G. Hauss u.a. (Hrsg.): Helfen, Erziehen, Verwalten

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Titel
Helfen, Erziehen, Verwalten. Beiträge zur Geschichte der Sozialen Arbeit in St. Gallen


Herausgeber
Hauss, Gisela; Ziegler, Béatrice
Erschienen
Zürich 2010: Seismo Verlag
Anzahl Seiten
244 S.
Preis
€ 32,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Philipp Eigenmann, Institut für Erziehungswissenschaft, Universität Zürich

Eine ähnlich umfassende und differenzierte Geschichtsschreibung der Sozialen Arbeit, wie sie für Deutschland einschlägig bekannt ist, existiert für die Schweiz nicht. Aufgrund der politisch und historisch unterschiedlichen Kontexte könnte es nun attraktiv erscheinen, dem Kanon in Deutschland einen ähnlich umfassenden Entwurf entgegenzustellen und sich zunächst an der benachbarten historiographischen Tradition abzuarbeiten. Dass sich die historische Aufarbeitung der Sozialen Arbeit in der Schweiz aber nicht unbedingt an einem solchen nationalen Gegenkanon versuchen muss, zeigen bereits vorliegende regionale Einzelstudien, die den historischen Wandel von Hilfe, Fürsorge und Sozialpolitik mittels Einbettung in den jeweiligen regionalen Kontext ebenfalls akkurat darzulegen vermögen.1 Der hier besprochene Sammelband von Gisela Hauss und Béatrice Ziegler mit Beiträgen zur Geschichte der Sozialen Arbeit in St. Gallen kann an diese anschließen und dabei ein weiteres regionales Kapitel öffnen.

Der Band ist thematisch in drei Teile gegliedert: Der erste beschäftigt sich mit dem Wandel der Armenhilfe, insbesondere deren Institutionalisierung. In einem zweiten Teil werden Jugendfürsorge und Kinderschutz in den Blick genommen; dabei ist den behördlichen Tätigkeiten wie auch der Einsetzung neuer Amtsstellen viel Platz eingeräumt. Die Beiträge des abschließenden dritten Teils erörtern verschiedene vormundschaftliche Praktiken. Die einzelnen Beiträge beziehen sich meistens auf das frühe 20. Jahrhundert und beleuchten den Gegenstand aus unterschiedlichen Perspektiven zwischen Einzelfall- und Institutionengeschichte, woraus ein breiter Einblick in die Tätigkeiten der Hilfe- und Fürsorgeeinrichtungen resultiert. Lediglich die beiden an der Gegenwart orientierten Aufsätze über die heutige Situation von Sozialhilfe und Vormundschaftsbehörden stehen etwas quer zur ansonsten konsequent historischen Ausrichtung des Bandes, es sei denn, die Herausgeberinnen wollten mit diesen aktuellen Einblicken auf eine Kontinuität der Sozialen Arbeit hinweisen, die sich im Sinne einer Programmatik über die verschiedenen Beiträge hinweg erkennen lässt.

Diese Kontinuität besteht darin, dass Soziale Arbeit in St. Gallen stets in Spannungsfeldern agieren musste, wobei sich die im Band vertretenen Thesen um verschiedene solcher Konfliktlinien gruppieren. Wenig überraschend wird dabei das viel zitierte doppelte Mandat von Kontrolle und Hilfe als Grundfigur angeführt: Soziale Arbeit bewege sich in einem „Spannungsfeld zwischen dem Anliegen, die Handlungs-, Bildungs- und Lebensmöglichkeiten ihrer Adressaten und Adressatinnen zu fördern, und […] dem Eingebundensein in einem hierarchisch strukturierten Komplex von amtlicher und ehrenamtlicher Armenhilfe und Vormundschaft, in dem Ordnungs- und Kontrollinteressen verschiedener gesellschaftlicher Akteure sich durchzusetzen versuchten“ (S. 13). Mittels quellennah geführten Interpretationen vermögen die einzelnen Beiträge diese Grundhypothese unter Berücksichtigung örtlich spezifischer Kontexte anschaulich zu differenzieren.

Ein erstes Konfliktfeld machen die Autorinnen in den unterschiedlichen pädagogischen, juristischen und bürokratischen Handlungslogiken fest, die das Feld der Sozialen Arbeit durchziehen. Ein Beitrag von Hauss über die Einrichtung der Amtsvormundschaft in der Stadt St. Gallen verdeutlicht diesen Aspekt durch das Aufzeigen der Widersprüchlichkeit, die sich aus den verschiedenen Verständnissen von Sozialhilfe zwischen einem pädagogisch denkenden Vormund und seiner bürokratisch orientierten Behörde ergab. Ein ähnliches Bild zeichnet Hauss in einem weiteren Beitrag, wonach sich juristische und pädagogische Handlungsgrundsätze innerhalb des Vormundschaftsamtes niederschlugen und deren zivilrechtliche Praxis in widersprüchlicher Weise prägen konnten. Der Sammelband vermag so zu verdeutlichen, dass der Konflikt verschiedener Handlungslogiken auf je unterschiedlichen Ebenen – den verwaltungsinternen Praktiken einerseits und den eigentlichen Fürsorgepraktiken der Amtsinhaber gegenüber den Hilfebedürftigen andererseits – seinen Niederschlag fand. Die breite Palette an Perspektiven auf Hilfepraxis und Organisation der Sozialen Arbeit ist denn auch ein großer Vorzug des Bandes.

Ein weiteres Spannungsfeld verorten die Autorinnen im Verhältnis zwischen öffentlicher und privater Hilfe, worin sich die spezifische gesellschaftspolitische Situation in St. Gallen widerspiegelt, die aufgrund der Dominanz bürgerlicher Kräfte als freisinnig-konservativ zu charakterisieren sei. In sozialpolitischer Hinsicht biete sich St. Gallen demnach als interessante Kontrastfolie zu den sozialdemokratisch geprägten Städten Zürich und Basel an. Dies wirkte sich auch auf die Organisation der Sozialhilfe aus, die länger als in anderen schweizerischen Städten auf privater Basis organisiert wurde. Eine repressive Strategie von Heirats-, Bettel- oder Wirtshausverboten verknüpft mit vorwiegend privat organisierten Hilfsinstitutionen konnte bis weit ins 20. Jahrhundert hinein aufrechterhalten werden. Die Institutionalisierung des städtischen Armenwesens als öffentliche Hilfsinstitution – nachgezeichnet in einem weiteren Beitrag von Hauss – wies weiterhin einen hohen Grad an Dezentralisierung auf, da die neu geschaffenen städtischen Behörden in erster Linie für die Kontrolle der weiterhin privat organisierten Hilfspatronate zuständig waren. Im Fazit dieser Institutionengeschichte ist denn auch zu lesen: „Finanzielle Überlegungen und Kontrollansprüche können somit als ein grundlegender Antrieb für Ausbau und Professionalisierung der Sozialen Arbeit gesehen werden“ (S. 78).

Interessant hinsichtlich dieser regionalspezifischen Kontextgebundenheit Sozialer Arbeit sind die Differenzen, die zwischen ländlichen und städtischen Gemeinden herausgearbeitet werden. So stellen Regula Zürcher am Beispiel der Armenfürsorge in den ländlichen Gemeinden und Myriam Isenring in ihrem Beitrag über den Umgang ländlicher Gemeinden mit Kost- und Pflegekindern erhebliche Unterschiede zu den städtischen Fürsorge- und Verwaltungspraktiken fest. In den ländlichen Gemeinden war die Palette der zur Verfügung stehenden Fürsorgemittel bereits im 19. Jahrhundert größer als in den städtischen Gemeinden, in denen die Fürsorge stärker in institutionelle Bahnen gelenkt worden war. Gleichzeitig aber verhinderte diese fehlende Institutionalisierung in den ländlichen Gebieten eine wirksame Kontrolle: Weder war eine statistische Erfassung der fremdplatzierten Kinder und Jugendlichen möglich, noch standen den Vormundschaftsämtern wirksame Kontrollwege der teilweise willkürlichen Praktiken der kommunalen Laienbehörden zur Verfügung.

Neben den systematisch ausgerichteten Beiträgen finden sich auch einzelfallgeschichtliche Rekonstruktionen, deren Beurteilung jedoch zwiespältig ausfällt: Auf der einen Seite vermitteln diese Einzelgeschichten von Erzieherinnen und Jugendlichen einen detaillierten Einblick in die konkreten Hilfs- und Erziehungspraktiken des frühen 20. Jahrhunderts. Auf der anderen Seite aber bleiben die vorwiegend deskriptiven Darstellungen bemerkenswert unreflektiert. Insofern ist nicht verständlich, weshalb der Widerspruch in der Fallgeschichte von Berta Bünzli, die zwar als Vorkämpferin für Mutter- und Kinderschutz sozialpolitische Pionierleistung in St. Gallen vollbrachte, für diese Anliegen aber mit eugenischen Argumenten kämpfte, nicht systematischer aufgearbeitet wurde.

Insgesamt ist der Sammelband eine bereichernde regionalgeschichtliche Ergänzung der Geschichte Sozialer Arbeit in der Schweiz. Insbesondere gelingt es den Autorinnen aufzuzeigen, wie die für St. Gallen typische, bürgerlich-konservative politische Konstellation in konkreten Hilfs- und Unterstützungspraktiken, aber auch in der Verwaltung von Fürsorge ihr Abbild fanden. Dass die Geschichte der Sozialen Arbeit in St. Gallen als „Arbeit in und an gesellschaftlichen Widersprüchen“ (S. 14) rekonstruiert wird, bildet dabei nur den Ausgangspunkt, um ungleich spannendere Einsichten darüber zu gewinnen, welche konkreten Konfliktfelder sich in der spezifisch historischen Situation St. Gallens zu Beginn des 20. Jahrhunderts ergaben und wie versucht wurde, diese zu bewältigen.

Anmerkung:
1 Vgl. dazu Nadja Ramsauer, „Verwahrlost“. Kindswegnahmen und die Entstehung der Jugendfürsorge im schweizerischen Sozialstaat 1900-1945, Zürich 2000; Elena Wilhelm, Rationalisierung der Jugendfürsorge. Die Herausbildung neuer Steuerungsformen des Sozialen zu Beginn des 20. Jahrhunderts, Bern 2005; Gaby Sutter u.a., Fürsorge und Sozialarbeit in der Stadt Bern 1900 bis 1960. Zwischen Integration und Ausschluss, Bern 2008.

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