K. Moeller: Hexenverfolgung in Mecklenburg

Cover
Titel
Dass Willkür über Recht ginge. Hexenverfolgung in Mecklenburg im 16. und 17. Jahrhundert


Autor(en)
Moeller, Katrin
Reihe
Hexenforschung 10
Erschienen
Anzahl Seiten
544 S.
Preis
€ 39,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Johannes Dillinger, Oxford Brookes, Department of History

Die Geschichte der Hexenprozesse war bis zur Revolution von 1989 klar ein westdeutsches Studiengebiet. Die historische Forschung der DDR mied das Thema. Wie die hier besprochene Monografie lapidar feststellt: Dem „sich rasch ausbreitenden Forschungsfieber“ im Westen stand „eher wenig Interesse“ (S. 25) im Osten gegenüber. Dafür dürfte es mehrere Gründe geben. Ansatz und Antrieb der bald so genannten ‚Hexenforschung‘ im deutschen Westen war die Regionalstudie. Die bahnbrechenden Arbeiten von Midelfort und Behringer wählten einen landesgeschichtlichen Ansatz.1 Landesgeschichte war im SED-Staat lange unerwünscht.2 Zum einen, weil sie dem vom Regime erwünschten DDR-Nationalgefühl im Weg zu stehen schien, zum anderen, weil man sie als Domäne einer vermeintlich hyperkonservativen Geschichtssicht denunzierte, die angeblich die alten Adelsherrschaften unkritisch als Dreh- und Angelpunkte der Geschichte betrachtete. An die Stelle der Landesgeschichte sollte die als Regionalgeschichte etikettierte Erforschung der Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts mit regionaler Orientierung und Fokus auf der Industrialisierung treten. Für die Frühe Neuzeit war da freilich kein Platz. Vielleicht erbten auch die DDR-Historiker eher als ihre westdeutschen Kollegen die alte Abneigung großer Teile der deutschen Geschichtswissenschaft gegen Hexerei als Thema. Jedenfalls dürften sowohl die Frauenbewegung als auch das neue Interesse an anthropologisch orientierten Fragen und Kulturgeschichte in der Bundesrepublik stärker auf die universitäre Forschung gewirkt haben als in der DDR. Beide Strömungen trugen entscheidend dazu bei, dass sich die historische Hexenforschung als eigenes Arbeitsgebiet etablieren konnte. Damit freilich gewinnt die Erforschung der Hexenverfolgung durch die Geschichtswissenschaft in Ostdeutschland nach der Wiedervereinigung besonderes Interesse. Hier könnte ein Freiraum bestehen oder sich zumindest ein eigener Forschungsansatz entwickeln. Wie geht man mit einem relativ neuen, sich relativ rasch entwickelnden Arbeitsgebiet um, wenn man deutliche Distanz zu dessen Formierungsphase hat? Gibt es ganz Neues, radikal Kritisches, bewusste Abhebung? Gibt es, zugespitzt gefragt, eine ostdeutsche Hexenforschung? Nach den umfangreichen Arbeiten von Füssel zu Thüringen, Wilde zu Sachsen und nun auch von Moeller zu Mecklenburg wird man diese Frage nun verneinen können.3 Das „Forschungsfieber“ hat sich weiter ausgebreitet, ohne dass der Virus mutierte. Methodik und Fragestellung folgen dem Muster der – von Sönke Lorenz erstmals so genannten – Midelfort-Schule.

Das ist freilich eine gute Schule. Sie unternimmt den Versuch einer statistischen Gesamterfassung des juristischen Vorgehens gegen vermeintliche Hexen. Sie verortet die Hexenverfolgung konsequent im konkreten politischen und sozioökonomischen Umfeld ihrer jeweiligen Region. Moeller kopiert letztlich die Vorgehensweise, die der Pionier Midelfort vor fast vierzig Jahren wählte. Vergleichende Betrachtungen („komparativen Vergleich“, S. 19) soll es nur innerhalb der Untersuchungsregion – also im Vergleich von Subregionen und Lokalem – geben. Angesichts der Doppelstruktur Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Güstrow hätten sich gelegentliche vergleichende Blicke auf Baden-Baden und Baden-Durlach, die tatsächlich hinsichtlich der Hexenverfolgung einige Parallelen aufweisen, sicherlich gelohnt.

Selbstverständlich fördert die Regionalstudie wiederum gut recherchierte und durchaus neue Ergebnisse zu Tage. Die Studie stützt sich wesentlich auf die Akten der Kriminalgerichte selbst, Behördenkorrespondenz sowie die Spruchakten der Juristenfakultäten von Greifswald und Rostock, die Sönke Lorenz bereits Anfang der 1980er-Jahre für die Zeit bis 1630 aufgearbeitet und katalogisiert hatte.4 Rund ein Zehntel aller Hexenprozesse kann so anhand von „Prozessmaterial breiterer Basis“ (S. 31) dargestellt werden. Angeklagt wurden rund 3700 Personen. Etwa die Hälfte der Verfahren endete mit einem Todesurteil. Problematisch bleibt dabei, dass Moellers Quellen häufig Rechtsgutachten sind, die nicht notwendig Auskunft über die tatsächliche Urteilspraxis vor Ort geben. Bei einer weitgehend kontinuierlichen Verfolgungstätigkeit, die nach rund 150 Jahren erst am Beginn des 18. Jahrhunderts zum Erliegen kam, lassen sich zwei Verdichtungsphasen identifizieren: 1599 bis 1625 und 1661 bis 1675.

Als Ausgangspunkt der Verfolgungen sieht Moeller ein dezidiert protestantisches Interesse der Führungsschicht an Sittenzucht und an der Bekämpfung von Alltagsmagie im Rahmen staatlicher Verdichtungsprozesse. Diese Motivationslage konnte sich in späteren Verfolgungsschüben immer wieder beobachten lassen. Moellers Feststellung, dass die Bevölkerung die Kleinmagie des Alltags nicht mit Hexerei identifizierte, überrascht nicht, ebenso wenig, dass so akzentuierte Verfolgungen von den Kommunen abgeblockt wurden. Den Begriff der „populären Dämonologie“, den der Rezensent in die Diskussion gebracht hat, greift Moeller auf. Sie räumt ein, dass die Muster der elaborierten Hexenlehre der Dorfbevölkerung durchaus geläufig waren. Angesichts der Dichte der Verfolgung ist von einem entsprechenden Lernprozess auszugehen. Obwohl Moeller breit darstellt, dass eine Vielzahl von Konflikten in Hexenprozesse münden konnte, macht sie ein bereits von Macfarlane und Thomas etabliertes Argument stark: Danach waren die Streitigkeiten, die der entstehende Besitzindividualismus und der Zerfall kollektiv bestimmter Sozialformen provoziert hatten, der wichtigste Nährboden der Hexenverfolgung.5 Moeller betont, dass die jeweiligen adeligen Gerichtsinhaber bzw. landesherrlichen Beamten an den entscheidenden Schaltstellen der Verfolgung saßen. Der Verlauf einzelner Verfahren wie der Verfolgung insgesamt verdankte sich jeweils ihren Entscheidungen. Moeller betont, dass diese Entscheidungsprozesse polyvalent und letztlich individuell gewesen seien. Entsprechend dem Titelzitat wird damit die „Willkür“ von Individuen bzw. die Kontingenz des historischen Verlaufs stark gemacht. Man hätte sich einen etwas affirmativeren Versuch der Strukturierung – und sei er thesenhaft – als Akzent der Darstellung gewünscht. Moeller hebt nämlich durchaus hervor, dass die Bereitschaft, Hexen zu verfolgen, dann zunahm, wenn sich die Träger politischer Macht vor Ort unter Legitimationsdruck sahen. Ihrem individualisierenden Ansatz entsprechend fragt Moeller, ob die Hexenprozesse instrumentalisiert wurden, das heißt Hexereianklagen durch Privatpersonen zynisch benutzt wurden, um die jeweiligen Gegner zu beseitigen. Sie muss jedoch feststellen, dass hier alle Spekulationen „dauerhaft unzureichend“ (S. 479) bleiben. Die Verfolgungen endeten, nachdem sie sich im Gefolge der Dreißigjährigen Krieges zum Massenphänomen ausgewachsen und dadurch sukzessive delegitimiert hatten.

In Moellers Arbeit kann man noch förmlich den Staub der Archive riechen. Mit sehr kleinteiligen Narrationen demonstriert die Autorin ihr erschöpfendes Detailwissen. Straffungen hätten dem Opus mit seinen rund 500 Seiten gut getan. Moellers Sprache könnte leserfreundlicher sein („Das politisch zersplitterte, randlagige, nördliche, protestantische und bevölkerungsarme Mecklenburg stellt sich mit seiner enormen Anzahl von fast 4000 Prozessen namentlich bekannter Angeklagter als Zentrum umfassender Hexenverfolgungen dar, wird uns aber zugleich aufgrund einer hervorragenden Quellensituation als solches präsentiert“, S. 469).

Der Band ist mit Karten und einer Reihe von übersichtlichen Grafiken ausgestattet. Etwas hinderlich ist dabei, dass eine Karte die wichtigsten Orte des Untersuchungsraumes, die andere aber die Anzahl der Hexenprozesse wiedergibt, wobei fast alle Ortsnamen weggelassen werden. Dem Leser wäre die Orientierung mit einer besseren grafischen Lösung leichter gefallen. Das Orts- und Personenregister ist zuverlässig und umfassend.

Katrin Moellers Arbeit „Dass Willkür über Recht gehe. Hexenverfolgung in Mecklenburg im 16. und 17. Jahrhundert“ ist sehr gut recherchiert. Sie bietet reichlich Stoff zur Debatte. Die weitere Forschung zu den Hexen im deutschen Osten und Norden wird sich auf diese Monografie beziehen müssen.

Anmerkungen:
1 H. C. Erik Midelfort, Witch Hunting in Southwestern Germany 1562-1684, Stanford 1972; Wolfgang Behringer, Hexenverfolgung in Bayern. Volksmagie, Glaubenseifer und Staatsräson in der Frühen Neuzeit, 3. Auflage München 1997.
2 Werner Buchholz, Vergleichende Landesgeschichte und Konzepte der Regionalgeschichte von Karl Lamprecht bis zur Wiedervereinigung im Jahre 1990, in: ders. (Hrsg.): Landesgeschichte in Deutschland, Paderborn 1998, S. 11-60.
3 Ronald Füssel, Hexenverfolgung in Thüringen, Erfurt 1998; Manfred Wilde, Die Zauberei- und Hexenprozesse in Kursachsen, Köln 2003.
4 Sönke Lorenz, Aktenversendung und Hexenprozeß, 2 Bde., Frankfurt am Main 1982/'83.
5 Alan Macfarlane, Witchcraft in Tudor and Stuart England, London 1970, ND Prospect Hights 1991; Keith Thomas, Religion and the Decline of Magic, London 1971, ND Harmondsworth 1991.

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