U. Fleck (Hg.): Voruntersuchungsakten gegen die Schinderhannes-Bande

Cover
Titel
Die Mainzer Voruntersuchungsakten gegen die Schinderhannes-Bande. Elektronisches Buch auf CD-ROM


Herausgeber
Fleck, Udo
Erschienen
Trier 2004: Kliomedia
Anzahl Seiten
Preis
€ 49,90 (Einzelplatzlizenz), € 99,90 (Bibliothek)
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Ralf-Peter Fuchs, Historisches Seminar, Ludwig-Maximilians-Universität München

Eine CD-ROM über den Schinderhannes, ausgerechnet einen „Mann, wie er im Buche steht“?1 Bereits die Menge der Quellenstücke, die im Rahmen der Mainzer Voruntersuchungsakten gegen Johannes Bückler und seine Bande ediert worden sind, spricht wohl für diese Publikationsform, handelt es sich doch um nahezu 2.800 Dokumente auf 3.722 Seiten. In der Tat wird ein unbestreitbarer Vorteil für den Nutzer bereits direkt nach dem Einlegen der CD deutlich. Über den Adobe-Acrobat-Reader lassen sich nun die Möglichkeiten der Volltextrecherche ausschöpfen; insbesondere profitiert man von der Schnelligkeit der Suche.

Eine umfangreiche Arbeit wie die vorliegende bedarf aber weiterer Begründungen: Die komplette Edition der Untersuchungsakten sieht Udo Fleck, Bearbeiter und Herausgeber, zum einen als notwendigen Beitrag einer Entmythologisierung. Zum anderen hebt er den hohen Quellenwert hervor, der z.B. den Verhörprotokollen für mentalitäts- und alltagsgeschichtliche Untersuchungen zukommt. Zurecht konstatiert er dabei ein Defizit an neueren, methodisch originellen historischen Untersuchungen zum Thema Schinderhannes, denn im Rahmen der Historischen Kriminologie hat man sich aus plausiblen Gründen gerade von den illusteren Räubergestalten abgewandt und stärker verbreitete Formen von Delinquenz untersucht, die für erheblich weniger Aufsehen gesorgt haben.

Angesichts des nun wesentlich erleichterten Zugriffs auf die kompletten Verhörprotokolle könnte die Edition tatsächlich neue Perspektiven für die historische Kontextualisierung der Schinderhannes-Bande eröffnen. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass der Herausgeber selbst bei der Arbeit an seiner Dissertation intensiv auf dieses Material zurückgegriffen hat. Dass diese zum jetzigen Zeitpunkt (Juni 2004) noch nicht erschienen ist, ist bedauerlich, nicht zuletzt, weil Udo Fleck die Relevanz seiner Edition unter anderem mit den Erträgen seiner eigenen, für den Leser zur Zeit noch nicht im Einzelnen nachvollziehbaren Forschungen begründet: So verweist er etwa in seiner Einleitung pauschal auf eigene Untersuchungen zum Verhältnis des Schinderhannes zur Bevölkerungsgruppe der Juden (S. 11). Welche Erklärungen hier für den hohen Anteil an jüdischen Opfern der Bande gegeben werden, bleibt abzuwarten. Die Edition an sich vermittelt zunächst keine eindeutigen Erkenntnisse.

Da die Quellen eben nicht aus sich selbst heraus sprechen, wären etwas genauere Bemerkungen zu den einzelnen Gattungen an Schriftstücken wünschenswert gewesen. Neben den Verhörprotokollen finden sich nämlich zahlreiche Festnahmeberichte, Zitationsurkunden, Überstellungsbescheide, Urteilstexte und vieles mehr. Insgesamt wirken die lediglich 15 Einleitungsseiten, auf denen wir u.a. mit einigen der Schinderhannes-Mythen konfrontiert werden, sehr schmal. Nur sehr kurz wird auf die archivische Überlieferung eingegangen. Eindrücke von den originalen Schriftstücken werden nicht vermittelt, wenn wir von der Bemerkung absehen, dass die Akten anlässlich des im Oktober 1803 begonnenen Prozesses gedruckt wurden (S. 12). Leider erfährt man überhaupt nichts über die Voraussetzungen, unter denen die Texte zustandekamen. Insbesondere wäre man über die rechtlichen und politischen Bedingungen, die die Arbeit der Untersuchungsbehörden prägten, zumindest in Ansätzen gerne unterrichtet worden.

Auch die Gliederung der edierten Texte erscheint angesichts ihrer Masse eher zu knapp: „1: Das Kompetenzurteil; 2: Die Anklageschrift; 3-1179: Ermittlungsakten nach Angeklagten (untergliedert nach 68 Personennamen); 1180-2201: Ermittlungsakten nach Delikten (untergliedert nach 56 Ortsnamen); 2202-2791: Zusätzliche Dokumente zu den Angeklagten (untergliedert noch einmal nach Personennamen); 2792: Endurteil.“ Greift man auf die Texte zu, stellt man recht schnell fest, dass sich die Arbeitsmöglichkeiten im Wesentlichen auf die Volltextrecherche, bei der überdies unterschiedliche Schreibweisen von Begriffen und Namen zu berücksichtigen sind, oder aber ein umständliches „Blättern“ auf dem Bildschirm beschränken. Dem sich unwillkürlich ergebenden Einwand, ob eine (ursprünglich offenbar geplante) Buchausgabe nicht doch die bessere Lösung für die Edition gewesen wäre, hätte man vielleicht überzeugender begegnen können, indem man weitere Sortiermöglichkeiten, etwa nach Quellengattungen, geschaffen hätte.

Es ist dennoch ein Verdienst, das reichhaltige Quellenkorpus in der angebotenen Form zugänglich gemacht zu haben. Zu loben ist die einheitliche und übersichtliche Wiedergabe der Schriftstücke. Kurzregesten erleichtern die Orientierung und helfen, die deutsch- und französischsprachigen Texte zu verbinden. Zudem werden die originalen Seitenumbrüche der Mainzer Akten wiedergegeben, so dass Bezüge zu den Archivalien sowie älteren Darstellungen und Forschungen hergestellt werden können.

Udo Fleck ist beizupflichten, dass die Aussageprotokolle der verhörten Personen interessante Einblicke in deren Lebenswelten verschaffen. Ebenso lassen sich Rückschlüsse auf die Organisation und die Durchführung der Raubzüge ziehen. Besonders hervorzuheben ist aber auch, daß die Quellen uns zahlreiche Informationen über die Struktur und das Vorgehen der Polizeibehörden geben. Hier bieten sich Ansätze, um den von Michel Foucault thematisierten elementaren Wandlungen der Strafjustiz im 19. Jahrhundert 2 nachzugehen. Im Rahmen umfassenderer Untersuchungen zu Banditentum und Strafverfolgung um 1800 können die Texte schließlich als wichtige Kontrollquellen gegenüber der „Actenmäßigen Geschichte der Räuberbanden an den beyden Ufern des Rheins“ 3 nutzbar gemacht werden. Der maßgebliche Verfasser der dort abgedruckten Berichte über die Ermittlungen gegen die Schinderhannes-Bande, Johann Nikolaus Becker, war vielfach in eigener Person als Verhörleiter an den Befragungen beteiligt.

Anmerkungen:
1 Lutz, Dagmar, "Ein Mann, wie er im Buche steht": Versuch einer Lebensbeschreibung des Johannes Bückler, genannt Schinderhannes, in: Siebenmorgen, Harald (Hg.), Schurke oder Held? (Volkskundliche Veröffentlichungen des Badischen Landesmuseums Karlsruhe 3), Sigmaringen 1995, S. 81-96.
2 Foucault, Michel, Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses, Frankfurt am Main 1981.
3 Becker, Johann Nikolaus, Actenmäßige Geschichte der Räuberbanden an den beyden Ufern des Rheins, Bd. 1, Leipzig 1988 (Fotomechan. Neudr. der Orig.-Ausg. Köln 1804).

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