M. Gailus (Hrsg.): Kirchliche Amtshilfe

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Titel
Kirchliche Amtshilfe. Die Kirche und die Judenverfolgung im "Dritten Reich"


Herausgeber
Gailus, Manfred
Erschienen
Göttingen 2008: Vandenhoeck & Ruprecht
Anzahl Seiten
223 S.
Preis
€ 19,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Claudia Lepp, Forschungsstelle für Kirchliche Zeitgeschichte, München

Kirchliche Beihilfe zur Ausgrenzung der jüdischen Bevölkerung durch die Weitergabe von Personendaten aus Kirchenbüchern – der Vorgang ist als Forschungsthema nicht mehr ganz neu.1 Der Historiker Manfred Gailus, Herausgeber des vorliegenden Sammelbandes, beschäftigt sich selbst seit Anfang der 1990er-Jahre mit den Geschehnissen in Berlin.2 Auch zu Mecklenburg und Nordelbien gibt es Untersuchungen.3 Im vorliegenden Sammelband werden nun zusätzlich auch die Formen „Kirchlicher Amtshilfe“ in den Landeskirchen von Thüringen und Hannover beleuchtet.

Seit April 1933 mussten im Deutschen Reich alle Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes ihre „arische“ Abstammung belegen. Später wurden weitere Personenkreise nachweispflichtig. Der „Ariernachweis“ wurde erbracht, indem die christliche Taufe von Eltern und Großeltern dokumentiert wurde. Dadurch bekamen die Kirchenbücher eine wichtige Bedeutung für die NS-Rassenpolitik und wurden unter „Schriftdenkmalschutz“ gestellt. Seit Frühjahr 1933 wurden die evangelischen und katholischen Kirchengemeinden mit Anfragen überhäuft. Die Zahl der gefertigten Kirchenbuchauszüge für Ariernachweise ging in die Millionen. Auf diese Weise beteiligten sich die Kirchen an dem Verfahren des Ein- und Ausschlusses aus der „arischen Volksgemeinschaft“. Fehlte der Nachweis der christlichen Taufe oder belegte der Kirchenbuchauszug die Taufe eines Juden, war dadurch die „Nichtdeutschblütigkeit“ dokumentiert. Konfessionslose jüdischer Herkunft sowie Christen jüdischer Herkunft konnten somit erfasst und in die NS-Rassenpolitik einbezogen werden.

Die erste Regionalstudie des Sammelbandes behandelt das schleswig-holsteinische Kirchenbuchwesen im „Dritten Reich“. Der Historiker Stephan Linck schildert die Einrichtung von Propsteikirchenbuchämtern, die den Antragstellern halfen, ihre „arische“ Herkunft nachzuweisen. Zunächst war das Bewusstsein, dass die Erstellung der Ariernachweise letztlich der Identifizierung und Ausgrenzung von Juden und Christen jüdischer Herkunft diente, innerkirchlich nicht scharf ausgeprägt. Seit 1938 aber waren die Mitarbeiter der Kirchenbuchämter dazu bereit, in ihrer Arbeitszeit nach „Juden“ bzw. „Judenstämmlingen“ zu suchen. Für den Kirchengemeindeverband Altona wurde sogar eine eigene „Judenkartei“ erstellt.

Der Leiter des mecklenburgischen Kirchenarchivs, Johann Peter Wurm, schreibt über die Sippenkanzlei in Schwerin und ihren Initiator, den nationalsozialistischen Pastor Edmund Albrecht. In der von den Deutschen Christen beherrschten Kirche wurde 1934 eine eigene Kirchenbuchabteilung eingerichtet, die 1935 in „Mecklenburgische Sippenkanzlei Schwerin“ umbenannt und 1936 der staatlichen Reichsstelle für Sippenforschung (RfS) in Berlin angegliedert wurde. Die Sippenkanzlei trug fortan den Charakter einer gemischt staatlich-kirchlichen Einrichtung, da die Landeskirche die Aufsicht über kirchliche Belange behielt. Obgleich es in Mecklenburg seit Jahrhunderten kaum Juden gab, wurde die Ermittlung von Judentaufen zu einem zentralen Forschungsgegenstand von Albrecht und der Sippenkanzlei. Eifrigst beteiligten sie sich an der Identifizierung von Christen jüdischer Herkunft. Aufgrund finanzieller und privater Verfehlungen wurde Albrecht 1939 in den Ruhestand versetzt. Damit begann auch der Niedergang der Sippenkanzlei.

Manfred Gailus beschreibt in seinem ersten Beitrag noch einmal die Beteiligung des Pfarrers Karl Themel und der Kirchenbuchstelle Alt-Berlin an der Ausgrenzung von Christen jüdischer Herkunft. Ohne die Legitimation des Evangelischen Oberkirchenrats abzuwarten, bildete der nationalsozialistisch gesinnte, politisch ehrgeizige Themel 1935 eine inoffizielle kirchliche Vorbereitungsgruppe, um die räumliche Zusammenlegung sämtlicher Alt-Berliner Kirchenbücher und ihre antisemitisch motivierte personengeschichtliche Auswertung voran zu bringen. Im Dezember 1936 konnte die von Themel nebenamtlich geleitete kirchliche Sippenkanzlei eröffnet werden. Die Kirchenbuchstelle stand in einem „Austauschverhältnis“ von „Forschungsergebnissen“ mit der Reichsstelle für Sippenforschung, dem Reichsführer SS, dem Berliner Polizeipräsidenten und diversen NSDAP-Gauleitern. Dieser besonders gravierende Fall „kirchlicher Amtshilfe“ wurde bis in die 1990er-Jahre hinein „aktiv beschwiegen“ (S. 94). Unbekannt ist bislang, welche Konsequenzen die Weitergabe von Informationen durch die Kirchenbuchstelle an Partei- und Staatsstellen für die einzelnen Betroffenen hatte.

Die kirchliche Sippenforschung wurde vor allem von deutschchristlichen, nationalsozialistischen Theologen vorangetrieben. Aufgrund seiner politischen Einstellung wäre in der radikal deutschchristlich beherrschten Landeskirche in Thüringen vor allem der Pfarrer und Kirchenrat Paul Lehmann in Frage gekommen, eine zentrale Kirchenbuchstelle aufzubauen, um Sippenforschung nach rassischen Gesichtspunkten zu betreiben. Nach Einschätzung der Leiterin des Landeskirchenarchivs Eisenach, Hannelore Schneider, fehlte ihm aber die fachliche Kompetenz. Letztlich bestand in Thüringen nur eine kleinere Kirchenbuchstelle und auch das nur für kurze Zeit. Kirchlicherseits zog man es vor, die dezentrale Lagerung der Thüringer Kirchenbücher beizubehalten.

Mit der Landeskirche Hannover nimmt der Leiter des dortigen Kirchenarchivs, Hans Otte, die Vorgänge in einer so genannten „intakten“ Landeskirche in den Blick. Im Mittelpunkt seines Beitrages steht das Wirken von Walther Lampe, seit 1933 nebenamtlicher Leiter des neu gegründeten Landeskirchlichen Archivs. Nach Otte ist Lampe ein „eindrucksvolles Beispiel für die ‚blinde Orientierung’ an der Praxis mit ihren schrecklichen Folgen“ (S. 174). Lampe nutzte das nationalsozialistische Interesse an den Kirchenbüchern, um für diese kirchliche Quelle und das kirchliche Archivwesen insgesamt zu sorgen. Angesichts der Größe der Landeskirche favorisierte er dezentrale Kirchenbuchämter. In Hannover wurde im April 1935 ein solches Amt eröffnet, das nicht nur für die Ariernachweise zuständig war, sondern auch die Kirchenbuchführung sämtlicher Gemeinden der Stadt übernahm. Über die Folgen der Auskünfte für diejenigen, die keine Taufbescheinigungen bzw. Ariernachweise erhalten konnten, wurde nicht nachgedacht. Im Februar 1935 verlieh der Sachverständige für Rasseforschung dem hannoverschen Kirchenbuchamt den Titel „Sippenkanzlei“. Auf diese Weise konnte Lampe höhere Sicherheitsstandards bei der Aufbewahrung der Kirchenbücher durchsetzen. Lampe, zunächst Deutscher Christ, unterstellte sich später dem Landesbischof August Marahrens und betonte fortan stärker die Eigenständigkeit der Kirche. Er wurde zurückhaltender in der Zusammenarbeit mit der Reichsstelle für Sippenforschung und auch bei der Einrichtung von Sippenkanzleien. Seine Zurückweisung eines staatlichen Anspruchs auf die Kirchenbücher bedeutete allerdings keine prinzipielle Distanzierung vom nationalsozialistischen Rassendiskurs.

In den „intakten“ Landeskirchen wurde – nach bisherigem Kenntnisstand – keine eigene rassisch motivierte Sippenforschung betrieben und die Resultate an Staats- und Parteistellen weitergereicht. Die Arierbescheinigungen lieferten diese Kirchen aber ebenso pflichtgemäß wie die deutschchristlich beherrschten Kirchen. Nur vereinzelt brachten Pfarrer und andere Kirchenbedienstete den Mut auf, Auskünfte zu verweigern, gefährliche Informationen zu unterschlagen oder die kirchliche Amtshilfe für die nationalsozialistische Rassenpolitik zu kritisieren.

Die kirchliche Mitarbeit an der rassischen Ausgrenzungsforschung war in deutschchristlich dominierten Kirchen mit dem Leitbild einer „entjudeten“, völkischen Kirche erwartungsgemäß am intensivsten. Hier fanden sich auch die kirchlichen Verbündeten des Leiters der Reichsstelle für Sippenforschung Kurt Mayer. Ein Porträt dieses radikalen Partei- und SS-Funktionärs von Manfred Gailus schließt den Sammelband ab. Mayer war Pfarrersohn aus der Pfalz und entwickelte sich zu einem neugläubigen Nationalsozialisten. Das Ziel des promovierten Historikers war die vollständige familiengeschichtliche Erfassung des deutschen „Volkskörpers“, wofür er eine flächendeckende Sammlung und Auswertung aller Unterlagen in staatlichen Gau- und Kreissippenämtern vorbereitete. Als wichtigste sippenkundliche Quelle nahm er die Kirchenbücher in sein Visier und so führte die RfS mit kirchlichen Behörden einen permanenten Kampf um sie.

In der Nachkriegszeit wurde die Frage nach einer kirchlichen Beteiligung an der rassischen Ausgrenzung fast völlig ausgeblendet. Äußerst selten wurde eingestanden, dass die Schuld nicht nur in den unterlassenen Hilfeleistungen gegenüber den bedrohten Nächsten lag, sondern auch in einer kirchlichen Beteiligung an der Ausgrenzung von Konfessionslosen sowie Christen jüdischer Herkunft. Gailus‘ Charakterisierung dieser Beihilfe als „Christenverfolgung in der Kirche“ (S. 20) ist allerdings unzutreffend; sollte sie der Dramatisierung dienen, so ist eine solche gar nicht notwendig, der Vorgang ist als solcher kritikwürdig genug. Zu Recht fordert der Herausgeber weitere regionale Untersuchungen zur kirchlichen Beteiligung an der nationalsozialistischen Ausgrenzungspolitik. Die Forschung sollte nun auch den Umgang mit den Daten aus Kirchenbüchern in bislang unberücksichtigten Landeskirchen in den Blick nehmen.

Anmerkungen:
1 Röhm, Eberhard; Thierfelder Jörg, Juden – Christen – Deutsche, Bd. 2/I: 1935-1938, Stuttgart 1992, S. 337-347; Wippermann, Wolfgang, Holocaust und kirchliche Hilfe. Neue Beweise für die Obrigkeitstreue der Evangelischen im Dritten Reich, in: Evangelische Kommentare 1993, S. 519ff.; Lindemann, Gerhard, Antijudaismus und Antisemitismus in den evangelischen Landeskirchen während der NS-Zeit, in: Geschichte und Gesellschaft 29 (2003), S. 375-407.
2 Gailus, Manfred, Beihilfe zur Ausgrenzung. Die „Kirchenbuchstelle Alt-Berlin“ in den Jahren 1936 bis 1945, in: Jahrbuch für Antisemitismusforschung 2 (1993), S. 255-280; Ders., Vom evangelischen Sozialpfarrer zum nationalsozialistischen Sippenforscher. Die merkwürdigen Lebensläufe des Berliner Theologen Karl Themel (1890-1973), in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 49 (2001), S. 796-826.
3 Liesching, Bernhard, „Eine neue Zeit beginnt“. Einblicke in die Propstei Altona 1933 bis 1945, Hamburg 2002, S. 40-53; Wurm, Johann Peter, Kirchenbücher im Dienst der NS-Rassenpolitik. Pastor Edmund Albrecht und die Mecklenburgische Sippenkanzlei, in: Aus evangelischen Archiven 46 (2006), S. 33-60; Ders., Die Mecklenburgische Sippenkanzlei. Kirchenbücher im Dienste der Ausgrenzung der jüdischen Bevölkerung, in: Robert Kretzschmar (Hg.), Das deutsche Archivwesen und der Nationalsozialismus, Essen 2007, S. 153-164; Linck, Stephan, Die protestantischen Kirchenbücher, die Ahnenforschung und die Kirchenarchivare in Nordelbien, in: Kirche, Christen, Juden in Nordelbien 1933-1945. Die Ausstellung im Landtag 2005, Kiel 2006, S. 65-77.

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