P. Kamber: Reformation als bäuerliche Revolution

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Titel
Reformation als bäuerliche Revolution. Bildersturm, Klosterbesetzung und Kampf gegen die Leibeigenschaft in Zürich zur Zeit der Reformation (1522-1525)


Autor(en)
Kamber, Peter
Erschienen
Zürich 2009: Chronos Verlag
Anzahl Seiten
512 S.
Preis
€ 42,00
Rezensiert für Clio-online und H-Soz-Kult von:
Johannes Hund, Kirchengeschichte, Institut für Europäische Geschichte, Mainz

Problematisch, zumindest aber ungewöhnlich stellt sich die Entstehungsgeschichte der vorliegenden Studie des Zürcher Historikers Peter Kamber dar. Sie verdankt sich dem Nationalfondsprojekt „Bäuerliche Reformation“ an der Universität Bern, das unter der Leitung von Peter Blickle stand. Im Jahre 1984 begonnen, wurde die Berner Promotion mit der Promotionsprüfung im Jahre 1991 abgeschlossen; die Drucklegung jedoch verzögerte sich um fast 20 Jahre und fand erst im Jahre 2010 statt. Die inzwischen erschienene Forschungsliteratur wurde in die Anmerkungen und die Bibliographie eingearbeitet, so dass das Buch nicht von vorne herein als veraltet zur Seite gelegt werden muss. Entlastend kann für den Autor das Argument geltend gemacht werden, dass die Quellenbasis fast ausschließlich in handschriftlichen Akten besteht, bei deren Auswertung die Frequenz der neu erscheinenden Literatur ohnehin langsamer verläuft.

Thematisch behandelt Kamber im deutlichen Anschluss an die Arbeiten seines Doktorvaters Peter Blickle1 die Zürcher Reformation unter neuem Blickwinkel: Er möchte das alte Bild von der Reformation, die sich zunächst in der Stadt verwirklichte, bevor sie dann auf dem Land nur noch durchgesetzt werden musste, revidieren durch einen Blick auf die Reformation von unten, die er als „bäuerliche Revolution“ versteht, um die Interdependenz von städtischer und ländlicher Reformation zu erweisen. Dem Fortfall der Heiligenwelt als Mittlerinstanz zwischen Mensch und Gott habe – so die These der Arbeit – der bäuerliche Wunsch nach Wegfall aller feudalen Zwischengewalten korrespondiert. Nur noch die Gemeinde und die Staatsregierung sollten sich nach Ansicht der Bauern in der Zürcher Landschaft gegenüberstehen. Mit dieser Grundthese korrespondiert eine deutliche Aufwertung der Wichtigkeit bäuerlicher Aktionen in der Zürcher Reformationsgeschichte: „Die Bauern waren keine passiven Subjekte der Reformationsgeschichte. Weit davon entfernt, eine Statistenrolle zu spielen, zählten sie zu den wichtigsten Akteuren der Reformation überhaupt. […] Ohne bäuerliche Reformation wäre in Zürich die städtische Reformation nicht durchzubringen gewesen.“ (S. 445)

Diese Thesen versucht Kamber nun in fünf Hauptteilen mit Blick auf die bäuerliche Welt in der Landschaft Zürich zu erhärten. In einem ersten Abschnitt (S. 13–53) wendet er sich der bäuerlichen Welt in der Zeit vor der Reformation zu und kann dort den ausgeprägten Wunsch nach mehr Kirche vor Ort und die richtige Verwaltung der Zehntabgaben demonstrieren. Der zweite Hauptteil (S. 55–76) thematisiert das Verhältnis zwischen bäuerlicher Politik und staatlicher Autorität in vorreformatorischer Zeit. Kamber versteht die Reformation als eine „Revolution der Priester, Mönche und Nonnen gegen ihre Kirchenfürsten, Äbte und Äbtissinnen“ (S. 56), die vom Zürcher Rat aus reinem Machtkalkül unterstützt worden sei. Denn die Macht des Bischofs von Konstanz sei mit der Reformation auf den Zürcher Rat übergegangen. Mit der Reformation sei die Kirche wieder auf ihre kirchlichen Pflichten beschränkt worden, habe aber durch den Zürcher Rat einen neuen weltlichen Oberherrn bekommen.

Der dritte Hauptabschnitt (S. 77–130) hat die Bauern als Akteure der Reformation zum Gegenstand. Zwingli entstammte selber der bäuerlichen Oberschicht und räumte den Bauern in der Anfangsphase seiner Zürcher Reformation einen großen Stellenwert ein. Seine beißende Kritik an der Moral der Priester, seine Weigerung, die Heiligen weiter anzurufen, und seine Leugnung des Fegefeuers und der Verdammnis ungetaufter Kinder seien im bäuerlichen Bereich bereits 1522 auf ebenso breite Zustimmung gestoßen wie Zwinglis Konsequenz aus seiner Priesterkritik, die Zehntabgabe einzustellen, solange die Priester ihre evangelische Pflicht, das Wort Gottes zu predigen und nach ihm zu leben, nicht richtig ausübten. Im Juni 1523 beschwerten sich die Landgemeinden Zollikon, Riesbach, Fällanden, Hirslanden, Unterstrass und Witikon gemeinsam über den Missbrauch des Zehntwesens. Das Geld werde nutzlos und leichtfertig ausgegeben. Mit dieser Beschwerde hatten die Bauern ungeahnten Erfolg. Der Zürcher Rat arbeitete eine umfassende Reform aus, in denen so gut wie alle bäuerlichen Kritikpunkte umgesetzt und, reformatorischen Kriterien folgend, der Zehnte allein für die Seelsorger bestimmt wurde. Die Bauern erscheinen hier, wie Kamber betont, als Motor der Reformation. Das anfänglich ungetrübte Verhältnis Zwinglis zur bäuerlichen Reformation änderte sich jedoch bereits im Jahre 1523. Hatte Zwingli anfänglich das Widerstandsrecht der Bauern gegen ihre weltliche Obrigkeit vertreten, so galten jetzt sogar Diktatoren als gottgewollte Obrigkeiten, durch die Gott die Sünde des Volkes strafe. Im Juli 1523 vollzog, wie die Studie zeigt, Zwingli auch in der Zehntfrage eine Kehrtwende: Der Zehnt stand von nun an in der Gewalt der weltlichen Obrigkeit, die ihn einfordern konnte und musste.

In einem vierten Abschnitt (S. 131–250) wendet sich Kamber den symbolischen Formen der bäuerlichen Reformation in den einzelnen Bilderstürmen der Landschaft zu. Die Zweite Zürcher Disputation (26.–28. Oktober 1523) hatte die Bilderfrage zum Thema und teilte die reformatorische Partei in zwei Lager: Während die Radikalen ein sofortiges Vorgehen verlangten, waren der Rat und mit ihm Zwingli der Ansicht, dass zunächst nur selbst gestiftete Bilder abgehängt werden sollten, bis die Bilderfrage endgültig theologisch geklärt sei. Grund für die Ablehnung der Bilder in reformatorischen Kirchen war neben der theologischen Begründung auch der finanzielle Aufwand, der dabei betrieben wurde. Das Geld solle, so Zwingli, lieber den Armen zukommen. Auf der Landschaft, wo die meisten radikalen Ikonoklasten zu finden waren, ging man sofort und gegen den ausdrücklich erklärten Willen des Rates ans Werk und begann damit, die Bilder zu zerstören. Erst am 15. Juni 1524 verfügte auch der Rat das Abschaffen der Bilder. In Zollikon kam es zwischen September und Dezember 1523 zu zwei Bilderstürmen betrunkener Jugendlicher, die der Autor ausführlich aus den Akten darstellt. Einige der reformatorisch gesonnenen Bauern mussten ihre neue Überzeugung, die ihren symbolischen Ausdruck im Bildersturm fand, indes auch mit dem Leben bezahlen. So hatte Niklaus Hottinger das große Kreuz in Stadelhofen vor den Toren der Stadt im September 1523 umgelegt und wurde verhaftet. Am 4. November 1523 vom Rat aus dem Zürcher Territorium verbannt, wurde Hottinger von altgläubigen Eidgenossen festgenommen und am 9. März 1524 mit dem Tode bestraft.

Der fünfte und abschließende Hauptteil (S. 251–452) thematisiert das Verhältnis zwischen Religion und Politik in der bäuerlichen Reformation. Zwischen Frühjahr 1522 und Sommer 1524 wurde die Reformation auf der Zürcher Landschaft zur Volksbewegung, die Anfang 1524 erstmals unter Berufung auf das Evangelium die Aufhebung der Leibeigenschaft forderte. Beim Ittinger Sturm wurde im Juli 1524 ein Kloster niedergebrannt. Spätestens mit der Besetzung des Kloster Rüti und des Johanniterhauses Bubikon im April 1525 sowie der Ausarbeitung formeller bäuerlicher Forderungskataloge, den sogenannten Artikelbriefen, trat die bäuerliche Reformation schließlich in ihre revolutionäre Phase. Die Bauern beriefen sich aber nicht wie im Reich auf ihre evangelische Freiheit als Bedingung der Aufhebung der Leibeigenschaft, sondern auf die durch Gott garantierten Grundrechte, wie Kamber zu zeigen vermag. Diese bäuerliche Revolution fand ihren Ausdruck sowohl in der Wädenswiler Revolte (Januar 1524) als auch im Ittinger Sturm (18./19. Juli 1524), die hier erstmals ausgiebig aus den Quellen dargestellt werden. Die täuferische Bewegung, die der Autor, den fünften Abschnitt abschließend, darstellt, sei anfangs ganz mit Zwingli einig gewesen, habe sich dann aber in Abgrenzung zu Zwinglis Ablehnung der radikalen Ikonoklasten nach und nach radikalisiert, bevor sie dann, in Anknüpfung an den frühen Zwingli, die Kindertaufe abzulehnen begonnen hätten. Doch erst das Taufgespräch vom 17. Januar 1525 und die darauf erfolgte Ausweisung der Täufer aus Zürich habe zur Bildung einer eigenen biblizistischen Gruppe geführt, deren Wortführer fast alle vom evangelischen Zürich oder den altgläubigen Eidgenossen hingerichtet wurden.

Die Dissertation Kambers stellt eine beeindruckende Leistung sowohl für historische als auch für kirchengeschichtliche Fragestellungen dar. Freilich kann man danach fragen, ob die Bauern, wie sie Kamber darstellt, tatsächlich eine so homogene Masse waren. Auch unter ihnen gab es doch Rangunterschiede! Für die Einzigartigkeit der Zürcher „bäuerlichen Reformation“ wäre überdies ein Abgleich mit anderen Territorien dringend angezeigt. Darüber hinaus wäre noch zu prüfen, ob die Quellen tatsächlich bis zum einfachen Bauern führen oder ob dort nicht nur Idealbilder gezeichnet werden. Das Problem, eine weitestgehend illiterate Gruppe durch Quellen zu erfassen, sollte zumindest methodisch reflektiert werden. Trotz der genannten Monita hat die Studie nicht zuletzt die Quellenbasis für die Reformationsgeschichte in der Zürcher Landschaft durch die vorgestellten Akten aus den Staatsarchiven Zürich, Bern, Basel-Stadt, Luzern und Schaffhausen erheblich erweitert. Der Band ist überdies gut lektoriert und mit einem Personen-, Orts- und Sachregister gut erschlossen.

Anmerkung:
1 Vgl. unter anderem die Arbeiten: Peter Blickle, Die Revolution von 1525, 4. durchgesehene und bibliographisch erweiterte Auflage, München 2004 (1. Aufl. 1975); Ders. / Peter Bierbrauer (Hrsg.), Zugänge zur bäuerlichen Reformation, Zürich 1987: Ders., Der Bauernkrieg. Die Revolution des Gemeinen Mannes, München 2002 (2. Aufl., 1. Auf. 1998). Ders., Von der Leibeigenschaft zu den Menschenrechten. Eine Geschichte der Freiheit in Deutschland, München 2006 (2. Aufl., 1. Aufl. 2003).

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