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Titel
Der "Reichsdramaturg". Rainer Schlösser und die Musiktheater-Politik in der NS-Zeit


Autor(en)
von Haken, Boris
Erschienen
Hamburg 2007: von Bockel Verlag
Anzahl Seiten
234 S.
Preis
€ 35,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Daniel Mühlenfeld, Friedrich-Schiller Universität Jena

Die vorliegende Monographie geht zurück auf eine musikwissenschaftliche Dissertation an der Freien Universität Berlin. „Der spezielle Untersuchungsgegenstand ist die Tätigkeit des Reichsdramaturgen Dr. Rainer Schlösser, Leiter der Theaterabteilung im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda“. (S. 8) Dabei geht Boris von Haken in einem gewissen Widerspruch zum Titel der Arbeit davon aus, dass „eine biographische Studie des Reichsdramaturgen somit an dieser Stelle nicht beabsichtigt oder nötig“ sei (ebd.). Im Gegenteil: „Trotz der grundsätzlichen ambivalenten Verhältnisses von Person und Strukturen im Nationalsozialismus ist die Funktion der Institution von bedeutend größerer Signifikanz für die Rekonstruktion des Gesamtkomplexes“ (ebd.).

Auf Grundlage einer breiten Quellenbasis – das Archivalienverzeichnis listet insgesamt zwanzig Archive auf – untersucht die Arbeit also in neun Kapiteln die zentralen Aspekte der Musiktheater-Politik des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda (RMVP) aus der Sicht der Theaterabteilung. Dies war im Wesentlichen die Spielplankontrolle. Dabei oblag es dem von Reiner Schlösser geleiteten Referat „Dramaturgie“ mit zunächst einem, später fünf Mitarbeitern, Gutachten zu Werken anzufertigen, die in der Regel von den Intendanzen der Bühnen zur Inaugenscheinnahme vorgelegt wurden. Dabei hatten Schlösser und seine Mitarbeiter sowohl mit Werken zu tun, die aus weltanschaulichen oder „rassischen“ Gründen nicht zur Aufführung empfohlen wurden, als auch mit solchen Tendenz- und Konjunkturarbeiten, die gerade in der Frühphase der NS-Herrschaft durch Anbiederung an die politischen Machthaber Kapital zu schlagen trachteten. Aufgrund der oftmals eher durchschnittlichen künstlerischen Qualität dieser Werke, fanden nur die wenigsten dieser Arbeiten tatsächlich den Weg auf die Bühne. Dies galt insbesondere dann, wenn derartige Werke sogar so weit gingen, den „Führer“ leibhaftig auf die Bühne bringen zu wollen.

Völlig zurecht betont von Haken, dass die Etablierung einer mehr oder minder allgemein akzeptierten theaterpolitschen Prärogative des RMVP gegenüber anderen kulturpolitischen Akteuren des Dritten Reiches nicht von Beginn an gegeben war. Vielmehr existierte sie normativ erst mit der Verabschiedung eines Theatergesetzes im Mai 1934 und musste in zahlreichen größeren und kleineren Querelen mit anderen Dienststellen und nicht zuletzt den selbstherrlichen Einmischungen mancher Gauleiter auch faktisch durchgesetzt werden. Wenn der „Reichsdramaturg“ dabei darauf bedacht war, die von seiner Dienststelle ausgehenden Eingriffe in das Theaterleben nicht als Zensur, sondern als künstlerische Empfehlungen erscheinen zu lassen, die dem nationalsozialistischen Prinzip der „Menschenführung“ folgten, dann mag das auch die Tatsache kaschiert haben, dass jene Zensurbefugnis des RMVP eben noch nicht allgemeine Anerkennung gefunden hatte.

Durch die Schilderung exemplarischer Konfliktfälle gelingt es von Haken, die Widrigkeiten und Unwägbarkeiten der nationalsozialistischen Kulturpolitik anschaulich darzustellen. Denn immer wieder schufen Interventionen des eigenen Ministers oder Hitlers selbst Ausnahmetatbestände, die geeignet waren, die Autorität Schlössers und seiner Mitarbeiter gegenüber den Intendanzen zu schwächen. So konnte etwa ausgerechnet der notorische Antisemit Julius Streicher, Gauleiter von Franken, bei Hitler durchsetzen, dass es Gauleitern möglich sei, bei Schlössers Dienststelle die Genehmigung zur Aufführung von solchen Musikwerken einzufordern, welche seitens des RMVP ausdrücklich nicht zur Aufführung vorgesehen waren. Im konkreten Fall handelte es sich um drei Opern, die Schlösser als gänzlich „verjudet“ betrachtete, deren Aufführung Streicher aber wegen ihrer Beliebtheit beim Publikum offenbar am Herzen lag. Bemerkenswert an diesem Vorgang ist weniger die außernormative Machtdurchsetzung eines Gauleiters gegenüber der Reichsregierung, sondern vielmehr der argumentative Salto mortale: Vom Intendanten der Nürnberger Oper erhielt Schlösser die Erklärung, Streicher habe seine Initiative damit motiviert, „dass Juden alles gestohlen hätten, also auch diese Musik, welche demzufolge arischer Herkunft wäre“ (S. 100). Hier, wie auch angesichts sich ändernder außenpolitischer Rücksichten, war die Spielplanpolitik Schlössers immer wieder scheinbar übergeordneten Interessen unterworfen, was in einer längeren Perspektive die Entscheidungspraxis seiner Einrichtung durchaus inkonsistent erscheinen ließ.

Insgesamt gelingt es der Arbeit jedoch zu wenig, die Dienststelle Schlössers innerhalb des zugegebenermaßen komplexen Kompetenzbereichs des Propagandaministers Joseph Goebbels institutionell eindeutig zu verorten. Auch sitzt von Haken gleich mehreren Fehlannahmen auf. So präsentiert das Buch das schlicht als „Dramaturgie“ bezeichnete und von Rainer Schlösser ab dem Herbst 1933 geleitete Referat innerhalb der Theaterabteilung des RMVP als eine „Sonderbehörde“, deren Legitimation auf der Durchsetzung Schlössers im „innerparteilichen (sic!) Konkurrenzkampf“ gefußt habe (S. 46). Allerdings war das RMVP nicht nur dem Namen nach eine Reichsbehörde und keine Parteidienststelle. Auch existierte das entsprechende Fachreferat nicht deshalb, weil sich Schlösser im freien Spiel der kulturpolitischen Kräfte hatte behaupten können. Mit dem wohlklingenden Titel eines „Reichsdramaturgen“ versehen und mit der Leitung des Referates beauftragt wurde Schlösser vielmehr, weil die Theaterpolitik des RMVP eben noch nicht allgemein durchgesetzt war. Insofern existierte eine Dienststelle Reichsdramaturgie auch nur insoweit, als Schlösser in seiner Funktion als Referent der Theaterabteilung die Dienstbezeichnung „Reichsdramaturg“ führte. Auch übernahm Schlösser nicht schon im November 1933 die Leitung der Theaterabteilung, sondern dies geschah ebenso wie die Übernahme des Präsidentenamtes in der Reichstheaterkammer erst zum Jahreswechsel 1935/36, nachdem Otto Laubinger, sein Vorgänger in beiden Ämtern, verstorben war.1

Insofern ist auch schwerlich zu argumentieren, dass dem Referat „Dramaturgie“ ausgerechnet durch ein in der Reichstheaterkammer existierendes Opernreferat eine Konkurrenz entstanden sei. Denn das Referat „Dramaturgie“ war nach wie vor fester Bestandteil einer von Otto Laubinger und später von Rainer Schlösser selbst geleiteten Abteilung des RMVP, während unter dem Dach Reichskulturkammer (RKK) eine Reichstheaterkammer existierte, die ebenfalls von Laubinger beziehungsweise anschließend bis 1938 von Schlösser als Präsident geleitet wurde. Dass sich bestimmte Kompetenzen im RMVP und der RKK doppelten, lag vielmehr daran, dass die RKK als ausführendes Organ eines politisch führenden RMVP jene Arbeitsstrukturen vorhielt, auf die das RMVP verzichtete, das sich selbst als schlankes „Führungsministerium“ verstand.

Indem von Haken die Doppelfunktion Schlössers als Leiter der Theaterabteilung und Präsident der Reichskulturkammer nicht hinreichend differenziert, findet auch das Kapitel über die „Berufsverbote“ Eingang in die Arbeit. Denn die Maßnahmen zur „Entjudung“ des Musiklebens waren Vorgänge, welche Schlösser als Präsident der Theaterkammer gemeinsam mit dem dafür von Goebbels beauftragten „Reichskulturwalter“ Hans Hinkel durchführte. Davon abgesehen ist die Feststellung von Hakens aber völlig zutreffend, dass die antijüdische Politik aus Sicht von Goebbels nicht zuletzt eine Ansage an radikalere Kräfte innerhalb der NSDAP darstellte. Dagegen hätte es bei der Auseinandersetzung mit den kulturpolitischen Aktivitäten der Deutschen Arbeitsfront durchaus eines Hinweises bedurft, dass Goebbels und Robert Ley zumindest zwischenzeitlich die Integration der Kraft-durch-Freude-Organisation als Einzelkammer der RKK planten und dass mit Horst Dreßler-Andress und Hans Weidemann für einige Zeit gleich zwei Mitarbeiter des RMVP zugleich als Leiter der KdF und deren Kulturamtes fungierten.2 Eingedenk dessen, sollte die knappe Feststellung, das RMVP habe den Aufstieg der KdF zu einem musikpolitischen Konkurrenten kritisch beobachtet, differenzierter ausfallen. Schließlich war das RMVP an der Etablierung der KdF auf Kosten der kulturpolitischen Ambitionen Alfred Rosenbergs in den Vorkriegsjahren durchaus aktiv beteiligt. Und so stellt von Haken zwar korrekt fest, dass seit Beginn des Krieges die von ihm konstatierten „Machtverschiebungen“ hin zur KdF einsetzten. Doch verliert er durch seine verengte Perspektive auf das Referat „Dramaturgie“ innerhalb der Theaterabteilung aus den Augen, dass die kulturpolitischen Aktivitäten der KdF weitestgehend als „Truppenbetreuung“ galten – und für diesen Bereich war im RMVP die neu entstandene Abteilung „Reichsverteidigung“ federführend und eben nicht die kulturpolitischen Fachabteilungen.

Der insgesamt verhaltene Eindruck, der nach der Lektüre zurückbleibt, wird auch durch das Einschleichen zahlreicher Flüchtigkeitsfehler genährt. So fungiert etwa der Leiter des Verbindungsamtes der Reichspropagandaleitung bei der Parteikanzlei, Walther Tießler, kurzerhand als „Leiter der Parteikanzlei“ (S. 210). Dass teilweise einschlägige frühere Arbeiten zum Thema, etwa die Biographie Peter Raabes von Nina Okrassa oder Frank Vosslers Studie zur Truppenbetreuung keine Verwendung gefunden haben, ist ebenfalls kritisch anzumerken.3

Und so ist der Gesamteindruck der Arbeit eher zwiespältig. Zwar gelingt es von Haken, anhand zahlreicher Einzelfälle die Art und Weise der Spielplankontrolle durch das RMVP eindrücklich zu belegen und dabei auch die relative Machtlosigkeit dieser ansonsten oftmals als vermeintlich omnipotent betrachteten kulturpolitischen Instanz nachzuweisen, doch wird dieser Ertrag durch die bereits angesprochenen Kritikpunkte geschmälert. Im Sinne des Titels der Arbeit wäre es vielleicht doch besser gewesen, die Studie als politische Biographie Rainer Schlössers und eben nicht als Institutionenstudie eines einzelnen Referates innerhalb des riesigen kulturpolitischen Machtapparates anzulegen, den Propagandaminister Goebbels kontrollierte.

Anmerkungen:
1 In dem von Haken (S. 47, Anm. 89) zitierten Nachrichtenblatt des RMVP, Nr. 22 vom 15. November 1933, S. 153 (BarchB R55/431, Bl. 114) heißt es lediglich: „Durch Erlaß des Herrn Reichspräsidenten vom 23. November 1933 (sic!) wurde der Referent (sic!) Dr. Rainer Schlösser zum Oberregierungsrat ernannt.“ Ferner Steinweis, Alan E., Art, Ideology and Economics in Nazi Germany. The Reich Chambers of Music, Theater, and the Visual Arts, Chapel Hill 1993, S. 55.
2 Bollmus, Reinhard, Das Amt Rosenberg und seine Gegner. Studien zum Machtkampf im nationalsozialistischen Herrschaftssystem, Stuttgart 1970, S. 71 u. 87ff.
3 Okrassa, Nina, Peter Raabe. Dirigent, Musikschriftsteller und Präsident der Reichsmusikkammer (1872-1945), Köln 2004; Vossler, Frank, Propaganda in die eigene Truppe. Die Truppenbetreuung in der Wehrmacht 1939-1945, Paderborn 2005.

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