K.-U. Jäschke u.a. (Bearb.): Regesta Imperii VI.4.1

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Titel
Böhmer, Johann Friedrich, Regesta Imperii VI: Die Regesten des Kaiserreichs unter Rudolf, Adolf, Albrecht, Heinrich VII. 1273-1313. 4. Abteilung: Heinrich VII. 1288/1308-1313, 1. Lieferung: 1288/1308-August 1309


Autor(en)
Jäschke, Kurt-Ulrich; Thorau, Peter (Bearb.)
Erschienen
Anzahl Seiten
369 S.
Preis
€ 96,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Jörg Schwarz, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

Im Oktober 1310 überstieg der Luxemburger Heinrich VII., der knapp zwei Jahre zuvor von den Kurfürsten in der Frankfurter Dominikanerkirche zum römisch-deutschen König gewählt worden war, mit einem kleinen Heer von 5.000 Mann die Alpen.1 Das ungläubige Staunen der Italiener kann man sich vorstellen, als fast ein Jahrhundert nach der Kaiserkrönung des Staufers Friedrichs II. 1220 ein ‚Rex Romanorum’ sich wieder anschickte, nach Rom zu ziehen, um dort das Kaisertum zu erneuern. Heinrich nahm den Weg über die bereits verschneiten Westalpen; über die Marschlinie Susa-Mailand sollte es, der Kaiserkrönung entgegen, nach Rom gehen. Zwar hatten die Ghibellinen Italiens einen solchen Zug schon lange erhofft, ja geradezu flehentlich ersehnt; dennoch mochte dem Erscheinen des Luxemburgers in der Lombardei auch bei seinen Parteigängern etwas Irreales, schon nicht mehr Zeitgemäßes anhaften: In die buntscheckige, in stolzer Selbständigkeit existierende, ihre Feindschaften sorgsam pflegende Welt der italienischen Städte und Staaten brach jemand ein, der dort – als hätte es ein Interregnum nie gegeben – aufzutreten schien wie einst Otto der Große oder Friedrich Barbarossa.

Oder ist das zu sehr ex eventu geurteilt – in unserem Wissen darum, dass nach Heinrich VII. nur noch viermal ein ‚Rex Romanorum’ an den Tiber zog, um sich dort die Kaiserkrone aufs Haupt setzen zu lassen (Ludwig der Bayer, Karl IV., Sigmund, Friedrich III.)? War das Kaisertum nicht auch zu Beginn des 14. Jahrhunderts immer noch eine lebendige Kraft? War nicht vielmehr die lange Absenz des Kaisertums das eigentlich Irreale, und war nicht ein das Chaos der Kleinwelt überwölbender kaiserlicher Himmel für die politische Ordnung der Apenninenhalbinsel das Angemessene? Ein Kronzeuge ersten Ranges scheint dies zu bestätigen: der Florentiner Dante Alighieri, der noch nach dem frühen Tod des den Tücken des italienischen Klimas erlegenen Kaisers (24. August 1313 bei Buonconvento, nahe Siena), in seiner berühmten Schrift ‚De Monarchia’ dem Kaisertum seine Legitimation gab. Dante sprach zwar konsequent von „der Welt“, wenn er die Notwendigkeit des Kaisertums trotzig behauptete; doch keine Frage: Er meinte zuerst Italien.

Allein diese Fragen schon zeigen an, wie unscharf konturiert, wie offen und ausdeutbar die historische Gestalt Heinrichs VII. nach wie vor erscheint. Zwar gibt es reizvolle Essays2 ebenso wie in sich stimmige Einordnungen in übergreifenden Deutungszusammenhängen3; doch eine befriedigende moderne Biografie, eine neuere Gesamtdeutung fehlt. Aufgrund ihres Materialreichtums unersetzt ist zwar immer noch Friedrich Schneiders große Biografie des Luxemburgers von 1924/284, doch vermag der panegyrische Grundton seines Werkes heute ebenso wenig zu überzeugen wie die weitgehend kritisch-negative Deutung seiner Italienpolitik durch W. M. Bowsky.5 Abhilfe verspricht hier allein ein neuer, unbefangener Blick auf die Quellen, ermöglicht durch deren kritische und (zumindest weitgehend) vollständige Aufarbeitung. Für einen mittelalterlichen Kaiser ist diese klassischerweise in der Reihe Regesta Imperii zu leisten.

Das, was jetzt als 1. Lieferung, die Jahre 1288/1308-August 1309 (und somit „nur“ die deutsche Zeit) betreffend, in diesem Rahmen erschienen ist, hat wie so viele vergleichbare Bemühungen dieser Tradition bereits eine lange Geschichte. Erste Vorarbeiten an dem Band gehen schon auf Vincenz Samanek zurück, der im Zuge seiner Arbeiten an den 1948 posthum erschienenen Regesten König Adolfs von Nassau nebenbei auch Materialien zu Heinrich von Luxemburg gesammelt hatte. Auf eine systematische Weise hat sich freilich erst Kurt-Ulrich Jäschke seit 1979 dem Projekt angenommen; seit 1993 stand ihm dabei Peter Thorau zur Seite.

Die Geschichte der Erfassung schriftlicher Überlieferung ist – wohl weit stärker noch als in anderen Teilen wissenschaftlichen Arbeitens – fast immer auch die Geschichte der Abänderung ursprünglicher Pläne, und das habent sua fata libelli gilt für Regestenwerke wohl auch. In den wenigsten Fällen gehen die Konzepte und Vorstellungen glatt auf, und selbst das partielle Erreichen eines Ziels muss schon als Erfolg gewertet werden. Der ursprüngliche Plan, erst nach einer Erhebung aller Materialien die Bearbeitung anzugehen und einen Gesamtband vorzulegen, wurde fallen gelassen – ein Tribut an die Archivmassen Italiens, die zumal in Zeiten extrem ergebnisbezogenen Arbeitens dergleichen Luxus nicht mehr erlauben. Und noch einen weiteren Richtungswechsel hat es im Laufe der Bearbeitung des Bandes gegeben: Die Vorgehensweise Samaneks abwandelnd, haben sich Jäschke und Thorau dafür entschieden, die Grafenzeit und die sogenannten Wahlverhandlungen nicht in einer umfänglichen Einleitung mit dokumentierendem Fußnotenapparat, sondern in Form von Sonderregesten an den Beginn der Dokumentation zu stellen: Sie werden nicht mit Nummern, sondern mit Kleinbuchstaben gezählt, ein Vorgehen, das angesichts der Wichtigkeit und Materialfülle der Materie verständlich und nachvollziehbar erscheint.

Blickt man auf die Regesten des Bandes als Ganzes – beginnend mit den Nachweisen über die Geburt des ältesten Sohnes Graf Heinrichs VI. von Luxemburg und seiner Frau Beatrix von Avesnes in einem Haus der Nikolas-Pfarrei zu Valenciennes und endend mit der zu Speyer am 31. August 1309 vorgenommenen Erneuerung eines Privilegs für die Brüder des Klosters Odenheim – fällt schon bei erster, flüchtiger Durchsicht auf, dass sie zum Teil ungewöhnlich lang sind. Das mag für einen auf Kürze ausgerichteten Regestenband (ebenso wie für historisch-diplomatische Einleitungen von Urkundeneditionen) an sich ein Nachteil sein, es sollen ja hier weder gelehrte Diskussionen geführt noch vollständige Texte präsentiert, sondern lediglich das Material in essentieller, das heißt auswählender Weise kritisch aufbereitet für die Wissenschaft zur Verfügung gestellt werden. Doch bis wann warten auf die Edition spätmittelalterlicher Texte? Es wäre in vielen Fällen wohl der Sankt-Nimmerleins-Tag. So ist es verständlich und nachvollziehbar, dass dann, wenn Stücke noch ganz ungedruckt oder nur in unzuverlässiger bzw. schwer zugänglicher Form vorliegen, die Regesten in einer Form wiedergegeben werden, die dem Volltext gleichkommt.

Noch in einer anderen Weise wird deutlich, dass man es hier mit einem Regestenband zu tun hat, der sich dezidiert mit spätmittelalterlicher Materialfülle auseinanderzusetzen hat. Nachdem auf einer Sitzung der Regesten-Kommission vom 7. November 1996 Peter Thorau gebeten wurde, in Anbetracht der lokalen Schwierigkeiten und der begrenzten Finanzmittel sowie des hohen Grades, den die Schriftlichkeit in Italien zu Beginn des 14. Jahrhunderts bereits erreicht hatte, ein Konzept für ein weiteres Vorgehen zu erarbeiten, das nicht auf Vollständigkeit ausgerichtet sein könne, sah die daraufhin vorgelegte Planung vor, Gedrucktes lückenlos, aber nur archivalisch Überliefertes mit Konzentration auf wenige große Archive durchzuarbeiten. Gegen den Wunsch der Bearbeiter – so Jäschke im Vorwort des Bandes – sei diese Arbeit auf Drängen der Regesten-Kommission abgebrochen worden. Von daher erkläre sich, so Jäschke, auch die in den Regesta Imperii unübliche Signierung mancher Regesten; sie sei ein Notbehelf und bedeute, dass der „nichtsignierende Bearbeiter“ (also wohl Peter Thorau) seine Mitarbeit an diesem Stück stark eingeschränkt habe, um die Publikationszeit nicht weiter hinauszuzögern.6

Bei allem Abbruch laufender Arbeiten angesichts von Zeit- und Finanznöten, bei allen Missstimmungen und allem Missbehagen der Bearbeiter, das sich im Vorwort deutlich kundtut: Jeder, der sich mit den Anfängen Heinrichs VII. beschäftigt, mit seinem vergleichsweise kurzen Wirken in Deutschland und dem Schaffen der strukturellen Voraussetzungen seiner Italienpolitik, die bei ihm gewiss das Eigentliche und sein historisches Bild dauerhaft Bestimmendes war, kann sich glücklich schätzen, diesen Band in Händen zu halten. Die Dokumentation vor allem der Wahlhandlungen Heinrichs im Herbst-Winter 1308/09 beweist, dass Regesten mehr sind als blanker Positivismus: Sie sind spannend; auch hier ist es eben so, dass nur das Ausführliche wahrhaft unterhaltend ist – und belehrend. Der Band ist mit einem Namenregister, mit einem Verzeichnis der Ausstellungs- und Handlungsorte des Königs, mit Konkordanztabellen sowie mit einem Schrifttumsverzeichnis ausgestattet und somit bereits voll benutzbar. Auf die Fortsetzung des Unternehmens, wann immer sie kommen mag, wird die Wissenschaft mit Freude warten.

Anmerkungen:
1 Auf eine (im Rahmen dieser Unternehmungen) unvergleichliche Weise findet sich der komplette Italienzug Heinrichs VII. dokumentiert in einer der berühmtesten Bildquellen des Mittelalters überhaupt, der Bilderchronik Balduins von Luxemburg: Heyen, Franz-Josef (Hrsg.), Kaiser Heinrichs Romfahrt, Boppard 1965 und München 1978.
2 Hinzuweisen ist hier vor allem auf: Boockmann, Hartmut, Heinrich VII. 1308-1313, in: Beumann, Helmut (Hrsg.), Kaisergestalten des Mittelalters, 3. Auflage München 1991, S. 240-256 sowie – schon unmittelbar aus den Arbeiten des hier anzuzeigenden Bandes erwachsen – auf: Thorau, Peter, Heinrich VII. (1308-1313), in: Schneidmüller, Bernd; Weinfurter, Stefan (Hrsg.), Die deutschen Herrscher des Mittelalters. Historische Portraits von Heinrich I. bis Maximilian I., München 2003, S. 381-392.
3 Vgl. vor allem: Heimpel, Hermann, Deutschland im späteren Mittelalter, Konstanz 1957, S. 42-47; Boockmann, Hartmut, Stauferzeit und spätes Mittelalter. Deutschland 1125-1517, Berlin 1987, S. 205-211.
4 Schneider, Friedrich, Kaiser Heinrich VII., 3 durchpaginierte Hefte, Greuz 1924, 1926 und 1928.
5 Bowsky, W. M., Henry VII in Italy, Lincoln 1960.
6 So Jäschke, Kurt-Ulrich, in der Einleitung des hier anzuzeigenden Bandes, S. IX.

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