H.-U. Wiemer (Hrsg.): Staatlichkeit und politisches Handeln

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Titel
Staatlichkeit und politisches Handeln in der römischen Kaiserzeit.


Herausgeber
Wiemer, Hans-Ulrich
Reihe
Millennium-Studien 10
Erschienen
Berlin u.a. 2006: de Gruyter
Anzahl Seiten
VIII, 291 S.
Preis
€ 78,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Ernst Baltrusch, Friedrich-Meinecke-Institut, Freie Universität Berlin

Hinter dem hier zu besprechenden Buch steht der Geist von keinem geringeren als Fergus Millar, genauer sein vielfach kritisiertes 1, doch auch schulbildendes Buch von 1977 über den „Emperor in the Roman World“ (Neuauflage 1992); in diesem hatte der Oxforder Althistoriker minutiös herausgearbeitet, wie wenig aktiv-konzeptionell und wie sehr lediglich auf Zuruf hin reagierend der römische Kaiser des Prinzipats ohne großen bürokratischen Apparat regieren konnte. Darum geht es, 30 Jahre später, auch in dem vorliegenden Buch: Wie wurde das kaiserzeitliche Imperium Romanum denn nun wirklich regiert, allerdings – hierin sich von Millar entfernend – „Prinzipat-Dominat“-übergreifend für die gesamte Kaiserzeit von Augustus bis Justinian? Hervorgegangen aus einer Marburger Tagung im Jahre 2004, dargebracht zu Ehren von Malcom R. Errington von seinen Freunden und Schülern, publiziert in den „Millennium-Studien“ enthält der umsichtig von Hans-Ulrich Wiemer herausgegebene Band neben einer ausführlichen Einleitung zum Thema (S. 1–39) vom Herausgeber insgesamt zehn Beiträge, von denen je fünf die frühe bzw. die spätantike Kaiserzeit betrachten. Die Autoren, ausnahmslos ausgewiesene Spezialisten der Kaiserzeit und der Spätantike, repräsentieren eine fruchtbare Spannbreite zwischen „Millaristen“ und Millar-Kritikern. Ihr Zugang zum Thema ist punktuell: Mehr oder weniger deutlich wird jeweils gefragt, wie die Verwaltung in den etwa 500 Jahren zwischen Augustus und Justinian funktionierte bzw. wie sie sich entwickelte.

Vor einer Gesamtwürdigung möchte ich zunächst die einzelnen Aufsätze kurz vorstellen: Kostas Buraselis wird man gewiss nach seinem Beitrag über den Regierungsstil Hadrians als deutlichsten Kritiker Millars (jedenfalls von den Teilnehmern der Tagung) einstufen. In bewusster Auseinandersetzung mit dessen These untersucht er die athenische Politik des Kaisers an vier gut überlieferten Einzelbeispielen. Dabei stellt er überzeugend fest, dass Hadrian sehr wohl initiativ wurde, aktiv und weit über das Millarsche „petition-and response“-Modell hinausgehend regierte. Auch Matthäus Heil möchte in seiner Untersuchung des Bürgerkriegs zwischen Septimius Severus und Clodius Albinus ein differenzierteres Kaisertum-Bild entwickeln, eines, das eher an Theodor Mommsen (Nachfolgeproblematik) und Egon Flaig (Akzeptanzsystem) als an Millar erinnert. Er kann nachweisen, wie stark die Struktur des römischen Kaisertums gerade von mangelnder Definition abhängig war, wie sehr sich dabei so unterschiedliche Auffassungen wie die des Severus und die seines Widersachers Albinus auf das politische „Programm“ selbst auswirken mussten; nebenbei liefert Heil chronologische Korrekturen an der Verleihung des Titels mater castrorum an Iulia Domna (14. April 196 statt 195) sowie an der Caesar-Erhebung Caracallas (Frühjahr 196 statt 195).

Andrea Jördens beschäftigt sich nicht mit dem Kaiser, sondern mit dem Regierungsstil des römischen Statthalters am Beispiel des praefectus Aegypti. Doch setzt sich auch dieser Aufsatz mit dem Buch Millars auseinander: Anhand des umfangreichen papyrologischen Materials erörtert die Autorin differenziert die Kompetenzen und das Vorgehen der ritterständischen Präfekten, die keinesfalls eine Sonderstellung im Statthalterwesen der Kaiserzeit eingenommen hätten. Sie übernahmen die patronale Fürsorgepolitik der Kaiser, was an den Einleitungstexten wichtiger Papyri aus dem 1. (Ti. Julius Alexander) und dem 2. Jahrhundert bewiesen wird. Der darin auftauchende Kernbegriff pronoia weist terminologisch in die Zukunft – vorausplanendes Handeln, um Missstände erst gar nicht offenbar werden zu lassen. In Schlusssätzen wie: „[…] der beste Beweis für das ungebrochene Vertrauen der Bevölkerung in die römische Administration und ihre Bereitschaft, aber auch die Befähigung, diesen von ihr vertretenen Prinzipien immer wieder Geltung zu verschaffen“ erkennt Jördens wesentliche Grundlagen der römischen Verwaltung, die in dieser Form freilich wohl auch Millar nicht leugnen würde. Noch mehr dürfte freilich Christian Marek und sein Beitrag über „Stadt, Bund und Reich in der Zollorganisation des kaiserzeitlichen Lykien“ Millars Gnade finden. Kern des Beitrags (der übrigens aus einem jüngst erschienenen Buch des Autors zu den Inschriften aus Kaunos hervorging) ist die durch eine Neulesung eines seit 1954 bekannten Zollgesetzes aus Kaunos von Marek entwickelte römisch geregelte Organisation der Zolleinziehung in der Provinz Lycia über den lykischen Bund und städtische Kompetenzen, die mit der gänzlich römisch organisierten Zollverfassung der Provinz Asia verglichen wird. Beide unterscheiden sich fundamental: In Asia findet sich eine starke römische Durchdringung, in Lykien hat sich Rom dagegen des bestehenden Systems bedient – ebenfalls ein typisch römisches Vorgehen, das half, sich eigene Verwaltungen zu ersparen.

Auch Kai Ruffings Untersuchung über städtische Wirtschaftspolitik am Beispiel der Emporia harmoniert mit Millars Modell: Ruffing erweist, dass die kleinasiatischen Städte (nicht aber der Kaiser) während der römischen Kaiserzeit regelrechte „Wirtschaftspolitik“ betrieben, wie sie nach moderner Definition als „Gestaltung des Wirtschaftsablaufes, der Wirtschaftsstruktur und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch staatliche Beschlußorgane“ verstanden wird (S. 125). Medium dazu waren die Emporia, Handels- und Wirtschaftsplätze, auf städtischem Territorium gelegen und den Städten administrativ unterstellt, denen sie zusätzliche Einkünfte sicherten und durch eine Ausweitung ihrer Wirtschaftszone zudem die Versorgung gewährleisteten. In diesem Zusammenhang behandelt Ruffing bewunderungswürdig alle Zeugnisse inschriftlicher Art und vergleicht die Ergebnisse mit anderen Regionen (etwa Thrakien) des Reichs. Den Nachweis, dass die Emporia auf städtische Initiative gegründet wurden, kann Ruffing allerdings nicht erbringen.

Der zweite Teil des Buches beschäftigt sich dann mit der Spätantike. Den Anfang macht Martin Drehers Studie über die Ursprünge des Kirchenasyls und die diesbezügliche Gesetzgebung Theodosius’ II. Darin betont Dreher überzeugend die Eigenständigkeit des Kaisers und die divergierenden Interessen von Staat und Kirche am Beispiel des Asylrechts, das nach Dreher erst 431 unter Theodosius II. eine rechtlich verbindliche Form angenommen habe. Theodosius verortet sich in seinem Gesetzestext in der Tradition vorchristlicher Asylie, während umgekehrt die kirchliche Seite – repräsentiert durch Augustins de civitate dei – dieses Asyl als spezifisch christlich erkennen möchte. Wiewohl also Theodosius ausdrücklich aus Anlass eines konkreten Falles eine alte Forderung der Kirche aufnimmt, ist ihre Begründung und Durchführung anders, als es die kirchliche Seite sieht. An diesem Beispiel zeigt sich (vgl. Wiemer, S. 34), wie die Reaktion auf einen konkreten Fall zu einer weiterführenden, konzeptionell verankerten Politik führen konnte; beide Regierungsarten fließen also ineinander – womit wir wieder bei Millar wären, allerdings auf die Spätantike angewendet.

Schwieriger wird die Ausrichtung auf das Generalthema des Buches bei Dirk Henning, der sich mit dem ersten „griechischen Kaiser“, nämlich Procopius Anthemius, und seinem Scheitern auseinandersetzt. Es geht hier in erster Linie um die Bewertung des Anthemius (467–472), eines von Leo I. eingesetzten Kaisers für den Westen, der nach der modernen Forschung die mittelalterliche Kontroverse zwischen dem Westen und Byzanz vorwegnimmt. Für Henning reichen dazu aber die Quellen (nur zwei Texte) nicht aus, vielmehr vermutet er hinter dem letztendlichen Scheitern des Anthemius den Gegensatz zwischen Kaiser und Heermeister (Ricimer). Dennoch bereiten offenkundig viele Maßnahmen des Anthemius, der die italischen Eliten und auch Ricimer verärgerte, den Antagonismus Griechen-Römer zumindest vor. Hartmut Leppin befasst sich sodann mit den Anfängen der Kirchenpolitik Justinians. Dabei stellt er zwei Phasen justinianischer Kirchenpolitik heraus: eine von einer „reaktiven Grundhaltung“ geprägte in den Jahren 527–536 sowie eine diese transzendierende Phase mit eher „aktiver“ Ausrichtung. Leppin begründet gegen Teile der Forschung diese Einteilung durchaus plausibel und auf der Basis der Quellen und kann überzeugend herausarbeiten, wie die harte antihäretische (und anti-jüdisch-samaritanische) Politik Justinians gerade den Ausgleich zwischen Miaphysiten und Chalcedoniern vorantreibt, indem ein beiden gemeinsamer Gegner regelrecht konstruiert wird, und wie sich der Kaiser dabei als „demütiger“, lernbereiter Zuhörer präsentiert. Andererseits zeige die seit 536 zu beobachtende teilweise Änderung seiner politischen Methoden, dass es gerade diese „Aktivität“ war, die zur Erfolglosigkeit führte. Hier findet sich das Millarsche Konzept in den ersten neun Regierungsjahren des Kaisers; seine Missachtung führt letztlich das Scheitern Justinians herbei (vergleiche Wiemer, S. 36).

Einer noch größeren Aufgabe stellt sich Sebastian Schmidt-Hofner, der sich der städtischen Finanzautonomie im spätrömischen Reich angenommen hat. Sein Ziel ist es, die Epochenscheide zwischen Prinzipat und Spätantike, diesmal im Bereich der Finanzautonomie der Städte, gänzlich in Frage zu stellen. Die neuere Forschung, zementiert durch Jones, gehe von einer „Totalenteignung“ der Städte Anfang des 4. Jahrhunderts unter Konstantin aus. Dafür gebe es jedoch keinen positiven Beleg. Zwar habe Julian in einem Edikt die Rückgabe der publicae possessiones verfügt, hier seien aber Tempelbesitzungen in Stadteigentum gemeint, die der Apostat Julian zurückgegeben habe. Anhand einer neu interpretierten ephesischen Inschrift, die einen Erlass des Valens an Eutrop enthält, wird eine vermehrte Flexibilität des Staates herausgearbeitet, die der Zwangsenteignungsthese und damit überhaupt der Epochenscheide zwischen früher und später Kaiserzeit den Garaus machen soll. Dieses Konstrukt, in Teilen durchaus überzeugend, nutzt Schmidt-Hofner allzu vehement zu einem Rundumschlag gegen Niedergang und Zäsur; seine Thesen (S. 248) greifen dabei in ihrer Zuspitzung nicht vollumfänglich.

Schließlich kommt noch einmal der Herausgeber, Hans-Ulrich Wiemer, mit einer Studie über die Bewältigung von Versorgungskrisen im spätrömischen Reich zu Wort. Dieses Thema ist gut gewählt, weil die Versorgung neben der Steuererhebung und dem Gericht von jeher ein klassisches Feld staatlicher Aktivitäten darstellt. Wiemer geht kritisch von der These Jean Durliats 2 aus, dass in jeder größeren östlichen Stadt staatliche Brotverteilungen vorgenommen wurden. Konkret wendet er sich dem gut bezeugten Verfahren zu, das um 500 in Edessa zur Anwendung kam, als es dort zu Hungersnöten kam (Josua Stylites). Die Interpretation ergibt hier, immer mit Blick auf Millar: Es gab zu keinem Zeitpunkt einen Wohlfahrtsstaat modernen Zuschnitts, die Intensität staatlichen Handelns nahm aber zu.

Der Band bietet somit eine bunte Vielfalt von Themen zur Staatlichkeit in der römischen Kaiserzeit. Es wäre vielleicht schwierig, überhaupt ein einigendes Band zu entdecken, wenn sich nicht der Herausgeber gleich zu Beginn des Buches dieses Problems angenommen hätte: In seinem ausführlichen einleitenden Beitrag referiert Hans-Ulrich Wiemer moderne Forschungsentwicklungen zum Hauptthema des Tagungsbandes. Den Staatsbegriff als geeignet vorausgesetzt, werden zunächst die Thesen von Mommsen zur Kaiserzeit – die Dyarchie, die Institutionalisierung des Prinzipats sowie die Gegenüberstellung von Prinzipat und Dominat – verabschiedet. Die erste Referenz ist hier, wie bereits ausgeführt, Fergus Millars Buch und seine Auffassung von der Regierung als ein „petition-and-response“-Modell, das trotz vielfältig geäußerter Kritik in der Tat wegweisend war und zudem breit rezipiert, wenn nicht akzeptiert worden ist. Sodann folgt ein Blick auf die Spätantike, auf die Problematik des „Zwangsstaats“ und die Deutung der Rechtsquellen: Wie weit reichen die einzelnen Verfügungen? Besagen ihre Wiederholungen, dass Realität und Gesetz nicht im Einklang stehen? Der dritte Referenz-Punkt ist die mommsensche Scheidung zwischen Prinzipat und Dominat, die von Kapazitäten wie Michael Rostovtzeff übernommen und zunächst nur behutsam kritisiert (Ernst Stein), dann aber angegriffen wurde (Andreas Alföldi und Jochen Bleicken). Das Kaisertum, so die Kritiker, eigne sich nicht zur Periodisierung (S. 26). Für Wiemer steht nun die Frage im Vordergrund, „ob sich Form und Intensität staatlicher Regulierung zwischen früherer Kaiserzeit und Spätantike grundlegend gewandelt hat“ (S. 26). Die heutige Forschung hat sich der Entstehung bürokratischer Formen zugewandt: Peter Eich setzte seine Zäsur in das 3. Jahrhundert, Christopher Kelly separierte wieder frühe und späte Kaiserzeit in dieser Frage.3 In Wiemers Betrachtungen fehlt allerdings die Diskussion um das Akzeptanzsystem Egon Flaigs4, das neue Perspektiven eröffnet hat. Auch die Frage nach der „christlichen Unterscheidung“ (frei nach Jan Assmann) wird zurückgestellt – wie wirkte sich die Christianisierung des Reiches auf die Regierungspolitik aus? Besonders gelungen ist andererseits Wiemers Zusammenfassung der Beiträge, die mit Blick auf die zentrale Fragestellung hin kenntnisreich vorgenommen wird. Diesen einleitenden Beitrag sollte man also unbedingt lesen, wenn man von diesem Sammelband über die Einzelfälle hinaus Gewinn erzielen möchte.

Beeindruckend sind zum einen die Experimentierfreude, ein Thema, das man „eigentlich“ sinnvoll nur monographisch und aus einer Feder behandeln kann, perspektivenreich über Einzelfalluntersuchungen anzugehen, zum anderen die versammelte Kompetenz der ausgewiesenen Spezialisten und schließlich das Unterfangen des Herausgebers, ein tragfähiges Paket aus der Vielheit zu schnüren. Der Vorzug des Millarschen Konzeptes der kaiserzeitlichen Regierung besteht in erster Linie in seiner Funktion als heuristisches Modell für alle Formen von Machtausübung – entweder es passt oder es passt nicht. Es ermöglicht, die vermeintliche Zäsur von 312 zu relativieren, zumindest im Hinblick auf die Regierungstätigkeit des Kaisers; ein meines Erachtens sehr tragfähiges Ergebnis des Tagungsbandes. Insbesondere die Beiträge Drehers und Leppins erweisen, dass die Kaiser der Spätantike nicht nur „Erfüllungsgehilfen“ (Dreher) der christlichen Kirche waren, sondern vielmehr eigenständige, umfassende Regierungskonzepte entwickelten. Ebenso wichtig ist die Erkenntnis, dass die innere Entwicklung des Imperiums von einer latent zunehmenden Vereinheitlichung (pace Schmidt-Hofner) geprägt war, die jedoch nicht in einen wie auch immer gearteten „Zwangsstaat“ mündete. Dieses Ergebnis wäre wahrscheinlich weniger strittig, wenn man als Referenzpunkt nicht immer den modernen Nationalstaat, sondern vergleichbare Systeme der vorrömischen Zeit heranziehen würde. Schließlich sorgte die mangelnde strukturelle Festlegung des Kaisertums dafür, dass jede einzelne Nachfolgeregelung auch eine programmatische Seite hatte (vergleiche Heil). Aus meiner subjektiven Sicht sind dies die wichtigsten Ergebnisse eines Bandes, der durch die einzelnen Beiträge wie seine gesamte Anlage gewiss die Diskussionen um „Staatlichkeit“ (Wiemer setzt sich gleich zu Beginn mit diesem Begriff auseinander) im Kaiserreich befördern wird. Kurz: ein lesenswertes Buch.

Anmerkungen:
1 Gewiss ist es nicht so unumstritten, wie es jetzt die Herausgeber von Millars Aufsätzen herausstellen: vgl. Cotton, Hannah M.; Rogers, Guy M. (Hrsg.), Fergus Millar, Rome the Greek World, and the East, Bd. 3: The Greek World, the Jews, and the East, Chapel Hill 2006, S. VII: „The Emperor in the Roman World is now the dominant scholarly model of how the Roman Empire worked in practice“.
2 Durliat, Jean, De la ville antique à la ville byzantine. Le problème des subsistances, Paris 1990.
3 Eich, Peter, Zur Metamorphose des politischen Systems in der römischen Kaiserzeit. Die Entstehung einer „personalen Bürokratie“ im langen dritten Jahrhundert, Berlin 2005; Kelly, Christopher, Ruling the Later Roman Empire, Cambridge u.a. 2004.
4 Flaig, Egon, Den Kaiser herausfordern. Die Usurpationen im Römischen Reich, Frankfurt am Main 1992.

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