U. Walter: Memoria und res publica

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Titel
Memoria und res publica. Zur Geschichtskultur im republikanischen Rom


Autor(en)
Walter, Uwe
Reihe
Studien zur Alten Geschichte 1
Erschienen
Frankfurt am Main 2004: Verlag Antike
Anzahl Seiten
480 S.
Preis
€ 49,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Konrad Vössing, Historisches Seminar, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Dass die Erinnerung zum individuellen Menschen ebenso gehört wie zum Gemeinwesen, ist eine Selbstverständlichkeit. Wie sich aber memoria und res publica zueinander verhalten, ist schon deshalb sehr zeitspezifisch, weil beides Größen sind, die jeweils erst bestimmt werden müssen. Während nun die Entstehung und Entwicklung des republikanischen Staates seit langem zu den Kernthemen der Alten Geschichte gehört, gilt dies für das historische Gedächtnis nicht. Zwar ist schon lange erkannt, wie stark das Selbstverständnis der Römer vom Bezug auf die Vergangenheit bestimmt war, die Art und Weise aber, wie sich dieses Gedächtnis bildete, wie es bewahrt, verändert und instrumentalisiert wurde, ist bislang nie detailliert untersucht worden.

Diese Lücke füllt nun die Kölner Habilitationsschrift (2002) von Uwe Walter. Der Autor ist mit der Materie schon durch seine Arbeit an der Fragmentsammlung 'Die Frühen Römischen Historiker' bestens vertraut 1, und vieles aus den dortigen Kommentaren kehrt, wie es ganz natürlich ist, hier wieder. Die vorliegende Monografie ist aber keineswegs auf die 'Historiker' beschränkt. In der ausführlichen Einleitung (S. 11-41) werden die thematischen Schwerpunkte erläutert und die Begriffe, vor allem memoria und 'Geschichtskultur', näher gefasst, letztere verstanden als symbolischer und praktischer Umgang mit der Vergangenheit (S. 19), erstere als "Akt der Selbstidentifikation mit einer Gemeinschaft und ihrer Überzeitlichkeit in der Geschichte" (S. 21). Dabei wird zu Recht hervorgehoben, dass dieser Akt ohne spezifische Medien der Erinnerung nicht fassbar wäre und dass diese ihrerseits die Inhalte beeinflussen. Der Autor erweist sich dabei als genauer Kenner der modernen theoretischen Diskussion über 'Kultur', 'Mentalität', 'Geschichte', 'Erinnerung', 'Gedächtnis' usw. und der möglichen Kombinationen dieser Begriffe, wobei er durch eine semantische Untersuchung des lateinischen Wortfeldes um memoria zeigt, dass dieser Quellenterminus "die wesentlichen Inhalte des 'weichen', aber dennoch analytisch brauchbaren kulturwissenschaftlichen Gedächtnis- und Erinnerungsbegriffes abdeckt" (S. 27).

Ziel der folgenden acht Kapitel ist es, die wichtigsten Medien der geschichtlichen Erinnerung zu bestimmen sowie ihre Entwicklung und Vernetzung zu rekonstruieren. Walter beginnt (S. 42-83) mit der mündlichen Kommunikation im Haus (etwa im Rahmen der Erziehung), auf dem Forum (bei öffentlichen Reden), und im Theater (bei Geschichtsdramen) und kommt dann (S. 84-130) zur Bilderwelt der großen Familien, vornehmlich präsentiert bei Begräbnissen, wobei er auch die laudatio funebris behandelt, die streng genommen natürlich ins vorangehende Kapitel gehört. Im vierten Kapitel (S. 131-154) geht es um Denkmäler: Statuen, Siegesmäler und Historiengemälde, anschließend (S. 155-195) um Gedächtnisorte wie die Hütte des Romulus oder den Aventin. Im Kapitel über nichtliterarische Schriftlichkeit (S. 196-211) werden vor allem Fasti und Annales analysiert.

Das umfangreichste Kapitel behandelt literarische Texte aus Dichtung und Geschichtsschreibung (S. 212-356). Es beginnt mit einer 'Ehrenrettung' der Historiografie als Medium des geschichtlichen Gedächtnisses, die Walter gegen Tonio Hölscher als wesentlichen Teil der römischen Erinnerungskultur verteidigt; dann werden an die zwanzig Autoren mit ihrem Anteil an ihr vorgestellt. Während in das Kapitel zur mündlichen Kommunikation eine kurze Behandlung des historischen exemplum als ein Modell des Vergangenheitsbezuges und in das Kapitel zum Grabkult ein solches über das genealogische Modell eingeschaltet wurde, betrachtet Walter hier nun "Perpetiediskurs und Dekadenzresignation" gesondert.2 Das achte und das neunte Kapitel fallen insofern etwas aus dem Rahmen, als sie weniger Medien als Methoden (bzw. Objekte) der historischen Erinnerung beleuchten: Personen und ihre Karrieren als Gegenstand prüfender Nachforschung, besonders bei Cicero (S. 357-373), oder als anspornende exempla (S. 374-407). Das abschließende zehnte Kapitel behandelt "statt einer Bilanz" die augusteische Zeit (S. 408-426). Listen der Quellen und der Literatur sowie Personen-, Sach- und Quellenindizes schließen den Band ab.

Der Autor vereinigt in diesem Durchgang stupende Belesenheit und theoretisches Interesse an seinem Gegenstand mit einem feinfühligen Sensorium für die Quelleninterpretation. So gelingt es ihm, die unterschiedlichen Medien der geschichtlichen Erinnerung tatsächlich zu isolieren und hinsichtlich ihrer Instrumente, ihrer Intentionalität und ihrer Wirksamkeit sorgfältig zu unterscheiden. Da er auf diese Weise immer bei den Aussagemöglichkeiten der überlieferten Zeugnisse bleibt, vermeidet er trotz des eher abstrakten Ziels der Arbeit die Gefahr 'leerer', folgenloser Modellbildung. Seine Eingangsfrage, wie Geschichte in die Köpfe der Römer gekommen sei (S. 9), erfordert ein Maximum an 'Medienkritik', und dieses permanente Beobachten der Beobachter hat seine Spuren auch in der Sprache hinterlassen, weil der Historiker die nötige Distanz immer auch durch die Bildung von Begriffen zu gewinnen sucht. Die kombinatorischen Möglichkeiten der deutschen Sprache nutzt Walter dabei weidlich aus, ob nun von "zukunftsfurchtbesetzt[er]" Geschichte (S. 11), von "gentilizisch-genealogische[r] Memorialpraxis" (S. 84ff.) oder von "situativ kontextualisierte[r] Vorbildhaftigkeit" (S. 217) die Rede ist. Dies ist ein wenig Geschmacksache, festzuhalten ist aber, dass sein durchdachtes Instrumentarium nie auf Hermetik zielt, sondern auf sachliche Verständigung ausgerichtet ist.

Bei einem Werk von 478 eng bedruckten, gehaltvollen Seiten sollen hier nicht simple Erweiterungswünsche präsentiert werden, auch wenn die stiefmütterliche Behandlung Sallusts (immerhin des einzigen mit vollständigen Werken erhaltenen Historikers der Republik) auffällt; ein nuancierteres Bild hätte seine stärkere Einbeziehung nicht ergeben. Anders ist es vielleicht mit Themen, die das Spezifische der geschichtlichen Erinnerung in der römischen Republik gegenüber anderen Kulturen (etwa in Griechenland oder im Alten Israel) stärker sichtbar gemacht hätten; die wenigen Sätze auf S. 25f. bleiben hier eher an der Oberfläche.

Walters großes Verdienst ist es, einem eigentlich uferlosen Thema auf verschiedene Weise Struktur gegeben zu haben. Denn dass die Vergangenheit im republikanischen Rom buchstäblich an allen Ecken und Enden präsent war, ist ein Gemeinplatz. Interessant wird es erst bei den Nachfragen: für wen präsent, durch wen und in welcher Weise? Indem der Autor sich hierbei nicht auf bestimmte Medien und bestimmte Zeiten beschränkt, nimmt er die Herausforderung an, ein echtes Gesamtbild historischer Erinnerung in Rom zu zeichnen. Dieses ist dann allerdings notwendigerweise sehr allgemein, und es ist kein Zufall, dass die Darstellung ohne eigentliches Resümee bleibt. Stattdessen setzt er mit dem Schlusskapitel auf die Charakterisierung des 'Republikanischen' durch die Differenz zum 'Augusteischen'. Letzteres muß dafür homogener gezeichnet werden, als die begrenzte Definitionsmacht des Prinzeps es geraten sein ließe, wenn diese im Zentrum der Untersuchung stände.3

Die Fülle und Vielfalt des behandelten Quellenmaterials könnte den (falschen) Eindruck aufkommen lassen, 'Geschichte' sei im republikanischen Rom überall und leicht verfügbar gewesen. Tatsächlich waren nur die Möglichkeiten, an die Vergangenheit zu erinnern, ubiquitär, und es ist ein Verdienst des vorliegenden Buches, die immer gefährdete Brücke von der Vergangenheit zur Historie neu vermessen zu haben. Vielleicht ist dabei die Trennung von einem uns geläufigen, an der Faktizität ausgerichteten Wahrheitsbegriff zu scharf ausgefallen; einerseits weil Geschichte ja auch schon in Rom (siehe S. 22) Gegenstand gelehrter Neugier war, deren Hauptkriterium weder die politische Aktualität noch die literarische Verpackung war. Was die 'Historiker' angeht, war ihre Berufung auf das verum zwar meist traditionell, aber auch wer die echte Autonomie der Historie (wie sie vielleicht für Thukydides und Polybios ein Ziel war) nur im Munde führte, konnte zwischen Aktualität und Faktizität sehr wohl unterscheiden; Strategien wie die pseudo-authentische Erzählform der Annalistik oder die Fiktion genauer Zahlen als eine Art Mimikry sind ja gerade vor diesem Hintergrund zu sehen. Damit soll die Übermacht der funktionalen Erinnerung in Rom ('wahr ist, was nützt') nicht geleugnet, sondern nur daran erinnert werden, dass die verschiedenen 'Produzenten' aktuell passender Geschichtsdeutungen aufeinander verwiesen blieben und dass mit dieser Konkurrenz - da die konkrete Vergangenheit eben nicht kontradiktorisch in Anspruch genommen werden kann - wenn auch nicht eine wirksame Kontrolle, so doch ein gemeinsamer Bezugspunkt gegeben war.4

Walter selbst bezeichnet seine Arbeit mit einem glücklichen Ausdruck als eine Form der Inventur (S. 426). Damit ist die erfolgreiche Mühe des Suchens, Sammelns und Klassifizierens ebenso angesprochen wie der erwartbare Gewinn, den dieses - um ein anderes Bild zu gebrauchen - Abschreiten der Erinnerungsräume im republikanischen Rom sicherlich bringen wird.

Anmerkungen:
1 Beck, Hans; Walter Uwe (Hgg.), Die frühen römischen Historiker, Bd. 1: Von Fabius Pictor bis Cn. Gellius; Bd. 2: Von Coelius Antipater bis Pomponius Atticus, Darmstadt 2001 u. 2004.
2 Die wichtige Stelle Cic. rep. 3,41 (tamen ... de illa immortalitate rei publicae sollicitor, quae poterat esse perpetua, si patriis viveretur institutis et moribus) - übrigens S. 17, S. 322 in unterschiedlichen Übersetzungen angeführt, vielleicht weil S. 17 irrtümlich einem anderen Buch zugeschrieben - wird dabei als Warnung verstanden: 'unser Staat könnte ewig sein, wenn ...'; da es sich hier jedoch um einen irrealen hypothetischen Satz der Vergangenheit handelt, muss poterat im Deutschen mit Konjunktiv Plusquamperfekt übersetzt werden. Zumindest dem Wortlaut nach ist für Laelius bzw. Cicero aufgrund des Sittenverfalls die Möglichkeit einer ewigen Dauer Roms also bereits dahin. Dass hier aus der formalen Resignation wohl eine besondere Form der adhortatio geworden ist, steht auf einem anderen Blatt.
3 Dass auch Augustus selbst und seine Berater zu einer Konzeption wie der des Forum Augustum nur über Vorstufen kamen, die interessante Berührungspunkte mit der herkömmlichen 'Geschichtspolitik' aufweisen, ließe sich an den bei Walter gänzlich ausgesparten augusteischen elogia auf dem Forum Romanum zeigen, vgl. Chioffi, L., Gli elogia augustei del Foro Romano. Aspetti epigrafici e topografici, Roma 1996.
4 Bei der von Walter S. 218 zitierten These "there are no past events beyond texts [...] all history is in fact only events under description (Kraus/Woodman, 1997, 8)" ist es dieser Fluchtpunkt, der durch den Wechsel vom Plural 'texts' zum Singular 'description' verloren geht.

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