S. Walther: Ernestinische Fürstenehen in der Frühen Neuzeit

Cover
Titel
Die (Un-)Ordnung der Ehe. Normen und Praxis ernestinischer Fürstenehen in der Frühen Neuzeit


Autor(en)
Walther, Stefanie
Reihe
Ancien Régime, Aufklärung und Revolution, Bd. 39
Erschienen
München 2011: Oldenbourg Verlag
Anzahl Seiten
424 S.
Preis
€ 69,80
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Holger Kürbis, Historisches Institut, Universität Potsdam

Es ist kaum verwunderlich, dass Historiker sowie Vertreter anderer historisch arbeitender Disziplinen ihr Interesse allmählich wieder den ernestinischen Herzogtümern widmen. War die Geschichte der Ernestiner, sieht man einmal von der Reformation, dem Schmalkaldischen Krieg und dem Weimarer Hof des späten 18. und frühen 19. Jahrhunderts ab, lange Zeit eher ein Thema mit regionalgeschichtlicher Ausrichtung, ist hier in den letzten Jahren eine Änderung feststellbar. Anregungen und Ansätze kamen dabei nicht zuletzt aus dem Bereich der neueren Hofkulturforschung, für die die ernestinischen Residenzen, aber auch die reichhaltige materielle und archivalische Überlieferung umfangreiches Material bieten. Langsam tritt damit die frühneuzeitliche Geschichte der ernestinischen Herzogtümer auch aus dem langen Schatten der Weimarer Klassik. Auf der anderen Seite hat die dynastische Heiratspolitik in den letzten Jahren unter sich verändernden methodischen Vorzeichen gerade für die Frühe Neuzeit eine verstärkte Aufmerksamkeit erfahren. Das trifft auch auf die Heiratspraxis der Wettiner im Allgemeinen zu.1 In diesen Kontext lässt sich die vorliegende Bremer Dissertation zu den ernestinischen Fürstenehen in der Frühen Neuzeit einordnen.

Neben der Einleitung und den Schlussbetrachtungen gliedert sich die Arbeit in vier Kapitel, wobei die beiden Kapitel über „Die Ernestiner als Familienverband“ (S. 26-46) und „Die Ehe als Ordnungsmodell“ (S. 47-74) gleichfalls einen eher einführenden und allgemeinen Charakter aufweisen. Der folgende Abschnitt „Die (Un-)Ordnung der Ehe bei den Ernestinern“ (S. 75-326) dient der ausführlichen Darstellung von vier Fallbeispielen. Das letzte Kapitel (S. 327-359) bietet nochmals eine systematisierte Zusammenschau der Einzelfälle. Die Ehe wird als gesellschaftliches Ordnungsmodell mit Konsequenzen für die politische Macht und die wirtschaftlichen Grundlagen einer Dynastie betrachtet. Wichtig ist der Autorin dabei das Spannungsverhältnis zwischen internen Normierungen des eigenen Hauses und externen, etwa kirchenrechtlichen Normen. Der Kern der Fragestellung bezieht sich auf die Rolle des Geflechts rechtlicher und sozialer Normen für die Eheschließung und das Eheleben. Im Mittelpunkt steht für die Autorin jedoch nicht die Ehe als dynastisches Instrument, sondern die eheliche Praxis und die damit verbundenen Konflikte.

Allerdings ergeben sich einige Schwierigkeiten bei der Verarbeitung des reichen Archivmaterials, die aus dem von der Autorin durchaus erkannten Problem resultieren, dass sich „generalisierende Aussagen [...] anhand detaillierter Fallstudien nur schwer treffen“ (S. 12) lassen. Die Verbindung eines mikrohistorischen Ansatzes mit der makrohistorischen Perspektive gelingt nur bedingt, woraus sich einige Ungenauigkeiten ergeben. Hinzu treten an einigen Stellen methodische Unschärfen. So bleibt die Autorin etwa eine Begründung für die Auswahl der behandelten Fälle schuldig. Mit den Ehen der Herzöge Wilhelm Ernst und Ernst August werden zwei Beispiele aus dem Haus Sachsen-Weimar vorgestellt. Nimmt man Bernhard von Sachsen-Jena, einer Weimarer Nebenlinie hinzu, sind es drei Angehörige dieser Linie. Das vierte Fallbeispiel betrifft die Ehen des Herzogs Anton Ulrich von Sachsen-Meiningen. Im Einzelnen handelt es sich bei den skizzierten Konfliktfällen um Scheidung (Wilhelm Ernst), außereheliche Beziehungen (Ernst August), Bigamie (Bernhard) und standesungleiche Heirat (Anton Ulrich). Indirekt erklärt das natürlich die Auswahl. Allerdings stellt sich der Leser die Frage, weshalb die Eheverbindungen der wichtigsten ernestinischen Linie, Sachsen-Gotha und Altenburg, vollständig unberücksichtigt bleiben. Gab es dort keine Konflikte? Ein Blick in die Tagebücher Friedrichs I. von Sachsen-Gotha und Altenburg verdeutlicht, dass etwa dessen zweite Ehe mit der verwitweten Markgräfin von Brandenburg-Ansbach keineswegs konfliktfrei gewesen sein kann.2 Im Hinblick auf standesungleiche Ehen wäre etwa auch an die Vermählung der ältesten Tochter des Herzogs Friedrich I. von Sachsen-Gotha im Jahre 1691 mit dem Erbprinzen von Schwarzburg-Rudolstadt zu denken, die die normative Vorgabe Ernst des Frommen unterlief, keine Verbindung zu gräflichen Lehnleuten einzugehen, worauf die Autorin auch gelegentlich hinweist (S. 60). Letztlich unverständlich bleibt auch die weitgehend fehlende Auseinandersetzung mit der Arbeit Anne-Simone Knöfels zur Heiratspolitik der Wettiner. Zwar erschien diese Arbeit erst nach Einreichung der hier besprochenen Dissertation, für die Drucklegung wäre aber eine intensivere Rezeption, die sich auch jenseits der wenigen in den Fußnoten abgehandelten Marginalien bewegt, angezeigt gewesen. Zumal Knöfels Arbeit genug Ansatzpunkte für eine kritische Auseinandersetzung bietet.3 Darüber hinaus ergibt sich ein auffälliges Missverhältnis zwischen dem umfangreichen und offenbar um Vollständigkeit bemühten Literaturverzeichnis und den tatsächlich für die Arbeit rezipierten Werken. Unter methodischen Gesichtspunkten hätte etwa die Einordnung von Heiratsverträgen unter die „seriellen Quellen“ (S. 23) sicher einer Erklärung bedurft.

Auch bei Detailfragen zeigt sich schnell, dass die mikrohistorische Perspektive ihre Tücken hat. Als Beispiel für das Ausgreifen der ernestinischen Heiratspolitik auf den europäischen Heiratsmarkt wird lediglich auf die Eheschließung der Prinzessin Adelheid von Sachsen-Meiningen im Jahre 1818 (!) mit dem Herzog William von Clarence verwiesen. (S. 59f.) Allerdings kam es bereits im Jahre 1736 zu einer vergleichbaren Verbindung zwischen der Gothaer Prinzessin Augusta und dem Prinzen von Wales. Im Vorfeld dieser Eheschließung gab es in Gotha umfangreiche Diskussionen, ob die Verbindung einer lutherischen Prinzessin mit einem Prinzen, der der anglikanischen Kirche angehört, überhaupt statthaft sei. Auch dieses sehr instruktive Beispiel fällt unter den Tisch. Wie auch die Konfessionsfrage insgesamt nur sehr oberflächlich behandelt wird, was sich besonders am Beispiel der Ehe Bernhards von Sachsen-Jena mit der dem reformierten Bekenntnis anhängenden Marie-Charlotte de la Trémoïlle zeigt. Wenn es heißt, dass Bernhard von Sachsen-Jena gegenüber eventuellen französischen Heiratskandidaten den Vorteil der Ebenbürtigkeit hatte und zudem „auch der protestantischen Kirche“ angehörte (S. 81), bleibt man etwas ratlos. Dass die Konfessionszugehörigkeit der Gemahlin klärungsbedürftig war (S. 83), wird zwar benannt, aber nicht erläutert. In diesen Kontext gehört auch die Frage der Zulassung eines reformierten Predigers für die Herzogin, die hinsichtlich ihrer Tragweite und der konfessionellen Motive nur unzureichend beantwortet wird (S. 89). Insgesamt verweist die Autorin zwar mehrfach auf die identitätsstiftende Funktion des Luthertums bei den Ernestinern, ohne dies allerdings im Detail zu begründen (S. 13, 41, 89). Ob die dabei im Hintergrund stehende These der Kompensation verlorener politischer Bedeutung mittels einer besonderen Betonung des ernestinischen Selbstverständnisses als „Hüter des Protestantismus“ (S. 13) für das späte 17. und 18. Jahrhundert in dieser Form überhaupt Gültigkeit besitzt, wäre erst noch zu prüfen.

Das in der Einleitung entworfene Programm ist sehr ambitioniert und wird nur teilweise umgesetzt. Einer Arbeit, die sich der Gender-Perspektive verpflichtet fühlt, hätte es zudem gut getan, zumindest einige Beispiele für die Ehen der Töchter aufzugreifen. Das hätte sich etwa bei Fragen der standesungleichen Ehen, aber auch bei konfessionell unterschiedlichen Eheverbindungen angeboten.

Trotz der genannten Mängel liegt mit der Arbeit von Stefanie Walther eine detailreiche Studie vor, die die Fruchtbarkeit der intensiven Beschäftigung mit den Fürstenehen im Allgemeinen und denen der Ernestiner im Besonderen erkennen lässt. Vor allem im Umfang des ausgebreiteten und verarbeiteten Archivmaterials liegen denn auch die Stärke und der Gewinn der Arbeit. Allerdings ist das Thema damit keineswegs abschließend bearbeitet.

Anmerkungen:
1 Anne-Simone Knöfel, Dynastie und Prestige. Die Heiratspolitik der Wettiner, Köln 2009. Vgl. die Besprechung von Pauline Puppel in: H-Soz-u-Kult, 09.11.2010, <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2010-4-098>(8.11.2011).
2 Friedrich I. von Sachsen-Gotha und Altenburg. Tagebücher 1667-1686, bearb. von Roswitha Jacobsen unter Mitarbeit von Juliane Brandsch, 3 Bde., Weimar 1998-2003.
3 Vgl. etwa die Rezension Katrin Kellers in: Zeitschrift für historische Forschung 37 (2010), S. 669-701.

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