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Titel
Anerkennungskämpfe. Die Nachgeschichte der nationalsozialistischen Zwangssterilisationen in der Bundesrepublik


Autor(en)
Tümmers, Henning
Reihe
Beiträge zur Geschichte des 20. Jahrhunderts 11
Erschienen
Göttingen 2011: Wallstein Verlag
Anzahl Seiten
349 S.
Preis
€ 36,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Britta-Marie Schenk, Historisches Seminar, Universität Hamburg

Die „Wiedergutmachung“ ist keine Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik. Der größte Teil der Opfer des Nationalsozialismus hat nach 1945 keine Entschädigungsleistungen erhalten – oder erst sehr spät geringe Summen, die eher einen symbolischen Wert hatten.1 Im Zuge eines veränderten Umgangs mit der NS-Vergangenheit wurde seit den 1960er-Jahren Kritik an dieser Wiedergutmachungspolitik und -praxis laut. Ein Teil der Kritik richtete sich ab Mitte der 1980er-Jahre auf den Umgang mit den NS-Opfern, die bisher nicht als NS-Verfolgte anerkannt waren. Zu diesen Gruppen gehörten auch die rund 360.000 bis 400.000 Frauen und Männer, die in der NS-Zeit zwangssterilisiert worden waren. Obwohl mittlerweile eine gesellschaftliche Mehrheit Zwangssterilisationen für nationalsozialistisches Unrecht hält, fehlt eine rechtliche Anerkennung der Sterilisierten als NS-Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes bis heute.

Mit Henning Tümmers’ Dissertation „Anerkennungskämpfe“ liegt nun die zweite Monographie zum Umgang mit der nationalsozialistischen Zwangssterilisation in der Bundesrepublik vor – nur ein Jahr nach Stefanie Westermanns Untersuchung „Verschwiegenes Leid“.2 Trotz der fast identischen Untertitel setzen die beiden Arbeiten unterschiedliche Akzente. Westermann hat neben Akten aus Wiederaufnahmeverfahren auch Archivalien der Selbsthilfeorganisation „Bund der ‚Euthanasie’-Geschädigten und Zwangssterilisierten“ ausgewertet sowie narrative Interviews in ihre Analyse einbezogen. Während sie damit einen Schwerpunkt auf die Betroffenen-Perspektive legt, stehen bei Tümmers die politischen und gesellschaftlichen Prozesse im Mittelpunkt, die in der Bundesrepublik eine Entschädigung und späte Anerkennung der Zwangssterilisierten beeinflussten.

Tümmers’ Studie ist im Rahmen des 2004 gestarteten Forschungsprojekts „The Practice of Wiedergutmachung. Nazi Victims and Indemnification in Israel and Germany 1952–2002“ von Norbert Frei, José Brunner und Constantin Goschler entstanden. So erstaunt es wenig, dass sich Tümmers’ Ergebnisse zum Umgang mit nationalsozialistischen Zwangssterilisationen in vielen Aspekten mit denen Freis und Goschlers zur Geschichte der Wiedergutmachungspraxis decken. Entsprechend bewertet Tümmers die Nachgeschichte der nationalsozialistischen Zwangssterilisationen als „Lernprozess“ (S. 13), interpretiert diesen aber einschränkend als „intermittierenden Lernprozess“ (ebd.), der auch Phasen der Stagnation und Rückschritte aufweise. Zu dieser Differenzierung rieten bereits Frei, Brunner und Goschler in ihrer Einleitung zum Sammelband „Die Praxis der Wiedergutmachung“ von 2009.3 Die vorliegende Arbeit leistet jedoch bedeutend mehr. Neben der Interaktion zwischen Antragstellern und behördlichen Sachbearbeitern schildert Tümmers das Zusammenwirken tradierter Wert- und Normvorstellungen mit vergangenheitspolitischen Entwicklungen.

Das Buch basiert auf einer breiten Quellengrundlage. Akten aus den verschiedenen Bundesministerien und Materialien der politischen Parteien ermöglichen es dem Autor, eine bundesweite Perspektive einzunehmen. Erstmals ausgewertet hat Tümmers die Entschädigungsakten aus dem Hauptstaatsarchiv Düsseldorf in Nordrhein-Westfalen, dem Bundesland mit dem umfangreichsten einschlägigen Bestand. Sie dienen als Grundlage dafür, sowohl Aussagen über die Betroffenen als auch über administrative Handlungen und deren Wandel im Laufe des Untersuchungszeitraums zu treffen.

Der Autor stellt zu Beginn noch einmal heraus, dass eugenische Vorstellungen keine originäre Idee der Nationalsozialisten waren, sondern Teil eines internationalen, zeitgenössischen Medizin- und Bevölkerungsdiskurses. Sterilisationsgesetze existierten in anderen Ländern ebenso. Die spezifischen Merkmale der NS-Zwangssterilisationen waren die Übernahme radikalisierter eugenischer Ideen in die Staatsideologie, die hohe Anzahl der Sterilisierten und der staatlich legitimierte polizeiliche Zwang zur Operation.

Wie Tümmers in seinem Kapitel über die Wiedergutmachungspraxis in den 1950er- und 1960er-Jahren anhand von „mehreren hundert Fallakten“ (S. 15) aus dem Regierungsbezirk Aachen belegt, war fatalerweise gerade der Verweis auf Sterilisationsgesetze in anderen demokratischen Staaten ein zentrales Argument für die Besatzungsbehörden nach 1945, das Erbgesundheitsgesetz nicht als spezifisch nationalsozialistisch einzustufen. Auch das 1953 verabschiedete Bundesergänzungsgesetz, das 1956 und 1965 novelliert wurde, schloss Personen von einer Entschädigung aus, die mit eugenischen Begründungen zwangssterilisiert worden waren. Lediglich Menschen, die aus „politischen, rassischen oder religiösen“ Gründen sterilisiert worden seien, konnten auf Entschädigungsleistungen hoffen. Selbst in diesen Fällen lag die Beweislast bei den Antragstellenden, deren Argumente aber meist ignoriert wurden. Stattdessen war die Diagnose aus den NS-Erbgesundheitsakten maßgebend.

Interessanterweise kann Tümmers belegen, dass es im Bundesjustizministerium schon Ende der 1950er-Jahre zu einer scharfen und kenntnisreichen Kritik an den Gegnern der Entschädigung im Finanzministerium kam – eine Kritik, die nationalsozialistische Begründungen durchaus entlarvte. Anhand der uneinheitlichen Haltungen der verschiedenen Bundesministerien sowie mit Verweis auf sozialdemokratische Abgeordnete, die die Entschädigung der Zwangssterilisierten befürworteten, widerlegt Tümmers die These früher Kritikerinnen und Kritiker der Entschädigungspraxis sowie einiger lokalhistorischer Studien, dass „ein geradliniger Exklusionsprozess“ (S. 320) stattgefunden habe.

Dass sich die kritischen Stimmen nicht durchsetzen konnten, sei neben Schlussstrich-Mentalitäten einer an Wiedergutmachungsfragen weitgehend desinteressierten Bevölkerung und finanziellen Ursachen auch „biopolitischen Plänen“ (S. 320) der Bundesregierung geschuldet, wie sie sich in den Diskussionen über eine neue Sterilisationsgesetzgebung niederschlugen. Tümmers’ großes Verdienst ist es, diese Diskussionen, die erst 1990/92 mit der Änderung des Betreuungsgesetzes zum Abschluss kamen, mit der Entschädigungsproblematik der Zwangssterilisierten zu verbinden.

Aus einer der Sterilisationsdiskussionen Ende der 1950er-Jahre zitiert Tümmers zuerst Experten verschiedener medizinischer Gesellschaften, die meist schon die NS-Erbgesundheitspolitik aktiv mitgestaltet hatten. Einhellig befürworteten ehemalige Rassenhygieniker wie Hans Nachtsheim und Werner Villinger ein neues restriktives Sterilisationsgesetz, das selbst die Sterilisation ohne Einwilligung der Betroffenen nicht ausschließen sollte. Dann überrascht Tümmers jedoch mit einer Stellungnahme Alexander Mitscherlichs in seiner Funktion als Vorsitzender der „Deutschen Gesellschaft für Psychotherapie und Tiefenpsychologie“. Mitscherlich setzte 1958 nicht nur „Gewohnheitsverbrecher“ mit „Schwachsinnigen“ gleich, sondern befürwortete auch deren unfreiwillige Sterilisation. Dieses Beispiel zeigt noch einmal, wie stark auch jenseits von personellen NS-Kontinuitäten eugenisches Denken verbreitet war.

Bis weit in die 1980er-Jahre hinein riefen ‚volksgemeinschaftliche’ Bewertungsmaßstäbe wie „Leistung“, „Stärke“ und soziale Angepasstheit (S. 272) eine ausgrenzende Haltung gegenüber Behinderten hervor. Inwiefern diese Werte auch für kapitalistische Gesellschaften in demokratischen Ländern charakteristisch sind und ob eine reine Zuordnung zur NS-Ideologie möglicherweise etwas verkürzt ist, problematisiert Tümmers nicht. Erst die verschiedenen Strömungen der Behindertenbewegungen – die Tümmers auf die Person Gusti Steiners reduziert – verdeutlichten einen gesellschaftlichen Umschwung, der Ende der 1970er-Jahre in Gang kam.

Wie Tümmers darstellt, waren es Liberalisierungs- und Demokratisierungsprozesse, vor allem ein veränderter Umgang mit der NS-Vergangenheit, die dazu führten, dass auch Zwangssterilisierte als Opfer der NS-Politik betrachtet wurden. Er nennt etwa die Wirkungen der 1979 ausgestrahlten Fernsehserie „Holocaust“, aber auch bisher weniger beachtete Strömungen wie die Reformbewegung in der Psychiatrie. Zudem begann durch die Gleichsetzung gegenwärtiger psychiatrischer Zustände mit der NS-Zeit eine erste Instrumentalisierung der NS-Vergangenheit, um aktuelle Forderungen durchzusetzen. Erfolgreicher waren indes die Initiativen des Bremer Gehörlosenpädagogen Hans Biesold – dessen Nachlass Tümmers erstmals auswertet – und des SPD-Bundestagsabgeordneten Ernst Waltemathe. Zusammen erreichten sie 1980 eine neue Härtefallregelung im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes, durch die Zwangssterilisierte eine Pauschalzahlung von 5.000 DM erhalten konnten. Insbesondere neue Erkenntnisse über die NS-Zeit trugen zur langsamen politischen und gesellschaftlichen Öffnung für die Belange der Zwangssterilisierten bei, wie etwa die bahnbrechenden Studien von Gisela Bock und Ernst Klee.

Tümmers berücksichtigt eine Vielzahl von Perspektiven, nicht aber geschlechtergeschichtliche Fragestellungen. Der Autor benennt den nahezu ausgewogenen Anteil zwangssterilisierter Frauen und Männer, die Anträge auf staatliche Leistungen gestellt hätten, und weist damit implizit eine geschlechtergeschichtliche Perspektive zurück. Entsprechend Tümmers’ Anspruch, auch die Betroffenen-Perspektive einzubeziehen, hätte er aber etwa bei den Argumentationen, die sich gegen die Refertilisierungsziele in den 1950er-Jahren richteten, durchaus einen geschlechtergeschichtlichen Zugang verfolgen können. Wenn es nach 1945 weiterhin als Kriterium für die Refertilisierung bei Frauen galt, ob sie in der Lage seien, Kinder zu erziehen, ist dies nicht bloß eine für die NS-Zeit typische Begründung, sondern rekurriert auch auf tradierte Geschlechternormen, die bei allen gesellschaftlichen und politischen Aushandlungsprozessen konstitutiven Charakter besitzen. Dieser Einwand schmälert den Ertrag der Arbeit indes nicht: Die gehaltvolle und ausgezeichnet lesbare Studie leistet einen wichtigen Beitrag zum Forschungsfeld der „Vergangenheitspolitik“ der Bundesrepublik.

Anmerkungen:
1 José Brunner / Norbert Frei / Constantin Goschler, Komplizierte Lernprozesse. Zur Geschichte und Aktualität der Wiedergutmachung, in: dies. (Hrsg.), Die Praxis der Wiedergutmachung. Geschichte, Erfahrung und Wirkung in Deutschland und Israel, Göttingen 2009, S. 9-47, hier S. 13.
2 Stefanie Westermann, Verschwiegenes Leid. Der Umgang mit den NS-Zwangssterilisierten in der Bundesrepublik Deutschland, Köln 2010.
3 Brunner / Frei / Goschler, Lernprozesse, S. 15.