtete, nach Kriterien der fachlichen Eignung, Erfahrung und der familiären Herkunft ausgewählte Juristen, die den Prozessgang zwischen Partei und Gericht organisierten. Vor allem ärmere Kläger sahen in ihnen auch ihren Berater und Anwalt (S. 87–93). Den Nachrichtenfluss über weite Distanzen bis Wien kontinuierlich in Gang zu halten, war nur möglich dank dem dichter gewordenen Netz der Reichspost, während städtische Boten etwa noch zur Übersendung vertraulicher Akten eingesetzt wurden (S. 68ff.).

Weil über den Reichshofrat weit weniger zeitgenössische Literatur vorhanden war als etwa über das Reichskammergericht (Kapitel 5: „Konfliktaustrag und Wissen“), spielte die „Kleinpublizistik“ eine wichtige Rolle bei der Popularisierung von Wissen über Personalia, Verfahrensrecht und Prozessdetails. Zeitungen aus fürstlichen Territorien berichteten – im Unterschied zu jenen aus Reichsstädten – häufig, ausführlich und im Überblick über die reichsstädtischen Prozesse, wobei sie oft einen pro-bürgerschaftlichen Standpunkt einnahmen oder gar der bürgerschaftlichen Partei eine Plattform für ihre Öffentlichkeitsarbeit boten (S. 115, 121). An das gelehrte Publikum richteten sich die seit den 1720er-Jahren deutlich zunehmenden Publikationen zu den Prozessen am Reichshofrat. Vor allen anderen sind Johann Jakob Mosers periodisch publizierte Reichshofrats-Conclusa zu nennen. Diese Sammlungen ermöglichten es den Juristen und den Prozessparteien, ihr Wissen über die Verfahren, die Entscheidungsgründe und dementsprechend über ihre Erfolgschancen zu vermehren (S. 123–132).

Viele dieser Drucke waren direkt oder indirekt dem Reichsvizekanzler Schönborn gewidmet, der sich so als Gönner, wenn nicht Spiritus rector der Veröffentlichungen erweist. Er verfolgte sein Ziel der Stärkung des Reichshofrates auch durch den Neubau und die Neuordnung des Reichsarchivs in Wien. Viele Reichsstädte und -stände spendeten dafür namhafte Summen und durften im Gegenzug ihr „Spenderlogo“ in der Reichskanzlei in Form eines Fürstenporträts bzw. Stadtwappens anbringen und so die Präsenz der Reichsstände in der Kaiserstadt markieren (S. 132–136).

Umgekehrt führte die Tätigkeit des Reichshofrates und seiner Lokalkommissionen in vielen Fällen zu der von den klagenden Bürgern meist dringlich verlangten Öffnung der lokalen Archive sowie zu deren Sichtung, Ordnung und besseren Erschließung, ja mitunter zum Druck umstrittener Archivalien. Auch legten die Magistrate prozessbezogene Dokumentationen an, die sich, wie am Nürnberger Beispiel dargelegt, nicht nur auf den eigenen Prozess, sondern auch auf andere, vor allem reichsstädtische Fälle bezogen und Abschriften, gedruckte Akten, Flugschriften und Zeitungsartikel umfassten (S. 137–142).

Doch die medialen Strategien der Parteien beschränkten sich nicht auf die Produktion und Archivierung von Schriftsätzen (Kapitel 6: „Konfliktaustrag und Medien“). Die kaiserliche Präsenz in den Reichsstädten vollzog sich auch personal durch den Residenten, zeremoniell mit Begrüßungsritualen, politisch in der Publikation von kaiserlichen Mandaten durch Verlesen und Plakatieren sowie architektonisch durch die Präsenz kaiserlicher Symbole wie Wappen und Reichsadler an öffentlichen Gebäuden (S. 146–156).

Dagegen spielte sich die Kommunikation unter den Prozessparteien immer noch vorwiegend oral und vor Ort ab, klassisch etwa in Wirtshäusern und Gesellenstuben. Mündliche Formen der Kommunikation wurden rituell begleitet – auch durch Störung und Umfunktionierung reichsstädtischer Rituale, zum Beispiel des Schwörtages (S. 157–161). Ergänzend kamen schriftliche Formen der Meinungsäußerung ins Spiel, von Kreidebotschaften an gut sichtbaren Wänden, handschriftlich festgehaltenen Gerüchten und Schmähzetteln bis zu gedruckten Flugschriften und Pamphleten. Dabei lässt sich beobachten, dass neben den kollektiv verantworteten prozessbezogenen Publikationen vermehrt auch Broschüren individueller Kläger oder einzelner Prozessteilnehmer erschienen, die mitunter mit viel Aufwand reichsweit verteilt wurden (S. 163–173).

Im Fazit unterstreicht Petry mit der Formel: „Mehr Konflikte, mehr Kommunikation, mehr Reich“ (S. 177) die kommunikative Verflechtung von Kaiser, Reich und Reichsstadt. Die Prozesszunahme erscheint sowohl als „von unten“ stipuliertes wie auch als von Wien unterstütztes Phänomen, um die Präsenz des Kaisers im Reich zu stärken und den Reichshofrat aufzuwerten. Dazu förderte der Reichvizekanzler Schönborn auch die Publikation von tausenden Reichshofrats-Conclusa (S. 180) und juristischer Werke über den Reichshofratsprozess. Diese Publikationen und das beträchtliche Medienecho der vielen Prozesse führten nicht nur zur Vermehrung des populären Wissens über konkrete Prozesse und allgemeine Prozessverfahren, sondern auch zu eigentlichem „Systemvertrauen“ (S. 53, 181) in die höchste Gerichtsbarkeit des Reichshofrates.

Die gut geschriebene Studie versteht es, ihre These klar herauszuarbeiten und zu belegen. Allerdings verschleiert der häufige Wechsel von einem Fallbeispiel zum anderen bisweilen, dass nicht alle Phänomene in allen Reichsstädten beobachtet werden können. Auch verlieren die Fälle durch die systematische Darstellung an Plastizität, da die prozessualen, personalen und medialen Aspekte eines Konfliktes in verschiedenen Kapiteln diskutiert werden. Nicht nachvollziehbar ist, warum der prominent im Titel plakatierte Begriff „Medienereignis“ nicht definiert wird. Statt den Anschluss an die medienhistorische Literatur3 zu suchen, operiert die Studie mit einem vagen Alltagsverständnis. Der Anhang überzeugt mit den sorgfältigen Registern und den Quellendokumentationen (Zeitungsmeldungen im Wortlaut). Allerdings fehlen eine Karte zur Lage der untersuchten Städte und eine Tabelle über die Zahl der genauer analysierten Prozesse.

Mit der Zunahme der Prozessfrequenz am Reichshofrat ist ein hartes Argument für die Auswahl des Untersuchungszeitraums genannt und mit dem Kaiser ein Hauptverantwortlicher erkannt. Über mögliche weitere Ursachen der zunehmenden Nachfrage nach höchsten Entscheidungen und des vermehrten Medienechos schweigt sich die Studie hingegen aus. Prozesswellen und gedruckte Publikationen zum Prozessgeschehen, ja auch ein bedeutendes Medienecho in Zeitungen und Messrelationen gab es aber schon lange vor Karl VI.4

Anmerkungen:
1 Vgl. Tagungsbericht „Premodern Revolts and their Transnational Representation“, 26.–27.06.2009, Bielefeld, in: H-Soz-u-Kult, 01.08.2009, <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=2703> (06.06.2012); Tagungsbericht „Die Stimme der ewigen Verlierer? Aufstände, Revolten und Revolutionen in den „österreichischen“ Ländern (ca. 1450–1815). 1. Jahrestagung des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung“, 18.–20.05.2011, Wien, in: H-Soz-u-Kult, 16.06.2011, <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=3683> (06.06.2012); Angela de Benedictis / Karl Härter (Hrsg.), Revolten und politische Verbrechen zwischen dem 12. und 19. Jahrhundert. Reaktionen der Rechtssysteme und juristisch-politische Diskurse, Frankfurt am Main 2013 [in Vorbereitung].
2 Eva Ortlieb / Gert Polster, Die Prozessfrequenz am Reichshofrat (1519–1806), in: Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte 26 (2004), S. 189–216.
3 Vgl. Christine Vogel / Horst Carl / Herbert Schneider (Hrsg.), Medienereignisse im 18. und 19. Jahrhundert. Festschrift zum 65. Geburtstag von Rolf Reichardt, München 2009; Frank Bösch, Europäische Medienereignisse, in: European History Online (EGO), published by the Institute of European History (IEG), Mainz 2010-12-03 <http://www.ieg-ego.eu/boeschf-2010-de> (06.06.2012).
4 Daniel Bellingradt, Flugpublizistik und Öffentlichkeit um 1700. Dynamiken, Akteure und Strukturen im urbanen Raum des Alten Reiches, Stuttgart 2011; Andreas Würgler, Revolts in Print. Media and Communication in Early Modern Urban Conflicts, in: Rudolf Schlögl (Hrsg.), Urban Elections and Decision-Making in Early Modern Europe, 1500–1800, Newcastle upon Tyne 2009, S. 257–275.

Redaktion
Veröffentlicht am
Redaktionell betreut durch