H. Kleinschmidt: Menschen in Bewegung

Cover
Titel
Menschen in Bewegung. Inhalte und Ziele historischer Migrationsforschung


Autor(en)
Kleinschmidt, Harald
Erschienen
Göttingen 2002: Vandenhoeck & Ruprecht
Anzahl Seiten
279 S.
Preis
€ 19,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Mathis Leibetseder, Berlin

Im vergangenen Jahrzehnt wurde die öffentliche Meinung in Deutschland wiederholt von Fragen polarisiert, welche um die Begriffe ‚Migration’ und ‚Staatsbürgerschaftsrecht’ kreisten. Der tagespolitischen Aktualität des Themas ist es wohl auch zu verdanken, dass sich immer mehr wissenschaftliche Monografien, Aufsätze und Sammelbände mit der historischen Dimension von Migrationsbewegungen auseinandersetzen. Einführende Literatur zu diesem Thema, die sich an die scientific community richtet, gibt es dagegen auf dem deutschsprachigen Markt bislang kaum. Diese Lücke versucht nun ein Buch zu füllen, das der an der Universität Tsukuba in Japan lehrende Historiker Harald Kleinschmidt jüngst vorgelegt hat. Es trägt den gefälligen Titel „Menschen in Bewegung“ und möchte dem Leser die „Inhalte und Ziele historischer Migrationsforschung“ nahe bringen. In einem chronologischen Durchgang, der im Frühmittelalter beginnt und im zwanzigsten Jahrhundert endet, werden in erster Linie Beispiele aus der europäischen Geschichte angeführt. Während ein knappes Sachregister den Band erschließt, wurde auf den Abdruck der Bibliografie verzichtet. Letztere kann jedoch online als PDF-File eingesehen werden (http://www.vandenhoeck-ruprecht.de/kleinschmidt/).

Das Buch beginnt mit einer Einleitung, in der Kleinschmidt den Gegenstandsbereich und die Methoden der historischen Migrationsforschung beschreibt. In diesem Zusammenhang weist er den modernen, politischen Migrationsbegriff zurück, der aufgrund rechtlicher Normen zwischen Migranten, Flüchtlingen, Deportierten, Asylsuchenden und Reisenden unterscheidet. Eine solche Definition, so Kleinschmidt, sei ausschließlich den Bedürfnissen der modernen staatlichen Verwaltungspraxis geschuldet und könne daher auch nicht auf frühere Jahrhunderte übertragen werden. Folglich müsse zur Definition von Migration auf andere Kriterien zurückgegriffen werden. Letztlich sei jede „Wohnsitzveränderung über eine Grenze von anerkannter Signifikanz hinweg“ (S. 20) als Migrationsakt zu begreifen. Gemeint seien in diesem Zusammenhang jedoch nicht nur institutionalisierte, sondern auch mentale Grenzen. Aus diesem Grunde dürfe man bei der Begriffsdefinition auch die Frage nicht unberücksichtigt lassen, ob sich die Betroffenen selbst als Migranten betrachteten.

Kleinschmidt zufolge darf die historische Migrationsforschung jedoch nicht bei der Rekonstruktion der „subjektiven Erfahrungswelten der Migranten“ (S. 24) und der unterschiedlichen Kontexte von Migration stehen bleiben, sondern muss insbesondere auch auf die Art und Weise eingehen, in der sich die Nachwelt an die Migrationsbewegungen vergangener Zeiten erinnert. Völlig zu Recht weist er darauf hin, dass derartige „Migrationserinnerungen“ (S. 35) nicht zur Rekonstruktion tatsächlicher Wanderungsbewegungen herangezogen werden dürfen, sondern als eigener Forschungsgegenstand zu betrachten sind. Mit besonderem Interesse bedenkt er gruppenspezifische Migrationserinnerungen, die er unter Rückgriff auf die Ethnologie als „Migrationismen“ (S. 35) bezeichnet. In der Kritik dieser Migrationserinnerungen und Migrationismen erblickt Kleinschmidt dann auch den dritten Aufgabenschwerpunkt der fraglichen Forschungsrichtung.

An der grundlegenden Unterscheidung zwischen Migration und Migrationismus orientiert sich konsequenterweise auch der inhaltliche Aufbau der übrigen Kapitel. In den Kapiteln über das Mittelalter und die Frühe Neuzeit versucht Kleinschmidt in erster Linie die Auffassung zu widerlegen, dass Migration ein Phänomen des neunzehnten und zwanzigsten Jahrhunderts sei. Zu diesem Zweck gibt er zunächst einen Überblick über unterschiedliche vormoderne Migrations- und Reiseformen, wobei er nicht zwischen Nah- und Fernmigrationen, sondern zwischen Gruppen- und Einzelmigrationen beziehungsweise zwischen Gruppen und Einzelreisen unterscheidet und diese nach dem Grad obrigkeitlicher Lenkung ordnet. Während seine Ausführungen zur so genannten Völkerwanderungszeit durchaus einleuchtend erscheinen, erwähnt er die Migrations- und Reiseformen späterer Epochen größtenteils nur en passant, ohne sie auch adäquat zu würdigen. Wenn etwa „Badereisen als reine Urlaubsreisen“ bezeichnet werden, bei denen „Spaß und Freude“ (S. 71) im Vordergrund gestanden hätten, dann bleibt diese Beurteilung, die auf der zweifelhaften Annahme beruht, ‚Spaß’, ‚Freude’ und ‚Urlaub’ seien Begriffe von überzeitlicher Gültigkeit, hinter dem derzeitigen Forschungsstand deutlich zurück.

Aufschlussreich erscheinen dagegen jene Passagen, in denen Kleinschmidt inhaltliche Schwerpunkte setzt, um seine methodischen Überlegungen zu verdeutlichen. Namentlich die exemplarische Untersuchung eines ‚Migrationismus’ in den altenglischen Annalen beweist, dass dieses Konzept durchaus produktiv angewendet werden kann: So gelingt es Kleinschmidt in einer eingehenden Analyse, deren Einzelschritte hier nicht nachzuvollziehen sind, die politische Tendenz der Parker Chronik (Handschrift A) aufzudecken.

In den Kapiteln zum neunzehnten und zwanzigsten Jahrhundert verlagert sich der Schwerpunkt der Darstellung auf die staatliche Wahrnehmung, Bewertung und Verwaltung von Migration; eine substantielle Behandlung der Wanderungsbewegungen in diesem Zeitraum darf man allerdings nicht erwarten. Stattdessen bemüht sich Kleinschmidt, die Migrationsfeindlichkeit moderner europäischer Staaten aus dem diesen zugrunde liegenden unitarischen Staatsbegriff abzuleiten. An kaum einer anderen Stelle des Buchs wird der Gegenwartsbezug der historischen Migrationsforschung, so wie sie Kleinschmidt konzipiert, deutlicher: So liest sich die Darstellung der Entwicklung des deutschen Staats- und Reichsangehörigkeitsrechts zwischen Kaiserreich und ‚Drittem Reich’ geradezu wie ein Kommentar zur politischen Diskussion der letzten Jahre (S. 176-184).

Im letzten Kapitel des Buches wird die „Interdependenz zwischen Migration und nationaler Identifikation“ (S. 194) am Beispiel von Singapur und Malaysia untersucht. Im Vordergrund steht dabei die Frage, wie nach der Unabhängigkeit ein Staatsbegriff entwickelt werden konnte, der für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen mit unterschiedlicher nationaler Herkunft und religiöser Ausrichtung akzeptabel war. In bezug auf Singapur gelangt Kleinschmidt zu der Überzeugung, dass es „der Prozess des Gegenüberstellens, Austarierens und Anerkennens unterschiedlicher Erinnerungen, Erfahrungen und Wahrnehmungen von Migration“ (S. 201) war, der zur Lösung dieses Problems beitrug. Als vorbildlich könne eine solche Identitätspolitik jedoch nicht gelten, da mangelnde politische Transparenz und das Fehlen einer effektiven Opposition ihre Kehrseiten seien.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die verschiedenen Ausführungen Kleinschmidts für sich genommen zwar durchaus interessant sind, dass es dem Buch insgesamt aber an konzeptioneller Stringenz fehlt. Was als wissenschaftsgeschichtlich fundierte Methodenreflexion beginnt, wird als Überblicksdarstellung fortgesetzt und mündet in einer thesenhaften Beschreibung des unitarischen Staatsbegriffs sowie alternativer Nationalitätskonstrukte. Dementsprechend schwer fällt es, eine eindeutige Leseempfehlung auszusprechen. Am meisten Vergnügen mögen vielleicht all jene aus dem Buch ziehen, die es als historischen Essay zu einem aktuellen Thema lesen. Für sie halten Kleinschmidts Ausführungen durchaus die eine oder andere Anregung bereit. Dagegen werden jene, die sich mit den „Inhalten und Zielen der historischen Migrationsforschung“ vertraut machen möchten, das Buch unbefriedigt beiseite legen. Eine Erörterung der Frage, wie die Migrantenperspektive, deren Berücksichtigung Kleinschmidt wiederholt einfordert, aus mittelalterlichen oder frühneuzeitlichen Quellen überhaupt erschlossen werden kann, wird man vergeblich suchen. Auch eingehende Fallstudien, welche die Leistungsfähigkeit des viel versprechenden methodischen Instrumentariums demonstrieren, das Kleinschmidt in der Einleitung vorstellt, bleiben die Ausnahme.

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