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Titel
Petrus in Rom. Die literarischen Zeugnisse. Mit einer kritischen Edition der Martyrien des Petrus und Paulus auf neuer handschriftlicher Grundlage


Autor(en)
Zwierlein, Otto
Reihe
Untersuchungen zur antiken Literatur und Geschichte 96
Erschienen
Berlin 2009: de Gruyter
Anzahl Seiten
XIII, 476 S.
Preis
€ 98,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Mario Ziegler, Department Geschichte, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Aufenthalt und Martyrium der Apostelfürsten Petrus und Paulus in Rom sind – nicht erst seit den Untersuchungen des Paulusgrabes im Jahre 2009 – ein in der historischen wie theologischen Forschung viel diskutiertes Thema. In eine lange literarische Tradition reiht sich somit das neue Werk des Bonner Altphilologen Otto Zwierlein ein.

Nach einer kurzen Einleitung werden zunächst die traditionellen „Schlüsselbeweise“ für einen Aufenthalt des Petrus in der Hauptstadt untersucht (S. 4ff.): das vermeintliche Petrusgrab im Vatikan, der 1. Petrusbrief, der 1. Clemensbrief, der Römerbrief des Ignatius von Antiochia und die Ascensio Jesaiae. In einem zweiten Teil werden (S. 36ff.) die apokryphen Apostelakten sowie der „Hegesipp“ des Ambrosius in den Blick genommen. In diesen beiden Kapiteln kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass die Beweise für eine Anwesenheit des Petrus in Rom nicht schlüssig sind; zudem fügt er eine Untersuchung über „Ursprung und Entwicklung der Legende vom Wirken und Sterben des Apostels Petrus in Rom“ an (S. 128ff.), worin unter anderem die berühmte Stelle Iren. haer. 3,3,1 sowie die Liste der ersten „Bischöfe“ Roms, aber auch das Briefcorpus des Ignatius von Antiochia und die Datierung des Lukanischen Geschichtswerkes angesprochen werden. In der Untersuchung der zeitlichen Einordnung des 1. Clemensbriefes (S. 245ff.), in dem Zwierlein eine literarische Abhängigkeit von den Spätschriften des Neuen Testaments erkennt, kommt der Autor zu einer sehr späten Datierung in die Zeit Hadrians.1 Im folgenden Kapitel (S. 337ff.) wird eine kritische Edition der Martyrien des Petrus und des Paulus vorgelegt. Abgerundet wird das materialreiche Werk durch eine Bibliographie, ein umfangreiches Stellenregister sowie ein Wort-, Namen- und Sachregister.

Das Ergebnis seiner Analyse fasst der Autor wie folgt zusammen: „Die Vorstellung, daß Petrus nach Rom gekommen sei, scheint sich frühestens in der Auseinandersetzung mit den gnostischen Häretikern entwickelt zu haben […], also nicht vor dem Zeitraum 150–154.“ (S. 332) Diese schwerwiegende Folgerung wird durch das Fehlen archäologischer und literarischer Zeugnisse vor der fraglichen Zeit begründet. Hier sind jedoch Zweifel erlaubt: Die Entwicklung der unbestreitbar vorhandenen Petrustradition ohne jede historische Grundlage ist schwer vorstellbar, besonders vor dem Hintergrund der Tatsache, dass keine andere Stadt außer Rom den Apostel für sich reklamierte. Plausibler erscheint, dass eine Überlieferung – vielleicht nur in nichtschriftlicher Form – existierte, auf die die Autoren des 2. Jahrhunderts zurückgreifen konnten. Gleiches gilt für den Ort des vermeintlichen Petrusgrabes. Zwierlein konstatiert im Einleitungssatz des ersten Kapitels: „Es besteht heute Einigkeit, daß ein Petrusgrab weder in der Nekropole unter St. Peter noch sonst wo in Rom nachweisbar ist.“ (S. 4) Dass der Nachweis eines Petrusgrabes nicht zu erbringen ist, darin wird man Zwierlein nicht widersprechen können; doch existiert immerhin eine Tradition, die spätestens seit dem Ausgang des 2. Jahrhunderts greifbar ist.2

In diesem Zusammenhang sollte angemerkt werden, dass in der Forschung keineswegs Einigkeit bezüglich der Frage eines Petrusgrabes besteht3; auch verschiedene andere von Zwierlein untersuchte Aspekte sind umstritten. Exemplarisch möchte ich die früheste „Bischofsliste“ Roms nennen, auf die der Autor auf S. 156ff. eingeht. Sehr richtig wird ausgeführt, dass der Verfasser der Liste, Irenaeus von Lyon (Iren. haer. 3,3,3), zeigen wollte, dass die rechtgläubige Kirche – im Gegensatz zu den von ihm bekämpften Gnostikern – durch lückenlose Sukzession auf die Apostel zurückzuführen ist. Singulär und unbeweisbar ist hingegen die These Zwierleins, die Liste der ersten 12 Bischöfe bis Eleutherus sei „offensichtlich nach dem Vorbild der zwölf Apostel konzipiert“ (S. 156). Eine solche Meinung setzt voraus, dass die Namen der Liste zumindest teilweise fingiert sind, und in der Tat wird von Zwierlein eben diese These verfochten: Den Namen Linus habe Irenaeus aus dem Timotheusbrief entnommen4, den er in der fraglichen Stelle erwähnt. „Schon durch diesen Auftakt wird offenkundig, daß es sich um eine Konstruktion handelt; denn der Timotheus-Brief ist – wie die anderen ‚Pastoralbriefe‘ – spät, vermutlich nicht vor 100, wahrscheinlich sogar etwas später, entstanden; der in der Grußformel am Ende des Briefes genannte Linus aber […] nimmt dort keinerlei herausgehobene Leitungsfunktion wahr.“ (S. 157) Doch selbst wenn der Timotheus-Brief spät datiert wird, sind Folgerungen über die Existenz eines Gemeindeleiters Linus ein halbes Jahrhundert früher nicht zulässig. Allenfalls könnte man vermuten, dass Irenaeus hier eine falsche Verbindung zwischen zwei gleichlautenden Namen herstellt. Sieht man im Linus des Timotheus-Briefes ein ansonsten unbekanntes Gemeindemitglied (oder sogar eine fiktive Person), erklärt sich zwanglos, warum dieser Name in der Grußformel des Briefes keine besondere Stellung einnimmt.

Auch die Existenz des zweiten römischen Gemeindeleiters, Anacletus, verdient nach Zwierlein keine Glaubwürdigkeit. Er folgt hier der These Volkmars5, der Name sei „mit großer Wahrscheinlichkeit aus Tit 1,76 herausgesponnen“ (S. 157f.). Dieser eher abwegigen These – da Irenaeus dann beim Versuch, eine Namensliste zu fingieren, die Verwechslung eines griechischen Adjektivs mit einem Eigennamen unterlaufen wäre – widersprach bereits Lipsius im Jahre 1869.7 Insgesamt dürfte es wenig wahrscheinlich sein, dass eine Erfindung von Namen angeblicher Episkopen in der zweiten Hälfte des 2. Jahrhunderts den Zeitgenossen nicht aufgefallen wäre. Immerhin lebte noch die zweite Generation nach Anacletus. Für die Absicht des Irenaeus, eine überzeugende Polemik gegen die Gnostiker vorzulegen, wäre es wenig hilfreich und sogar ausgesprochen riskant gewesen, die Personen seiner Liste zu erfinden. Stattdessen waren Namen sinnvoll, die gut bekannt und über jeden Zweifel erhaben waren.

Einen eigenständigen Teil neben den Überlegungen zu einem Romaufenthalt des Petrus nehmen die textkritischen Editionen der Martyriumsberichte des Petrus und des Paulus ein. Beide Texte werden – nach ausführlichem Überblick über die Überlieferungslage – einschließlich einer Übersetzung und eines Kommentars geboten. Allein schon diese Neueditionen, die in ihrem Umfang von 110 Seiten einer eigenen kleinen Monographie entsprechen, rechtfertigen eine gründliche Beschäftigung mit dem Werk Zwierleins, das – ungeachtet der hier geäußerten Bedenken – viele interessante Überlegungen beinhaltet und den Leser dazu zwingt, bekannte Positionen erneut auf den Prüfstand zu stellen.

Anmerkungen:
1 Zu der üblichen Datierung des Briefes in die 90er-Jahre des 1. Jahrhunderts sowie früheren Einordnungen bis hin zu einem Zeitpunkt vor dem Jahre 70 n.Chr. vgl. Mario Ziegler, Successio. Die Vorsteher der stadtrömischen Christengemeinde in den ersten beiden Jahrhunderten, Bonn 2007, S. 227ff.
2 Die Erwähnung der tropaia für Petrus und Paulus durch den Kirchenmann Gaius gegen Ende des 2. Jahrhunderts (Eus. h.e. 2,25,5-7) wurde traditionell auf die Gräber der Apostel bezogen. Zwierlein (S. 4f.) gibt dagegen zu bedenken, das Substantiv tropaion müsse nicht zwangsläufig den Ort des Martyriums bezeichnen: „Denn schon im Griechischen finden sich sichere Beispiele für die räumliche Trennung des Ortes der Gedenkstätte vom Ort des ‚Sieges‘“ (S. 5). Doch ist der in diesem Zusammenhang angeführte Vergleich mit einem Denkmal der Athener für den Sieg bei Salamis 480 v.Chr. unglücklich gewählt. Dass nach einem Seesieg ein Denkmal in der siegreichen Polis errichtet wurde, kann nicht als Beispiel für das Vorgehen der vom Staat verbotenen Christen (die rechtliche Situation ist seit den Schreiben Traians an Plinius den Jüngeren und Hadrians an Minucius Fundanus eindeutig) dienen. Und zuletzt müsste man fragen, wieso römische Christen ein „Denkmal“ für eine Person errichten sollten (noch dazu in einer Nekropole!), die nie in Rom war.
3 Vgl. etwa Wolfgang Klausnitzer, Der Primat des Bischofs von Rom, Freiburg im Breisgau u.a. 2004, S. 138ff. Nicht erwähnt wurden im Übrigen die Untersuchungen der Epigraphikerin Margherita Guarducci, die nicht nur das Petrusgrab, sondern sogar die sterblichen Überreste des Apostels ausfindig gemacht zu haben glaubte (La tomba di Pietro. Notizie antiche e nuove scoperte, Roma 1959 sowie besonders Le reliquie di Pietro sotto la confessione della basilica Vaticana, Roma 1965).
4 2Tim 4,21: aspazetai se Euboulos kai Poudes kai Linos kai Klaudia kai hoi adelphoi pantes.
5 Gustav Volkmar, Ueber Euodia, Euodius und Anaclet, in: Theologisches Jahrbuch 16 (1857), S. 147–151, hier 151.
6 Tit 1,7: dei gar ton episkopon anegkleton einai.
7 Richard Adelbert Lipsius, Chronologie der römischen Bischöfe bis zur Mitte des vierten Jahrhunderts, Kiel 1869, S. 146 und Anm. * (sic).

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