B. Stollberg-Rilinger (Hrsg.): Kulturgeschichte des Politischen

Stollberg-Rilinger, Barbara (Hrsg.): Was heißt Kulturgeschichte des Politischen?. . Berlin 2005 : Duncker & Humblot, ISBN 3-428-11868-5 377 S. € 54,00

: Staatsbildung als kultureller Prozess. . Köln 2005 : Böhlau Verlag, ISBN 3-412-11705-6 442 S. € 54,90

Brakensiek, Stefan; Wunder, Heide (Hrsg.): Ergebene Diener ihrer Herren?. Herrschaftsvermittlung im alten Europa. Köln 2005 : Böhlau Verlag, ISBN 3-412-25405-3 321 S. € 44,90

Rezensiert für H-Soz-Kult von
Gerd Schwerhoff, Institut für Geschichte, Geschichte der Frühen Neuzeit, Technische Universität Dresden

„Ihr das Kehrichtfaß und die Rumpelkammer, uns die Haupt- und Staatsaktionen“ – so persiflierte Eberhard Gothein 1891 die Auffassung seines Kontrahenten Dietrich Schäfer über die Rangordnung zwischen der Kulturgeschichte und der politischen Geschichte. Das Feld der Politik hatte Schäfer zwei Jahre zuvor als „das eigentliche Arbeitsgebiet der Geschichte“ bestimmt. Gegen diese „Alleinherrschaft“ der politischen Geschichte setzte Gothein selbstbewusst die Ansprüche der Kulturgeschichte: Sie repräsentiere einen übergeordneten, allgemeinen Deutungsrahmen, dem sich die politische Geschichtsschreibung „unterzuordnen“ habe. 1 Der Geltungsanspruch der Neuen Kulturgeschichte, wie er sich im Sammelband „Was heißt Kulturgeschichte des Politischen?“ manifestiert, liegt ganz auf dieser Linie. Inhaltlich jedoch hat sich ihr Profil stark gewandelt. Während der Historiker und Nationalökonom Gothein darunter eine Geschichte des „Inhalts und der Form menschlicher Gesittung“ bzw. eine „Ideengeschichte in ihrer reinsten Form“ verstand 2, stützt sich die Herausgeberin, Barbara Stollberg-Rilinger, in ihrer Einleitung auf einen weiten, sozialanthropologischen Kulturbegriff. Danach wird Kultur „über die fundamentale Fähigkeit des Menschen zur Symbolerzeugung definiert“. Insofern historische Phänomene immer als – symbolisch vermittelte – „Ergebnisse von Sinnzuschreibungen, Geltungsbehauptungen und Deutungskonflikten der Akteure“ beschrieben und analysiert werden könnten, sei alle Geschichte notwendig Kulturgeschichte. „Kultur“ konstituiert folglich keinen Gegenstandsbereich, sondern eine analytische Perspektive.

Das Feld des Politischen wird in dieser kulturgeschichtlichen Perspektive deutlich anders konturiert als in der traditionellen Politikgeschichte. Jenseits scheinbar objektiver Machtstrukturen, schriftlicher Verfahrensregeln und expliziter Diskurse eröffnet sich der Blick auf konkurrierende Bedeutungszuschreibungen, Wahrnehmungen und Erfahrungen der Zeitgenoss/innen, auf die handlungsleitenden Normen und kollektiven Repräsentationen, die darüber entscheiden, was als „politisch“ anerkannt und was im politischen Handlungsraum entscheidungsrelevant wird. Klassische, bereits etablierte Themen in diesem Zusammenhang sind z. B. Integrationsrituale wie Feste und Feiern, Herrschaftssymbole oder politische Gründungsmythen. Es wäre allerdings ein Missverständnis, der Kulturgeschichte die Behandlung solcher „symbolischer“ Politikfelder zuzuweisen und davon eine Sphäre der „harten“ Tatsachen abzuheben. Kulturhistoriker/innen ist es vielmehr um die Dekonstruktion eines derart essentialistischen Politikverständnisses zu tun, das immer noch auf der Suche nach der unverschleierten, durch keine symbolische Camouflage verdeckten Realität ist. Ebenso grundlegend wie die Einleitung ist deshalb der Beitrag des Politikwissenschaftlers Gerhard Göhler, der gegen das Interpretament der „symbolischen Politik“ als „bloßer Inszenierung“ die fundamentale Angewiesenheit der Politik auf symbolische Mechanismen herausstellt, um die ihr zugewiesene Aufgabe der normativen Integration zu bewältigen.

Der Sammelband enthält sowohl konzeptuelle und begriffliche Beiträge wie auch Fallstudien aus dem Bereich der neueren und neuesten Geschichte; auch letztere steuern jedoch durchweg konzeptuelle Reflexionen bei, die über ihr konkretes Beispiel hinausweisen. Kevin Sharpe begreift kulturhistorische Zugänge als eine Chance zur Überwindung unproduktiver historiographischer Kontroversen über den Bürgerkrieg im England des 17. Jahrhunderts. Andreas Suter zeigt am Beispiel des Schweizerischen Bauernkrieges von 1653 die Konstituierung eines Ereignisses im Medium politischer Semantiken, Erfahrungen und Erinnerungen. Birgit Emich demonstriert am Beispiel der Integration des Herzogtums Ferrara in den Kirchenstaat, wie das Konzept der „politischen Kultur“ als Klammer für bisher voneinander isoliert stehende Perspektiven auf die frühneuzeitliche Staatsbildung fungieren könnte. Achim Landwehr stellt den Zusammenhang zwischen Diskurs und Macht in den Mittelpunkt seiner Überlegungen und verdeutlicht ihn am Beispiel der diskursiven Herstellung des Sozialen im Medium der venezianischen Bevölkerungszählung von 1624. Antje Flüchter verdeutlicht auf der Grundlage niederrheinischer Kirchenordnungen und Visitationen sehr plausibel den „repräsentativen oder performativen Mehrgewinn“ frühneuzeitlicher Politik; sie erweitert so den Blickwinkel einer Konfessionalisierungsforschung, die bisher vornehmlich die instrumentelle Seite des Zusammenhangs zwischen Konfessionalisierung und wachsender Staatsgewalt betont hat, um die symbolische Dimension. Frank Becker exemplifiziert Genese, soziale Bezugspunkte und Leistungen des „politischen Mythos“ vornehmlich an Beispielen aus der Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Silvia Serena Tschopp nimmt sich mit der ‚vaterländischen Festkultur des 19. Jahrhunderts’ ein bereits klassisches Thema der politischen Kulturforschung vor; sie liest das Jubiläum der Schlacht von Sempach 1886 als performativ-rituellen Akt kollektiver Selbstvergewisserung, der die innere Nationenbildung der Schweiz vorantrieb. Ute Daniels umfangreicher Beitrag zeigt die Medialisierung der Politik in der Epoche vor dem Ersten Weltkrieg als einen wichtigen Faktor im Kontext einer eskalierenden Krisendynamik. Thomas Großbölting geht dem Zusammenhang zwischen Geschichtspolitik und Erinnerungskultur in Italien nach dem zweiten Weltkrieg nach, den er in seinen Veränderungen bis zur Gegenwart verfolgt. Thomas Mergel schließlich steuert Überlegungen zur Geschichte von Wahlkämpfen bei, die sich als Verdichtungen von symbolischen Kommunikationsakten, Diskursen und politischen Repräsentationen geradezu als Paradefeld für eine Kulturgeschichte des Politischen anbieten.

Das thematisch vielfältige Konzert einer auf das Politische ausgerichteten Kulturgeschichte erbringt konzeptuell einen überzeugenden Ertrag. Dabei herrscht keinesfalls völliger Gleichklang. Interessant sind gerade abweichende Nuancierungen und Erweiterungsvorschläge. Diese betreffen einmal den Kulturbegriff. In Niklas Luhmanns Systemtheorie, so zeigt Rainer Walz, wird Kultur nicht lediglich als symbolisch vermittelte Kommunikation gefasst (diese konstituiert Gesellschaft prinzipiell), sondern spezifischer als Gedächtnis (Rekursivität) einer Gesellschaft. Damit wird Kultur gleichsam auf einer Ebene des Symbolischen zweiter Ordnung (der Symbolisierung des Symbolischen) angesiedelt. Auch Rudolf Schlögl setzt in seinem Beitrag bei Luhmanns Kommunikationsbegriff an. Er sieht darin eine Möglichkeit, die kulturwissenschaftliche Perspektive angemessen mit der notwendigen Berücksichtigung von Strukturen und von historischem Wandel auf der Makroebene zu verknüpfen; sein Beispielfeld ist die frühneuzeitliche Stadt, die er durch Anwesenheitskommunikation, rituelle Rahmung und performative Stabilisierung gekennzeichnet sieht – und damit als in ihren Entwicklungschancen begrenzt. Andere Akzente setzt Reinhard Blänkner: Er stellt grundbegriffliche Reflexionen in den Mittelpunkt seiner Überlegungen und betont die Fruchtbarkeit einer Perspektive, die Institutionen als symbolische Ordnungen (Karl-Siegbert Rehberg) zu einer zentralen Analysekategorie macht.

Auch der Politikbegriff bleibt nicht unumstritten. Göhler definiert politische Institutionen als Regelsysteme zur Herstellung verbindlicher, gesamtgesellschaftlich relevanter Entscheidungen und als Instanzen symbolischer Darstellungen von Orientierungsleistungen. Politisch seien menschliche Handlungen nach Hannah Arendt nur insofern, als sie die „res publica“, „die öffentlichen Angelegenheiten“ betreffen. Blänkner betont demgegenüber den epochespezifischen Charakter derartiger Definitionen: „Gesamtgesellschaft“ und „öffentliche Angelegenheiten“ seien moderne Kategorien. Demgegenüber müsse das Politische jeweils epochenspezifisch neu bestimmt werden, wie er am Beispiel des Wechselspiels von „öffentlich“ und „geheim“ für die Frühe Neuzeit zeigt. Mergel dagegen artikuliert Vorbehalte gegen die von Carl Schmitt geprägte Kategorie des „Politischen“ überhaupt und plädiert für eine Weiterverwendung des „Politik“-Begriffs.

Neben einigen Protagonist/innen der kulturgeschichtlichen Debatte aus der neuesten Geschichte wie Ute Daniel oder Thomas Mergel stammen die Beiträge des Sammelbandes vorwiegend aus der Feder von Frühneuzeitler/innen. Das mag an der Ausrichtung wissenschaftlicher Netzwerke oder auch an kontingenten Faktoren – die Herausgeberin beklagt im Vorwort die Absagen der eingeladenen Mediävisten – liegen. Dennoch lässt sich dieser Befund auch als Symptom einer historiografischen Tendenz deuten. Einmal fällt es Historikern der Vormoderne insgesamt vielleicht leichter, die politische Geschichte als Feld symbolischer Ordnungen und Deutungen ernst zu nehmen und nicht lediglich als ephemere Erscheinung abzutun. Historiker der Frühen Neuzeit arbeiten zum anderen in einer Epoche, in der „Staatlichkeit“ – als einer zentralen Ausprägung des Politischen – noch nicht ihre klassisch-moderne Ausprägung gewonnen hatte, sondern erst im Entstehen begriffen war. Das erleichtert den verfremdenden Blick auf politische Zusammenhänge und ein „flüssigeres“, flexibleres Verständnis des Politischen überhaupt.

Wie sehr das Thema „Staatsbildung“ die Frühneuzeitgeschichte in eine Schlüsselposition der allgemeinen kultur- und politikgeschichtlichen Diskussion hineinbringt, demonstrieren die beiden anderen hier zu besprechenden Sammelbände, die sich exklusiv auf diese Epoche zentrieren. Sie konkretisieren, was „Kulturgeschichte des Politischen“ heißen kann, indem sie für ihren Forschungskontext eine Reihe präziserer Konzepte und Themenfelder etablieren und die Methode des historischen Vergleichs nutzen. Zunächst zum Band über „Staatsbildung als kultureller Prozess“: Als Themenfelder benennt die Einleitung von Dagmar Freist neben den Fragen der rechtlichen Normsetzung, der Herrschaftslegitimation und dem Verhältnis zwischen Staat und politisch-sozialen Eliten, vornehmlich dem Adel, vor allem die lokale Herrschaftspraxis bzw. die Vermittlung von Herrschaft zwischen politischem Zentrum und lokalen Herrschaftsräumen – ein zentrales Thema der neueren Policeyforschung. Mit den Herrschaftsvermittlern kommt ganz konkret das Funktionieren des frühmodernen Staates in den Blick, verflüssigen sich vermeintlich starre Strukturen der Ständegesellschaft. Zugleich werden die Handlungsspielräume offenkundig, die Amtleute und Untertanen zwischen Gehorsam und Verweigerung hatten. Dieser Tatbestand wird mit dem Begriff des „Aushandelns“ gefasst, wobei die asynchronen Machtchancen bei dieser deutschen Begriffsbildung, wie Wolfgang Reinhard anmerkt, weniger sichtbar werden als beim englischen Begriff des „negotiating“.

Die Beiträge behandeln, abgesehen von einer italienischen Ausnahme, deutsche, englische und französische Fälle. Der Vergleich resultiert oft unmittelbar aus der parallelen Lektüre der Beiträge, wird in mehreren Fälle aber auch von den Autoren selbst angegangen. Zum Vergleich laden etwa die Aufsätze von Stefan Brakensiek über lokale Amtsträger in deutschen Territorien, von Michael Braddick über englische „officeholders“ sowie von François-Joseph Ruggiu über Magistrate in zwei englischen und zwei französischen Städten im 18. Jahrhundert ein, die sich alle stark auf das Rollenbild und das Selbstverständnis dieser Gruppen konzentrieren. Ruggiu konstatiert dabei auf der Grundlage von Selbstzeugnissen einen Wandel von einem älteren Amtsethos der Ehre und des Ansehens hin zu einer neueren der „Selbstverwirklichung“. Hier zeigt sich wohl ein speziell städtisches Amtsethos, das stärker an der Gemeinschaft orientiert war, weil Lebenswelt und Herrschaftsfunktionen hier stärker zur Deckung kamen. Ergänzend zu den Beiträgen über die lokalen Amtmänner ist der Beitrag von André Holenstein zu lesen, der die Kommunikationskanäle und herrschaftlichen Informationsbeschaffungsmaßnahmen (Berichte, Supplikationen, Visitationen, Anzeigen) im frühneuzeitlichen Staat am Beispiel der Markgrafschaft Baden beschreibt.

Andere Beiträge konzentrieren sich auf die Beziehung zwischen der politischen Zentrale und nachgeordneten politischen Einheiten. Birgit Emich diagnostiziert mit der Bologneser ‚libertá‘ und der Ferrareser ‚decadenza‘ zwei völlig unterschiedliche politische Einstellungen im Rahmen des Kirchenstaates, die sie auf politische Kulturen – Traditionen, Identitäten, Wertorientierungen – dieser beiden Regionen zurückführt. Die Beziehungen der französischen Krone zu ihren Städten im 16. und 17. Jahrhundert wiederum waren zwar wesentlich variantenreicher als oft angenommen, mitunter geradezu städtefreundlich, mündeten aber dann unter Ludwig XIII. doch in eine rigide Eingliederung, wie Michel Cassan zeigt. Das wichtige Thema der Konfessionen wird einzig von Mark Häberlein für Süddeutschland behandelt, dafür aber sehr ausführlich und mit einem großen Überblick zum Problem der religiösen Minderheiten. Sein Fazit, die überkonfessionelle Orientierung des modernen Staates könne auf eine zwar fragmentierte, aber doch lange frühneuzeitliche Erfahrung mit Mehrkonfessionalität zurückblicken, ist überzeugend.

Die Rolle der Justiz steht im Mittelpunkt des Aufsatzes von Steve Hindle. Er beschreibt für England eine spezifische Rechtskultur, die auf den drei Säulen der Gerechtigkeit, der Friedenswahrung und des Paternalismus basierte und damit eine Ordnung konstituierte, die nicht auf gewaltgestützter Macht, sondern auf einer von den Untertanen anerkannten Autorität beruhte, die deswegen auch in ihren einzelnen Akten verhandelbar war. Vergleichbar, wenn auch auf ganz anderer Ebene angesiedelt, sind die Befunde von Siegrid Westphal über Verrechtlichungsprozesse im Alten Reich, die sie am Beispiel der Reichsgerichte und ihre pazifizierender Wirkungen gewinnt.

Die Legitimation von Herrschaft ist ein fast schon klassisches Thema der politischen Kulturgeschichte. Ist es ein Zufall, dass jene Beiträge, die Herrschaft in einem eindeutiger ,absolutistischen' Licht erstrahlen lassen, sich mit Frankreich befassen? Gérard Sabatier analysiert den Wandel der ikonographischen Programme im 17. Jahrhundert, von der Kleinen Galerie des Louvre bis zur Großen Galerie des Schlosses von Versailles – hier, auf der Ebene der Bildprogramme, ist der Absolutismus gleichsam noch in Ordnung und in Geltung. Parallel dazu thematisiert Claudia Opitz am Beispiel Jean Bodins, wie im politischen Diskurs die väterliche Gewalt des Monarchen mit misogynen Argumenten „aufgerüstet“ wird.

Zentral für eine politische Kulturforschung ist auch die Frage der Öffentlichkeit. Dagmar Freist thematisiert sie in ihrem wichtigen Beitrag vergleichend für England und Deutschland. Dabei geht es ihr darum, gegen eine ihrer Ansicht nach inflationäre Verwendung „immer neuer Öffentlichkeiten“ den Zeitpunkt zu bestimmen, an dem Öffentlichkeit als nicht mehr wegzudenkendes Strukturmerkmal von Gesellschaften politisch seine Relevanz gewann. Das sei in England bereits im ersten Drittel des 17. Jahrhunderts. der Fall gewesen, in Deutschland jedoch erst im frühen 18. Jahrhundert. Die Interpretationen laden zur kritischen Diskussion ein: Ist „Reichsöffentlichkeit“ hier tatsächlich ein sinnvoller Bezugspunkt? Und kann man den Befund wirklich so stark auf die Selbstbeschreibung der Zeitgenossen stützen, wie Freist es tut?

Die letzten Beiträge fokussieren wiederum ein gemeinsames Feld, nämlich die politischen Eliten und besonders den Adel. Ronald G. Asch fragt vergleichend für England und Frankreich nach der Spannung zwischen autonomen adeligen Statusansprüchen und der staatlich-monarchischen Statuszuweisung, die er nicht in erster Linie als Disziplinierung, sondern als komplementäre und zusätzliche Quelle adeliger Ansprüche versteht. Komplementär dazu beschäftigt sich Andreas Pečar mit dem kaiserlichen Hofzeremoniell in Wien, das ebenfalls nicht die geburtsständische Rangleiter abbildete, sondern die Hofämter zu zentralen Kriterium machte. Dabei versteht der Autor das Hofzeremoniell aber nicht als Disziplinierungsmittel, sondern als das Ergebnis der Kooperation zwischen Monarch und Hochadel. Als ein sehr eigenes Medium frühneuzeitlicher Staatlichkeit erscheinen schließlich die von Horst Carl behandelten Einungen des süddeutschen Adels: Diese Genossenschaften bildeten, was die Friedenswahrung, die Besteuerung und den Umgang mit der Konfessionsfrage anging, durchaus eine eigene politische Kultur aus.

Der Sammelband von Stefan Brakensiek und Heide Wunder schließlich nimmt mit der „Herrschaftsvermittlung“ in verschiedenen Teilen des frühneuzeitlichen Europa ein engeres und zugleich präziseres Thema in den Blick. Stefan Brakensieks präzise Einleitung führt in drei Schritten in dieses Forschungsfeld ein, wobei er auf „Herrschaftsvermittlung“ – auch hier fällt der Begriff des „Aushandelns“ – auf die zunehmende „Herrschaftsverdichtung“ und auf die verschiedenen „Herrschaftspraktiken“ abhebt. Hier geht es vor allem um die vielfältigen Patronage- und Klientelbeziehungen in ihren regionalen Varianten und historischen Entwicklungen. Der Sammelband ist im Kontext eines Forschungsprojektes der Herausgeber/innen entstanden, das vergleichend die Landgrafschaft Hessen-Kassel, die südböhmische aristokratische Herrschaft Neuhaus und das Komitat – eine regionale Selbstverwaltungskörperschaft des Adels – Szatmár im östlichen Ungarn untersucht. Stefan Brakensiek beschreibt in seinem Beitrag diese drei so unterschiedlichen Gebiete und präsentiert erste Ergebnisse des Vergleichs, wobei die Ähnlichkeiten zu überwiegen scheinen: So dominierte überall eine Rechtskultur, die Billigkeitsüberlegungen gehorchte, während in allen untersuchten Städten die Spielräume autonomen Handelns der Herrschaftsträger größer waren als in der ländlichen Welt. Böhmen, Ungarn und Hessen bilden folglich Schwerpunkte des Bandes, andere Beiträge behandeln Frankreich, England, Andalusien und Schweden.

Als Schlüsselbegriffe und -konzepte für die Untersuchung von Herrschaftsvermittlung dürfen „Patronage“ und „Klientelismus“ gelten; in vielen Beiträgen wird daher ihre Reichweite und Geltung kritisch diskutiert. Heiko Droste, der jüngst mit einer Kritik an der bisherigen Forschung hervorgetreten ist3, untersucht den zeitgenössischen Diskurs über Patronage, wird aber in der Zeit vor 1700 kaum fündig. Erst seitdem habe sich „Patronage“ deutlich von „Freundschaft“ getrennt. Er deutet diesen Befund als eine Krise dieser sozialen Institutionen, die eine Explizierung vorher selbstverständlich funktionierender Beziehungen notwendig gemacht hätten. Auch Mark Hengerer macht den Unterschied zwischen sozialen Beziehungsstrukturen und der Semantik der Patronage im Hochadel zum Ausgangspunkt seiner kulturwissenschaftlichen Analyse des Wiener Kaiserhofes. “Freundschaft“ und „Patronage“ bilden schließlich auch begriffliche Kristallisationspunkte des Beitrags von Václav Bůžek über die Formen und Funktionen informeller Kommunikation und ihrer Semantik in Böhmen.

Die folgenden Beiträge lassen sich als sehr unterschiedliche Variation der Dreiecks- oder Vierecksgeschichten zwischen Krone, Hochadel, lokalen Amtsträgern und Untertanen lesen. Judit Pál beschreibt den Kampf der Stadt Szatmár im gleichnamigen Komitat um das Privileg einer freien königlichen Stadt; ihre Gesandtschaften nach Wien und Pressburg suchten sich dort mittels Patronage und ‚discretiones‘ (Schmiergeldern) gegen die Netzwerke des gegnerischen Magnaten Graf Károlyi durchzusetzen. Josef Hrdlička analysiert im Medium schriftlicher Kommunikation die Rolle der Hauptleute und Verwalter im adligen Dominium Neuhaus (Böhmen) im Netzwerk von Patronage und Klientelismus. Christian Windler nimmt die niederandalusischen Herrschaftsgebiete der Herzöge von Medinaceli in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts in den Blick, wo die kastilische Krone versuchte, die Patron-Klient-Bindung zwischen dem Haus Medinaceli und den lokalen Eliten zu schwächen und konkurrierende Netze aufzubauen. Laurence Fontaine studiert die lokale Herrschaftspraxis in den Bergen der Haute Dauphiné während des 17. Jahrhunderts, wobei gerade am Rande des französischen Königreiches, in einer Region mit starken gemeindlichen Strukturen, die Bedeutung der Amtsträger besonders hervortritt; mit ihren Familienverbänden konnten sie oftmals eine hegemoniale Stellung in den Dörfern der Alpentäler erlangen. András Vari untersucht Struktur und Funktion des Klientelverbandes der Grafen von Károlyi, der führenden Magnatenfamilie im Komitat Szatmár. Im Verlauf des Bürokratisierungs- und Professionalisierungsprozesses des 18. Jahrhunderts ergaben sich einschneidende Veränderungen, die allerdings das Netzwerk keineswegs überflüssig machten.

Im Konflikt der landesherrlichen Beamten der hessischen Amtsstadt Grebenstein mit den eingesessenen Bürgern, so zeigt Karin Gottschalk, nahm die Landesherrschaft eher die Rolle eines Schiedsrichters zwischen beiden Parteien ein, wobei die Amtsträger mit den Bürgern um das Recht des Bierbrauens konkurrierten. „Kleine“ Amtsträger stellt Pavel Himl in seinem Beitrag über die südböhmische Herrschaft Krumau im 18. Jahrhundert in den Mittelpunkt. Die „Richter“ nahmen ein niederes gemeindliches Wahlamt wahr, an dem vielfältige herrschaftliche und staatliche Aufgaben in der Steuererhebung und in der Sicherheitspolicey hingen. Ähnliches gilt für die von Steven Hindle vorgestellten Armenaufseher im frühneuzeitlichen England – ein unbesoldetes Gemeindeamt mit umfassenden Kompetenzen in der Steuereintreibung und der Armenpflege. Demgegenüber tritt das eigene Profil städtischer Magistrate im letzten Beitrag von Gudrun Anderson hervor, die sich mit Aufgaben, Amtsdauer und Repräsentation des Magistrates der schwedischen Stadt Arboga im 18. Jahrhundert beschäftigt.

Die beiden spezifisch frühneuzeitlichen Bände unterstreichen die konzeptuelle wie empirische Fruchtbarkeit einer Kulturgeschichte des Politischen, wie sie programmatisch im Sammelband von Stollberg-Rilinger konturiert wird. Alle drei Bände enthalten, so unterschiedlich sie in ihrem Zuschnitt sind, wichtige Beiträge auf meist hohem Niveau. Natürlich laden Sammelbände immer zur Kritik an ihrem Zuschnitt oder zur Auflistung von Desiderata ein; in diesem Fall wünscht man sich etwa eine stärkere systematische Reflexion über die Unterschiede zwischen Städten und kleineren ländlichen Ansiedlungen. Entscheidend aber ist, dass mit den drei besprochenen Bänden die geschichtswissenschaftliche Diskussion konzeptuell wie empirisch vorangebracht wird. Die Kohärenz des Forschungskontextes zeigt sich auch daran, dass die „Zusammenfassung“ von Wolfgang Reinhard zum Band von Ronald G. Asch und Dagmar Freist als ein Kommentar zu allen drei Bänden gelesen werden kann. Ihm geht es einmal mehr um die Frage der Vermittlung von Struktur und Handlung, von Mikro- und Makrogeschichte. Vor allem diskutiert er die Möglichkeiten und den Status historischer Vergleiche im regionalen Quer- und im diachronen Längsschnitt. Eher nebenbei skizziert er dabei eine gemeinsame politische Kultur Europas, deren durch Kommunikation und Interaktion charakterisierte Lokalherrschaft weltgeschichtlich wohl einen Ausnahmefall dargestellt habe: Anderswo „dürfte nämlich befohlener Gehorsam und Zwang der Normalfall gewesen sein“. Bestätigt damit die Kulturgeschichte der Staatsbildung die Leitthese Max Webers vom okzidentalen Sonderweg? Oder war Herrschaft nicht auch in anderen Teilen der Welt mehr auf den Konsens der Beherrschten angewiesen als oft angenommen, beherrschten diese nicht auch dort „the arts of resistance“ (James C. Scott)? Der interkulturelle Vergleich auf diesem Gebiet wäre ein nächster, spannender Schritt innerhalb einer fruchtbaren Forschungsrichtung.

Anmerkungen:
1 Gothein, Eberhard: Die Aufgaben der Kulturgeschichte, Leipzig 1889, S. 2-5.
2 Ebd., S. 2, S. 50.
3 Vgl. Droste, Heiko: Patronage in der Frühen Neuzeit – Institution und Kulturform, in: Zeitschrift für Historische Forschung 30 (2003), S. 555-590; jetzt: Emich, Birgit; Reinhardt, Nicole; Thiessen, Hillard von; Wieland, Christian, Stand und Perspektiven der Patronageforschung. Zugleich eine Antwort auf Heiko Droste, in: Zeitschrift für Historische Forschung 32 (2005), S. 233-265.

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