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Titel
Ovid in Exile. Power and Poetic Redress in the Tristia and Epistulae ex Ponto


Autor(en)
McGowan, Matthew M.
Reihe
Mnemosyne Supplements 309
Erschienen
Anzahl Seiten
X, 262 S.
Preis
€ 99,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Juliane Prade, Institut für Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main

Matthew M. McGowans „Ovid in Exile“ beginnt bei einem Diktum Seamus Heaneys: „The redress of poetry“ nennt Heaney die Möglichkeit der Dichtung, Ungerechtigkeiten offenzulegen und zu korrigieren.1 McGowan erläutert: „By casting the poetic act as a mode of redress, that is, as a corrective and remedy for suffering, Heaney credits poetry with the capacity to respond to injustice, right a wrong, and offset the burden of political oppression both immediately and in the future“ (S. 1f.). In dieser Weise liest McGowan Ovids Tristia und Epistulae ex Ponto: als Medium des Machtausgleichs und der Entschädigung für das Leid des Exils. Ovid wurde, so legen seine Briefe aus dem Exil dar, von Augustus nach Tomis an die Schwarzmeerküste verbannt. Der Ausschließung aus der mündlich organisierten römischen Öffentlichkeit, die geeignet ist, ihn zum Schweigen zu bringen, setzt Ovid seine Briefe entgegen. „[P]oetic presence in place of physical absence“ nennt McGowan „the quintessential feature of his poems from exile“ (S. 3). Die Ersetzung des Autors durch seinen Text eröffnet das erste Buch der Tristia: Parve – nec invideo – sine me, liber, ibis in urbem (Trist. 1, 1, 1). McGowan zufolge bewirkt diese Ersetzung einen Ausgleich. Die Kapitalstrafe der Relegation aus Rom, durch die sich Ovid gleichsam unter die Toten versetzt sieht, unter die abwesenden Schweigenden, versetzt ihn auch in die Position, wie von jenseits des Grabes sprechen und seinen Nachruhm formen zu können. Mehr als ein Mal sind die Briefe aus der Verbannung daher im Anschluss an die Sphragis der Metamorphosen gelesen worden, die eben diesen Nachruhm des Namens vorzeichnet.2 McGowan setzt einen anderen Akzent: „The abiding paradox of Ovid’s exile is that the very punishment meant to harm the poet in fact substantiates his position vis-à-vis his punisher, Caesar Augustus: political power to banish him with impunity is effectively undercut by the power of the poet to immortalize its subject“ (S. 5). McGowans Untersuchung gilt dem Gegenüber des Herrschers und des Dichters. Sie geht ausführlich auf die Darstellung des princeps bei Ovid (Kapitel 3), auf die panegyrische Tradition und den Caesarenkult des Prinzipats (Kapitel 4) sowie auf die Rechtsbegriffe ein, in denen sich das Imperium Romanum entwirft (Kapitel 5). Sie schließt mit der Betrachtung, wie Ovid sich mit Homer parallelisiert, um Augustus gegenüber seine Position zu stärken (Kapitel 6). Die Leitlinie der Untersuchung, das Gegenüber des Herrschers und des Dichters, fußt auf dem enigmatischen Grund für Ovids Exil (Kapitel 2).

Anders als im Fall anderer römischer Verbannter wird Ovids Relegation einzig von seinen eigenen Texten bezeugt. Sie nennen zwei Ursachen: duo crimina, carmen et error (Trist. 2, 207). Auf den ersteren Grund geht Ovid ausführlich ein: Liebesdichtungen seien schuld an seiner Verbannung, sofern sie zum Ehebruch verleiteten 3, den Augustus mit der Lex de adulteriis coërcendis schwer ahnden lies. Große Teile der Briefe aus der Verbannung gelten der Verteidigung gegen diesen Vorwurf. Dabei kommen sie zwar immer wieder auch auf den zweiten Grund der Verbannung zurück, benennen ihn aber nie, um ihn, wie Ovid sagt, nicht zu erneuern.4 Der error ist in dem Maß ein „Fehler“, in dem er in Ovids Briefen tatsächlich fehlt. Das legt es nahe, den error als Figur zu lesen, als ein zu Verschweigendes, das es erlaubt, ja erfordert, von den Dichtungen als dem anderen Grund der Verbannung zu sprechen, sie zu einem Oeuvre zu formen und mit dem Namen Ovid zu verbinden. McGowan indessen hält fest: „In fact, the poet never allows us to form a clear picture of what precisely transpired before he went to exile. Instead, we are left with the impression that whatever happened was a personal matter between Ovid and Augustus“ (S. 39). Dem geht er nach. Dabei hält er sich nicht mit der oft und meist ohne hermeneutischen Gewinn geführten Diskussion der „unreality of Ovid’s Tomitian exile“ auf.5 Er sucht nicht, aus der Darstellung des Exilortes darauf zu schließen, ob Ovid ans Schwarze Meer verbannt war oder nicht, da ihm Ovids Exil als historisches Faktum unfraglich ist. Das muss es sein, sofern er die Auffassung der Dichtung als Entschädigung voraussetzt. McGowans Untersuchung ist zugute zu halten, dass er Ovid damit beim Wort nimmt: Dies ist nichts Geringes, denn es geschieht oft nicht. Doch seine Analyse nimmt Ovid nicht hinreichend beim Wort. McGowan liest Ovids Briefe nicht zuerst als Darstellung der Verbannung, sondern als Antwort an Augustus. Er liest sie nicht ausgehend von der Frage, wie und weshalb Ovid vom Exil spricht, sondern mit Blick auf die Frage: „what did Augustus gain from sending Ovid to the Black Sea?“ (S. 206).

Ovid spricht mit Rechtsbegriffen, wenn er wiederholt darauf besteht, lediglich relegiert und nicht deportiert, das heißt nicht enteignet und seiner römischen Bürgerrechte nicht beraubt worden zu sein.6 Diese juristische Unterscheidung bekräftigt Ovids Darstellung seiner Relegation als Ausschließung, die ihn allem voran zum Schweigen bringen soll. Insofern Ovids Briefe auf Rechtsbegriffe abheben, ist es triftig, sie wie McGowan auf diese hin zu lesen. In einer konzisen Darstellung erschließt „Ovid in Exile“ ein umfangreiches Corpus von Quellen und Untersuchungen zum juristischen wie kultischen Kontext, in dem Ovids Texte stehen. Doch McGowan überführt die Lektüre der Texte Ovids auf juristische Begriffe hin nicht in eine Analyse des poetischen Texts. Das wird vor allem an dem crimen deutlich, das Ovid error nennt, und wiegt schwer, da die Untersuchung wesentlich auf dieser Figur fußt. Seiner Diskussion des error setzt McGowan voran: „If what he says about Roman law appears anomalous or even contradictory to our knowledge of imperial juridical procedure at the time of his banishment, […] it is so in all likelihood because it serves the greater poetical ends“ (S. 40). Dieser poetische Zweck jedoch wird kaum deutlich. Auch beschließt McGowan die Darstellung zum „Fehler“ mit der Bemerkung, die Formel carmen et error sei nicht lediglich als „poem and mistake“, sondern auch als „song and wandering“, selbst als „poetry of wandering“ zu übertragen (S. 54). Darin ist einen Augenblick lang dem Rechnung getragen, dass der error nicht nur ein juristischer, sondern auch ein poetischer Begriff in Ovids Liebeselegien ist und zudem – abhebend von diesen beiden – eine Figur des Irrens in den Metamorphosen darstellt.7 Doch „Ovid in Exile“ kann nicht von der juristischen Diskussion abheben, um die poetische Wandlung von Rechtsbegriffen zu betrachten, da die Untersuchung sich mit der Voraussetzung des „redress“ expressis verbis auf die Analyse juristischer Termini und Beziehungen beschränkt.

Die Auffassung der Dichtung als Medium des Machtausgleichs und der Entschädigung versteht sich als ein Ansatz, der das poetische Sprechen ins Zentrum politischen Handelns stellt und ihm damit historisches Gewicht verleiht. Sie erweist sich jedoch als eine Auffassung, die es unmöglich macht, von der poetischen als ‚poetischen‘, also formenden, Rede zu sprechen, und die ihr jedes Gewicht nimmt. Bereits zu Beginn konzediert McGowan: Ovid „must have known well that his words would be ignored and that in the immediate sequence of events the voice of single pots – exiled, aging, and forlorn – was indeed powerless“ (S. 28). Dies heißt nicht allein, dass es keinen Ausgleich gibt; es heißt auch, dass die Auffassung der Dichtung als Ausgleichsmedium nicht geeignet ist, zu erklären, weshalb Ovids Metamorphosen Recht behalten hat mit dem Schlusswort vivam, und seine Briefe bis in die Gegenwart das Paradigma des literarischen Exils sind. Über eine Orientierung in römischen Rechtsbegriffen hinaus bietet McGowans Untersuchung eine exemplarische Darstellung der Komplikation jeder Untersuchung so genannter Exilliteratur, die ein literaturhistorisches, biographisches Anliegen nicht konsequent unterscheidet von der Frage, wie ein literarischer Text das Exil – das heißt die Drohung des Verstummens – zur Sprache bringt.

Anmerkungen:
1 Vgl. Seamus Heaney, The Redress of Poetry, in: ders., The Redress of Poetry. Oxford Lectures, London u.a. 1995, S. 3f.
2 Vgl. Met. 15, 871–879.
3 Trist. 2, 211–212.
4 Vgl. Trist. 2, 208.
5 So der Titel einer Untersuchung von Anthony D. Fitton Brown, in: Liverpool Classical Monthly 10.2 (1985), S. 19–22.
6 Vgl. Trist. 2, 136–137; 5, 2, 56–58; 5, 11, 21.
7 Vgl. Am. 1, 2, 35; 1, 10, 9 und Met. 2, 39; 3, 431; 8, 161; 12, 59.

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