Titel
Der Generationenvertrag. Lebenslauf und Lebenseinkommen in Deutschland in zwei Jahrhunderten


Autor(en)
Hardach, Gerd
Erschienen
Anzahl Seiten
488 S.
Preis
€ 98,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Reinhard Spree, Seminar für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Universität München - Volkswirtschaftliche Fakultät

Abstrakt formuliert ist Hardachs Thema die langfristige Entwicklung der intergenerationellen Einkommensverteilung und ihrer Bestimmungsfaktoren. Der geniale Trick besteht darin, die in diesem Zusammenhang relevanten Institutionen unter dem unorthodox interpretierten Begriff des Generationenvertrages zu fassen, der „die Mitglieder einer Gesellschaft als Träger oder als Empfänger von intergenerativen Leistungen zueinander in Beziehung“ setzt (S. 27). Außerdem erweitert Hardach die Sicht auf die Einkommensarten, die hier in Betracht gezogen werden sollten. Das sind neben den die ökonomischen Untersuchungen beherrschenden „Markteinkommen aus Erwerbstätigkeit oder Vermögen, die Eigenproduktion der Haushalte, öffentliche Transferleistungen und familiale Transferleistungen“ (S. 27). Die letzteren werden fast immer ignoriert, sind jedoch von größter Bedeutung für die Funktionsfähigkeit von sozialpolitischen Maßnahmen. „Zu den familialen Transferleistungen gehört auch der Zeitaufwand, den Familienangehörige für die Versorgung und die Pflege von Kindern und von alten Menschen leisten“ (S. 27). Diese dürfen nicht als selbstverständlich vorausgesetzt werden. Auch die Eigenproduktion der Haushalte stellt eine bedeutsame Leistung dar, die bekanntlich in der Berechnung des Sozialprodukts nicht erfasst wird, jedoch einen maßgeblichen Beitrag zur Wohlfahrt der Bevölkerung leistet – wenn sie stattfindet.

Ausgehend von diesen Überlegungen unterscheidet Hardach drei Typen von Generationenverträgen, die historisch aufeinander folgten. Da ist zunächst der traditionelle Generationenvertrag, der in Deutschland bis weit in das 19. Jh. hinein dominant und gelegentlich noch im 20. Jh. anzutreffen war (S. 28f.). Er basierte auf der Wirtschafts- und Familienform des „Ganzen Hauses“, also der fehlenden Trennung von Erwerbs- und Familiensphäre, und konstituierte funktional differenzierte, aber „komplementäre Lebensläufe“ beider Geschlechter (S. 34f.), die dadurch entscheidend geprägt waren, dass die Arbeitserträge der verschiedenen Haushaltsmitglieder nicht individuell zugerechnet werden konnten. Industrialisierung, Verstädterung und fortschreitende Modernisierung der Arbeitswelt führten zur Trennung von Erwerbs- und Familienarbeit, bei der nicht nur das räumliche Auseinanderfallen der Tätigkeitsbereiche beachtlich ist, sondern noch mehr die geschlechtsspezifische Zuschreibung und Ausgestaltung derselben. Das begründete einen „bürgerlichen Generationenvertrag“ (S. 29ff.), für den die Konstituierung „doppelter Lebensläufe“, nämlich geschlechtsspezifisch differierender prägend war (S. 35f.). Er bildete sich im Laufe des 19. Jahrhunderts aus und war bis in die 1960er-Jahre in Deutschland dominant. Im Übrigen ist er mit der Prämisse des „männlichen Normalarbeitsverhältnisses“ ein entscheidender Baustein der Gesetzlichen Sozialversicherung geworden.

Die Emanzipation der Frau und die allmählich sich tatsächlich anbahnende Gleichberechtigung derselben nach dem Zweiten Weltkrieg drückte sich unter anderem in der zunehmenden Erwerbsbeteiligung von Frauen, speziell auch von verheirateten Frauen und Müttern, aus, wodurch der „bürgerliche Generationenvertrag“ in Frage gestellt und durch den „modernen Generationenvertrag“ abgelöst wurde (S. 31ff.). Er hat die Voraussetzung einer Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familientätigkeit und führt zu individualisierten oder multiplen Lebensverläufen (S. 36f.). In dem Umfang jedoch, in dem sich die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbstätigkeit als problematisch erweist und die Arbeitsmarktkrise dies durch ihre Anforderungen an Mobilität, Flexibilität und Fungibilität ständig verschärft, schwindet die Attraktivität des Familienmodells und wird mit dem Verzicht auf Kinder der „moderne Generationenvertrag“ immer häufiger aufgekündigt (S. 33).

Hardach schildert die historische Entstehung, Ausprägung und Krise der drei Vertragstypen in den drei genannten Epochen jeweils in den Dimensionen Prägung des Lebenslaufs durch Demographie und ökonomische Bedingungen, um dann die Lebensphasen Jugend, Beruf, Familie und Alter abzuhandeln. Die historische Chronologie wird also in jeder Epoche durch eine gleich bleibende Systematik gebrochen. In Kapitel 2, dem „Abschied von der alten Welt“, geht es um den traditionellen Generationenvertrag, in Kapitel 3 um die „Konstituierung des bürgerlichen Generationenvertrages“, in Kapitel 7 um den „Generationenvertrag in der postindustriellen Gesellschaft“. Allerdings bewegen die markanten ökonomisch-politischen Einschnitte in der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts Hardach dazu, die dafür definierten beiden Vertragstypen jeweils noch zu differenzieren. So wird die Ausformung des bürgerlichen Generationenvertrags einerseits in der Zwischenkriegszeit gesondert in Kapitel 4 unter dem Aspekt „Reform und Krise“ abgehandelt, seine Weiterentwicklung in der Frühphase der Bundesrepublik bis Ende der 1960er-Jahre, dem „Golden Age“, unter Betonung der Einwirkungen durch den expandierenden Sozialstaat in Kapitel 5. Dagegen erscheint Hardach der moderne Generationenvertrag unter den spezifischen Bedingungen der DDR schon in gewisser Weise vorweg genommen, letztlich aber deformiert worden zu sein; das wird deshalb in Kapitel 6 unter dem Rubrum „Ein Umweg“ untersucht. Ebenso hält er die Wiedervereinigung nach 1989 für einen Einschnitt, der auch die Ausprägung des modernen Generationenvertrags modifizierte und ihn mehr und mehr in die Krise führte, was er in Kapitel 8 darstellt. Ein „Epilog: Erfahrungen und Perspektiven“ benanntes letztes Kapital fasst die langen Entwicklungslinien zusammen und diskutiert mögliche zukünftige Ausprägungen.

Da die genannten Dimensionen ziemlich gleichmäßig für jede Teilperiode abgehandelt werden, kann man das Buch auch als Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Familie, der Jugend, des Alters oder des Arbeitsmarkts, ebenso als Geschichte der Familien- oder Bildungs- oder Arbeitsmarktpolitik während der letzten zwei Jahrhunderte lesen. Die Fülle der verarbeiteten nicht zuletzt auch immer wieder quantitativen Informationen hat sich unter anderem in 31 Tabellen niedergeschlagen, die vor allem die Alterstruktur der Bevölkerung, die sektorale Beschäftigtenstruktur und die Arbeitslosigkeit in den verschiedenen Perioden spiegeln. Es ist klar, dass das Buch angesichts des langen Untersuchungszeitraums und der Komplexität des Gegenstands nur selten auf eigene Forschungsarbeiten zurückgreifen kann, sondern im wesentlichen vorliegende Forschungsergebnisse aus allerdings sehr unterschiedlichen, meist zeitlich und sachlich unverbundenen Forschungsbereichen synthetisiert. Diese Verbindungen über die Zeit und in der Sache hergestellt zu haben, ist schon für sich eine große Leistung. Sie erscheint aber umso beeindruckender, als Hardach das Material an vielen Stellen mit großem Scharfsinn neu interpretiert. Hervorzuheben ist hier besonders die Geschlechterperspektive, die viele den fachkundigen Leser/innen bekannte Befunde in ein anderes Licht rückt.

Bis in die Gegenwart hat z. B. das das gesellschaftliche Bewusstsein beherrschende bürgerliche Familienideal mit seiner Basis in den als komplementär, aber polar gedachten Geschlechtercharakteren seinen Niederschlag in einer Vielzahl existierender Institutionen gefunden: Von den Managementmodellen und Rekrutierungsmustern im Erwerbsleben bis zur Ausgestaltung unserer wichtigsten sozialpolitischen Einrichtungen. Und letztlich funktionieren auch die Familien mit Kindern bis heute weitgehend entsprechend. Wenn man Hardach aufmerksam liest, wird klar, dass es mit gesetzlichen Gleichstellungsgeboten, die in Art. 3,2 des GG ihren verfassungsmäßigen Ausdruck fanden, nicht getan ist. Männer und Frauen müssen lernen, selbstverständlich gleichberechtigt miteinander umzugehen, im Privatleben wie im Arbeits- oder im politischen Leben. Dem tragen aber viele bedeutsame Institutionen nicht Rechnung. Das Vordringen der weiblichen Erwerbstätigkeit, besonders auch der Mütter, hat zwar den modernen Generationenvertrag zustande kommen lassen. Doch funktioniert der eben nicht. Familien- und Erwerbstätigkeit sind in vielen Arbeitsmarktsegmenten nicht oder nur unter großen Opfern vereinbar. Kinderarmut bis zur Kinderlosigkeit ist die Folge, die unserem Sozialstaat die Basis entzieht. „Die Voraussetzung für die Stabilisierung der Geburtenrate war die allgemeine Akzeptanz des doppelten Standardlebenslaufs. Die Frauen, die im Rahmen der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung für die Kinderbetreuung und die Altenpflege sorgten, waren die ,heimliche Ressource’ im Generationenverhältnis“ (S. 451). Die Geburtenrate sinkt deutlich, seitdem Frauen diese Zurücksetzung nicht mehr akzeptierten und sich von der „heimlichen Ressource“ der Sozialpolitik zur offenen Ressource des Arbeitsmarkts entwickelten.

Hier und an anderen Stellen bewährt sich Hardachs Einbeziehung der familialen Transfers in die Betrachtung der intergenerationellen Leistungsverteilung. Z. B. wird es manchen Leser überraschen, wenn er zur Kenntnis nimmt, dass die so genannte demografische Gesamtlastquote der Erwerbsgeneration auch bis 2030 keine Werte erreichen wird, die stark über denen etwa des Jahres 1871 liegen (62 bis 66 Prozent, je nach Prognosemodell). Doch bestand um 1871 das Einkommen der Jugendlichen und Kinder fast ausschließlich aus familialen Transferleistungen, das der kleinen Alterspopulation ebenfalls aus familialen und nur zu einem geringen Teil aus öffentlichen Transfers (Armenfürsorge, ab 1891 evtl. ergänzend eine Rente). Heute und in der nächsten Zukunft handelt es sich jedoch fast ausschließlich um öffentliche Transferleistungen, besonders für die wachsende Altenpopulation, die in immer geringerem Maße mit familialen Transferleistungen (Unterstützung und Pflege durch die Familie) rechnen kann. Die entsprechenden Anforderungen an die Erwerbstätigen, diese Transfers durch zunehmende Steuern und/oder Sozialversicherungsbeiträge zu finanzieren, findet wenig Akzeptanz in der Bevölkerung (S. 453f.). Damit ist aber auch klar, dass die wachsende Erwerbstätigkeit der Frauen unter den gegebenen Bedingungen (aktiver und passiver Widerstand der Männer gegen ein neues Rollenverständnis in Beruf und Familie) nicht nur zur sinkenden Geburtenziffer führt und damit zur Aufkündigung des Generationenvertrags, sondern auch zum Rückgang des Umfangs der familialen Transferleistungen (dazu auch S. 460).

Das hätte Hardach, um ein wenig Kritik zu äußern, noch klarer herausarbeiten können. Da im Übrigen nicht sichtbar ist, wie sich diese aus dem Geschlechterkonflikt resultierende Sprengkraft für unsere Institutionen reduzieren sollte, da das Problem ja in Gesellschaft und Politik bisher kaum erkannt wurde, erscheint Hardachs Hoffnung grundlos optimistisch, man würde von wachsender zu stagnierender Bevölkerung gelangen und den Absturz vermeiden können (S. 455). Bei der Diskussion der Wachstumsperspektiven ist für mein Gefühl ebenso zu sehr mit dem Weichzeichner hantiert worden: Zwar kann die steigende weibliche Erwerbsquote als wachstumsfördernd eingeschätzt werden (S. 457), doch ist das Hauptproblem ausgeblendet worden: der hohe und steigende Anteil unqualifizierter Arbeitskräfte in unserer Gesellschaft – der nur in steigende Sockelarbeitslosigkeit münden wird. Und auch dies hat wahrscheinlich etwas mit dem wandlungsresistenten Selbstbild dieser hauptsächlich aus Männern bestehenden Population zu tun, die unqualifizierte, niedrig bezahlte Tätigkeiten meidet.

Gerd Hardach erweist sich mit dem vorliegenden Buch als Meister interdisziplinären Denkens und Arbeitens. Er analysiert die Wirtschafts-, Gesellschafts- und Politikentwicklung zweier Jahrhunderte durch das Brennglas des Generationenvertrages und kombiniert dabei systematisch Konzepte der Ökonomie, Soziologie, Demografie und Politikwissenschaft in historischer Betrachtungsweise. Herausgekommen ist eine Darstellung der drängenden aktuellen Probleme der Sozialpolitik, die die viel beschworene, aber selten reflektierte Pfadabhängigkeit der seit einem Jahrzehnt „auf den Prüfstand gestellten“ Institutionen verdeutlicht. Zugleich verweist sie auf Determinanten der Entwicklungsdynamik, die fast nie in den speziell von Ökonomen in reicher Zahl präsentierten Reformempfehlungen oder in den von der Politik vorgenommenen, bisher meist fruchtlosen Gestaltungsversuchen berücksichtigt werden. Dazu gehört in erster Linie die Sprengkraft des sich verändernden Geschlechterverhältnisses.

Insgesamt hat Hardach ein originelles, äußerst informatives, hoch spannendes Buch vorgelegt, das viele Überlegungen zur Uminterpretation der Vergangenheit, noch mehr zur kritischen Sichtung der aktuellen Politik anstoßen und munitionieren kann.

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