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Titel
The Cambridge Ancient History. Second Edition. Bd. 11: The High Empire, A.D. 70-192


Herausgeber
Bowman, Alan K.; Garnsey, Peter; Rathbone, Dominic
Erschienen
Anzahl Seiten
XXI, 1222 S.
Preis
£120.00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Thomas Gerhardt, Institut für Geschichtswissenschaften, Humboldt-Universität zu Berlin

Dieser Band ist die Fortsetzung des 1996 erschienenen 10. Bandes der Zweitauflage der Cambridge Ancient History (The Augustan Empire, 43 B.C.-A.D. 69) und wird seinerseits fortgesetzt durch den 12. Band von 2005 (The Crisis of Empire, A.D. 193-337).1 In einem kurzen Vorwort von zweieinhalb Seiten machen die Herausgeber einige Angaben zum Konzept und zur Entstehungsgeschichte. Die Titeländerung gegenüber dem entsprechenden Band der Erstauflage von 1936 (The Imperial Peace) begründen sie mit der größeren Gewichtung der in "the period of well over a century of political stability" zu verzeichnenden äußeren Angriffe und inneren Revolten in einem "post-colonial assessment". Sie wollen "a more dynamic picture" von einem Reich zeichnen, das sich in Reaktion auf äußere und innere Herausforderungen weiterentwickelte. Dementsprechend nehmen die Kriegführung und die äußeren Feinde Roms in der Darstellung nun weniger Raum ein als "social and cultural developments in the empire as a whole", auch als Reflex veränderter Interessen der Geschichtswissenschaft insgesamt.

Diese Gewichtsverlagerung spiegelt sich in der Kapiteleinteilung wider. Waren in der Erstauflage zwischen die chronologisch-ereignisgeschichtlichen Kapitel solche zu den Völkern jenseits der römischen Grenzen, zu den Kriegen der Flavier und Trajans und zum Aufstieg des Christentums eingeschoben, so hat man sich diesmal entschlossen, einen geschlossenen Block unter dem Titel "Part I Narrativ" an den Anfang zu stellen. Das Christentum kommt in diesem Band überhaupt nicht vor - das entsprechende Kapitel findet sich erst im 12. Band der Zweitauflage (Edwards, Mark, Christianity, A.D. 70-192, S. 573-588), was in den Vorworten zu den beiden Bänden als bewusste Entscheidung dargestellt wird, ohne dass die Gründe dafür ganz nachvollziehbar wären.

Während die Akzentverschiebung von der Kriegsgeschichtsschreibung hin zu sozialen und kulturellen Entwicklungen zu begrüßen ist, leuchtet der Verzicht auf Kapitel zu den Völkern an den Reichsgrenzen weniger ein, zumal der 12. Band dann wieder einen Teil zu "The Non-Roman World" enthält. Die Folge davon ist, dass die Parther, Roms "only existing rival" (so S. 126), an keiner Stelle einer systematischen Darstellung gewürdigt und auch die Wanderungsbewegungen der Germanen nur gestreift werden, die immerhin dazu führten, dass Italien erstmals seit den Kimbern und Teutonen wieder von "Barbaren" heimgesucht wurde (S. 166).

Dem "narrativen" Teil I fällt, auch gemessen an der Erstauflage, mit etwa einem Fünftel ein relativ geringer Anteil am Gesamtwerk zu. Er ist in drei Kapitel (1. The Flavians, 2. Nerva to Hadrian, 3. Hadrian to the Antonines) unterteilt, von denen das erste und zweite von Miriam Griffin stammen, das dritte von Anthony R. Birley, dem Verfasser zweier Standardwerke über Marc Aurel und Hadrian.2 Gleich auf den ersten Blick fällt ein gewisses Ungleichgewicht zwischen den Kapiteln ins Auge: Werden die ersten 47 Jahre (70-117 n.Chr.) auf 131 Seiten behandelt, so nehmen die nächsten 75 Jahre (117-192 n.Chr.) nur noch 63 Seiten ein, was sicherlich nicht nur an den für das erste Jahrhundert reichlicher sprudelnden Quellen liegen kann. Tatsächlich sind die beiden ersten Kapitel wesentlich breiter angelegt als das dritte und widmen beispielsweise der Kaiserideologie (etwa Vespasians Anlehnung an Claudius und seiner Distanzierung von Nero, S. 19ff. - hier hat Griffins Nerobiografie 3 ihre Spuren hinterlassen), der Tendenz der Quellen (z.B. den Gründen für das positive Trajanbild, S. 96ff.) und auch letztlich spekulativen Erwägungen wie der Frage "Why did Vespasian go to Egypt?" (S. 5) oder den Motiven für Trajans Partherkrieg (S. 125ff.) einigen Raum.

Das dritte Kapitel ist demgegenüber stärker auf die Ereignisgeschichte beschränkt. Die sieben Seiten (149-156) über die fast 23 ereignisarmen Regierungsjahre des Antoninus Pius und die neun Seiten (186-194) über die knapp dreizehnjährige Alleinherrschaft des Commodus 4 sind durchaus gelungene Beispiele dafür, wie man auf engstem Raum einen konzisen Überblick über alle wesentlichen Punkte der Herrschaft eines Kaisers geben und dabei auch noch die Quellen 5 zu Wort kommen lassen kann, aber kompliziertere und in der Forschung umstrittene Ereignisse wie die, die im Jahre 185 zum Sturz des Prätorianerpräfekten Perennis führten (S. 188: "The affair must remain enigmatic …"), oder auch die Frage, ob Marc Aurel im Norden die Einrichtung neuer Provinzen plante (S. 184), können dabei doch nur angerissen werden. Vielleicht hätten strengere Vorgaben der AutorInnen zu einem Mittelweg und damit zu mehr Einheitlichkeit im ereignisgeschichtlichen Teil geführt. Aufschlussreich für die Entstehungsgeschichte des Bandes ist eine Endnote (S. 194), in der Birley darauf hinweist, dass sein Beitrag 1988 eingereicht und 1991 und 1995 ergänzt wurde, und noch einige seitdem erschienene Literatur nachträgt. Die Herausgeber entschuldigen sich bereits im Vorwort (S. XXI) für die lange Zeit, die zwischen der Entstehung und der Publikation der meisten Beiträge verstrichen ist, und äußern die Hoffnung, dass dieser Nachteil durch die später vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen ausgeglichen worden sei. Dennoch ist kaum zu verhindern, dass auf diese Weise etliche der dargebotenen Informationen beim Erscheinen des Bandes bereits überholt waren und die LeserInnen häufig Hinweise auf Literatur der 1990er-Jahre vermissen werden.6

Alle vier Kapitel des Teils II (Government and Civil Administration) sind von Werner Eck verfasst - eine sehr glückliche Lösung, da so, anders als in etlichen späteren Kapiteln, Überschneidungen vermieden wurden und die Darstellung aufeinander aufbauen kann. Die Kapitel sind geradezu ein Musterbeispiel für die gelungene Verbindung von Überblick und eigenständiger Forschungsleistung. Allerdings waren auch sie im Augenblick des Erscheinens bereits überholt, da Eck die Beiträge schon vorher in einer erweiterten Fassung mit umfangreicherem Anmerkungsapparat auf deutsch veröffentlicht hatte.7 Im Kapitel 4 zum Kaiser und seinen Ratgebern betont Eck zu Recht die variable Zusammensetzung des consilium principis, insbesondere in Bezug auf die senatorischen Mitglieder.8 Im Kapitel 5 (Emperor, Senate and Magistrates) stellt er die Ergänzung des Senats durch adlectiones und die Prinzipien der senatorischen Ämterlaufbahn dar und lotet den noch verbliebenen politischen Gestaltungsspielraum des Gremiums im Zusammenspiel mit dem Princeps aus.

Das Kapitel 6 trägt den nicht sehr treffenden Titel "The growth of administrative posts"; sein Inhalt ist von Eck in der Übersetzung besser mit "Die nichtsenatorische Administration. Ausbau und Differenzierung" beschrieben worden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem ritterlichen Verwaltungsapparat. Eck beschreibt dessen allmähliche Weiterentwicklung und wendet sich gegen die ältere Forschungsmeinung von einer weitreichenden Reform durch Hadrian. Im Kapitel 7 schließlich werden Provinzialverwaltung und Steuern behandelt. Eck nennt als Hauptaufgaben der Statthalter die Repräsentation der Macht Roms, die Erfüllung kultischer Aufgaben und die Zugänglichkeit für die Provinzbewohner (S. 275) und schildert ihr Zusammenspiel mit dem Kaiser und der städtischen Verwaltung sowie die Tätigkeit kaiserlicher Sonderbeauftragter.9

Der Teil III (The Empire) beginnt mit einem Kapitel über Roms Grenzen von Charles R. Whittaker. Er vertritt die aus seinen anderen einschlägigen Werken 10 bekannte These, die Grenzen seien keine Trennlinien, sondern Zonen des Austauschs gewesen und sagten auch nichts über die Reichweite des römischen Machtanspruchs und Eroberungswillens aus (pointiert S. 301: "The Danube was clearly not the limit of empire."). Das Kapitel ist leider kaum auf den für diesen Band interessierenden Zeitraum zugeschnitten und behandelt etwa die Grenzpolitik des Augustus mindestens ebenso breit wie die Hadrians oder der Antonine. Bei einigen bekannten und teilweise an anderer Stelle im Buch erwähnten Fakten wüsste man gern, wie Whittaker sie mit seiner These vereinbaren will, etwa dem Teilabbruch der unter Trajan erbauten Donaubrücke durch Hadrian, um den Barbaren keinen leichten Zugang zu bieten (S. 110), oder den von Marc Aurel in den Friedensverträgen mit Marcomannen, Quaden und Jazygen festgelegten siedlungsfreien Zonen am jenseitigen Donauufer.

Im Kapitel 9 (The Army) bietet Marc Hassall einen ausgezeichneten Überblick über Stärke, Stationierungsorte, Abteilungen, Dienstgrade11, Besoldung, Rekrutierung und Bewaffnung der Legionen und Hilfstruppen und geht abschließend auch kurz auf den (von Whittaker auf S. 304 in Frage gestellten) Strategiewechsel Hadrians von der Expansivpolitik seiner Vorgänger hin zur Defensive und auf die ökonomische und soziale Rolle des Heeres ein. Er sieht einen Zusammenhang zwischen der Unterstellung der beiden ägyptischen Legionen unter einen ritterlichen praefectus castrorum ("a sign of things to come"), der Ablösung senatorischer Legionslegaten zugunsten ritterlicher Präfekten im britannischen Krieg durch Commodus' Prätorianerpräfekten Perennis und der Verdrängung der Senatoren aus den militärischen Kommandostellen durch Gallienus (S. 325f.). Die durch das Fehlen einer mobilen Reserve bedingten Schwierigkeiten, auf die verstärkte Bedrohung eines Grenzabschnitts schnell und wirksam zu reagieren, wurden wohl nicht erst durch Constantin (so S. 341), sondern schon durch die Reiterreform des Gallienus behoben.

Hartmut Galsterer behandelt im Kapitel 10 das Thema "Local and provincial institutions and government". Hier fragt man sich, warum dieser eng mit den Kapiteln von Eck (auf die Galsterer auch gelegentlich verweist) verbundene Abschnitt nicht ebenfalls zum Teil II geschlagen wurde. Das Schwergewicht des informativen Kapitels liegt auf der städtischen Verwaltung, auf die durch den Fund der Lex Irnitana neues Licht gefallen ist. Die Überschneidungen mit dem Kapitel 7 zur Provinzialverwaltung (vgl. z.B. zu Gesandtschaften der Städte an den Kaiser: S. 268ff., 359) halten sich in Grenzen. Das Kapitel 11 (Rebels and Outsiders) beginnt, anders als es der Titel erwarten lässt, mit einem längeren Abschnitt über die "insider", speziell über die integrative Kraft des römischen Bürgerrechts, wobei es zu Überschneidungen mit dem Kapitel 10 kommt - so wird das "größere latinische Recht" (Latium maius) auf S. 358 (Anm. 70) und dann erneut auf S. 365 erklärt. Das allgegenwärtige Banditenproblem durchleuchtet Shaw mit Hilfe soziologischer Kategorien.

Der Teil IV vereinigt Kapitel zu Rom, Italien und den Provinzen. In dem von Nicholas Purcell verfassten Kapitel 12 zu Rom und Italien liegt das Hauptinteresse auf Rom als "city of wonders", worunter die spektakulären Bauten der Stadt und die Naturwunder ihres italischen Umlands, aber auch Raritäten wie ein Zahn des Kalydonischen Ebers verstanden werden. Das dargebotene Material reicht vom 1. bis ins 5. Jahrhundert und wird kaum systematisiert, so dass die spezifische Rolle Roms im dargestellten Zeitraum nicht Recht deutlich wird. Die zehn Kapitel zu den Provinzen (Géza Alföldy zu Spanien, Christian Goudineau zu Gallien, Christoph Rüger zu Germanien, Charles R. Whittaker zu Africa, Joyce Reynolds zur Cyrenaica, Michael Fulford zu Britannien, John J. Wilkes zu den Donauprovinzen, Barbara Levick zu Griechenland und Kleinasien, Maurice Sartre zu Syrien und Arabien, Martin Goodman zu Judaea) können hier nicht alle einzeln gewürdigt werden, stellen jedoch als jeweils von Spezialisten verfasste Lokalstudien einen großen Gewinn des Bandes dar. Auch die 13 Kapitel der Teile Va (Economy and Society) und Vb (Art and Culture) gesondert zu besprechen, würde den Rahmen der Rezension sprengen. Der Teil Va umfasst die Kapitel 23 (The Land) von Peter Garnsey, 24 (Trade) von William V. Harris, 25 (Industry and Technology) von Kevin Greene, 26 (Commerce and Finance) von Jean Andreau, 27 (Demography) von Bruce W. Frier sowie 28 (Status and Patronage) und 29 (Family and Houshold) von Richard Saller, der Teil Vb die Kapitel 30 (Literacy) von Greg Woolf, 31 (Literature and Sophistic) von Ewen Bowie, 32 (Philosophy) von John Dillon, 33 (Medicine) von Vivian Nutton, 34 (Art and Architecture) von Malcolm A. R. Colledge und 35 (Religion) von John H. W. G. Liebeschuetz. Am Ende des Bandes stehen eine Zeittafel, die insgesamt fast 150-seitige Bibliografie und ein ausführliches Register. Weiterhin enthält er elf Karten und etliche Grafiken.

Ein Gesamturteil fällt angesichts der immensen Menge des versammelten Expertenwissens nicht leicht. Der Forschungsstand zur dargestellten Epoche ist (mit den genannten Einschränkungen hinsichtlich der Aktualität) in beeindruckender Breite dokumentiert. Gelegentliche Überschneidungen sind bei der Menge der beteiligten AutorInnen, wie die HerausgeberInnen schon im Vorwort bemerken, sicherlich nicht ganz zu vermeiden. Hier wäre es jedoch für die LeserInnen nützlich gewesen, durch Querverweise auf die Parallelstellen hinzuweisen. Da dies in der Regel nicht erfolgt, bleibt er auf das Register angewiesen. Auf inhaltliche Vereinheitlichungen wurde verzichtet.12 Überlegungen zum Charakter der Epoche fehlen leider weitgehend. Der berühmte Ausspruch von Edward Gibbon zur Antoninenzeit als glücklichster Zeit der Weltgeschichte wird zwar mehrfach zitiert (S. XIX, 96f., 344; die erste und dritte Stelle fehlen im Register), aber nirgends problematisiert. So bleibt insgesamt der Eindruck eines gelungenen Vorhabens, das zwar durch einige Verbesserungen seinem Ziel noch besser gerecht werden könnte, aber seinen Zweck als zuverlässiges Standardwerk dennoch erfüllt.

Anmerkungen:
1 Rezensiert von Udo Hartmann in: H-Soz-u-Kult, 10.04.2006.
2 Birley, Anthony R., Marcus Aurelius, London 1987; Ders., Hadrian. The Restless Emperor, London 1997. Inkonsequent ist die Unterteilung der Kapitel im Inhaltsverzeichnis: Kapitel 1 und 2 sind hier (anders als nachher in der Darstellung) nur grob nach Kaisern untergliedert, Kapitel 3 dagegen in 14 Unterpunkte.
3 Griffin, Miriam T., Nero. The End of a Dynasty, London 1984.
4 Vgl. zu Antoninus Pius jetzt: Remy, Bernard, Antonin le Pieux (138-161). Le siècle d'or de Rome, Paris 2005; zu Commodus vgl.: Hekster, Olivier, Commodus. An Emperor at the Crossroads, Amsterdam 2002 (Rezension in: H-Soz-u-Kult, 17.11.2003 <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2003-4-094>); v. Saldern, Falko, Studien zur Politik des Commodus, Rahden 2003 (Rezension in: H-Soz-u-Kult, 22.12.2005 <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2005-4-179>).
5 Z.B. die unter dem Namen des Aelius Aristides als Nr. 35 überlieferte Kaiserrede, die Birley mit Christopher P. Jones und gegen die Mehrheit der Forschung für authentisch hält (S. 153f. mit Anm. 44), vgl. zuletzt: Körner, Christian, Die Rede Eis basilea des Pseudo-Aelius Aristides, in MH 59 (2002), S. 211-228.
6 Ein Beispiel für den zwangsläufig unterschiedlichen Forschungsstand möge genügen: Während Werner Eck auf S. 291 Ulpius Marcellus auf Grund eines 1994 von Margaret M. Roxan veröffentlichen Militärdiploms (Roman Military Diplomas III 184) als "governor of Britain in A.D. 178" aufführt, liest man bei Birley auf S. 187f. entsprechend einer Information bei Cassius Dio "Commodus appointed Ulpius Marcellus", was sich zwar nicht ausschließt (vgl. den Kommentar bei Roxan), aber doch bei dem/der Leser/in zu Verwirrung führen muss, wenn er mit Hilfe des Registers die beiden Stellen vergleicht. Dass der gleichnamige Rechtsgelehrte mit dem Statthalter identisch ist, wie Eck schreibt, wird meist bezweifelt, so von Birley in: The Fasti of Roman Britain, Oxford 1981, S. 141 ("highly improbable"). Im Kapitel 7A des 12. Bandes der Zweitauflage (High Classical Law, S. 184-199) von David Ibbetson sucht man den Juristen vergebens.
7 In: Eck, Werner, Die Verwaltung des Römischen Reiches in der Hohen Kaiserzeit. Ausgewählte und erweiterte Beiträge, Bd. 2, Basel 1998, S. 3-145.
8 Vgl. dazu: Winterling, Alois, Aula Caesaris. Studien zur Institutionalisierung des römischen Kaiserhofes in der Zeit von Augustus bis Commodus (31 v.Chr. - 192 n.Chr.), München 1999, bes. S. 161-194 zu den "Freunden des Kaisers". Angemerkt sei, dass Fronto, anders als auf S. 211 zu lesen, seine Briefe im Gegensatz zum jüngeren Plinius höchstwahrscheinlich nicht selbst veröffentlicht hat, vgl. van den Hout, Michael P. J. (Hg.), M. Cornelii Frontonis Epistulae, Leipzig 1988, S. LIX-LXIII.
9 Solche Sonderbeauftragen waren einerseits die curatores rei publicae, andererseits (stets senatorische) legati/correctores wie der jüngere Plinius in Pontus-Bithynia (S. 278f.). Griffin (S. 118) setzt diesen dagegen nicht mit den correctores gleich, sondern nennt seine Stellung nur "a product of the same increased concern as produced the curatores and correctores".
10 Whittaker, Charles R., Les frontières de l'empire romain, Paris 1989; erweiterte Fassung: Ders., Frontiers of the Roman Empire. A Social and Economic Study, Baltimore u. a. 1994; vgl. jetzt auch die Beiträge in: Ders., Rome and its Frontiers. The Dynamics of Empire, London 2004.
11 Lediglich die Erklärung der Zenturionendienstgrade und ihres Zusammenhanges mit der alten Manipelordnung auf S. 327 ist etwas kompliziert geraten.
12 So z.B. bei den Amtszeiten der beiden britannischen Statthalter Sex. Iulius Frontinus (S. 37: 73/4-76/7, S. 562: 74-78) und Cn. Iulius Agricola (S. 37 u. 1009: 77-84, S. 562: 78-84).