A. Martino: Spanien zwischen Regionalismus und Föderalismus

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Titel
Spanien zwischen Regionalismus und Föderalismus. Entstehung und Entwicklung des Staates der Autonomien (Estados de la Autonomías) als historischer Prozeß


Autor(en)
Martino, Antonio
Erschienen
Frankfurt am Main 2004: Peter Lang/Frankfurt am Main
Anzahl Seiten
332 S.
Preis
€ 56,50
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Axel Kreienbrink, Osnabrück

Die mit der Verfassung von 1978 ermöglichte territoriale Organisation Spaniens in Autonome Gemeinschaften war ein konfliktiver Prozess, der immer noch nicht abgeschlossen ist. Hierzulande wird er meist nur im Zusammenhang mit Attentaten der baskischen Separatistenorganisation ETA wahrgenommen. Dabei ist der katalanische Regionalismus, wenn auch friedlich, nicht minder aktiv. Dennoch haben sich im deutschsprachigen Raum verschiedene Studien mit der Entwicklung dieses „Staates der Autonomien“ seit 1978 auseinandergesetzt.1 Die dahinterliegenden Konflikte reichen jedoch sehr viel weiter zurück, so dass die spanischen Situation ohne einen Blick in die Geschichte nicht verständlich ist. Diese lange Perspektive ausdrücklich mit in die Analyse einzubeziehen, ist das Vorhaben von Antonio Martino.

Die Arbeit, die 2003 in Wien als rechtswissenschaftliche Dissertation angenommen worden ist, besteht aus drei Kapiteln. Statt einer Einleitung ist ihnen nur ein kurzes Vorwort voranstellt, so dass man vorab nichts über den Forschungsstand erfährt. Die Angaben zur Fragestellung beschränken sich sehr allgemein auf die „Untersuchung der Beziehungen […] zwischen der Entwicklung des Verfassungs- und des Landesrechts und der historischen Tradition, der Geschichte der Institutionen, der politischen Geschichte und der Ideengeschichte“ (S. 9) die im Autonomieprozess in Spanien eine Rolle spielen.

Das erste Kapitel bietet einen kurzgefassten Überblick über die rechtlichen Grundlagen der territorialen Organisation von der Reconquista bis zum Ende de 19. Jahrhunderts, genauer bis zur Verfassung von 1876. Den lokalen Partikularismen des Mittelalters, die sich bis in die Frühe Neuzeit gehalten hatten, versuchten die frühen Bourbonen im 18. Jahrhundert mit einem strikten Zentralisierungsprozess nach französischem Muster ein Ende zu setzen, wobei sie erfolgreicher als die späten Habsburger waren. Das Vorbild des Nachbarlandes kam auch 1833 in der Gliederung des Staates in die (immer noch weitgehend unverändert bestehenden) Provinzen sichtbar zum Ausdruck. Dennoch blieben regionalistische Strömungen erhalten, die sich sogar im Verfassungsentwurf der kurzlebigen ersten Republik 1873 mit einer föderalen Staatsorganisation durchsetzen konnten.

Das zweite Kapitel setzt den historischen Rückblick fort und umfasst zeitlich das 20. Jahrhundert bis zum Ende der Franco-Diktatur. Für Martino ist die Unfähigkeit, die immer virulente regionale Frage zu lösen, ein wesentlicher Grund sowohl für das Scheitern der Restauration von 1876 als auch der zweiten Republik. Im Gegensatz zu anderen Studien fällt positiv auf, dass Martino neben Katalonien und dem Baskenland auch andere Regionalismen in den Blick nimmt, die hierzulande weniger bekannt sind, wie in Galizien oder Kastilien-León. Der Komplexität und Verworrenheit der politischen Diskussionen in den Jahrzehnten vor dem Bürgerkrieg wird er jedoch nicht immer ganz gerecht. So sind z.B. „Regenerationisten“ und die „Generation von 98“ nicht so einfach als verschiedene Gruppen sauber zu trennen.2 Ausführlicher wird die Verfassung von 1931 behandelt, wobei der Schwerpunkt bei Überlegungen zum Ursprung des Begriffs „Estado integral“ in der deutschen Rechtswissenschaft liegt. Von den Entwicklungen in der Republik erfährt besonders das Autonomiestatut von Katalonien (1932) nähere Betrachtung, das kurzlebige Statut des Baskenlandes von 1936 und seine beginnende Umsetzung wird dagegen nur gestreift. Ansonsten werden die politischen Entwicklungen, die zum Krieg führten, der Krieg und die Zeit der Franco-Diktatur über Strecken auf teilweise schmaler Literaturbasis nur summarisch referiert, gelegentlich in überflüssige Details abgleitend.

Den eigentlichen Hauptteil des Buches, der auch der gelungenste ist, bildet das dritte Kapitel, das Entstehung und Entwicklung des heutigen Staates der Autonomien (Estado de las Autonomías) bis zum Jahr 2002 untersucht. In diesem Kapitel kann Martino beispielsweise anhand der Analyse der spanischen Diskussion, ob es historische Rechte gebe, die über denen der Verfassung von 1978 stehen, deutlich machen, wie die historischen Entwicklungen bei dieser Gestaltung immer wieder eine Rolle spielen. Ähnliches gilt für den Streit zwischen Zentralregierung und den Regierungen der Autonomien um den Zuschnitt ihrer Kompetenzen. Neben Verfassung, Autonomiestatuten und politischem Prozess diskutiert Martino auch die Frage, ob im Zuge zunehmender Föderalisierung auf der Basis der Verfassung ein echter Bundesstaat in Spanien überhaupt möglich sei (was er verneint), und in wie weit die EU (Ausschuss der Regionen) oder die Vereinten Nationen (Selbstbestimmungsrecht der Völker) ein Ausweg sein könnten, die Probleme zwischen Regionen und Zentralstaat zu lösen. Martino kommt zu dem Schluss, dass „Hilfe“ nicht von außen kommen kann, sondern nur von einer „mutigen“ Weiterentwicklung der spanischen Verfassungsrealität (S. 285).3

In seiner Conclusio verweist der Autor, dessen Sympathien eindeutig auf Seiten der Regionen liegen, darauf, dass die Schaffung des Staates der Autonomien die Spannungen in Spanien nicht entschärft, sondern eher verstärkt habe. Sein Lösungsvorschlag lautet daher, dass auf die „Verabsolutierung“ der kontingenten Verfassungsnormen verzichtet und „Geschichte als ein Kontinuum, als ein fruchtbarer Faktor betrachtet“ werden müsse, da dies „bei der Formung der nationalen Wesensarten und Identitäten“ als auch den intrastaatlichen Beziehungen wirke (S. 293). Die Verschlechterung der Beziehungen zwischen den Autonomen Gemeinschaften und dem Zentralstaaten könne nur durch die Schaffung eines reinen Bundesstaats aufgehalten werden (S. 295). Dazu tauge aber die Verfassung von 1978 nicht, weshalb es besser wäre, diese „ex novo zu entwerfen“ (S. 296). Martino schließt, dass die regionalistischen und autonomistischen Tendenzen so lange wirken würden, bis dass sie ihre volle Entfaltung erreicht hätten (S. 298). Damit offenbart der Autor aber eine Vorstellung von historischem Prozess, die von Determinismus geprägt und so nicht zu halten ist. Nicht nur die Verfassungsnormen sind, sondern Geschichte an sich ist kontingent. So laufen Nationalismen nicht einer Bestimmung entgegen, sondern sind, wie sich aus hier nicht berücksichtigten Standardwerken zu Nationalismus ergibt4, Ergebnis eines kontingenten Prozesses, in dem Nationen unter anderem durch selektive Rekurse auf historische Ereignisse auch „gemacht“ oder „erfunden“ werden. Und das auch in der Gegenwart.5 Statt dem Prozesshaften nachzuspüren wäre vielleicht die Untersuchung eben dieser Instrumentalisierung von Geschichte ertragreicher gewesen.

Insgesamt handelt es sich durchaus um ein interessantes Buch, das aber dem Spezialisten wenig Neues bietet. – Hinzuweisen ist noch darauf, dass die Kenntnis iberischer Sprachen bei der Lektüre von Vorteil ist, da Martino durchgängig im laufenden Text und den Fußnoten mit teils langen Zitaten in kastilisch beziehungsweise katalanisch und galizisch arbeitet.

Anmerkungen:
1 Busch, Michael, Autonomie und Föderalismus. Eine Studie zur spanischen Verfassung von 1978 unter besonderer Berücksichtigung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, Pfaffenweiler 1988; Thiery, Peter, Der spanische Autonomiestaat. Die Veränderung der Zentrum-Peripherie Beziehungen im postfrankistischen Spanien, Saarbrücken 1989; Kraus, Peter A., Nationalismus und Demokratie. Politik im spanischen Staat der Autonomen Gemeinschaften, Wiesbaden 1996; Pfeiffer, Bernd, Probleme des spanischen Föderalismus, Berlin 1998.
2 Vgl. dagegen Straub, Eberhard, Das spanische Jahrhundert, München 2004.
3 Nicht berücksichtigt wurde hierbei deutsche Literatur: Wendland, Kirsten, Spanien auf dem Weg zum Bundesstaat? Entstehung und Entwicklung der Autonomen Gemeinschaften, Baden-Baden 1998; Michel, Ulrich, Regionen, Mitgliedstaaten und Europäische Union. Die Integration der Autonomen Gemeinschaften Spaniens unter vergleichender Heranziehung des deutschen Bundesstaates, Berlin 1996; Wiedmann, Thomas, Idee und Gestalt der Regionen in Europa. Rechtsvergleichende Untersuchung zu Unitarismus und Föderalismus, unter besonderer Berücksichtigung des Vereinigten Königreiches, Frankreichs, Spaniens und Deutschland, Baden-Baden 1996; Brinck, Renate, Regionalistische Bewegungen zwischen internationaler Integration und regionaler Eigenständigkeit. Baskenland und Katalonien, Hamburg 1996.
4 Anderson, Benedict, Die Erfindung der Nation. Zur Karriere eines folgenreichen Konzepts, Frankfurt am Main 1988; Gellner, Ernest, Nationalismus und Moderne, Berlin 1991; Hobsbawm, Eric J., Nationen und Nationalismus. Mythos und Realität seit 1780, München 1996.
5 Núñez Seixas, Xosé M., Historiographical Approaches to Nationalism in Spain, Saarbrücken 1993.

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