C. Ullrich: „Ich fühl’ mich nicht als Mörder!“

Cover
Titel
„Ich fühl’ mich nicht als Mörder!“. Die Integration von NS-Tätern in die Nachkriegsgesellschaft


Autor(en)
Ullrich, Christina
Reihe
Veröffentlichungen der Forschungsstelle Ludwigsburg 18
Erschienen
Anzahl Seiten
355 S.
Preis
€ 49,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Claudia Steur, Stiftung Topographie des Terrors, Berlin

In den letzten Jahren hat sich die Forschung über NS-Täter verstärkt der mittleren und unteren Ebene zugewandt, beispielsweise dem Konzentrationslagerpersonal und Angehörigen der Einsatzgruppen.1 Einhellig wurde hierbei festgestellt, dass es der Masse der NS-Täter gelang, sich „geräuschlos in die bundesrepublikanische Gesellschaft“ zu integrieren2, ein „unauffälliges, angepasstes, normales Leben zu führen“.3 Wie diese Integration im Einzelnen vor sich ging, wurde bislang kaum untersucht.4

Eben dieser Frage ist Christina Ullrich in ihrer bei Eckart Conze an der Universität Marburg entstandenen Dissertation nachgegangen. Anhand der Lebensläufe von 19 ehemaligen Angehörigen der Einsatzgruppen sucht sie nach Faktoren, die für die Reetablierung dieser Männer bestimmend waren. Die ausgewählten Personen wurden zwischen 1909 und 1913 geboren und hatten vor ihrem Eintritt in den Polizeidienst bereits eine Ausbildung absolviert. Sie gehörten der zweiten und dritten Führungsebene an und waren direkt an Massenverbrechen in den besetzten Ostgebieten beteiligt. Alle wurden in den 1960er-Jahren von bundesdeutschen Gerichten verurteilt.

Im ersten Teil der Studie verfolgt die Autorin den Weg dieser Personen vom Kriegsende bis zum Beginn der gegen sie geführten Strafverfahren. Sie schildert die Bemühungen der NS-Täter um Integration sowie die Haltung ihres direkten sozialen Umfeldes und der bundesdeutschen Gesellschaft. Dabei unterscheidet Ullrich drei Phasen: die Phase der Transition unmittelbar nach Kriegsende, die Phase der Entnazifizierung und die Phase der sozialen Reetablierung. Im zweiten Teil der Arbeit widmet sie sich der Frage, ob die in den 1960er-Jahren einsetzenden Strafverfahren zu einem Integrationsbruch führten. Abschließend werden die einzelnen Lebensläufe in einem sehr nützlichen prosopographischen Anhang zusammengefasst.

Die Mehrheit der Untersuchten (elf Personen) befand sich am Ende des Zweiten Weltkriegs in Kriegsgefangenschaft. Ihre Internierung nutzten sie zur intensiven Vorbereitung auf die drohenden Spruchkammerverfahren, entwickelten Rechtfertigungsstrategien, sprachen sich mit anderen Gefangenen ab und stellten sich gegenseitig Persilscheine aus. Acht Personen konnten untertauchen – nur wenige änderten ihren Namen – und dank mannigfaltiger Unterstützung ein neues Leben beginnen. Für ihre Vergangenheit interessierte sich weder ihr direktes soziales Umfeld noch die Gesellschaft.

Der Entnazifizierung entgingen nur fünf der untersuchten Personen. Alle Übrigen durchliefen Entnazifizierungs- und Spruchkammerverfahren. Sie präsentierten sich als unschuldig, verfälschten ihre Lebensläufe, verschwiegen ihre Zugehörigkeit zu den Einsatzgruppen oder verschleierten ihre Positionen. Zu ihren Rechtfertigungsstrategien gehörte die Stilisierung zum unpolitischen, korrekten Polizei- und Kriminalbeamten oder zum vom NS-Regime verführten und betrogenen Idealisten, der für das eigene Handeln nicht verantwortlich war. Zugehörigkeiten zur NSDAP, Gestapo oder SS wurden mit Zwang und Anpassung gerechtfertigt; eine innere Zustimmung zum NS-Regime wurde geleugnet. Der Krieg wurde als „normaler, rein militärischer Krieg“ beschrieben, nicht als spezifisch nationalsozialistischer Vernichtungskrieg. Zur Untermauerung ihrer Selbstdarstellungen reichten die untersuchten Personen eidesstattliche Erklärungen von ehemaligen Kollegen und Vorgesetzten sowie von Freunden und Bekannten ein. Die Spruchkammern verfügten nicht über ausreichend Wissen, um die Angaben der Betroffenen überprüfen und widerlegen zu können. Sie übernahmen die Rechtfertigungen der Angeklagten und wurden somit zur institutionalisierten „Drehtür, bei deren Durchschreiten Absolution erteilt wurde und an deren Ausgang ein Anfang ohne NS-Vergangenheit stand“ (S. 83f.).

Ullrich kann zeigen, dass die Rechtfertigungen der Täter sich mit den in der Gesellschaft insgesamt herrschenden Auffassungen deckten. Für die begangenen Verbrechen wurden die Führungsriege um Hitler und die im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess zu „verbrecherischen Organisationen“ erklärte Gestapo und die SS verantwortlich gemacht. Als Prototyp des NS-Verbrechers galt der Exzesstäter. In dieses Bild passten die Angeklagten nicht. Sie wurden als zu Unrecht inhaftiert angesehen; Kriegsgefangenschaft und Internierung galten als ausreichende Strafe.

Mit dem Abschluss der Entnazifizierung begann die Phase der sozialen Reetablierung. Bis Mitte der 1950er-Jahre gelang allen 19 Untersuchten der berufliche Wiedereinstieg. Dies verdankten sie nicht zuletzt dem gesellschaftlichen und politischen Klima. In der aufkommenden Wohlstandsgesellschaft bestand ein Bedürfnis nach Normalität und Stabilität. Auch in der Politik standen die Zeichen auf Integration. Die Regierung Adenauer brachte eine Reihe von Amnestiegesetzen auf den Weg, die die Integration von NS-Belasteten ermöglichten. Insbesondere das 1951 verabschiedete Gesetz zum Artikel 131 des Grundgesetzes gestattete ehemaligen NS-Funktionären die Rückkehr in den Staatsdienst. Auf der Grundlage dieses Gesetzes stellten sieben der hier untersuchten Personen entsprechende Anträge. Zwei zogen ihre Bewerbung zugunsten von Anstellungen in der freien Wirtschaft zurück, fünf gingen erneut in den Polizeidienst – auch dank der Hilfe ehemaliger NS-Funktionäre, die bereits wieder in den Reihen der Kriminalpolizei tätig waren. So erreichte beispielsweise der ehemalige Gestapo-Chef von Minsk, Georg Heuser, 1954 die Wiedereinstellung in die Kriminalpolizei. 1958 stieg er sogar zum Leiter des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz auf. Die Mehrzahl der untersuchten Personen knüpfte allerdings an ihre ursprünglich erlernten Berufe an. Sie fanden in der Privatwirtschaft problemlos Arbeit, da die Arbeitgeber kein Interesse an der NS-Vergangenheit ihres Personals zeigten.

Mit dem Ulmer Einsatzgruppenprozess und der Errichtung der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NS-Gewaltverbrechen in Ludwigsburg (1958) setzte ein Umschwung ein. Die Prozessberichterstattung und die Aufdeckung personeller Kontinuitäten an Universitäten, Gerichten und Behörden gaben Impulse für eine neue Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen. Systematische Ermittlungen gegen NS-Täter wurden aufgenommen. Auch die 19 Untersuchten gerieten dabei ins Visier. Zwischen 1957 und 1965 wurde die Mehrzahl von ihnen verhaftet. Die Festnahme und der anschließende Prozess bedrohten ihr Ansehen und ihre Existenz. Zu einem dauerhaften Integrationsbruch führte dies, wie Ullrich zeigen kann, jedoch nicht.

Während der Prozesse griffen die Täter auf ihre früheren Rechtfertigungsstrategien zurück, die in weiten Teilen der Öffentlichkeit nach wie vor akzeptiert waren. Obwohl die Gerichte nun über ein breiteres Wissen verfügten und immer wieder Lügen enttarnen konnten, hatten sie Schwierigkeiten, die Angeklagten als Täter zu sehen. Als Haupttäter galten weiterhin wenige Akteure der NS-Führungsriege. Die Angeklagten wurden als nachgeordnete Befehlsempfänger und Gehilfen betrachtet, was in der Mehrzahl der Fälle nur zu geringen Haftstrafen führte. Auch in ihrem persönlichen Umfeld wurden die Täter nicht als solche wahrgenommen. Die Mehrzahl der Arbeitgeber hielt ihnen den Arbeitsplatz frei und beschäftigte sie nach der Haftentlassung weiter. Die fünf im Staatsdienst stehenden Täter verloren ihre Stellungen, fanden jedoch zum Teil noch während des laufenden Verfahrens Positionen in der freien Wirtschaft.

In ihrer solide recherchierten, auf breitem Quellenmaterial basierenden Studie kann Christina Ullrich zeigen, dass die 19 untersuchten Personen zu jeder Zeit Unterstützung und Solidarität aus ihrem unmittelbaren sozialen Umfeld erfuhren – in der Familie, bei Kollegen, Freunden und Bekannten. Sie konnten sich problemlos in die bundesdeutsche Gesellschaft integrieren. Daran änderten auch die in den 1960er-Jahren einsetzenden Ermittlungen und Prozesse nichts. Während die Ergebnisse der Autorin zum allgemeinen politischen Klima im Wesentlichen bisherige Forschungen bestätigen, liegt das besondere Verdienst des Buchs darin, anhand einer überschaubaren Zahl durchaus typischer Biographien nachzuverfolgen, was das selektive Täterbild und die selbstexkulpatorischen Mentalitäten für die Neukonstituierung der westdeutschen Gesellschaft genau bedeuteten.

Anmerkungen:
1 Vgl. u.a. Karin Orth, Die Konzentrationslager-SS. Sozialstrukturelle Analysen und biographische Studien, Göttingen 2000, Tb.-Ausg. München 2004; Andrej Angrick, Besatzungspolitik und Massenmord. Die Einsatzgruppe D in der südlichen Sowjetunion 1941–1943, Hamburg 2003; Klaus-Michael Mallmann / Gerhard Paul (Hrsg.), Karrieren der Gewalt. Nationalsozialistische Täterbiographien, Darmstadt 2004.
2 Jens Banach, Heydrichs Elite. Das Führerkorps der Sicherheitspolizei und des SD 1936–1945, Paderborn 1998, S. 334.
3 Ulrich Herbert, NS-Eliten in der Bundesrepublik, in: Wilfried Loth / Bernd-A. Rusinek (Hrsg.), Verwandlungspolitik. NS-Eliten in der westdeutschen Nachkriegsgesellschaft, Frankfurt am Main 1998, S. 93-115, hier S. 109.
4 Vgl. aber z.B. Klaus-Michael Mallmann / Andrej Angrick (Hrsg.), Die Gestapo nach 1945. Konflikte, Karrieren, Konstruktionen, Darmstadt 2009.

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