J. H. Blok u.a. (Hrsg.): Solon of Athens

Cover
Titel
Solon of Athens. New Historical and Philological Approaches


Herausgeber
Blok, Josine H.; Lardinois, André P.M.H.
Reihe
Mnemosyne Supplementa 272
Erschienen
Anzahl Seiten
XII, 476 S.
Preis
€ 149,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Tanja Itgenshorst, Fakultät für Geschichtswissenschaft, Universität Bielefeld

Der Sammelband geht auf eine 2003 in Nijmwegen abgehaltene Konferenz über den athenischen Dichter, Gesetzgeber und Politiker zurück. Die Herausgeber des Bandes, der neben der Einleitung (S. 1−12) insgesamt achtzehn Einzelbeiträge umfasst, haben es sich zum Ziel gesetzt, neue Forschungstendenzen aufzuzeigen – dies ist ihnen gelungen, mit zwiespältigem Ergebnis. Die Struktur des Bandes gliedert sich in „I. Solon the poet“, „II. Solon the lawgiver“, „III. Solon the Athenian“; den Schluss bilden eine Appendix und mehrere Indices.

Zu Beginn des ersten Teils unternimmt es André P.M.H. Lardinois (S. 15−35), die Existenz eines Dichters namens Solon grundsätzlich in Frage zu stellen. Ähnlichkeiten der solonischen Elegien mit Passagen aus dem Corpus Theognideum legten den Ursprung der Gedichte in einer gemeinsamen mündlichen Tradition nahe, die ohne namentlich bekannte Autoren auskommt. Erst im vierten Jahrhundert habe man begonnen, die Elegien zu verschriftlichen; möglicherweise seien die Texte auch erst jetzt einem Solon der archaischen Zeit zugeschrieben worden. Für die Iamben schlägt Lardinois zwei mögliche Deutungen vor. Falls überhaupt ein historischer Solon aus dem 6. Jahrhundert als Verfasser anzunehmen sei, habe er die Gedichte am ehesten noch in seiner aktiven Zeit verfasst, sie stellten also lediglich die Fiktion eines „elder statesman“ dar. Ebenso plausibel sei es aber, dass erst in der nachfolgenden Generation Aristokraten, die durch die Herrschaft der Peisistratiden frustriert gewesen seien, diese Gedichte über einen „elder, noble politician“ erfunden hätten, um gegen die Tyrannis Stimmung zu machen. Die Tatsache, dass die politischen Ideen Solons so weit in die Zukunft wiesen, lasse sich, so lautet das pointierte Resümee des Beitrags, möglicherweise darauf zurückführen, dass spätere Generationen seine Gedichte immer wieder „aktualisiert“ hätten.

Elizabeth Irwin (S. 36−78) erkennt in Solon einen Mann, der sich auf mehreren Ebenen durch Grenzüberschreitung („transgression“) ausgezeichnet habe, sowohl was den Umgang mit literarischen Genera angeht als auch in der Kontextualisierung bestimmter Begriffe (dies zeigt sie im Vergleich der Semantisierung von geras bei Homer und in Solon fr. 5). (Neu)Gestaltung und Einsatz der traditionellen Symposiumsdichtung, so möchte sie durch den Vergleich mit den (hier als traditionell erscheinenden) Theognidea zeigen, trügen deutliche Züge einer „Travestie“. Irwin äußert die Vermutung, dass Solon in seiner Zeit am „tyrannical discourse and perhaps even the politics behind it“ (S. 51) teilgenommen habe, diese Tatsache aber heute nicht mehr ohne weiteres erkennbar sei – nicht zuletzt aufgrund der anti-tyrannischen Dichtung Solons und deren späterer Rezeption.

Eva Stehle (S. 79−113) sieht die in den solonischen Gedichten auftretende selbstreflexive Persönlichkeit als eine bewusste Konstruktion an. Als Adressaten könne man kein konkretes Publikum annehmen, es sei vielmehr von einer „implied audience“ (S. 81) auszugehen, die nicht mit den athenischen Zeitgenossen gleichzusetzen sei. Wenn Solon von „wir“ spreche, meine er damit Athener und moderne Leser gleichermaßen. So sei der berühmte Beginn von fr. 4 („hêmeterê de polis“: „unsere Stadt“) an eben dieses implizierte Publikum („us“), nicht an die historischen Athener gerichtet (S. 83). Im zweiten Teil beleuchtet sie Solon vor dem Hintergrund der überliefernden Quellen, die uns gleichsam Nachricht von drei Solons gäben: vom reisenden Weisen und Gesetzgeber, wie er zuerst bei Herodot sichtbar werde, vom Aristokraten und Symposionsteilnehmer der platonischen Dialoge und vom umstrittenen politischen Reformer, den die übrigen Texte des 4. Jahrhunderts zeichneten.

Fabienne Blaise (S. 114−133) geht von der Frage aus, ob Solon ältere Denkansätze, wie sie vor allem aus den Werken Hesiods überliefert sind, aufnahm und weiterentwickelte. Anhand der Konzepte Dike und Eunomia weist sie nach, dass diese, ursprünglich Abstrakta, nun in den Verfügungsbereich menschlichen Handelns gerückt seien; Solons Behandlung der Götter zeige darüber hinaus, dass er einen Bereich definiert habe, in dem die Menschen eine gewisse Autonomie besäßen.

Maria Noussias Beitrag (S. 134−156) analysiert die rhetorischen Strategien Solons. Obwohl die Rhetorik als formalisierte Praxis und Technik erst ins späte 5. und frühe 4. Jahrhundert gehöre, seien die archaischen Gedichte durch eine „pre-rhetorical rhetoric“ (S. 134) geprägt; die rhetorischen Strategien Solons seien dabei durchaus schon mit den Kriterien der aristotelischen Rhetorik zu messen. Noussia bewegt sich dabei allein auf der Ebene der überlieferten Texte; die Frage nach dem historischen Publikum wird völlig ausgeblendet.1

Richard P. Martin (S. 157−172) beschäftigt sich mit der Funktion von Metaphern in den Gedichten Solons. Anhand eines Vergleiches mit den Gesängen der Kuna aus Panama zeigt er in überzeugender Weise, dass die metapherngesättigte Dichtung ein effektives Mittel zur Politisierung von Inhalten war und ist. Die von Solon verwendeten Bilder – der nach zwei Seiten schützende Schild, der von Hunden gejagte Wolf, der horos – seien „condensed arguments“ (S. 163), die Verbindlichkeit stifteten. Der Vergleich mit den Kuna mache es hier möglich, die performative Dimension der Texte, die durch die allein überlieferten schriftlichen Zeugnisse nicht sichtbar werde, komplementär zu ergänzen.

Adele C. Scafuros Beitrag (S. 175−196) eröffnet den zweiten Teil des Bandes, der Solon als Gesetzgeber gewidmet ist. Sie unterzieht die Edition der Gesetzesfragmente von Ruschenbusch einer kritischen Revision und wirft die Frage nach den „authentischen“ bzw. „nicht-authentischen“ Gesetzen Solons neu auf. Quintessenz des Beitrages ist der Vorschlag, eine dritte Kategorie von Gesetzen einzuführen, die einen „solonischen Kern“ aufwiesen, ohne in der Überlieferung namentlich auf Solon zurückzugehen. Grundlegende neuere Untersuchungen, die sich bereits kritisch mit Ruschenbusch auseinandergesetzt haben, werden dabei von Scafuro nur sehr selektiv berücksichtigt.

Josine H. Blok (S. 197−247) betrachtet die Bestattungsgesetze Solons im Kontext der griechischen Polisentwicklung. Motivation für die Formulierung dieser Gesetze sei es gewesen, die Beziehung zwischen den Lebenden und den Toten neu zu bestimmen. Blok zeigt durch eine differenzierte Betrachtung der schriftlichen und archäologischen Quellen, dass sich etwa die Beschränkung des Aufwands bei Grabmälern nicht in erster Linie darauf bezog, den inneraristokratischen Wettbewerb in der einen oder anderen Weise zu beeinflussen, sondern zum Ziel gehabt habe, die Toten nicht durch übermäßiges Beschenken zum Handeln aufzufordern. Ein wesentliches Element in der räumlichen Ausgestaltung der archaischen Poleis bestand somit darin, „the spreading of death miasma in the public areas of the city“ zu begrenzen (S. 237).

Peter J. Rhodes (S. 248−260) greift die Frage nach der Authentizität der Solon zugeschriebenen Gesetze erneut auf und setzt den jüngsten, sehr kritischen Stimmen eine „optimistische“ Sicht entgegen. Ausgangspunkt ist dabei, wie auch bei späteren Beiträgen, die Frage, wie viel von der Gesetzgebung Solons um die Wende vom 5. zum 4. Jahrhundert noch bekannt war. Rhodes geht davon aus, dass den uns bekannten Zeugen, allen voran dem Verfasser der Athenaion politeia und später dann Plutarch, als Quelle eine (weitgehend verlässliche) Sammlung der solonischen Gesetze zur Verfügung stand. Dieses Corpus habe auch Gesetze zu den institutionellen Reformen Solons umfasst, die für uns heute verloren sind.

Auch für Michael Gagarin (S. 261−275) bildet die Tatsache, dass Solons Gesetzgebung erst durch das 4. Jahrhundert überliefert ist, den Ausgangspunkt. So sei die Dominanz der verfahrensrechtlichen Regeln gegenüber den Regelungen des materiellen Rechts in der solonischen Gesetzgebung, wie sie von der Athenaion politeia dargestellt werde, möglicherweise Ausdruck der Dominanz des prozeduralen Rechts im Athen des 4. Jahrhunderts. Der Versuch, die (verlorene) Substanz von Solons Gesetzgebung insgesamt zu charakterisieren und etwa ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Verfahrensrecht und materiellem Recht in den Gesetzen nachzuweisen, stößt allerdings schnell an die Grenzen der Überlieferung. Auch bleibt zu fragen, ob diese moderne Dichotomie im Falle der solonischen Gesetzgebung überhaupt erkenntnisfördernd ist.2

Hans-Joachim Gehrke (S. 276−289) zeigt anhand eines Vergleichs der Solonbilder in Aristoteles‘ Politik und in der Athenaion politeia, dass der Reformer des 6. Jahrhunderts in beiden Texten als guter Gesetzgeber und Architekt einer gemischten Verfassung erscheint. Die Darstellung Solons sei dabei in beiden Fällen viel weniger durch tagesaktuelle Debatten verzerrt, als bisher angenommen wurde. So leistet Gehrke nebenbei, ähnlich wie Rhodes, einen Beitrag zur Frage nach dem Quellenwert der aristotelischen Texte für die archaische Zeit.

Edward M. Harris (S. 290−318) sieht die solonische Gesetzgebung im größeren Kontext der Gesetzgebung im übrigen Griechenland sowie im Vergleich mit den Gesetzgebungen von Hammurabi und Lipit-Ishtar. Während die Gegenstände der überlieferten Gesetze in Griechenland und Mesopotamien ganz ähnlich seien, sei das Verhältnis zwischen Recht und Macht in beiden Kulturen grundsätzlich verschieden gewesen. So war Hammurabi Gesetzgeber, oberster Richter und Herrscher in einer Person und blieb dauerhaft im Besitz des Rechts, während die Gesetze in den griechischen Poleis jeweils durch verschiedene Beamte umgesetzt bzw. überwacht und gegen Willkür geschützt wurden. Die griechischen Gesetzgeber, die Harris, etwas simplifizierend, grundsätzlich im Zentrum der Gesetzgebung sieht, waren hier in der Regel Außenseiter, während sie in Mesopotamien im Zentrum der Macht standen.

John Bintliff eröffnet den dritten Teil des Bandes (S. 321−333) und unternimmt eine Rekonstruktion der Sozialstruktur im ländlichen Attika der vorsolonischen Zeit. Er geht von strengen Klassenschranken aus, die die Gesellschaft auch nach dem Untergang der mykenischen Paläste wieder prägten; die Oberschicht habe aus einer „small chiefly elite“ und einer breiteren Schicht freier Bauern bestanden, die Abhängigkeit der breiten Schicht der unfreien Bauern sieht Bintliff dabei als unmittelbares Erbe der submykenischen Zeit an. Motor der solonischen Reformen seien nicht die unterdrückten Landbewohner, sondern die „middle class within the agathoi-group“ (S. 330) gewesen.

Sara Forsdyke beschäftigt sich ebenfalls mit den Bedingungen der solonischen Agrarreformen (S. 334−350). Sie geht, im Gegensatz zu Bintliff, von einem ursprünglich ausbalancierten Verhältnis zwischen Massen und Elite aus, das erst mit dem Zusammenbruch der traditionellen Reziprozitätsvorstellungen aus den Fugen geraten sei. Ein Symptom dieser Entwicklung sei die wachsende Profitgier der Elite gewesen, die sich auch in veränderten Produktionsweisen in der Landwirtschaft niedergeschlagen habe. Erkenntnisse der neueren Survey-Forschung belegten eine Intensivierung der Landwirtschaft – bisher als Hinweis auf die zunehmende Abhängigkeit der kleineren Bauern von der reichen Elite betrachtet – allerdings erst für das späte 6. Jahrhundert. Forsdyke plädiert für eine Verfeinerung der Methoden und eine Öffnung der strengen Dichotomie zwischen intensiver und extensiver Bodennutzung, um den Verhältnissen im 6. Jahrhundert weiter auf die Spur zu kommen. Auch sei von erheblicher regionaler Differenzierung auszugehen.

Hans van Wees widmet sich der solonischen Reform der Vermögensklassen (S. 351−389); im Zentrum der Überlegungen stehen die durch Aristoteles bezeugten Zeugiten. Diese stünden zwar, gemessen an den durch das 4. Jahrhundert überlieferten Vermögensgrenzen, unterhalb der Hippeis, tatsächlich hätten sie aber zur „greedy elite“ gehört. So habe es in solonischer Zeit gar keine „middle class“ gegeben; stattdessen habe eine 10 bis 20 Prozent der Bevölkerung umfassende Elite Land und Arbeitskraft kontrolliert, während der Rest der Gesellschaft nicht vom Ertrag des eigenen Bodens (wenn überhaupt vorhanden) leben konnte. Durch Solons Reformen sei ein Prozess in Gang gesetzt worden, der die Existenz einer „middle class“ von unabhängigen Bauern in Attika erst entstehen ließ.

Der Beitrag von Kurt A. Raaflaub (S. 390−428), lässt sich als unmittelbare Antwort auf van Wees lesen. Raaflaub stellt die Reformen Solons zunächst in den weitergefassten Kontext von Eunomia in archaischer Zeit, dann widmet er sich der solonischen Zensusordnung. Die von van Wees angenommene extreme Polarisierung der Gesellschaft in solonischer Zeit sei aus inhaltlichen wie methodischen Gründen nicht plausibel; die Zensusordnung selbst könne in der vorliegenden Form nicht aus solonischer Zeit stammen, da es, sicher für die Einführung der pentakosiomedimnoi, im frühen 6. Jahrhundert keinen Anlass gegeben habe.3 Raaflaub hält es für wahrscheinlicher, dass die Zensusordnung in der überlieferten Form erst zwischen 462 und 450 eingeführt worden ist. Damit würde möglicherweise die (so schlecht belegte) Reform des Ephialtes erheblich aufgewertet.

Lukas de Blois untersucht das Solonbild in der Biografie des Plutarch (S. 429−440) und kommt zu dem plausiblen Schluss, dass der Biograf mit „stereotypes“ gearbeitet habe. So werde Solon als Staatsmann gezeichnet, Plutarch habe ihn aber nicht als vorbildlichen „first rate statesman“ dargestellt, sondern eher als cleveren Politiker, der nur vorübergehend erfolgreich war und einen gewissen Hang zur Vulgarität besaß. Auch bei der Interaktion mit dem Volk habe er bedeutend weniger reüssiert als etwa der plutarchsche Lykurg. Ob diese Informationen dem historischen Solon gerecht werden, bleibt allerdings unklar; de Blois beschränkt sich auf die unbefriedigende Aussage, Plutarchs Biografie sei hochgradig von Stereotypen beeinflusst, enthalte aber trotzdem „gutes Faktenmaterial“ (S. 439).

Den Schluss des Bandes bildet Josiah Obers Beitrag (S. 441−456), der versucht, das moderne Phänomen der israelischen Siedlungspolitik (durch die „facts on the ground“ geschaffen würden), für neue Überlegungen zu den, archäologisch nicht nachweisbaren, solonischen Grenzsteinen (horoi) fruchtbar zu machen. Ober stellt die These auf, die horoi könnten auch in einem nicht materiellen, dabei aber nicht metaphorisch zu verstehenden Sinn als Ausdruck von Besitzansprüchen der aristokratischen Elite zu verstehen sein: Die Elite habe das Recht der übrigen Bewohner auf freie Vereinigung und Freizügigkeit eingeschränkt. Durch die Befreiung der „schwarzen Erde“ von diesen immateriellen, aber faktisch wirksamen horoi habe Solon also ein frühes „equal right of free movement and association“ (S. 451) geschaffen.

Die Bilanz ist durchwachsen. Vor allem die philologischen Beiträge im ersten Teil kommen unter dem Einfluss der neueren Oral Poetry-Forschung zu einer äußerst skeptischen Sicht gegenüber dem historischen Solon. Diese Skepsis geht in einigen Fällen (vgl. etwa Lardinois) so weit, dass es der Rezensentin unverständlich ist, warum die historische Figur nicht gleich abgeschafft wird. Die „Solonian question“ (Blaise, S. 128ff.) beherrscht den ersten Teil des Bandes so sehr, dass einige Autoren glauben, sich dafür rechtfertigen zu müssen, überhaupt von „Solon“ zu sprechen. Dabei werden aber kaum überzeugende Neudeutungen zur Zuweisung von Texten oder einzelnen Fragmenten vorgelegt, und der völlig hypothetische Charakter der Überlegungen macht es bei manchem Beitrag fraglich, warum dieser zwanzig und mehr Seiten umfassen muss. Aber auch in der „Sektion“ der Historiker werden viele Fragen angesprochen, die sich nicht endgültig klären lassen. Sowohl methodische Zugänge als auch inhaltliche Deutungen sind einander in vielen Fällen diametral entgegengesetzt, und in mehr als einem Beitrag entfalten gerade die Passagen am meisten Überzeugungskraft, die neben der Gelehrsamkeit vom „common sense“ des Verfassers zeugen (vgl. besonders die Beiträge von Richard Martin, Josine Blok, Hans-Joachim Gehrke und Kurt Raaflaub). Besonders erhellend war für die Rezensentin zudem, wie wenig Eindeutiges die Archäologie zur Agrarkrise des 6. Jahrhunderts beizutragen hat.

Über Solon, ein zentrales Leitfossil bei der Beschäftigung mit dem archaischen Griechenland, lässt sich in jeder Hinsicht und in allen Disziplinen streiten, immer noch und immer weiter. Der vorliegende Band zeigt, dass es dabei bedeutend fruchtbarer und erkenntnisfördernder ist, weiter von seiner Existenz im 6. Jahrhundert auszugehen, als ihn gleichsam ins anonyme Massengrab der Oral Poetry zu versenken.

Anmerkungen:
1 Die immer noch zentrale Untersuchung von Rösler, Wolfgang, Dichter und Gruppe. Eine Untersuchung zu den Bedingungen und zur historischen Funktion früher griechischer Lyrik am Beispiel des Alkaios, München 1980, wird in keinem Beitrag des Bandes erwähnt.
2 Vgl. jetzt Hölkeskamp, Karl-Joachim, What’s in a Code? Solon’s Laws between Complexity, Compilation and Contingency, in: Hermes 133 (2005), S. 280−293, hier 286.
3 Vgl. dagegen Peter Rhodes in diesem Band (S. 253), der davon ausgeht, allein diese Vermögensklasse sei von Solon neu geschaffen worden.

Redaktion
Veröffentlicht am
Redaktionell betreut durch
Klassifikation
Mehr zum Buch
Inhalte und Rezensionen
Verfügbarkeit
Weitere Informationen
Sprache der Publikation
Sprache der Rezension