: Terrorismus und Staat. Versuch einer Definition des Terrorismusphänomens und Analyse zur Existenz einer strategischen Konzeption staatlicher Gegenmaßnahmen am Beispiel der Roten Armee Fraktion in der Bundesrepublik Deutschland. München 2007 : Martin Meidenbauer, ISBN 978-3-89975-627-2 402 S. € 49,90

: Für die RAF war er das System, für mich der Vater. Die andere Geschichte des deutschen Terrorismus. München 2007 : Piper Verlag, ISBN 978-3-492-05024-1 287 S. € 19,90

Rezensiert für H-Soz-Kult von
Gisela Diewald-Kerkmann, Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie, Universität Bielefeld

Unter dem Titel „Für die RAF war er das System, für mich der Vater“ hat die Journalistin Anne Siemens neun aufschlussreiche Interviews mit Opfern der RAF und Hinterbliebenen der Mordopfer veröffentlicht. Sie führte Gespräche mit Christa Baronin von Mirbach, der Ehefrau des Botschaftsattachés Andreas von Mirbach; mit Claudia und Viveka Hillegaart, den Töchtern des Botschaftsattachés Heinz Hillegaart; mit Jürgen Pontos Tocher Corinna; mit den Söhnen Clais Baron von Mirbach, Hanns-Eberhard Schleyer, Patrick von Braunmühl sowie zwei Überlebenden der Lufthansamaschine „Landshut“, der Stewardess Gabriele Lutzau und dem Copiloten Jürgen Vietor.

Von Mirbach und Hillegaart waren bei dem Überfall des RAF-Kommandos „Holger Meins“ auf die deutsche Botschaft in Stockholm am 24. April 1975 getötet worden. Ponto, der Sprecher der Dresdner Bank, wurde nach einem gescheiterten Entführungsversuch am 30. Juli 1977 in seinem Haus in Oberursel ermordet, und der Kapitän der Lufthansamaschine „Landshut“, Jürgen Schumann, wurde am 16. Oktober 1977 erschossen – drei Tage nach der Entführung des Flugzeugs. Die Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer durch das RAF-Kommando „Siegfried Hausner“ erfolgte am 5. September 1977; seine Leiche wurde am 19. Oktober 1977 in einem Kofferraum in Mühlhausen gefunden. Gerold von Braunmühl, Abteilungsleiter im Auswärtigen Amt, wurde am 10. Oktober 1986 vor seinem Haus ermordet.

In der Zeit von 1971 bis 1993 tötete die RAF insgesamt 35 Personen, wobei unter den Opfern eine breite soziale Streuung festzustellen ist. Es waren vor allem Polizeibeamte wie Norbert Schmid (1971), Herbert Schoner (1971), Hans Eckhardt (1972), Fritz Sippel (1976), Reinhold Brändle (1977), Helmut Ulmer (1977), Roland Pieler (1977), Arie Kranenburg (1977), Hans-Wilhelm Hansen (1978), Michael Newrzella (1993) und Angehörige der US-Armee wie Paul A. Bloomquist (1972), Clyde R. Bonner (1972), Ronald A. Woodward (1972), Charles Peck (1972), Edward Pimental (1985), Frank Scarton (1985), Becky Bristol (1985). Unter den Opfern befanden sich außerdem der Generalbundesanwalt Siegfried Buback (1977), die Fahrer Wolfgang Göbel (1977), Georg Wurster (1977), Heinz Marcisz (1977), Eckhard Groppler (1986), die niederländischen Zollbeamten Dionysius de Jong (1978), Johannes Goemanns (1978), die Hausfrau Edith Kletzhändler (1979), der Vorstandsvorsitzende der MTU Ernst Zimmermann (1985), das Siemens-Vorstandsmitglied Karl-Heinz Beckurts (1986), der Vorstandssprecher der Deutschen Bank Alfred Herrhausen (1989) und der Vorstandsvorsitzende der Treuhandanstalt Detlev Karsten Rohwedder (1991).1

Zu Recht betont Siemens (S. 42), dass es zur Verdeutlichung der ganzen Dimension der RAF-Geschichte notwendig ist, nicht bei der Betrachtung der Täter und ihrer Motive stehenzubleiben, sondern den Blick auf die Geschichte der Opfer zu erweitern.2 Bereits im Jahr 2002 hat Jürgen Dahlkamp am Beispiel von Brändle, Ulmer, Pieler und Marcisz auf die Perspektive der Hinterbliebenen hingewiesen. Diese hätten auch damit fertig werden müssen, „dass ihre Söhne, Brüder, Großväter immer nur die Mitgestorbenen sind – jeder ist nur einer von denen, die bei Schleyer waren, einer von vieren, als wäre einer wie der andere gewesen. Schon am Tag ihres Todes hat man ihnen eine gemeinsame Legende gestrickt. Die Legende, dass in Schleyers Wagenkolonne nur Freiwillige saßen.“3 Was es für die Angehörigen bedeutete, nach den Geschehnissen weiter zu leben, zeigte nicht nur der mit dem Deutschen Filmpreis ausgezeichnete Dokumentarfilm „Black Box BRD“ von Andres Veiel aus dem Jahr 2001, sondern auch Heinrich Breloers Dokudrama „Todesspiel“ von 1997. Allein die eindringlichen Interviewpassagen der Witwe von Alfred Herrhausen bei Veiel, die Gespräche mit der Tochter und ehemaligen Kollegen der Deutschen Bank dokumentieren die Dramatik für die Hinterbliebenen. Darüber hinaus wurde in diesem Film auch die Mehrdimensionalität des Themas deutlich, etwa durch die Kontrastierung von Opfer- und Täterperspektive.

Siemens’ Buch konzentriert sich auf die Opferperspektive. Beklemmend sind in ihren neun Interviews vor allem die Passagen von Hanns-Eberhard Schleyer über seinen Vater („Keiner hatte gedacht, daß es wirklich passieren würde“, S. 127-183) sowie die Berichte Gabriele von Lutzaus und Jürgen Vietors über die „Landshut“-Entführung („Man will nie mehr Opfer sein“, S. 184-249). Schleyer schildert, wie tief ihn die Unehrlichkeit der Regierung und der Opposition persönlich getroffen habe. Man habe seine Familie „im Grunde genommen hängen und in Ungewissheit bangen und hoffen lassen“. Die Regierung habe den Eindruck vermittelt, als sei noch nicht über den Gefangenenaustausch entschieden, obwohl schon während des ersten Zusammenkommens des Krisenstabs festgelegt worden sei, unter keinen Umständen auszutauschen. „Daß man sich unserer Familie gegenüber nicht wahrheitsgemäß zu dieser Linie bekannte sowie die mangelnde Unterstützung von seiten der Verantwortlichen waren bittere Erkenntnisse. [...] 44 Tage der Ungewißheit sind eine lange Zeit. Vor allem für die Opfer, aber auch für seine [Hanns Martin Schleyers] Angehörigen.“ (S. 157f.)

Die Stewardess Gabriele Dillmann, heute Gabriele von Lutzau, und der Copilot Jürgen Vietor beschreiben das Ausgeliefertsein, die Verzweiflung und die Todesängste während der Flugzeugentführung vom 13. bis zum 18. Oktober 1977, wobei die Hinrichtung des Piloten Jürgen Schumann die eskalierende Gewalt erschreckend widerspiegelt. Die Überlebende konstatiert: „Wenn man die Pistole an der Schläfe hat oder mit Alkohol übergossen wird, damit man besser brennt, da stirbt ein Teil von einem selbst – und erwacht auch nach einem glücklichen Ende, einer gelungenen Befreiung, nicht mehr zum Leben. Das Vertrauen darauf, in Sicherheit zu leben, ist nicht mehr ungebrochen vorhanden.“ (S. 228)

Die Stärke dieses Buchs liegt in den Stellungnahmen der Interviewpartner. Es richtet sich nicht primär an ein wissenschaftliches Publikum, führt aber auch Historikern und Sozialwissenschaftlern vor Augen, dass es neben der politik-, gesellschafts- und mediengeschichtlichen Betrachtung des Terrorismus eine nicht weniger dramatische individuelle Ebene gibt.

Während Siemens die Opferperspektive in den Mittelpunkt rückt, geht es dem Politikwissenschaftler Mario Petri um das Verhältnis von Terrorismus und Staat. Ziel seiner Arbeit, die als Dissertation von der Universität Siegen angenommen wurde, ist es, „eine in der Vergangenheit liegende Form der Terrorismusbekämpfung hinsichtlich ihres Ablaufs und ihrer Effizienz zu überprüfen“ (S. 2f.). Die Veröffentlichung ist untergliedert in sechs Hauptteile mit zahlreichen Kapiteln und Unterkapiteln, vom Definitionsteil und dem Weg zur Anti-Terrorismus-Strategie über die Entstehungsbedingungen des RAF-Terrorismus bis zu Programmen, Maßnahmen und Gesetzen von involvierten Behörden. Allein der Definitionsteil umfasst 52 Seiten und beschäftigt sich mit den Begriffen „Radikal-Extrem-Terror(ismus)“ (S. 5), wobei die Abschnitte zu Extremismus und Terrorismus wiederum in Linksextremismus, Rechtsextremismus, Ausländerextremismus respektive historische Entwicklung des Terrorismusverständnisses, Kategorisierung des Terrorismusbegriffes, „Grundsätzlichkeiten“ des Terrorismus, Definitionsversuche sowie in bundesdeutsche Terrorismusdefinitionen, Motivlagen und Ziele des Terrorismus unterteilt sind, um dann mit einer Arbeitsdefinition abzuschließen. Diese lautet: „Terrorismus soll somit als ein rechtswidriges, systematisches, geplantes und konspiratives Vorgehen von Kräften verstanden werden, welches darauf ausgerichtet ist, unter Anwendung der jeweils zur Verfügung stehenden Ressourcen mittel- oder unmittelbare physische Gewalt auszuüben und somit eine psychologische Bedrohungssituation für Bevölkerungen, Regierungen oder internationale Organisationen zu erzeugen, mittels derer eine Änderung bzw. Umkehrung bestehender (gesellschafts-)politischer Verhältnisse oder Beziehungen im In- oder Ausland bewirkt werden soll.“ (S. 48f.)

Betrachtet man die einzelnen Kapitel oder allein den abschreckenden Untertitel der Arbeit („Versuch einer Definition des Terrorismusphänomens und Analyse zur Existenz einer strategischen Konzeption staatlicher Gegenmaßnahmen am Beispiel der Roten Armee Fraktion in der Bundesrepublik Deutschland“), so wird deutlich, dass eine Straffung der langen Textpassagen und eine Zuspitzung auf einzelne Fragestellungen sinnvoll gewesen wäre. Hierdurch hätten nicht nur Redundanzen vermieden, sondern auch wichtige Zusammenhänge stärker betont werden können – beispielsweise Petris Annahme, dass der Prozess, „der vom Niedergang der Protestbewegung bei einigen Gruppen in den Terrorismus führte“, keineswegs geradlinig verlaufen sei. Vielmehr habe es sich um zahlreiche Zufälle und eine situativ begrenzte Dynamik gehandelt, wobei die geringe Fähigkeit des Staates, auf gesellschaftspolitische Problemstellungen zu reagieren, zu einer Radikalisierung geführt habe (S. 114f.). Eine weitere zentrale These lautet, dass die Bundesregierung in nahezu allen Protestformen der studentischen Bewegung eine potenzielle Gefährdung der freiheitlichen Demokratie gesehen und drastische Maßnahmen eingeleitet habe (S. 121). Zur RAF merkt Petri an, dass sich ihre Zielobjekte wandelten – von Aktionen gegen Objekte hin zu der unmittelbaren Ermordung von Personen – und die „in der Dynamik dieses Eskalationssystems mitbedingte Brutalisierung der Mittel und Strategien der RAF, die schließlich auch Geiselnahmen und Morde an völlig unbeteiligten Menschen umfasste, [...] wiederum wesentlich dazu bei[trug], ihre Isolation in der bundesdeutschen Gesellschaft zu komplettieren“ (S. 197). Dass sich der Begriff „Innere Sicherheit“ zunehmend zum Schlüsselbegriff in der bundesrepublikanischen Gesellschaft entwickelte, wird zu Recht hervorgehoben. Dabei sei die legislative Reaktion auf den Terrorismus der RAF „recht einseitig und somit in einem gewissen Maße repressiv“ gewesen (S. 231).

Um die Frage nach der Effizienz des staatlichen Vorgehens im Kampf gegen den Terrorismus beantworten zu können, befasst sich Petri nicht nur mit dem Bundesinnenministerium, den Innenministerien und den Polizeien der Länder, sondern auch mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern, dem Bundesgrenzschutz sowie mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und den Landesämtern für Verfassungsschutz. Dabei setzt er sich mit den veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen, etwa mit den zahlreichen Strafrechtsänderungen, und vor allem mit neuen operativen Maßnahmen auseinander. Sie reichten von „Programmen“ (exemplarisch kann das Programm „Innere Sicherheit“ aus dem Jahr 1974 angeführt werden) über die Einrichtung von Sonderkommissionen („Sonderkommission Baader/Meinhof“ und regionale SoKo B/M), die Aufstellung von Spezialeinheiten der Länder und des Bundes, etwa mobilen Einsatzkommandos (MEK) und Spezialeinsatzkommandos (SEK), bis zu neuen Fahndungsmethoden, beispielsweise Rasterfahndung. Unter dem Aspekt „Nachrichtendienstliche Informationsgewinnung als Unterstützungsleistung“ führt Petri darüber hinaus geheime Ermittlungen, Observation und Einsatz von V(ertrauens)-Leuten an.

Tatsächlich hatte das elektronische Informationssystem der bundesdeutschen Polizei – so der Präsident des Bundeskriminalamtes, Horst Herold, im Jahr 1978 – die Daten von circa einer Million Straftätern gespeichert, wobei im Rahmen der Personenfahndung 195.000 Personen erfasst waren. Die für die Sachfahndung gespeicherten Daten waren noch umfangreicher: „100.000 verschwundene Kraftwagen, 30.000 gestohlene Waffen, 70.000 gestohlene PKW-Kennzeichen und 130.000 Ausweise“.4 Die neuen polizeilichen Methoden spiegelten sich in einer verstärkten Vorfeldkontrolle und Gefahrenabwehr wider: Telefonüberwachung, Dauerobservation und Erfassung von Kontaktpersonen, Datenverarbeitungssysteme bei der Rasterfahndung, das elektronische Informationssystem der Polizei (INPOL), Beobachtende Fahndung (BEFA), das Computersystem PIOS (Personen, Institutionen, Objekte, Sachen), verdeckte Ermittler oder Einsatz des Bundesnachrichtendienstes.5 Sämtliche mit der Inneren Sicherheit betrauten Behörden wurden organisatorisch und personell umgestaltet, erweitert und mit erheblichen Mitteln ausgestattet. Nach Petri war der hervorzuhebende Schritt bei der Bekämpfung des Terrorismus jedoch nicht die quantitative Aufstockung der einzelnen Einrichtungen, „sondern insbesondere die Aufstellung von Spezialeinheiten des Bundes und der Länder. Spätestens nachdem die GSG 9 in Mogadischu der ganzen Welt ihr Können unter Beweis gestellt hatte, kam diesen Einsatzkräften eine enorme psychologische Wirkung zu.“ (S. 288f.)

Ein Ergebnis der Arbeit lautet, dass den ergriffenen Maßnahmen des Staates „keine herausragende Effizienz unterstellt werden“ könne. Insbesondere der finanziell und organisatorisch betriebene Aufwand zur Verfolgung einiger weniger Personen werfe die Frage der Verhältnismäßigkeit auf. Auch stelle sich – ungeachtet der Anzahl der involvierten Terroristen – die Frage nach der tatsächlichen Bedrohung (S. 296). Resümierend stellt Petri fest, die strategischen Handlungen des Staates seien letztlich Reaktionen auf bereits vollzogene terroristische Akte gewesen (S. 299).

Insgesamt wird deutlich, dass nicht nur der Perspektivenwechsel notwendig ist – hier von der Täter- zur Opferebene –, sondern auch die Auseinandersetzung mit der „Effizienz“ der staatlichen Terrorismusbekämpfung. Das bestätigt gerade die aktuelle Debatte um weitere Maßnahmen im „Anti-Terror-Kampf“, forciert durch den Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble. Seine immer lauteren Forderungen nach Abbau des Grundrechtsschutzes, Lauschangriff, Online-Durchsuchung, „Rettungstotschlag“ im Luftsicherheitsgesetz oder nach gezielter Tötung potenzieller Terroristen belegen, wie leichtfertig elementare Grundrechte zur Disposition gestellt werden. Hierdurch wird ausgeblendet – so der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum im Juli 2007 –, dass die Verfassung eine absolute Grenze habe: den Schutz der unantastbaren Menschenwürde.6 Zu Recht konstatiert der Jurist und Journalist Heribert Prantl: „Wer Sicherheit mit allen Mitteln gewährleisten will, der stellt letztlich alles zur Disposition, was der Rechtsstaat an Regeln [...] eingeführt hat. Wer den großen Kehraus veranstaltet, der kehrt, angeblich oder vermeintlich zur Verteidigung des Rechtsstaates, genau das weg, weswegen dieser Rechtsstaat verteidigt werden muss.“7

Anmerkungen:
1 Vgl. Peters, Butz, Tödlicher Irrtum. Die Geschichte der RAF, Berlin 2004, S. 844ff.
2 Vgl. auch die Rezensionen von Schmidt, Thomas E., Ein kalter, dunkler Fleck, in: ZEIT, 22.2.2007; Albrecht-Heider, Christoph, Die Mythenbildung schmerzt erneut, in: Frankfurter Rundschau, 28.2.2007; Walther, Rudolf, Nicht auf Rache aus, in: tageszeitung, 24.3.2007; Nicolini, Elke, Frei von Rache, in: Süddeutsche Zeitung, 2.4.2007; Güntner, Joachim, Opfer sind auf Täter fixiert, diese aber nur auf sich selbst, in: Neue Zürcher Zeitung, 4.4.2007.
3 Dahlkamp, Jürgen, „In Erfüllung seiner Pflicht“, in: Spiegel, 26.8.2002, S. 40f., hier S. 40.
4 „Ohne BEFA würden wir nur wenige Terroristen kennen...“, in: Frankfurter Rundschau, 4.8.1978 (Interview mit dem BKA-Präsident Horst Herold). Hier ist zu berücksichtigen, dass das Bundeskriminalamt im Jahr 1979 über 37 Dateien verfügte, während es im Oktober 1991 über 144 Dateien waren. Vgl. Schenk, Dieter, Der Chef. Horst Herold und das BKA, München 2000, S. 396.
5 Siehe das Interview mit Herold (Anm. 4). Ferner Albrecht, Peter-Alexis, Kriminologie. Eine Grundlegung zum Strafrecht, 3. Aufl. München 2005, S. 123; Baum, Gerhart, Selbstbeschädigung, in: Süddeutsche Zeitung, 24.11.1999; Mergen, Armand, Die BKA-Story, München 1987, S. 221f.
6 „Terror-Angst vergiftet unser Denken“, in: Stern, 10.7.2007 (Interview mit Gerhart Baum).
7 Prantl, Heribert, Verdächtig. Der starke Staat und die Politik der inneren Unsicherheit, Hamburg 2002, S. 153.

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