H.-C. Kraus: Das Ende des alten Deutschland

Titel
Das Ende des alten Deutschland. Krise und Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806


Autor(en)
Kraus, Hans-Christof
Reihe
Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte 37
Erschienen
Anzahl Seiten
124 S.
Preis
€ 28,00 [2. Auflage erschienen 2007]
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Eric-Oliver Mader, Lehrstuhl für Geschichte der Frühen Neuzeit, Institut für Neuere Geschichte München

Der schmale Band von Hans-Christof Kraus gehört zu der Vielzahl von Publikationen, die im letzten Jahr anlässlich der 200. Wiederkehr der Auflösung des Alten Reiches erschienen sind. Der Anspruch des Autors besteht nicht darin, „neue Forschungsergebnisse zum Thema“ zu präsentieren, vielmehr geht es ihm darum, in der „Interpretation des historischen Geschehens [...] eigene Akzente“ setzen (S. 8). Dass diese Neuakzentuierung vor allem darin besteht, die ältere Forschung in die aktuelle Debatte um die Zäsur von 1806 einzubringen, wird schnell klar, denn Kraus stimmt das wohlbekannte Untergangslied vom kranken Alten Reich an, das in der kleindeutsch-borussischen Historiographie seine Wurzeln hat.

Ausgangspunkt ist die Annahme, das frühneuzeitliche Reich sei im Gegensatz zu England und Frankreich zu einer Erneuerung unfähig gewesen und habe seine mittelalterlichen Institutionen und altertümliche Lebensweise bis zum Ende mitgeschleppt. Spätestens seit der Mitte des 18. Jahrhunderts sei der Niedergang für die Zeitgenossen unübersehbar geworden, hätten die obersten Reichsbehörden nur mehr langsam gearbeitet. Der Weg für Reformen in Deutschland sei erst nach der Beseitigung des morschen Reichsgebildes frei geworden. Auch nach der Auflösung des Reiches hätten sich die Deutschen selbst im Zeitalter der Revolutionen nicht vollends dem Neuen zugewandt, sondern erst in einer verspäteten und blutigen Nachholbewegung nach dem ersten Weltkrieg und der säkularen Katastrophe des Nationalsozialismus. Auch wenn der Traum von Reich hier eine Rolle gespielt habe, sei die Zäsur von 1806, welche die Mehrheit der Zeitgenossen nicht beachtet hätten, im Vergleich zu den Zäsuren des 19. und 20. Jahrhunderts die harmlosere und auf den ersten Blick auch unbedeutendere.

Zu der bekannten Untergangsmelodie in den ersten Teilen des Buches (Kap. I-IV) lässt Kraus einen handverlesenen Chor die Koloratur singen: Er reicht vom unbekannten Verfasser des Artikels „Staatskranckheiten“ in Johann Heinrich Zedlers Universallexikon, über Goethe, der mehrfach als Gewährsmann bemüht wird, bis hin zu Schiller, Hegel oder Heinrich Ritter von Lang. Hierbei dienen zum Teil erst lange nach der Auflösung des Reiches verfasste Bemerkungen als Beleg dafür, dass die Zeitgenossen mit dem Reich nichts mehr anfangen konnten. Wenn Kraus aus der Fülle der Gegenstimmen, die bis zum Ende des Reiches an seiner Verfassung festhielten, lediglich auf Franz Wilhelm von Spiegel zum Diesenberg (S. 30) verweist, die Reichsreformdiskussion als eine Spezialistendebatte abtut (S. 18f.) und beispielsweise auf die von der neueren Forschung herausgearbeitete späte Blüte der Reichsinstitutionen überhaupt nicht eingeht, dann werden die blinden Flecken offenbar, die eine retrospektiv determinierende Niedergangserzählung ausbilden muss, die teleologisch auf das Ende des Reiches abzielt: Zum einen bringt es die Entscheidung für diese traditionelle Erzählstruktur mit sich, dass dem Geschichtsverlauf die bis zur Auflösung des Reiches für viele Zeitgenossen noch vorhandene Offenheit genommen wird. Zum anderen trägt sie zu einer Nivellierung neuerer Forschungsergebnisse bei. 1 Beides führt dazu, dass dem Leser ein schiefes Bild über das Alte Reich in seiner Endphase präsentiert wird.

Problematisch ist auch die Interpretation der zeitgenössischen Reaktionen auf die Gründung des Rheinbundes und die Abdankung Kaiser Franz’ II. Hier fällt zunächst auf, dass Kraus die These des sang- und klanglosen Unterganges leicht modifiziert. Im Anschluss an ältere Arbeiten von Heinrich Ritter von Srbik und Helmut Rössler spricht er davon, dass neben die Gleichgültigkeit von Zeitgenossen auch Empörung, Bestürzung, Niedergeschlagenheit und Ohnmachtgefühle angesichts der Auflösung des Reiches traten. Insgesamt wird gleichwohl die Auffassung vertreten, dass das Reichsende von den „von ganz wenigen Ausnahmen vielleicht abgesehen“ nicht als säkulare Katastrophe empfunden worden ist und vor allem nicht in der öffentlichen Meinung jener Zeit (77f.). Demgegenüber wird man nicht nur auf die dem Verfasser zum Zeitpunkt der Publikation nicht zur Verfügung stehende Studie von Wolfgang Burgdorf verweisen können, sondern auch auf eine beachtliche Fülle von Stimmen, die aus der Rheinbundpublizistik oder aus zeitgenössischen Korrespondenzen zu Tage gefördert worden sind und über das Ende des Reiches reflektierten. 2

Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, wie die Zeugnisse von Erschütterung und Ohnmacht, Niedergeschlagenheit und Sprachlosigkeit, die übrigens auch in den Antworten vieler deutscher Fürsten auf die Notifikation des Abdankungspatentes vom 6. August 1806 zu beobachten sind, zu bewerten sind. Hier scheint mir einiges dafür zu sprechen, sie nicht als Äußerungen „verhaltener Trauer oder Gleichgültigkeit“ (S. 78) zu interpretieren. Für die Frage, wie tief die Reflexionen gewesen seien, könnte es durchaus weiterführen, die Bemerkungen des hellsichtigen Zeitgenossen Joseph Anton von Vahlkampf mit einzubeziehen. Dieser konstatierte nämlich angesichts der „hochwichtigen“, „alles erschütternden“ Auflösung des Reiches eine psychologische Überforderung des Geistes, der angesichts dieser dramatischen Veränderung nicht mehr fähig sei, die Gegenwart zu erfassen. 3 Der Zusammenbruch des Reiches wird in dieser Perspektive zu einem Ereignis, das auf die Zeitgenossen eine geradezu traumatisierende Wirkung hatte – ein Ereignis, dessen Bedeutung zumindest in einer Phase des unmittelbaren Eindrucks der Auflösung des Reiches nur schwer verbalisiert werden konnte.

Vergleichsweise einfach stellt sich für Kraus auch die komplizierte Frage der Bedeutung des Bruches von 1806 für das 19. und 20. Jahrhundert dar, die in den beiden abschließenden Kapiteln behandelt wird: Ausgehend von der Überlegung, dass das Ende des Reiches unwiderruflich war, betrachtet er Überlegungen zur Neuordnung Deutschlands am Wiener Kongress und kommt zu dem bekannten Befund, das Reich sei weder restauriert worden noch sei ein deutsches Kaisertum in veränderter Gestalt entstanden. Die Deutsche Bundesverfassung wird als problematisches Gebilde betrachtet, das zwar nur aus einer stark „verengten reichsgeschichtlichen und habsburgzentrierten Perspektive“ ein beachtliches Stück Kontinuität zum Alten Reich aufwies, aber doch eine Ära des Übergangs war „vom Alten zum Neuen, vom Heiligen Römischen Reich zum modernen deutschen Nationalstaat, des Kaiserreiches von 1871“ (S. 98). Die komplizierten Abwicklungsprozesse infolge der Auflösung des Reiches, die von der Deutschen Bundesversammlung zu lösen waren, bleiben hierbei ebenso unberücksichtigt, wie die personellen Kontinuitäten und die komplizierten Transferprozesse von Ideen und Erfahrungen, die im Kontext des Alten Reiches entstanden sind und die auch für die Reformen in den souveränen deutschen Staaten Bedeutung erlangen konnten.

Für die Gesamtbewertung bietet sich ein Bild an: Kraus fährt mit dem Eilzug durch die Geschichte Deutschlands vom Alten Reich zum Nationalstaat. Die Neuakzentuierung, die er sich im Vorwort vorgenommen hat, besteht vor allem darin, die Schienen, auf denen der Eilzug in Richtung der verspäteten deutschen Nation fährt, möglichst geradlinig und ohne Kurven zu verlegen. Hierbei bilden traditionelle Positionen der Forschung die Basis, während aktuelle Ergebnisse weitgehend ausgeblendet oder nivelliert werden. Dadurch wird die Komplexität des historischen Geschehens unzulässig reduziert. Dies zeigt sich auch, wenn die Idee der Kulturnation im Anschluss an Meinecke als einziges Element der Kontinuität gewertet wird (S. 107), das aus der Diskontinuität zwischen 1795 und 1815 hervorgegangen sei. Sie habe als Kohäsionskraft gewirkt, die politische Einigung der Nation jedoch nicht ersetzen können, auf die alles zustrebte. Positiv fällt immerhin auf, dass Kraus bei aller Glättung des Geschichtsverlaufes andeutet, dass nach 1815 Reisende an Bord des Eilzuges durch die deutschen Geschichte waren, die den Traum vom Reich als deutschen Phantomschmerz träumten, der in der Perversion des Nationalsozialismus mündete und die Weltgeschichte des 20. Jahrhunderts entscheidend mitbestimmte.

Anmerkungen
1 Die Ergebnisse der neueren Forschung integrierend dagegen: Härter, Karl, Reichsrecht und Reichsverfassung in der Auflösungsphase des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation: Funktionsfähigkeit, Desintegration und Transfer, in: ZNR 28, Heft 3/4 (2006), 316-337.
2 Burgdorf, Wolfgang, Ein Weltbild verliert seine Welt. Der Untergang des Alten Reichs und die Generation 1806, München 2006. hierzu die Rezension von Julia A. Schmidt-Funke. In: H-Soz-u-Kult, 03.05.2007, http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2007-2-068. Vgl. vorher beispielsweise: Schuck, Gerhard, Rheinbundpatriotismus und politische Öffentlichkeit zwischen Aufklärung und Frühliberalismus. Kontinuitätsdenken und Diskontinuitätserfahrung in den Staatsrechts- und Verfassungsdebatten der Rheinbundpublizistik, Stuttgart 1994; Mraz, Gottfried, Österreich und das Reich 1804-1806. Ende und Vollendung, Wien 1993.
3 Mader, Eric-Oliver, Das Vahlkamp’sche Schweigen. Die Auflösung des Alten Reiches als Überforderung des Geistes, in: GWU 57, Heft 10 (2006), 574-584.