G. Budde u.a. (Hrsg.): Bürgertum nach dem bürgerlichen Zeitalter

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Titel
Bürgertum nach dem bürgerlichen Zeitalter. Leitbilder und Praxis seit 1945


Herausgeber
Budde, Gunilla; Conze, Eckart; Rauh, Cornelia
Reihe
Bürgertum Neue Folge 10
Erschienen
Göttingen 2010: Vandenhoeck & Ruprecht
Anzahl Seiten
317 S.
Preis
€ 42,95
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Morten Reitmayer, Fachbereich III - Geschichte, Universität Trier

Mit dem 20. Jahrhundert hat sich die neuere Bürgertumsforschung immer etwas schwer getan. Zu unklar erschien ihr, ob der Gegenstand überhaupt noch existiere. Hatte sich das Bürgertum durch die Preisgabe des Fundamentalprinzips der („bürgerlichen“) Öffentlichkeit nicht schon im späten Kaiserreich und der Weimarer Republik selbst aufgelöst?1 Waren die einstmals distinktiven bürgerlichen Werte im 20. Jahrhundert nicht zusehends ausgebreitet worden und in andere Sozialgruppen diffundiert?2 Hatten die egalisierenden ebenso wie die mörderischen Auswirkungen der nationalsozialistischen „Volksgemeinschaft“3, die Zerstörungen und Entbehrungen der Kriegs- und Nachkriegszeit, dann aber auch die rapide Wohlstandsentwicklung und die Bildungsexpansion das als Stand, Klasse oder Kultur privilegierte und sozial exklusive Bürgertum nicht zum Verschwinden gebracht? Und machte nicht die parallel dazu fortschreitende funktionale Differenzierung der Gesellschaft jeder festgefügten Sozialgruppe, einerlei ob Arbeiterklasse oder Bürgertum, den Garaus?4

Aus der Rückschau des späten 20. Jahrhunderts und im Besitz eines festgefügten Meinungswissens über den meritokratischen Charakter zumindest in den oberen Etagen der bundesdeutschen Gesellschaft erschien es offenbar plausibel, vom Verschwinden des Bürgertums im Modus der Evidenz zu sprechen und gleichzeitig den mehr als unbefriedigenden Forschungsstand zu beklagen. Folglich fehlen über nahezu alle Aspekte bürgerlicher Daseinsbedingungen, bürgerlicher Kultur und Politik und des bürgerlichen Wohlstands nach 1945 noch die elementarsten Daten, während gleichzeitig Politiker, Journalisten und Politologen ganz selbstverständlich von „bürgerlichen Parteien“ und „bürgerlichen Wählern“ reden. Doch darüber, was aus denjenigen Gruppen geworden ist, die vor 1933 oder zumindest vor 1914 unzweifelhaft das Bürgertum ausmachten, über ihre Reproduktion, ihre Vernetzungen, ihren Besitz, ihre Entscheidungsspielräume und -vorlieben sowie ihre politisch-ideellen Orientierungen sind wir nur mangelhaft unterrichtet.

Diese Forschungslücken kann der vorliegende Sammelband, um es gleich zu sagen, nicht schließen. Das ist auf rund 300 Seiten auch nicht zu erwarten. Aber es werden, und das ist das Manko des Buches, auch keine hinreichenden Perspektiven entworfen, wie die zahlreichen Desiderata angegangen werden könnten. Das ist nicht den 15 Beiträgern anzulasten, deren Artikel nur in ganz wenigen Fällen Forschungszusammenhängen entstammen, die sich direkt mit der Geschichte des Bürgertums beschäftigen. Doch gerade weil der Sammelband mangels einer genuinen Bürgertumshistoriographie des 20. Jahrhunderts das Phänomen gewissermaßen von außen einkreisen muss, wäre eine Synthese der Einzelergebnisse umso dringender gewesen.

Am augenfälligsten wird diese Unterlassung der Herausgeber an der zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen kommenden Auseinandersetzung mehrerer Autoren mit dem Konzept „Zivilgesellschaft“, das offensichtlich zur Ablösung des älteren Modells der „bürgerlichen Gesellschaft“ berufen wird. Diese Auseinandersetzung verläuft allerdings gewissermaßen „quer“ zur Gliederung des Bandes in fünf Abteilungen: „Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft“, „Politik und Staat“, „Unternehmen und Betriebsführung“, „Bildung und Erziehung“ sowie „Lebensstil und Alltagskultur“.

In dem mit Abstand umfangreichsten und durch seine Stellung im Buch programmatisch einleitenden Aufsatz versucht Dieter Gosewinkel eine Abgrenzung des Konzepts der „Zivilgesellschaft“ bzw. der „Zivilgesellschaftlichkeit“ von demjenigen der „bürgerlichen Gesellschaft“. Gosewinkel favorisiert dabei eindeutig die Kategorie der „Zivilgesellschaftlichkeit“ bzw. der „Zivilität“ zur Untersuchung des Wandels und der Brüche in der deutschen Gesellschaftsgeschichte des 20. Jahrhunderts (was allerdings mit den Kategorien „bürgerliche Gesellschaft“ und „Bürgerlichkeit“ auch nicht beabsichtigt gewesen war). Seinem Verständnis von Bürgerlichkeit als „kulturellem System“, das zur Jahrhundertmitte einen „nicht hintergehbaren Bruch“ erfahren habe (S. 36), setzt er ein ausdrücklich ahistorisches und nicht an Institutionen orientiertes (und dabei bemerkenswert vorkonstruktivistisches) Konzept von „Zivilgesellschaftlichkeit“ entgegen. Diese stelle ein Ensemble von Normen mit folgenden Kernelementen dar: „der Verzicht auf Gewalt und die Anerkennung des staatlichen Gewaltmonopols in der Konfliktaustragung; das Primat des Rechts und die Anerkennung des anderen als eines universalen Rechtsprinzips; die politische Selbstbestimmung des Individuums […]; die Einhaltung von Alltagsregeln der Sittlichkeit und Toleranz“ (S. 39). Die praktische Realisierung dieser Normen gibt dann den Maßstab zur Unterscheidung verschiedener Phasen gesellschaftlicher Entwicklung ab. Trotz aller gegenteiligen Versicherungen ist dies ein teleologisches Geschichtsmodell, das aber alle Chancen hat, die Nachfolge erschütterter modernisierungstheoretischer Gewissheiten antreten zu können. Was „Bürgerlichkeit nach 1945“ als Thema des Sammelbandes noch ausmacht, bleibt damit jedoch offen.

Demgegenüber konturieren Volker Depkat, Jens Hacke und Holger Nehring unter der Überschrift „Politik und Staat“ Bürgerlichkeit als eine politisch engagierte Praxis, die zwar für unterschiedliche politisch-ideelle Optionen offen war – von einem liberal-konservativen Gestaltungsanspruch über eine verfassungspatriotisch imprägnierte Wertschätzung demokratisch-rechtstaatlicher Institutionen bis hin zu Formen der Protestbewegungen seit den frühen 1960er-Jahren –, die aber in ihrem staatsskeptischen und partizipatorischen Kern ebenso sehr die ideengeschichtliche und politisch-praktische Fundierung einer endlich nicht mehr obrigkeitsstaatlich überformten bürgerlichen Gesellschaft wie eines normativ weniger aufgeladenen Modells der Zivilgesellschaft darstellen kann. Hier werden „bürgerliche Gesellschaft“ und „Zivilgesellschaft“ also nicht gegeneinander ausgespielt, sondern beide Konzepte stimulieren die empirische Arbeit. Konzeptionell läuft dies darauf hinaus, die bürgerliche Gesellschaft in Deutschland in ihren Institutionen wie in ihren unterliegenden Praktiken auch nach 1945 noch nicht zu verabschieden. Allerdings bleiben hier wiederum Fragen offen, etwa nach der historischen Kontextualisierung der politisch-philosophischen Meisterdenker sowie der Ausbreitung und Wirksamkeit ihrer Ideen (bei Hacke), oder nach der tatsächlichen Verbreitung von Termini wie „Bürger“ und „bürgerlich“ in der Rhetorik der Protestbewegung (bei Nehring).

In der Sektion „Unternehmen und Betriebsführung“ finden sich nur zwei Beiträge, nämlich von Werner Plumpe und Christian Reuber über Unternehmen und Wirtschaftsbürgertum sowie von Adelheid von Saldern über bürgerliche Werte in den Schulungskonzepten der Harzburger Akademie, einer einflussreichen Weiterbildungsinstitution für (hauptsächlich unternehmerische) Führungskräfte.

Plumpe und Reuber rekonstruieren die Logik, mit der unternehmerische Spitzenpositionen nach 1945 vergeben wurden; ihr Quellenmaterial stammt überwiegend, aber nicht ausschließlich aus den Großunternehmen der Chemieindustrie. Dort dominierten mindestens bis in die 1970er-Jahre die „Hauskarrieren“ mit einer 25 bis 30 Jahre währenden Betriebszugehörigkeit bis zum Aufstieg in die Vorstandsetage. Aus guten Gründen insistieren die Autoren darauf, dass die Besetzung der führenden Managementpositionen nach Kriterien der individuellen Leistung und Bewährung erfolgte, statt nach Kriterien der sozialen bzw. familiären Zugehörigkeit. In ihrem Bemühen, die Thesen Michael Hartmanns über die weitgehend exklusive Selbstrekrutierung der Großunternehmerschaft aus dem engen Kreis des „Großbürgertums“5 zurückzuweisen, schießen die Autoren allerdings gelegentlich über das Ziel hinaus: Denn dass der Aufstieg in der Unternehmenshierarchie mit der „Aufrechterhaltung irgendeiner Art sozialer Stratifikation“ (S. 161) motiviert gewesen wäre, wird ja nirgends behauptet, und die statistischen Ergebnisse Hartmanns über die gehobenen und exklusiven Klassenlagen der Herkunftsfamilien deutscher Topmanager (errechnet anhand der Väterberufe) lassen sich mit einem pauschalen Hinweis auf die soziale Mobilität im 20. Jahrhundert nicht entkräften. Vielmehr stellt sich die Frage nach der Relevanz sozialen Kapitals bei der Auswahl für Spitzenpositionen unter einer Vielzahl formal gleichqualifizierter Bewerber. Das Einheiraten in die Familie des Vorstandsvorsitzenden wird der Karriere Carl Duisbergs in Leverkusen jedenfalls nicht geschadet haben.

Von Saldern leistet mit ihrer Unterscheidung zwischen Bildungswerten und bürgerlichen Werten in der Weiterbildung betrieblicher Führungskräfte eine unentbehrliche Differenzierung für die Frage nach dem Weiterbestehen von „Bürgerlichkeit“ nach 1945. An die Stelle des klassischen Kanons trat ein breites praxisorientiertes Fachwissen, das aber weiterhin bildungsbürgerlich grundiert blieb (etwa mit Verweisen auf die griechische Mythologie). Dabei lehnt die Autorin die ältere Deutung der Harzburger Akademie als Stätte einer „Militarisierung der Wirtschaft“ ab; stattdessen sieht sie im Konzept der „Führung im Mitarbeiterverhältnis“ ein Moment der konservativen Modernisierung.

Nicht alle Beiträge können an dieser Stelle hinreichend gewürdigt werden. Der Band enthält viele Pinselstriche zu einem Porträt des westdeutschen Bürgertums seit 1945; ein klares Bild zeichnet sich aber noch nicht ab.

Anmerkungen:
1 Hans Mommsen, Die Auflösung des Bürgertums seit dem späten 19. Jahrhundert, in: Jürgen Kocka (Hrsg.), Bürger und Bürgerlichkeit im 19. Jahrhundert, Göttingen 1987, S. 288-315.
2 So lässt sich beispielsweise die Position von Manfred Hettling verstehen. Vgl. ders. / Bernd Ulrich (Hrsg.), Bürgertum nach 1945, Hamburg 2005 (rezensiert von Andreas Schulz, in H-Soz-u-Kult, 27.3.2008: <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2008-1-234> [3.6.2011]).
3 Zur Debatte vgl. Michael Wildt, „Volksgemeinschaft“. Eine Antwort auf Ian Kershaw, in: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History 8 (2011), S. 102-109, auch online unter <http://www.zeithistorische-forschungen.de/16126041-Wildt-1-2011> (3.6.2011).
4 Nachgezeichnet wird die Diskussion bei Michael Schneider, Geschichte des Bürgertums, Köln 2009.
5 Exemplarisch: Michael Hartmann, Der Mythos von den Leistungseliten. Spitzenkarrieren und soziale Herkunft in Wirtschaft, Politik, Justiz und Wissenschaft, Frankfurt am Main 2002.