C. Brüggenbrock: Die Ehre in den Zeiten der Demokratie

Cover
Titel
Die Ehre in den Zeiten der Demokratie. Das Verhältnis von athenischer Polis und Ehre in klassischer Zeit


Autor(en)
Brüggenbrock, Christel
Reihe
Historische Semantik 8
Erschienen
Göttingen 2006: Vandenhoeck & Ruprecht
Anzahl Seiten
354 S.
Preis
€ 44,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Marietta Horster, Heinrich Schliemann-Institut, Universität Rostock

Die Dissertation von Christel Brüggenbrock (Universität Bielefeld, 2003) über die Bedeutung und Funktion von ‚Ehre‘ im klassischen Athen behandelt ein spannendes und in den letzten Jahrzehnten viel beachtetes Thema.1 Für ihre Untersuchung geht Brüggenbrock von der Annahme aus, dass es zwei deutlich voneinander verschiedene „Ordnungssysteme der Ehre und der Polis“ gegeben habe (S. 10). Da die Ehre das zeitlich früher entwickelte System von Ordnungsvorstellungen und Normen sei, habe sich die demokratische Polis in dieses Wertesystem eingefügt. Dabei stehen die beiden konkurrierenden Normen für unterschiedliche Konzepte sozialen Verhaltens: die Polis, die für Gleichheit stehe, und die Ehre, die Ungleichheit voraussetze.

In der Einleitung (S. 9–39) werden diese Prämissen in einen Rahmen kulturwissenschaftlich-soziologischer, anthropologischer und ethnologischer Studien eingebettet, die bestimmte Gesellschaften als „ehrenhaft“ charakterisieren. Brüggenbrock übernimmt dabei das Konzept der ‚ehrenhaften Gesellschaft‘ für ihren Untersuchungsgegenstand Athen in Anlehnung an Studien und Thesen über die Rolle der Ehre in Athen wie sie vor allem von David Cohen vertreten werden. Der Hauptteil des Buches bildet eine Diskussion ‚ehrenhaften‘ Verhaltens an ausgewählten Beispielen (S. 40–192). Dabei werden zunächst die athenischen Olympioniken, deren Verhalten und sozialer Status in den Blick genommen (S. 82–126): Deutlich wird das hohe Ansehen und die außerordentliche Ehre eines Sieges in Olympia. Aus Mangel an Quellen kann dagegen die Vermutung der Autorin nicht belegt werden, dass das symbolische Kapital der Ehre eines Olympia-Sieges in Athen konkret zum sozialen Aufstieg genutzt werden konnte.

Es folgt eine Beschäftigung mit den in Athen unter Männern beliebten Hahnenkämpfen (S. 127–140), deren Popularität Brüggenbrock in Anlehnung an die von Clifford Geertz 2 analysierten balinesischen Hahnenkämpfe als stellvertretende Kämpfe um Ansehen und Ehre ihrer Besitzer charakterisiert. Was Olympiade und Hahnenkämpfe für die Männer, das sind Olympiade und Thesmophorien für die athenischen Frauen: In ihrem vierten Kapitel über den Anteil der Frauen am Streben nach Ehre im Rahmen der Polis konzentriert sich die Autorin auf diese beiden Aspekte. Da von keiner athenischen Frau eine Transgression der geschlechtsspezifischen Regeln für Olympia bekannt ist, nimmt sie die beiden einzigen bekannten Beispiele der Pherenike aus Rhodos und der Kyniska aus Sparta, um das Potential für derartige Transgressionen (auch für Athenerinnen) darzustellen (S. 147–148 und 153–160). In Athen selbst seien es dagegen die Thesmophorien (S. 148–153), durch die zum einen in bestimmten vorgeschriebenen Riten gefordert wurde, das von einer sittsamen Athenerin erwartete Verhalten zu überschreiten. Zum andern werde durch die Existenz von Führungsaufgaben im Kult eine hierarchische Struktur unter den Frauen erzwungen, die eine Auseinandersetzung um Ehre und Status voraussetze und abbilde. Insofern determiniere die Ehre die Geschlechterrolle (S. 143).

Anders als die vorherigen Kapitel 3 und 4 mit ‚positiven‘ Beispielen der Auseinandersetzung um und des Strebens nach Ehre widmet sich das fünfte Kapitel (S. 161–192) den Konzepten von Hybris und Atimie und deren inhärenten Vorstellungen von Ehre. Dazu gehört auch der Umgang mit Ehre im 5. und 4. Jahrhundert v.Chr. Brüggenbrock bindet diese Diskussion in die modernen Konzepte von Scham- und Schuldgesellschaften ein (S. 181–189). Hybris als relativ vager Vorwurf in Kombination mit einer großen Bandbreite von konkreten Anschuldigungen im Kontext der Gerichtsreden steht dabei im Vordergrund. Außerdem werden moderne Erklärungsansätze (so etwa von Douglas M. MacDowell, Nick Fisher oder David Cohen) zu Hybris und zum athenischen Nomos Hybreos diskutiert: Hybris als fehlerhaftes Sozialverhalten soll dabei ein Verhalten sein, dass auf die Ehre eines anderen zielt und Beschämung und eventuell auch Rache nach sich zieht; es kann jede übersteigerte Form der Ehre, oder auch unangemessenes Verhalten in unterschiedlichsten Kontexten sein. Hybris als Straftat sei theoretisch als Angriff auf die Ordnung der Polis verstanden worden, Anklagen dieser Art hat es aber offensichtlich kaum gegeben. Nach Brüggenbrock ist Atimie das politische Analogon zur Schande durch Einbußen an Ehre (S. 191). Dies bedeutete keineswegs automatisch den Verlust der Ehre, allerdings werde durch die Minderung der bürgerlichen Rechte dem Betroffenen die Möglichkeit genommen, Ehre durch Engagement für die Polis hinzuzugewinnen (S. 191).

Ein letzter Teil, Kapitel 6 (S. 193–308), diskutiert dann das (in gut zehn Gerichtsreden) charakterisierte Verhalten einzelner Athener unter dem Aspekt eines ‚ehrenhaften‘, eines den literarischen Ehre-Vorstellungen entsprechenden oder widerstreitenden Benehmens (S. 193–308). Die übergeordnete Fragestellung lautet auch hier wie sich Auseinandersetzungen um Ehre im Rahmen der Polis gestalten. Die Konfliktbewältigungsstrategien können dabei von einem Vermeiden des Konflikts über verbale Auseinandersetzung auf der Straße, über körperliche Angriffe bis hin zum Gerichtsverfahren reichen. Dabei weist Brüggenbrock alle diese Strategien bis auf das Gerichtsverfahren, das dem Ordnungssystem Polis angehört, dem ‚älteren‘ Ordnungsprinzip Ehre zu. Die Autorin erwähnt, dass in anderen ehrenhaften Gesellschaften (der Moderne) zu aggressive Auseinandersetzungen um Ehre (wie beispielsweise Rache) möglichst vermieden werden, da die Folgekosten von der Gesellschaft als zu hoch eingeschätzt würden (S. 196f. und 200): Athen scheint hier anderen Regeln zu folgen. Zusammenfassung, Literaturverzeichnis, Personen- und Sachregister schließen den Band ab, ein Quellenindex fehlt.

Brüggenbrock hat den Anspruch, anhand einer kleinen Auswahl von Beispielen aus der literarischen Überlieferung zur athenischen Gesellschaft der klassischen Zeit in Kombination mit modernen Konzepten und Theorien, die in anderen Disziplinen und zu anderen Gesellschaften erarbeitet wurden, die Stellung, Funktion und Vorstellung von Ehre in der Polis darzustellen. Ihre Prämisse ist, dass die Ehre das ältere Ordnungskonzept sei und die daraus resultierenden Verhaltensnormen den Athenern konkurrierend zu den neuen des Ordnungssystems Polis zur Verfügung stünden: Alles was hierarchische Strukturen abbildet oder erfordert, jede Auseinandersetzung zwischen Bürgern, die auch nur entfernt agonale Aspekte in sich trägt, vor allem aber auch jede Auseinandersetzung, die nicht vor Gericht ausgetragen wird, gehört dem Prinzip Ehre an – Gleichheit und die Inanspruchnahme der Gerichte dagegen dem Prinzip Polis. Diese Prämisse der Trennung von Verhaltensnormen nach Ehre und Polis und der damit verbundenen Zuweisung von konkretem Verhalten ist problematisch: Die timokratische Gliederung der Bürgerschaft, die Übernahme von Liturgien, die Einschränkung der Übernahme einiger politischer und religiöser Ämter und Aufgaben durch Wohlstand, Familienzugehörigkeit oder Geschlecht, die philosophische Auseinandersetzung um das beste Bürgersein sind nur wenige Beispiele, die zeigen, dass die Gleichheit keineswegs ein alles und alle umfassendes Grundprinzip der Polis war.

Auch der von Brüggenbrock genutzte Ehrbegriff ist problematisch, da er als Prinzip, als „Konglomerat an Eigenschaften“ auf eine Grammatik des agonalen Verhaltens und der Reziprozität reduziert wird und deswegen nicht verbalisiert werden soll, um nicht der „Perspektive“ der „zeitgenössischen Athener“ auf den Leim zu gehen (S. 12–19). Diese durchaus angebrachte Vorsicht führt aber auch dazu, dass Brüggenbrock die rhetorischen und literarischen Strategien nicht untersucht, durch die in Texten Vorstellungen von Ehre erzeugt werden (z.B. S. 211–306 in Bezug auf die Gerichtsreden). So führt dann die Autorin die ehrenhafte Gesellschaft als Grundcharakteristikum der athenischen Polis ein, eine Kategorie, die von einem von Anthropologen und Ethnologen erarbeiteten Katalog an Eigenschaften geprägt ist, der allerdings wie beispielsweise in Bezug auf Größe, auf kulturelle Begrenztheit, auf stark ausgeprägte hierarchische Struktur (S. 36) wenig mit der athenischen Gesellschaft gemein zu haben scheint. Eine Reflexion und Begründung der Wahl ihrer Prämisse und der damit verbundenen Methode bietet die Autorin nicht. Vorsichtige Stimmen, die die Auseinandersetzung mit den Ergebnissen anthropologischer Studien zwar als Bereicherung und Herausforderung schätzen, aber nicht als Vergleichsparameter und Modelle für antike Gesellschaften, werden von Brüggenbrock nicht weiter beachtet (S. 146, Anm. 11 lediglich mit einem allgemeinen Verweis auf Christiane Sourvinou-Inwood).

Der männliche Bürger Athens ist bei Brüggenbrock automatisch ein Ehrenmann, da er Teil einer ehrenhaften Gesellschaft ist. Diese Ehrenhaftigkeit strahle selbst auf die Frauen, Sklaven und Kinder ab, wodurch die (theoretische) Anwendung des Gesetzes gegen die Ehre auf diese Personengruppe zu erklären sei (S. 174–178). Eine ehrenhafte Gesellschaft sei per definitionem durch die Ehre gekennzeichnet, von der durch agonales Verhalten versucht werde, mehr zu erlangen. Dies ist nach Ansicht der Autorin aber ein Nullsummenspiel: Der Zuwachs an Ehre des einen bedeute automatisch die Abnahme der Ehre des anderen. In der antiken Literatur aber ist der Begriff der Ehre nicht in gleicher Weise wie in Brüggenbrocks Werk zentral. Auch in der von ihr zitierten und genutzten modernen Literatur ist oft gar nicht von ‚ehrenhafter‘, sondern zum Beispiel von ‚agonaler‘ Gesellschaft (S. 169, Anm. 27, D. Cohen: ‚agonistic society‘) und statt von Streben nach Ehre von Streben nach Status oder Wohlstand die Rede. Daher entsteht bei Brüggenbrock durch den etwas inflationären Gebrauch der mit ‚Ehre‘ zusammenhängenden Begriffe ein ganz neuer Kontext.

Wenige Beispiele für diese Art der (oft zirkulären) Ehre-Wortnutzung können davon einen Eindruck geben: „Jedes Mitglied einer ehrenhaften Gesellschaft besitzt Ehre“ (S. 185). Jede Form des Handels eines Politen ist eine "ehrenhafte soziale Interaktion." (S. 144) „Der soziale Status eines Atheners bemaß sich nach seiner Ehre, die als soziale Leitdimension seinen Anspruch auf andere gesellschaftliche Güter regelte.“ (S. 162) „Innerhalb der durch die Ehre strukturierten sozialen Interaktion der Bürger bildete das Maß der Ehre, das jedem zukam, einen wichtigen Faktor für die Vorstellung der, wenn auch nur gedachten, Gleichheit aller und der Vorhersehbarkeit des sozialen Miteinanders.“ (S. 162) „Auf dem mikrokosmischen olympischen Feld der Ehre kann ein athenischer Bürger wie nirgendwo sonst ein Ehrenmann sein. Die Voraussetzungen für sein ehrenhaftes Verhalten sind durch Umstände und Ablauf des olympischen Agons gegeben.“ (S. 100) „Die olympischen Agone fungieren quasi als ein ausgelagerter Teilaspekt der Ehre eines athenischen Mannes, die zu einem Gutteil auf seinem agonalen Verhalten beruht.“ (S. 125) „Ohne die Präsenz eines Mannes, der das Spiel um die Ehre aufgrund seines Geschlechts schon gewonnen hatte, mögen sich auch bei den Frauen Verhaltensweisen gezeigt haben, die ihre Identifikation mit der ehrenhaften Gesellschaft zeigten.“ (S. 147) „Die Zwistigkeiten, die die Vergabe von Ehrungen durch die Polis zwischen namhaften Männern provoziert, zeigen die gelungene Einbeziehung des Agons um Ehre in die athenische Polis.“ (S. 305) „Auch innerhalb der relativ homogenen Gruppe der ehrenhaften Polisbürger existieren feine Unterschiede des ehrenhaften Status, wie sie sich in der spezifischen Form der Kommunikation unter Ehrenmännern spiegelten.“ (S. 315)

Die Theorie des Nullsummenspiels ist problematisch und muss nicht nur im Fall der Niederlagen in Olympia relativiert werden (S. 122) – die vielen Teilnehmer gehen das Risiko eines Nicht-Sieges freiwillig ein, dass daraus auch nur im Ansatz ein Ehrverlust entsteht, erscheint unwahrscheinlich. Zwar bieten die Institutionen der Polis, insbesondere die Gerichte, die Möglichkeit Verstöße gegen die Normen der Ehre zu ahnden (S. 179), aber es sind am Ende nur wenige Beispiele, die – wenn man die Beispiele mit tätlichen Angriffen als Auslöser für die von Brüggenbrock diskutierten Prozesse herauslässt – dies belegen: Es sind dies insbesondere Auseinandersetzungen um Ehrungen durch die Polis (S. 269–296). Hier wäre das Heranziehen zum Beispiel der Untersuchungen zu den Inhalten, vor allem aber auch zur Sprache der Ehrendekrete eine attraktive und notwendige Ergänzung gewesen, wenn man nicht nur die Präsentation von Ehr-Vorstellungen durch Demosthenes oder Lysias nachzeichnen will, sondern durch andere Zeugnisse einen Einblick in den Umgang mit Ehre und Ehrung durch die Athener erhalten will. Aber Bilder (z.B. auf Grabstelen oder Reliefs auf Ehrendekreten) und Inschriften werden von Brüggenbrock so gut wie gar nicht beachtet.3 Einzig bei der Diskussion der Nacktheit bei den Spielen wird auf die „gewinnbringendsten“ Zeugnisse hierzu, den „Bildwerken“, auf denen Nacktheit dargestellt ist, verwiesen; diese werden aber dann mit einem kurzen Absatz und dem Verweis auf zwei Aufsätze abgetan (S. 109). Den nicht auf Bildzeugnissen beruhenden Theorien und Erklärungsmodellen zur Nacktheit wird hingegen auf mehreren Seiten Raum gegeben (S. 106–109).

Brüggenbrock hat eine in Teilen durchaus anregende Arbeit zu einem sehr komplexen Thema verfasst. Dabei hat sie (analog des von David Cohen und anderen entwickelten Ansatzes) außer-altertumswissenschaftliche Modelle und Erklärungsansätze herangezogen und damit den Blickwinkel auf Ehrenkonzepte, auf Verhaltensnormen und Konfliktbewältigungsstrategien in Athen im Verhältnis zu den meisten anderen modernen Arbeiten zu diesen Themen verändert und erweitert. Allerdings können einige der Prämissen wie auch die Umsetzung der Methode im Detail nicht überzeugen.

Anmerkungen:
1 Grundlegend: MacDowell, Douglas M., Hybris in Athens, in: Greece & Rome 23 (1976), S. 14–31; Fatheuer, Thomas, Ehre und Gerechtigkeit. Studien zur Entwicklung der gesellschaftlichen Ordnung im frühen Griechenland, Münster 1988; Fisher, Nick R. E, Hybris. A Study in the Values of Honour and Shame in Ancient Greece, Warminster 1992; Cairns, Douglas L., AIDÔS. The Psychology and Ethics of Honour and Shame in Ancient Greek Literature, Oxford 1993; Cohen, David, Law, Violence, and Community in Classical Athens, Cambridge 1995 und ders., Honor, Feud, and Litigation in Classical Athens, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Romanistische Abteilung 109 (1992), S. 100–115; Herman, Gabriel, Morality and Behaviour in Democratic Athens. A Social History, Cambridge 2006 mit heftiger Kritik an Cohens Thesen. Wortfeldanalysen – Semantik der timé und deren Wandel lässt Brüggenbrock beiseite, da nach ihrer Aussage die Ehre (timé) nur selten expliziert wird. Die Diskussion um Pindars Wertkonzepte in den Epinikien, um Vorstellungen von Bürgersein, um Tugendbegriffe wie Arete und Philotimia oder um die (Selbst-)Darstellung von geehrten Bürgern wird von Brüggenbrock nicht einbezogen. So aber beispielsweise Cavalli, Marina, Il cittadino nella percezione pindarica, in: Cataldi, Silvio (Hrsg.), Poleis e Politeiai. Atti del Convegno Internazionale die Storia Greca. Torino 29 maggio–31 maggio 2002, Alessandria 2004, S. 287–292 und Davies, John K., The Concept of the ‚citizen‘, ebd., S. 19–30.
2 Geertz, Clifford, Deep Play. Notes on the Balinese Cockfight, in: ders., The Interpretation of Cultures, New York 1973, S. 412–453.
3 Kron, Uta, Frauenfeste, in: Archäologischer Anzeiger (1992), S. 611–650 wird zwar im Literaturverzeichnis aufgeführt, ist zumindest in Text und Anmerkungen aber nicht präsent. Nicht rezipiert wurden z.B. die Arbeiten von Lawton, Carol L., Attic Document Reliefs. Art and Politics in Ancient Athens, Oxford 1995 und Veliganni-Terzi, Chryssoula, Wertbegriffe in den attischen Ehrendekreten der Klassischen Zeit, Stuttgart 1997.

Redaktion
Veröffentlicht am
Redaktionell betreut durch