Cover
Titel
Gespenster der Migration. Zur Genealogie illegaler Einwanderung in der Bundesrepublik Deutschland


Autor(en)
Karakayali, Serhat
Reihe
Kultur und soziale Praxis
Anzahl Seiten
296 S.
Preis
€ 28,80
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Claudia Liebelt, Research Institute for Law, Politics & Justice, Keele University (UK)

Während das Gespenst in Marx’ und Engels Kommunistischem Manifest der Kommunismus selbst ist, heißt das Gespenst in Hardt und Negris Empire Migration. Bei Karakayali dient die titelgebende Metapher des Gespenstes als Bild für das konstitutiv Entgleitende der Migration. Das ‚Gespenstische’ der Migration, so Karakayali, tritt vor allem in der sogenannten illegalen Migration zutage: als Gegenstand von Dunkelziffern, als Projektionsfläche von Befürchtungen, als Objekt fragwürdigen Wissens und Kontrollbegehren. Jenseits von Projektionen auf das migrantische bzw. illegale Subjekt und aus der Weigerung heraus, selbst ein solches Kontrollwissen hervorzubringen, befasst sich dieses Buch damit, wie illegale Migration in der Bundesrepublik Deutschland ‚wird’ (S. 13; und, so möchte man hinzufügen, wurde). Vor dem Hintergrund der jüngeren akademischen, sicherheitspolitischen und medialen Entdeckung des ‚illegalen Migranten’ bietet Gespenster der Migration ein wichtiges Instrumentarium der Kritik und eine umfangreiche historisch-genealogische Analyse (mittel)europäischer Mobilität von Arbeitskraft, der Ziehung von Grenzen und der Kämpfe um einerseits die Kontrolle der Migration und andererseits die Rechte der MigrantInnen. Während sich Karakayalis Analyse zeitlich von der ersten Landflucht im Europa des Hochmittelalters bis in die jüngste Vergangenheit erstreckt, liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf dem bundesdeutschen Gastarbeiterregime der Nachkriegsära. Entgegen gängiger Darstellung gelingt es Karakayali zu zeigen, dass die bundesdeutschen Anwerbeabkommen teils eine Reaktion auf bereits vorhandene Migrationsbewegungen waren, die nicht selten ‚illegal’ verliefen – Jahrzehnte bevor der illegale Migrant den Gastarbeiter und später den Flüchtling als Prototypen der (europäischen) Migration ablöste.

Für seine Analyse greift Karakayali auf eine Vielzahl von Materialien und Quellensorten zurück: ministerielle und behördliche Akten (die zum Beispiel auch Briefe von MigrantInnen und Flugblätter umfassen), Printmedien und historische Quellen, welche in Foucaultscher Manier neben ihrem Quellencharakter gleichzeitig ein Objekt der Untersuchung bilden. Die Untersuchung der jüngeren Vergangenheit basiert unter anderem auch auf vom Autor geführten Interviews mit MigrantInnen, NGO-AktivistInnen und Angestellten von Behörden.

Der empirische Teil beginnt mit einer historischen Spurensuche nach den gesellschaftlichen Bedingungen von Mobilität. Die legale Mobilität von ArbeiterInnen in Europa, so ruft Karakayali anhand von historischer und soziologischer Sekundärliteratur in Erinnerung, war lange Zeit keine Selbstverständlichkeit, sondern ist ein Produkt ihrer Kämpfe, und wurde erst im ausgehenden 18. (1795 in England) bzw. 19. Jahrhundert (Frankreich, Norddeutscher Bund) errungen. So kennt die europäische Geschichte noch vor der Bildung national-staatlicher Grenzen eine Reihe von Institutionen, mit denen umherschweifende ArbeiterInnen, Arme und Landflüchtige immobilisiert und nicht zuletzt diszipliniert werden sollten: neben Gesetzen und Dekreten waren dies Armenhäuser und die von Foucault beschriebenen Arbeitshäuser, in denen „Bettler und junge Tunichte“ (S. 76, nach Foucault 1976) temporär eingesperrt und zur Arbeit umerzogen werden sollten. Diesen Institutionen standen Fluchtgemeinschaften gegenüber, die sich mithilfe von sozialer Kooperation den gesellschaftlichen Verhältnissen zu entziehen suchten.

Stellten diese ‚migrantischen’ Kämpfe und herrschaftlichen Restriktionen eine Art Migrationsregime avant la lettre dar, wurden die Grundlinien der bundesrepublikanischen Migrationspolitik nach Karakayali mit der Entstehung des Nationalstaates – der Autor greift hier auf Balibars Konzept vom national-sozialen Staat zurück – gelegt. So wurde in der Weimarer Republik die staatliche Kontrolle über ArbeiterInnen auf AusländerInnen verschoben und mit sozialdemokratischen Elementen kombiniert. In Anlehnung an Götz Aly 1 sieht Karakayali in der „Unterschichtung und Ausbeutung von AusländerInnen als ZwangsarbeiterInnen“ (S. 93) im Nationalsozialismus Kontinuitäten dieser national-sozialen Konstellation in radikalisierter Form.

Aufbauend auf kritisch-materialistischen Staatstheorien im Anschluss an Nikos Poulantzas versteht Karakayali den Staat als ein Ensemble von Kräfteverhältnissen. Im Zusammenhang mit Michel Foucaults theoretischen Ansätzen zu Diskursen, Gouvernementalität und Genealogie entwickelt er weiterhin eine Perspektive illegaler Migration, die ihr Objekt nicht voraus setzt, sondern die Bedingungen, die es als Untersuchungsobjekt entstehen lassen, rekonstruiert. Diese Methodologie erlaubt es, die Widersprüchlichkeiten verschiedener staatlicher Institutionen, Regulationen und Praktiken im Hinblick auf Migration aufzudecken. Eine solche Sichtweise überzeugt spätestens im dritten Kapitel über illegale Migration im Kontext der bundesdeutschen Arbeitskräfteanwerbung der sogenannten Gastarbeiterära.

Zum Beispiel war es seit den frühen 1950er-Jahren gängige und von den Behörden tolerierte Praxis, dass neben den angeworbenen ‚Gastarbeitern’, Menschen als Touristen in die Bundesrepublik einreisten, um nachträglich eine Arbeitserlaubnis zu erwerben. Dies hatte unter anderem den Vorteil, zeitraubende Gesundheitschecks und Visaüberprüfungen im Rahmen des Kontraktarbeitersystems zu umgehen. Diese ‚kryptolegale’ Praxis wurde von der Bundesanstalt für Arbeit zunehmend geächtet. Dennoch gab es weiterhin viele MigrantInnen, die – nicht zuletzt durch den Druck von ArbeitgeberInnen auf lokale Behörden – mit dem Argument der Arbeitskräfteknappheit nachträglich legalisiert wurden (S. 110–119). Das erste Ausländergesetz 1965 schließlich verbot die nachträgliche Legalisierung von MigrantInnen und sollte zu einer verschärften Kontrolle über Migrationsbewegungen beitragen. Mit der steigenden Nachfrage nach Arbeitskräften Ende der 1960er-Jahre kam es dennoch zu einer Konjunktur der illegalen Migration. Nicht nur konnte das Ausländergesetz die klandestine Migration nicht unter Kontrolle bringen, es trug sogar zu ihrer Konjunktur bei, indem viele MigrantInnen nun keine Hoffnung auf nachträgliche Legalisierungen mithilfe einer Arbeitserlaubnis hatten und ihre Einreise klandestin durch die Vermittlung von sogenannten Verleihfirmen – in damaligen skandalisierenden Debatten als Schleuser kriminalisiert – organisieren mussten (S. 130ff.).

Mit dem Anwerbestopp von 1973 verschob sich die Bedeutung der illegalen Migration erneut: statt als eine Sonderform der Gastarbeit behandelt zu werden, ergab sie sich nun aus den Praktiken der MigrantInnen gegen den Anwerbestopp. Praktiken, auf die die stattlichen Behörden mit Regelungen gegen sogenannte Scheinehen oder, nachdem das Gastarbeiterregime in den 1970er- und 1980er-Jahren schleichend in ein Asylregime überging, gegen den ‚Asylmissbrauch.’ Anhand zweier migrationspolitischer Debatten macht Karakayali deutlich, wie der migrantische Arbeiter im Folgenden zum Paria wurde: da war zunächst die Ghetto-Diskussion, die um 1974 in Zuzugssperren für einzelne Stadtteile aller nicht-weißen AusländerInnen aus nicht-EG-Ländern gipfelte; und zweitens, eine Infrastrukturdebatte um die sozialen Kosten der Gastarbeiter, die es nicht nur wagten zu bleiben, sondern im Rahmen der Familienzusammenführung ihre Familien nachholten und zunehmend soziale Rechte einforderten. Im Rahmen des Gastarbeitsregimes waren auch die illegalen MigrantInnen letztlich GastarbeiterInnen gewesen. Nach 1973 jedoch „entfiel dieser ökonomische Gesamtzusammenhang, der eben auch die illegale Einreise als ökonomisch rational, da förderlich für das Wirtschaftswachstum, erscheinen lassen konnte. Der Anwerbestopp veränderte nicht nur die Einreisewege, sondern produzierte auch neue Aushandlungsfelder und -themen der illegalen Migration.“ (S. 165). Einige dieser Themen, wie der Vorwurf der ‚Scheinehe’ und der Bildung von Ghettos sind aus der jüngeren Vergangenheit nur allzu bekannt.

In den 1990er-Jahren schließlich wurde die illegale Migration zur Hauptmigrationsform – nicht als empirisches Faktum, sondern in der Regierung der Migration. Grundsatzänderungen läuteten 1992 und 1993 das Ende der Asylmigration und den Beginn eines europäisierten Migrationsregimes ein. Bereits im Vertragswerk von Schengen 1985 und 1990 waren die Grundlinien eines europäischen Migrations- und Grenzraums gelegt worden: nach außen hin sollte das Schengener Abkommen die Grenzen verstärken und gegen unerwünschte ‚illegale’ Migration wirken, nach innen sollte es diese abbauen und damit der Konstitution eines europäischen Raumes dienen. Statt einer kompletten Abschottung – wie das oftmals bemühte Bild der ‚Festung Europa’ nahelegt – funktionieren die Schengener Abkommen allerdings eher strategisch selektiv. Im Inneren, so analysiert Karakayali (S. 189), fragmentierte sich die Grenze. So konnten Bahnhöfe oder Bundesstraßen zu Grenzräumen werden, an denen sich mutmaßliche Illegale rassistisch kodierte Überprüfungen gefallen lassen müssen. Der migrationspolitische Konsens, argumentiert er, erstreckt sich nun auf die europäische Bekämpfung illegaler Migration – „es fehlt offensichtlich ein [anderes, C.L.] hegemoniales Projekt der Migration auf europäischer Ebene, das den auseinanderstrebenden Elementen des Migrationsregimes eine kohärente Fassung zu geben vermag.“ (S. 192)

Die umfangreiche Analyse schließt ab mit zwei Kapiteln, die unmittelbar in gegenwärtige kritische Debatten um Migration eingreifen: Erstens kritisiert Karakayali die Viktimisierung von MigrantInnen, wie sie in Bildern des ‚Sklaven’ oder des ‚Schleusers’ zum Ausdruck kommt. Zweitens argumentiert er für ein Konzept der ‚Autonomie der Migration.’ Die Autonomie der Migration wird hier nicht als eine Unabhängigkeit der MigrantInnen von etwas, sondern als Untersuchungsperspektive verstanden, „welche die der Migration eigenen Konfliktfelder und –formen in den Blick nimmt.“ (S. 258) Insbesondere hier muss dieses auf einer soziologischen Doktorarbeit basierende Buch im Zusammenhang mit den Diskussionen und Arbeiten gesehen werden, die im Rahmen des Projekts TRANSIT MIGRATION entstanden. In mehreren wichtigen Publikationen 2, zwei internationalen Symposien, einer großen Ausstellung und der Vernetzung kritischer MigrationsforscherInnen und AktivistInnen gelang es hier, eine neue Sprache über Migration jenseits des üblichen Identitäts- und Integrationsgeredes zu entwickeln; eine Autonomie der Migration auch historisch sichtbar zu machen, ohne den dem Regieren der Migration eigenen Kontrollanspruch.

Anmerkungen
1 Götz Aly, Hitlers Volksstaat, Raub, Rassenkrieg, und nationaler Sozialismus, Frankfurt am Main 2005.
2Adèle Garnier: Rezension zu: Transit Migration Forschungsgruppe
(Hrsg.): Turbulente Ränder. Neue Perspektiven
auf Migration an den Grenzen Europas. Bielefeld
2007. In: H-Soz-u-Kult 10.10.2008, <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/id=11579>.

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