J. Niederhut u.a. (Hrsg.): Geheimschutz transparent?

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Titel
Geheimschutz transparent?. Verschlusssachen in staatlichen Archiven


Herausgeber
Niederhut, Jens; Zuber, Uwe
Reihe
Veröffentlichungen des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen 34
Erschienen
Anzahl Seiten
127 S.
Preis
€ 19,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Dominik Rigoll, Jena Center Geschichte des 20. Jahrhunderts, Friedrich-Schiller-Universität Jena

„Madame, geben Sie Aktenfreiheit!“ Als Rainer Blasius im September 2010 auf Seite 1 der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ feststellte, dass es 20 Jahre nach der „Wiedervereinigung in Frieden und Freiheit“ nicht weit her sei mit der „Freiheit der Zeitgeschichtsforschung“, weil „[r]iesige Aktenbestände des westlichen Teils Deutschlands von 1949 an [...] nach wie vor gesperrt“ seien, gab er „der Kanzlerin“ am Ende des Artikels nicht nur dieses abgewandelte Schiller-Wort mit auf den Weg. Der promovierte Zeithistoriker schlug auch vor, wie die dank eines Kabinettsbeschlusses vom September 2009 zum Jahresende 2012 anstehende Deklassifizierung von Millionen von Verschlusssachen (VS) der Jahre 1949 bis 1959 „kompetent und schnell bewältig[t]“ werden könne: Es sei „wohl die Stunde der hochrangigen Pensionäre gekommen, die man in VS-Registraturen liebevoll ‚Silberrücken‘ nennt“ und die „durch Aufwandsentschädigungen angelockt“ werden müssten. „Wenn die Bundesregierung solche Kosten einsparen will, bleibt ihr nur, per Kabinettsbeschluss und ohne Einzelprüfung die Freigabe zu verfügen – wenigstens bis 1959, am besten bis 1990.“1 Sollte Blasius gehofft haben, sein Leitartikel könne eine breite Debatte über dieses Thema auslösen, so wurde er enttäuscht. Stattdessen stritt und streitet die Zunft bekanntlich über einen Wälzer, der wenige Wochen nach Erscheinen des Leitartikels nicht nur Blasius’ Kritik auf sich zog und diejenige einiger namhafter Historiker, sondern auch die Missgunst vieler ‚Silberrücken‘ und ‚Mumien‘, wie Staatssekretäre und Abteilungsleiter a.D. speziell im Bereich des Auswärtigen Amtes genannt werden.

Für die Frage nach den praktischen Folgen der Geheimschutz-Reform war anscheinend keine Puste mehr übrig – obwohl hier zentrale Arbeitsgrundlagen zeithistorischen Forschens in Deutschland zur Diskussion stehen. Umso mehr ist Jens Niederhut und Uwe Zuber zu danken, dass sie der Öffentlichkeit die Vorträge einer Tagung über „Verschlusssachen in staatlichen Archiven“ zugänglich machen, auf der sich Historiker, Journalisten und Archivare im Juni 2010 zusammenfanden.2 Anlass war der erwähnte Kabinettsbeschluss vom September 2009, wonach Verschlusssachen in den Archiven des Bundes „möglichst zügig und vollständig zugänglich gemacht werden“ sollen.3 Konkret handelt es sich dabei um Abermillionen von Akten, die aufgrund einer Geheimschutz-Regelung von 1956, aus der Hochzeit des Kalten Krieges und der Vergangenheitspolitik, bislang in einem aufwendigen Verfahren geprüft werden mussten, bevor sie freigegeben wurden – nach Monaten, manchmal erst nach Jahren der Bearbeitung. Viele Akten wurden aber auch zurückgehalten, weil die Freigabe „wichtige Fragen der inneren und äußeren Sicherheit“ berühre (was auch immer damit gemeint war). Der Beschluss der Bundesregierung sieht nun vor, dass die VS-Akten der Jahre 1949 bis 1959 bis Ende 2012 freigegeben und die VS-Dokumente der Jahre danach schrittweise zugänglich gemacht werden sollen, in drei Jahrgängen pro Kalenderjahr.

So jedenfalls die Theorie. Praktisch bleiben viele offene Fragen, von denen in dem Band eine ganze Reihe diskutiert werden. Wenig Raum wird leider dem vergleichenden Blick eingeräumt. Immerhin weist Josef Foschepoth mit Nachdruck darauf hin, dass die Geschichte der Bundesrepublik angesichts der seit 60 Jahren unzugänglichen Aktenberge als in großen Teilen „unterforscht“ gelten müsse – und zwar nicht nur im Vergleich zur DDR-Geschichte, die zu einem Gutteil auf der Grundlage von Geheimakten geschrieben wird, sondern auch zu den USA, wo die einstigen Verschlusssachen von einer privaten Stiftung der Forschung zugänglich gemacht werden, dem National Security Archive an der George-Washington-Universität.

Hierzulande haben es Historiker/innen bekanntlich etwas schwerer, was aber auch daran zu liegen scheint, dass sie sich weniger für verschlossene Akten interessieren als ihre amerikanischen Kolleginnen und Kollegen. Wolfgang Buschfort etwa, der 2004 eines der wenigen quellengesättigten Werke zur Geschichte des Verfassungsschutzes veröffentlicht hat4, arbeitet schon lange wieder als Journalist. Und sein Buch entstand nicht zuletzt deshalb, weil er von der Behörde selbst angesprochen worden war. Freigegeben wurden jedoch „ausschließlich Sachakten“ (Aufsatz von Buschfort im vorliegenden Band, S. 17). Hinzu kamen inhaltliche Lücken: Während linksextreme Gruppen „in den Akten die Hauptrolle“ spielten, habe er keine Unterlagen gefunden, die sich mit der Beobachtung von Gustav Heinemanns Gesamtdeutscher Volkspartei und der neonazistisch unterwanderten Landes-FDP beschäftigten. Vom Ablauf her sei seine Arbeit „immer gleich“ gewesen: „Ich hatte einen Mitarbeiter zugeteilt bekommen [...]. Mit ihm habe ich morgens besprochen, was ich mir ansehen möchte. Manchmal planten wir auch eine Woche im Voraus. [...] Ich durfte alles abschreiben, es wurde nichts geschwärzt […]. Es waren paradiesische Zustände für einen Wissenschaftler.“ (S. 18)

Allein, besonders repräsentativ scheinen die von Buschfort zusammengetragenen Ergebnisse nicht gewesen zu sein. Dies legt jedenfalls Foschepoths Beitrag über „Staatsschutz und Grundrechte in der Adenauerzeit“ nahe. Der Freiburger Historiker weist unter anderem nach, dass Adenauer eine von der KPD ausgehende Bürgerkriegsgefahr an die Wand malte, obwohl interne Lageberichte ausdrücklich die Schwäche der westdeutschen Kommunisten belegten. Über die Arbeitsweise der Ämter für Verfassungsschutz hat Foschepoth herausgefunden, dass diese ein dichtes Kooperationssystem schufen, das es ihnen ermöglichte, die vom Grundgesetz gesteckten engen Grenzen zu umgehen. Im Stuttgarter Landesamt habe es Mitarbeiter gegeben, „die im Bedarfsfall gleichzeitig in ihrer Eigenschaft als Polizeibeamte und Hilfsbeamte tätig werden“ konnten, wie es in einer der Polizei-Quellen heißt. Mitunter arbeiteten Polizisten und Staatsschützer Tür an Tür, was sie in die Lage versetzte, „jederzeit“ in die „Karteien und Unterlagen“ des anderen Einsicht zu nehmen: „Damit erübrigt sich gleichzeitig, daß das Landeskriminalamt eigene […] Sammlungen unterhält“, heißt es in einer anderen Quelle (S. 42). Seit Oktober 1954 hätte der Geheimdienst „faktisch“ sogar das Recht gehabt, „der Polizei Weisungen zu erteilen“, ja zu bestimmen, „gegen wen ermittelt werden konnte und gegen wen nicht“ (S. 43). Zu den praktischen Folgen dieser und anderer Grundgesetzbrüche habe nicht nur die Kriminalisierung des KPD-Umfelds gezählt, sondern auch die systematische Verletzung des Postgeheimnisses: „Bis 1968 wurden sämtliche Postsendungen aus der DDR und alle im Inland aufgegebene politisch verdächtige Post […] zensiert, vernichtet oder zur Einleitung eines Strafverfahrens dem Staatsanwalt übergeben.“ (S. 57)

Die Ergebnisse der anderen Historiker sind zwar nicht ganz so aufsehenerregend, aber auch sie vermitteln einen Eindruck davon, wie groß der von einer Nutzung ehemals gesperrter Akten zu erwartende Erkenntnisgewinn ausfallen könnte. Jens Niederhut etwa kann zeigen, dass die massive Steigerung der staatlichen Zuschüsse für die Einrichtung von Ferienlagern in Nordrhein-Westfalen eine „direkte Reaktion“ auf eine SED-initiierte Aktion war, die zwischen 1954 und 1960 jährlich bis zu 40.000 Kindern aus westdeutschen Arbeiterfamilien kostenlose Ferienaufenthalte im Thüringer Wald oder an der Ostsee vermittelte.

Was die Beiträge der Archivare angeht, liefern vor allem Michael Hollmann und Uwe Zuber interessante Einblicke. Besonders instruktiv sind die von Zuber ausgewählten Fallbeispiele aus den Ländern: Während die Benutzung von Verschlusssachen in manchen Fällen recht reibungslos zu funktionieren scheint, wirken andernorts die „enormen Aufwände für eine Aufhebung der Klassifizierung“ schon „für sich allein abschreckend“. Auch das „Problem der nichtdeutschen VS-Akten“, deren Freigabe bei ausländischen Stellen erbeten werden muss, bleibe „gänzlich ungelöst“ (S. 102). Allerdings fragt man sich, ob zumindest die nach Washington gerichteten Anfragen vielleicht deshalb spät oder gar nicht beantwortet werden, weil man dort Besseres zu tun hat, als sich mit Akten zu beschäftigen, deren amerikanische Pendants schon lange zugänglich sind. Im Gegensatz zu den USA, wo der Freedom of Information Act von 1966 den Zugang zu Geheimakten extrem erleichtert hat, ohne dass eine Gefährdung der inneren und äußeren Sicherheit des Landes erkennbar wäre, haben die Archivgesetze in der Bundesrepublik als „Spezialgesetze“ nach herrschender Meinung „Vorrang vor dem Informationsfreiheitsgesetz“ (S. 96).

So steht der deutschen Zeitgeschichte heute wohl nicht nur inhaltlich ein „Paradigmenwechsel“ bevor (Foschepoth), sondern auch in Bezug auf eine Archivkultur, die sich jahrelang nicht sonderlich für den Zugang zu westdeutschen Verschlusssachen interessierte. Sie leistete „Verschwörungstheorien und Legendenbildungen Vorschub“ (Rainer Blasius). Zugleich entstand eine Form der Forschung, die man mit Uwe Zuber als „[p]artiell nutzlos“ bezeichnen kann, weil sie „ganz oder teilweise auf ansonsten gesperrtes VS-Material“ zugreift und „keine Möglichkeit zur Verifizierung“ zulässt (S. 104). Auch deshalb ist Uwe Schimnick zuzustimmen, wenn er darauf insistiert, dass „neben der ‚Bringschuld‘ [der Archive] auch eine ‚Holschuld‘ [der Historiker] besteht“, die durch ihre tägliche Arbeit dazu beitragen könnten, dass „das Archivgut ‚VS-Unterlagen‘ nachgefragt, eingefordert und letztlich genutzt wird“ (S. 74). Allein den ‚Silberrücken‘ und ‚Mumien‘ sollten sie die Akten jedenfalls nicht überlassen.

Anmerkungen:
1 Rainer Blasius, Das streng geheime Deutschland, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 6.9.2010. Siehe auch ders., Mehr Sicht!, in: ebd., 14.3.2011, S. 9.
2 Siehe den Tagungsbericht von Andreas Pilger, Geheimschutz transparent? Verschlusssachen in staatlichen Archiven, 16.6.2010: <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=3154> (31.8.2011).
3 Josef Foschepoth, Gute Nachricht für die Zeitgeschichte: Bundesregierung gibt Millionen Geheimakten frei, URL: <http://www.historikerverband.de/fileadmin/_vhd/bilder/2009-09-23-VS-Akten.pdf> (31.8.2011).
4 Wolfgang Buschfort, Geheime Hüter der Verfassung. Von der Düsseldorfer Informationsstelle zum ersten Verfassungsschutz der Bundesrepublik (1947-1961), Paderborn 2004. Siehe dazu die Rezension von Dirk van Laak, 29.6.2005: <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2005-2-227> (31.8.2011).

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