K. Greiser: Die Todesmärsche von Buchenwald

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Titel
Die Todesmärsche von Buchenwald. Räumung, Befreiung und Spuren der Erinnerung


Autor(en)
Greiser, Katrin
Erschienen
Göttingen 2008: Wallstein Verlag
Anzahl Seiten
544 S., 62 Abb.
Preis
€ 49,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Karin Orth, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

Katrin Greisers Lüneburger Dissertation greift mit der Räumung der Konzentrationslager am Beispiel Buchenwalds ein Thema auf, das in der Forschung bislang nur unzureichend bearbeitet wurde.1 Eine Detailstudie verspricht hier Aufschluss über die Befehlswege der übergeordneten NS-Instanzen, über die konkrete Umsetzung der Anweisungen sowie das Geschehen vor Ort. Das Beispiel Buchenwald ist darüber hinaus insofern besonders interessant, als das Ende des KZ Buchenwald in der DDR stets als Selbstbefreiung durch die (kommunistischen) Häftlinge gedeutet wurde.

Auf über 500 Seiten entfaltet Greiser das Thema, wobei sie – Raul Hilberg folgend – als Gliederungsprinzip eine Kapiteleinteilung nach Tätern (Kap. 2), Opfern (Kap. 3) und Zuschauern (Kap. 4) wählt. Das letzte und mit fast 200 Seiten längste Kapitel reicht zeitlich bis zum US War Crimes Program. Das verwendete Quellenmaterial besteht aus zeitgenössischen (allerdings nur äußerst spärlich vorhandenen) Dokumenten, Erinnerungsberichten unterschiedlichster Provenienz, aus Ermittlungsakten und Zeugenaussagen der amerikanischen Militärbehörden sowie aus Akten der Kriegsgräberverwaltungen bzw. anderer Organisationen, die sich mit der Suche nach Grabstätten und mit der Identifizierung der Opfer beschäftigt haben. Der mit einigen Fotos versehene Band endet mit einem sehr knappen Resümee. Im Anhang finden sich eine Chronologie und statistische Daten zur Auflösung der Außenlager sowie zu den Transporten, die Anfang April 1945 das Stammlager verließen. Ein Ortsregister erleichtert die Orientierung.

Der erste Hauptteil der Untersuchung beschreibt die Situation des Lagerkomplexes Buchenwald bei Kriegsende sowie die Räumungsbefehle materialreich und detailgetreu, wobei jedoch vieles aufgrund der schlechten Quellenlage im Vagen bleiben muss oder sich auf die Wiedergabe von Erinnerungsberichten beschränkt. Deutlich wird, dass die Befehlswege und Anweisungen an die Lagerkommandantur zwar verwirrend waren, dass Himmler sich die zentrale Befehlsgewalt aber nicht aus der Hand nehmen ließ. Zudem kann Greiser zeigen, dass die Begleitmannschaften während der Märsche auch bei unklarer Befehlslage weiterhin innerhalb ihres Bezugssystems handelten, in dem das Quälen und Morden der KZ-Gefangenen gängige Handlungsoptionen darstellten. Die Wachmänner erschlugen oder erschossen alle Häftlinge, die sich in irgendeiner Weise auf dem Weitermarsch als Hemmnis erwiesen; das Leben der Gefangenen hatte in ihren Augen keinen Wert. Hinzu kam die Furcht, selbst von den alliierten Truppen gefangengenommen zu werden.

Das Kapitel, das die Perspektive der Opfer nachzeichnet, stützt sich im Wesentlichen auf die Zeugnisse der Überlebenden. Auf nahezu 100 Seiten, die nicht in Unterkapitel gegliedert sind, werden fast 400 Berichte zitiert, welche die verschiedenen Stadien der Räumung aus der Perspektive der Opfer dokumentieren – vom Losgehen aus dem Lager über die Strapazen des Marschierens bis hin zum Tod bzw. bis zur Befreiung. Aussage an Aussage gereiht ergibt dies eine dichte Beschreibung der Todesmärsche, die eine ganz eigene Qualität erreicht, eine Litanei des Grauens.

Greisers These, die Todesmärsche als (letzte) Variante des KZ-Systems zu begreifen (S. 215), ist überzeugend. Anzumerken bleibt freilich, dass einige Formulierungen sprachlich wenig geglückt sind – nämlich die Todesmärsche als Konzentrationslager „auf Wanderschaft“ zu bezeichnen und die Transporte als „rollende Konzentrationslager“ (S. 137). Auch der Begriff „Vernichtung durch Marschieren“ (S. 215) beschreibt zwar die Realität plastisch, taugt aber als analytisches Instrument wenig. Denn der Terminus unterstellt eine Intention gegenüber den KZ-Häftlingen, welche die strategischen und konzeptionellen Fähigkeiten der SS in den letzten Kriegswochen überbewerten dürfte und die auch – zumindest in dieser Pauschalität – nicht zutreffend war. Denn einige Häftlingsgruppen – etwa die skandinavischen Gefangenen – waren von der Ermordung ausgenommen, und andere blieben in den Konzentrationslagern zurück. Dies gilt auch für die kommunistischen Häftlinge in Buchenwald, die im Stammlager die Kontrolle übernahmen – freilich erst, nachdem nahezu alle SS-Männer das Lager am 11. April 1945 verlassen hatten. Der Einfluss des kommunistischen illegalen Internationalen Lagerkomitees blieb gering, wie Greiser zu Recht schreibt, und der Erfolg dieser Gruppe im Kampf gegen die SS bestand im Wesentlichen in Selbstschutz. Allein dies jedoch, so Greiser weiter, sowie auch der Aufbau der illegalen Organisation an sich und der Versuch, die Evakuierung hinauszuzögern, waren beachtliche Leistungen, die durch die Überhöhung zum Mythos der Selbstbefreiung unnötigerweise geschmälert werden (S. 243).

Der Blick auf diejenigen Häftlinge, die in den Konzentrationslagern zurückblieben, ist auch insofern relevant, als sich Greiser mit Daniel Goldhagens Thesen auseinandersetzt. Im Hinblick auf die Todesmärsche widerspricht sie zwar zu Recht Goldhagens Behauptung, ausschließlich Antisemitismus und der Plan, die jüdischen Gefangenen zu ermorden, sei das Motiv für die Evakuierungen und die Ermordung der Gefangenen gewesen. Die Morde auf den Märschen betrafen alle Häftlinge (S. 453). Im Hinblick auf den Gesamtzusammenhang der letzten Kriegsphase ist jedoch zu bedenken, dass der Anteil der jüdischen Gefangenen in den Lagern der Untertageverlagerung mit ihren katastrophalen Zuständen, in den Sterbelagern oder in den Todeszonen der KZ hoch war. Die jüdischen Häftlinge wurden hier nicht intentional im Sinne des eliminatorischen Antisemitismus ermordet, sondern aufgrund der Haftbedingungen, die die SS geschaffen hatte. Aber bis zuletzt herrschte die nach rassistischen Kriterien geordnete Häftlingshierarchie der SS, die den jüdischen Gefangenen den untersten Platz zuwies.

Das folgende Kapitel richtet den Blick auf die Zuschauer. Durch die Todesmärsche gelangten die Verbrechen der Nazis direkt in die deutschen Städte und Dörfer hinein; das Quälen und Morden der KZ-Häftlinge, das bis dahin (weitgehend) hinter dem Stacheldraht verborgen geblieben war, geschah nun öffentlich. Die anfangs vorhandene Neugier der Zivilbevölkerung schlug schnell in Distanz und Abwehr um. Zum einen schienen die Gefangenen die NS-Propaganda zu bestätigen: Sie wurden als „Untermenschen“, als „Herde Wahnsinniger“, als der „leibhaftige Tod“ wahrgenommen (zit. nach S. 260f.). Zugleich wirkten die „wandelnden Leichen“ (ebd.) als Symbol des nahenden Endes und erzeugten Angst – nicht zuletzt davor, von den Alliierten für die Verbrechen zur Rechenschaft gezogen zu werden. Statt Hilfe und Unterstützung überwogen daher Passivität oder gar die Beteiligung an den Verbrechen. Die Leichen wurden nicht auf den Friedhöfen bestattet, sondern eilig verscharrt. Greiser erklärt dies vorwiegend mit der These Alexander und Margarete Mitscherlichs vom „infantilen Selbstschutz“ (zit. nach S. 367), einer kindlichen Entlastungstechnik, die Angst, Schuld und Scham angesichts der ja bald aufgedeckten Verbrechen vermeiden sollte. Es mag sein, dass eher eine Mischung aus Angst, Ekel und Pragmatismus das Handeln motivierte. Unzweifelhaft ist jedoch, dass nicht Mitgefühl für die Opfer und Reue dominierten, sondern Ablehnung und Abwehr.

Sowohl das nach Kriegsende einsetzende Reeducation-Programm als auch die US-amerikanische Definition von „Kriegsverbrechen“ wurde nicht unerheblich von den entsetzlichen Entdeckungen in den Lagern und am Wegesrand beeinflusst. Knapp 7.000 Leichen der Todesmarschopfer aus Buchenwald wurden allein in der amerikanischen Besatzungszone gezählt (S. 386). In der Rückschau erwies sich das Reeducation-Programm und auch das im Sommer 1945 in Gang kommende US War Crimes Program als überwiegend misslungen. Denn die Verbrechen in den Konzentrationslagern und auf den Todesmärschen konnten nicht umfassend aufgeklärt werden, und Maßnahmen wie etwa die Abordnung ganzer Gemeinden zur Exhumierung der Toten und zum Anschauen der Leichen hatten eher den Effekt, dass sich die ehemaligen Zuschauer zu Opfern (der amerikanischen Maßnahmen) stilisierten. Gleichwohl, so hält Greiser abschließend fest, sind beide Programme in Anbetracht der Umstände als außerordentliche Leistungen zu bewerten, da das US War Crimes Program rechtsstaatliche Grundsätze etablierte und die erzwungenen nachträglichen Bestattungen immerhin den Grundstein legten, um der Toten würdig gedenken zu können – auch wenn dieses Gedenken erst Jahrzehnte später einsetzte.

Anmerkung:
1 Siehe zum Vergleich aber auch den Ausstellungskatalog von Katharina Hertz-Eichenrode (Hrsg.), Ein KZ wird geräumt. Häftlinge zwischen Vernichtung und Befreiung. Die Auflösung des KZ Neuengamme und seiner Außenlager durch die SS im Frühjahr 1945, 2 Bde., Bremen 2000, und Detlef Garbe (Hrsg.), Häftlinge zwischen Vernichtung und Befreiung. Die Auflösung des KZ Neuengamme und seiner Außenlager durch die SS im Frühjahr 1945, Bremen 2005.

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