U. Löffler: Dörfliche Amtsträger im Staatswerdungsprozess

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Titel
Dörfliche Amtsträger im Staatswerdungsprozess der Frühen Neuzeit. Die Vermittlung von Herrschaft auf dem Lande im Herzogtum Magdeburg, 17. und 18. Jahrhundert


Autor(en)
Löffler, Ursula
Reihe
Herrschaft und soziale Systeme in der Frühen Neuzeit 8
Erschienen
Münster 2005: LIT Verlag
Anzahl Seiten
266 S.
Preis
€ 24,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Inken Schmidt-Voges, Osnabrück

Herrschaft als kommunikativen Prozess zu begreifen und nicht als eindimensionalen, auf Zwang beruhenden top-down-Mechanismus, dies ist die Antwort einer herrschaftskritischen Zeit auf Gerhard Oestreichs Konzept der Sozialdisziplinierung. Seit in den 1990er-Jahren die kommunikativen Aspekte des Verhältnisses zwischen Untertanen und Obrigkeiten verstärkt untersucht werden, hat die Forschung mittlerweile zahlreiche Facetten, Träger, Medien und Funktionsbereiche dieses Konzepts zu Tage gefördert. Eine bedeutende Rolle spielte bei der Entwicklung des Konzeptes der Blick auf die konkrete Gestaltung dieser Beziehung „vor Ort“, also in spezifischen situativen Kontexten, in denen „Herrschaft“ sich als bestehende Ordnung beweisen resp. neu etabliert werden musste. 1

Nun hat Ursula Löffler eine Studie vorgelegt, die mit den dörflichen Amtsträgern eine „Scharnierstelle“ zwischen Obrigkeit und Untertanen in das Zentrum des Interesses rückt. Insbesondere die Funktion dieser Schulzen, Richter, Schöppen, oder Bauermeister als Relais in der herrschaftlichen Kommunikation scheint ihr beispielhaft für die produktive Nutzung dieser nur scheinbar ambivalenten Stellung: „Die dörflichen Amtsträger im Herzogtum Magdeburg [waren] keineswegs nur die ‚Sollbruchstelle’ zwischen Herrschaft und Untertanen […], bewegungs- und entscheidungsunfähig im drohenden Konflikt gefangen. Sie waren vielmehr Mediatoren zwischen Landesherrschaft und ländlichen Untertanen, die es der Organisationsform Domänenamt ermöglichten, im Sinne der staatlichen finanziellen Interessen zu funktionieren, ohne die Position der Landgemeinde und der einzelnen Bauern in diesem Gebilde zu vernachlässigen.“ (S. 44f.)

Es gibt gute Gründe, die Frage der Gestaltung von Herrschaft auch aus verwaltungsgeschichtlicher Perspektive zu untersuchen, da sich gerade die dörflichen Amtsträger in dem von Löffler anvisierten Zeitraum des ausgehenden 17. Jahrhunderts dem zunehmenden Bestreben durch die Landesherrschaften ausgesetzt sahen, die ursprünglich gemeindlich gewählten Interessenvertreter in die Behördenstruktur der Landesverwaltung einzugliedern. Auf diese Weise problematisiert die Autorin die Vorstellung, die politische Gemeinde sei als eine Zwischenebene im Prozess der Herrschaftsvermittlung zu verstehen.

Sie erweitert damit auch die von Stefan Brakensiek eröffnete Perspektive auf die gemeindlichen Amtsträger, indem sie zeitlich früher ansetzt und gerade die nicht behördlich organisierten Ämter in den Blick nimmt.2

Mit dem Herzogtum Magdeburg hat Löffler ein Gebiet ausgewählt, das in mehrererlei Hinsicht Besonderheiten aufweist. Zum einen verläuft hier die Schnittstelle zwischen Alt- und Neusiedelland, was ein besonders dichtes Nebeneinander unterschiedlicher Gemeindeorganisationsformen bedingt. Zum anderen war hier aufgrund der Domänenverwaltung ohne adelige Intermediärgewalten ein direkteres Einwirken der Landesherrschaft auf die Verwaltungsstrukturen möglich, worin die Autorin eine ideale Untersuchungsbasis für ihre zentrale Fragestellung erkennt.

Diese umfasst drei Kernfragen: Inwieweit bewirkte die Unmittelbarkeit der Herrschaft tatsächlich eine Intensivierung des Zugriffs auf die ländliche Gemeinde? Konnte das Dorf als Organisationsform der ländlichen Gemeinden behördlich in das Amt eingebunden werden? Schließlich: Welche Rolle spielten bei diesen Vorgängen die dörflichen Amtsträger? Diesen Fragen geht Löffler auf der Basis einer umfangreichen und dichten Ämterüberlieferung in zwei großen Teilkomplexen nach. Der erste dieser beiden Komplexe widmet sich nach zwei kleinen Rahmenkapiteln zur Magdeburger Verwaltungsgeschichte der Sozial- und Aufgabenstruktur der dörflichen Amtsträger vor und nach dem Herrschaftswechsel 1680, der zweite Komplex erarbeitet anhand zahlreicher Fallstudien unterschiedliche Formen der Einbindung der Unterbedienten in gemeindliche bzw. herrschaftliche Belange und untersucht die von diesen geleistete Wissensvermittlung nach beiden Seiten.

Die Arbeit ist klar verwaltungsgeschichtlich ausgerichtet und argumentiert konsequent aus der administrativen Perspektive, die gleichwohl durch eine starke Akzentuierung der kommunikativen Situation erweitert und durch mikrohistorische Falluntersuchungen sozialgeschichtlich fundiert wird (18). Die verwaltungshistorische Ausrichtung spiegelt sich auch in der theoretischen Erklärungsfolie, die Löffler im Konzept der „Stabsdisziplinierung“ findet. Ausgehend von der kritischen Auseinandersetzung mit der Oestreich’schen „Sozialdisziplinierung“ kehrt sie mit ihrer Beschränkung auf den Bedienstetenapparat der entstehenden Behörden gewissermaßen zu den Wurzeln dieses Konzeptes zurück 3, ohne das Konzept explizit im Hinblick auf die von ihr zu Recht betonte kommunikative Dimension weiterzuentwickeln. Das innovative Moment der Arbeit liegt also nicht im theoretischen Ansatz, dennoch birgt Löfflers Untersuchung wegweisende Ergebnisse.

Im ersten sozialstrukturell orientierten Kapitel stellt die Autorin die ungeheure Vielfalt der Aufgabenbeschreibungen sowie der Ernennungs- und Entscheidungsbefugnisse vor. Diese verweisen dabei nicht so sehr auf die generellen Unterschiede zwischen Alt- und Neusiedelland, sondern vielmehr häufig auf unterschiedliche lokale Traditionen der gemeindlichen Autonomie und Ämterstruktur. Eindrucksvoll kann Löffler zeigen, dass die Herrschaftsübernahme des Brandenburger Kurfürsten 1680 keinen spürbaren Einschnitt bedeutete, sondern mitten in einen Prozess der Umgestaltung hineinfiel. Bereits zwanzig Jahre zuvor waren in jenen Ämtern, die noch mit gemeindlich gewählten Bauermeistern besetzt waren oder „in die Reihe gingen“, obrigkeitlich bestellte Richter eingesetzt worden. Aber selbst diese Ämter wurden bis weit in das 18. Jahrhundert hinein auf gemeindlichen Vorschlag und Konsens hin besetzt, da personelle Kontinuität und die Akzeptanz der Amtsausübung die primären Interessen der Obrigkeit waren (S. 132). Den eigentlichen Wandel sieht Löffler nicht in erster Linie auf der Ebene der Unterbedienten, sondern bei den Amtmännern. Sie wurden als Domänenpächter einer strikten Kontrolle durch die Amtskammer (ab 1728 Kriegs- und Domänenkammer) unterworfen. Aufgabe der Amtsverantwortung blieb, die Verwaltung der Amtsdörfer zu gewährleisten.

Die Funktion der dörflichen Amtsträger als Vermittler und Mediatoren im Kommunikationsprozess zwischen den Untertanen und der Obrigkeit konnte nur erfüllt werden, solange die Amtsträger in der dörflichen Gemeinde hinreichend verankert und integriert blieben. Löffler analysiert die soziale Einbindung und deren Wandel im Laufe ihres Untersuchungszeitraums anhand der Besitzverhältnisse der ernannten Amtsträger und kann auch hier die allmähliche Nivellierung des in der Mitte des 17. Jahrhunderts noch bestehenden Unterschiedes zwischen den Gemeinden westlich und östlich der Saale nachzeichnen.

Während in den Gebieten des so genannten Altsiedellandes die zunächst noch gemeindlich gewählten Amtsträger überwiegend der Gruppe der Großbauern entstammten, zählten die obrigkeitlich ernannten Amtsträger des so genannte Neusiedellandes zum großen Teil zu den Kleinbauern. Löffler erklärt diese Unterschiede mit der Einkommensstruktur des Dorfamtes, was insofern plausibel erscheint, als sich einschneidende Veränderungen erst nach 1721 ergaben. Die Kriegs- und Domänenkammer befahl die Kontribuierung der frei werdenden dörflichen Amtstellen, sodass sich nur noch Großbauern die Ausübung eines dörflichen Amtes „leisten“ konnten. (S. 155) Für die sich abzeichnende „Oligarchisierung“ des dörflichen Amtes (ebd.) bliebe noch zu klären, ob nicht auch andere Gründe zum Wandel in der Praxis der Amtsbesetzung innerhalb der Gemeinde beigetragen haben könnten. Denn es bleibt eine gemeindegeschichtliche Perspektive unberücksichtigt, die etwa das Verhältnis des Unterbedientenamtes mit anderen gemeindlichen Ämtern und Würden vergleicht.

Den zweiten Hauptteil der Untersuchung bilden Fallstudien, in denen Löffler das Spektrum der Tätigkeiten eines Unterbedienten beschreibt und dessen Funktion als „Informationsmakler“ (S. 185) analysiert. Insbesondere am Beispiel dörflicher Konflikte wird die Ambivalenz des dörflichen Amtes deutlich, wenn der Unterbediente zwischen der Wahrung des Dorffriedens und seiner Meldepflicht gegenüber der Obrigkeit entscheiden musste – vor allem dann, wenn er selbst in den Konflikt involviert war oder der Konflikt aus seiner Amtsführung resultierte. Wenngleich die Fallstudien sehr lebendig und facettenreich die Problematik der Amtsführung nachzeichnen, zeigen sich hier doch auch deutlich Schwierigkeiten im analytischen Umgang mit diesen Konfliktfällen: Die von Löffler angestrebte Typologisierung verschwimmt in der Darstellung, da sich die einzelnen Konflikte meist nicht auf einen zentralen Aspekt reduzieren lassen. So bleibt etwa die qualitative Differenz zwischen den Rollen einer Bezugsperson für Steuereintreibung (S. 179ff.) und der eines Informationsmaklers im Hinblick auf offen gebliebene Steuerforderungen (S. 208ff.) kaum erkennbar. Nichtsdestotrotz verweisen die zahlreichen Beispiele aber auf die immense, durchaus schillernde Bedeutung der dörflichen Amtsträger.

Löffler hat eine Studie vorgelegt, die Verknüpfungen zwischen den bisher allenfalls schwach aufeinander bezogenen Forschungskontexten der Verwaltungsgeschichte und der Gemeinde- bzw. Kommunalismusforschung herstellt. Dass sich diese beiden Stränge fruchtbringend ergänzen können und in übergeordnete politische Fragestellungen einbinden lassen, hat sie auf anregende Weise bewiesen.

Anmerkungen:
1 Vgl. unter anderem die Forschungen von André Holenstein, Werner Trossbach, Ralf Pröve und Markus Meumann.
2 Brakensiek, Stefan, Fürstendiener – Staatsbeamte – Bürger. Amtsführung und Lebenswelten der Ortsbeamten in niederhessischen Kleinstädten (1750-1830), Göttingen 1999.
3 Meumann, Markus; Pröve, Ralf, Faszination des Staates und historische Praxis. Zur Beschreibung von Herrschaftsbeziehungen jenseits teleologischer und dualistischer Begriffsbildungen, in: dies. (Hgg.), Herrschaft in der Frühen Neuzeit. Umrisse eines dynamisch-kommunikativen Prozesses, Münster 2004, S. 11-50, hier S. 21.

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