M. Wolf (Bearb.): Westfälisches Urkundenbuch 11.3

Cover
Titel
Westfälisches Urkundenbuch, Bd. 11: Die Urkunden des Kölnischen Westfalen 1301-1325. Lieferung 3: 1321-1325


Herausgeber
Wolf, Manfred
Reihe
Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen I.11
Erschienen
Münster 2005: Aschendorff Verlag
Anzahl Seiten
670 S.
Preis
€ 55,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Harald Müller, Institut für Geschichtswissenschaften, Humboldt-Universität zu Berlin

Der anzuzeigende Band komplettiert die Ausgabe der Urkunden des ersten Viertels des 14. Jahrhunderts für die unter der Herrschaft der Kölner Erzbischöfe stehenden Gebiete Westfalens, grob umrissen die Gegenden südlich der Lippe und das Sauerland. Dazu gehörte auch Dortmund, das aufgrund seiner hansischen Kontakte weiter ausgreifende Betreffe in dieses regionale Urkundenbuch bringt; das Lemma ‚London’ im Ortsindex spricht für sich. 536 Urkunden aus den Jahren 1321-1325 werden fast durchgehend im Vollabdruck geboten und gelegentlich durch Regesten aus älteren Inventareinträgen ergänzt. Die Texte, die durch sechs Nachträge zu den vorausgegangenen Lieferungen komplettiert werden, füllen ziemlich genau die Hälfe des 670 Folio-Seiten starken Werkes, der Rest ist den detailreich gegliederten Indizes des 11. Bandes mit insgesamt 2251 Stücken vorbehalten.

Dem umfassenden Charakter des Urkundenbuchs gemäß sind unterschiedlichste Schriftguttypen und Inhalte versammelt. Das Spektrum reicht von den ausführlichen Statuten des Landdekanats Meschede und seines Kalands aus dem Jahre 1323 (Nr. 1923f.) über aufwändig beigelegte Streitigkeiten des Kölner Erzbischof und des Marschalls von Westfalen, des Grafen Roprecht von Virneburg, mit dem Grafen Heinrich von Waldeck um die Verletzung herzoglicher Rechte (Nr. 1749f.), Klagen über marodierende Truppen des Erzbischofs (Nr. 2101), die Verkündung eines Hofrechts (Nr. 1751), einen beurkundeten Hauskauf (Nr. 1847) bis hin zum Tausch zweier Ministerialen, den der Graf von der Mark und die Äbtissin von Essen 1324 miteinander vereinbarten (Nr. 2085). Den Urkunden sind jeweils Kopfregesten vorangestellt, die in der Regel angemessen und präzise sind; in Nr. 2100 wird aber wohl eine Erbleihe (hereditarie) beurkundet, nicht eine Übertragung auf Lebenszeit.

Die knapp 330 Seiten starken Indizes erschließen den gesamten 11. Band nach dem Ergebnis einiger Stichproben zuverlässig und in beeindruckender Tiefe. Insbesondere bei den Orten, unter denen Dortmund und Soest erwartungsgemäß den größten Raum beanspruchen, öffnen sich mitunter hinter den Namenseinträgen breit gefächerte Sachwelten. Ähnliches gilt umgekehrt für den opulenten Sachindex mit Stichworten wie ‚Beleuchtung’ und ‚Zuckerbrot’, dessen Einträge meist durch Unterlemmata geografisch zugeordnet werden. Dass Querverweise etwa von denarii zu ‚Pfennig’ fehlen, darf man den Bearbeitern als zutreffende Einschätzung der Fähigkeiten ihrer Leser- bzw. Benutzerschaft positiv anrechnen. Die vorliegende Lieferung unterstreicht eindrucksvoll den Referenzcharakter des Westfälischen Urkundenbuchs für die regionale Forschung.

Man wagt es kaum auszusprechen, dass mit der hier nur unzureichend gewürdigten Lieferung ein großes regionales Urkundenbuch, an dem Generationen von Forschern, meist Archivare der Region Westfalen, gearbeitet haben, seinen Abschluss erlebt. Angesichts dessen spricht das Vorwort der Schlusslieferung etwas verunsichert von „neuen Herausforderungen“, welche die Historische Kommission für Westfalen als Herausgeberin in editorischer Hinsicht nun suchen muss. Institutionelle Urkundenbücher kleineren Zuschnitts wurden in den letzten Jahren bereits mit Erfolg vorgelegt. Doch auch das Westfälische Urkundenbuch ist nur scheinbar fertig gestellt. In Anbetracht der zwischenzeitlich weiterentwickelten Methoden der Echtheitskritik gilt es, die älteren Bände, die zum Teil noch aus dem 19. Jahrhundert datieren, zu aktualisieren. Hierfür ist Herausgebern wie Bearbeitern eine glückliche Hand zu wünschen.

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