6. Taetigkeitsbericht der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR

6. Taetigkeitsbericht der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR

Projektträger
Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik ()
Ausrichter
Ort des Projektträgers
Berlin
Land
Deutschland
Vom - Bis
12.09.2003 -
Von
Pressestelle BStU

PRESSEMITTEILUNG vom 12.9.2003

Die Bundesbeauftragte Marianne Birthler anlässlich der
Vorstellung des 6. Tätigkeitsberichtes am 12.9.2003

Sperrfrist: 12.9.2003, 10.45 Uhr. Es gilt das gesprochene Wort.

"Gestern hat meine Behörde dem Präsidenten des Deutschen Bundestages ihren Sechsten Tätigkeitsbericht übergeben. Sechs Berichte, das bedeutet gute 12 Jahre Ar-beit. Mittlerweile 5 Millionen Anträge und Ersuchen sind ein Beleg dafür, wie sehr das Stasi-Unterlagen-Gesetz in dieser Zeit von der Öffentlichkeit angenommen wurde. Und sie bezeugen die erfolgreiche Arbeit der Stasi-Unterlagen-Behörde, die ein fester und akzeptierter Bestandteil der Aufarbeitung der Diktaturgeschichte und der Demokratisie-rung nach der friedlichen Revolution von 1989 ist.
Der jetzt vorgelegte Tätigkeitsbericht konzentriert sich auf den Zeitraum Juni 2001 bis Juni 2003. Er ist nicht nur Rückschau, er geht auch auf die aktuelle Situation der Behör-de ein und richtet den Blick auf künftige Herausforderungen und Schwerpunkte der Ar-beit.

Bilanz

" Doch zunächst einige Zahlen aus dem Berichtszeitraum, also den letzten zwei Jah-ren:
Die Basis unserer Arbeit ist das Archiv. In den vergangenen zwei Jahren wurden weitere 1600 m erschlossen. Dabei handelte es sich vorrangig um Unterlagen, mit denen die MfS-Offiziere 1989 noch gearbeitet hatten und die ungeordnet und zum Teil zerrissen vorgefunden wurden. Von diesen Unterlagen sind inzwischen 68,9 % nach heutigen archivischen Standards erschlossen. Die Unterlagen, die schon vom MfS archiviert worden waren, sind personenbezogen nutzbar. Jetzt erst haben wir aber damit begonnen, sie nach archivischen und sachthematischen Kriterien zu er-schließen. Das ist insbesondere für die Forschung wichtig, die ja oft themenbezogen arbeitet. Da die Nachfrage nach visuellen Dokumenten deutlich zunimmt, sei auch erwähnt, dass zum bisher erschlossenen Material in diesem Berichtszeitraum 54.000 erschlossene Fotos hinzugekommen sind. Auch der Film- und Videobestand liegt in-zwischen fast vollständig erschlossen vor, eine Bestandsübersicht hierfür ist in Vor-bereitung.

" Die Hauptarbeit unserer Behörde liegt aber immer noch bei der Aktenherausgabe. Die meisten unserer derzeit knapp 2.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Berlin und den 14 Außenstellen sind nach wie vor damit beschäftigt. Die Zahl der An-tragseingänge geht erwartungsgemäß allmählich zurück. Aber sie liegt noch immer auf hohem Niveau. Allein im Jahr 2002 gingen 94.000 Anträge von Menschen bei uns ein, die ihre eigene Akte sehen bzw. Kopien daraus haben wollten, oder die die Herausgabe von Klarnamen derjenigen verlangten, die sie als Inoffizielle Mitarbeiter der Stasi bespitzelt hatten. 41.600 solcher Anträge gingen im ersten Halbjahr dieses Jahres bei uns ein, wobei es sich bei etwa einem Viertel davon um Wiederholungs-anträge handelte, die angesichts der fortschreitenden Erschließungsarbeiten nicht selten angebracht sind.

Das Problem der Wartezeiten für die Akteneinsicht haben wir noch nicht vollständig lösen, aber wenigstens verringern können: Alle Antragsteller bekommen innerhalb von 8 - 12 Wochen eine erste Auskunft. An rund 50% von ihnen können wir zu die-sem Zeitpunkt bereits einen abschließenden Bescheid versenden. In dringlichen Fäl-len, wenn es z.B. um Entschädigungsanträge geht oder die Antragsteller sehr betagt sind, wird die Bearbeitung vorgezogen.

" Die Katastrophe am 11. September 2001 hatte weltweit die Verschärfung von Si-cherheitsbestimmungen zur Folge, so auch in unserem Land. Nachdem der Bun-desminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die Zuverlässigkeitsüberprüfun-gen im Luftverkehr neu geregelt hatte, gingen seit Oktober 2001 rund 17.000 Ersu-chen auf Sicherheitsüberprüfung bei der Behörde ein, die allesamt vorrangig zu be-arbeiten waren. In der Regel konnten die entsprechenden Mitteilungen in der vorge-sehenen Frist von drei Monaten herausgegeben werden.

" Entgegen dem weit verbreiteten Eindruck, das Interesse am Thema MfS habe deut-lich nachgelassen, zeigt sich bei den Anträgen aus Wissenschaft und Medien eine gleich bleibend große Nachfrage: 1023 Anträge im Jahr 2002, im ersten Halbjahr 2003 war bedingt durch den 50. Jahrestag des 17.Juni 1953 sogar ein Anstieg zu verzeichnen. Dabei zeigt sich ein Trend weg von spektakulären Enthüllungen und Sensationen hin zu vertiefenden Fragen und regionalen Forschungen.

Im Rahmen eines Nutzerforums haben wir im November 2002 mit Journalisten und Wissenschaftlern, die Antragsteller bei uns sind, das Gespräch gesucht. Unser Ziel ist es, die Aktenherausgabe an Wissenschaft und Medien unter Beachtung der ge-setzlichen Grundlagen so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Erste Resultate des Forums beginnen bereits zu greifen: Antragsteller werden über Rechercheschrit-te informiert und Findhilfsmittel zur Verfügung gestellt - um nur zwei Dinge zu nen-nen.

" Die große Zahl von Publikationen, die auf der Grundlage oder unter Einbeziehung von MfS-Unterlagen erarbeitet wurden, lässt sich nicht überblicken. Einen kleinen Ausschnitt davon stellen Publikationen unserer Behörde dar - eine Auflistung der Ti-tel entnehmen Sie bitte der Pressemappe und dem Tätigkeitsbericht. Auch in unse-rer Behörde war der 17. Juni 1953 selbstverständlich ein Datum, auf das sich mehre-re Forschungsarbeiten konzentrierten. Allein 4 Bücher haben Wissenschaftler des Hauses in diesem Jahr zu diesem Thema herausgegeben.

" Aufwand und Ertrag politischer Bildungsarbeit zur Aufarbeitung der DDR und MfS-Geschichte lassen sich zwar in Zahlen nur sehr unvollkommen ausdrücken, aber ein Indikator für das ungebrochene, teilweise auch ansteigende Interesse sind Besu-cherzahlen doch. 30.000 waren es im Jahr 2002 in unserer ständigen Ausstellung in Berlin, 60.000 Interessierte kamen in den Jahren 2001 und 2002 in unsere ständigen Ausstellungen in den Außenstellen. Unsere Wanderausstellung, die im Berichtszeit-raum an 13 Orten in den alten Bundesländern und in 3 Städten im Ausland gezeigt wurde, erfreut sich lebhafter Nachfrage, ebenso die Ausstellung über die Post- und Fernmeldeüberwachung, die in Kooperation mit dem Museum für Kommunikation Berlin und dem Museum in der "Runden Ecke" Leipzig erstellt wurde und derzeit in Hamburg zu sehen ist.

Besonders freuen wir uns natürlich über das Interesse Jugendlicher: Unsere Außen-stellen verzeichnen ein von Jahr zu Jahr deutlich ansteigendes Interesse bei Schüle-rinnen und Schülern.

" Für die wissenschaftliche und publizistische Aufarbeitung und die politische Bildung hat die im Sommer 2002 erfolgte Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes uns und den Nutzern der Unterlagen eine klare Grundlage gegeben. Nachdem durch ei-ne Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom März 2002 wichtige Stasi-Akten über Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen und Amts-träger für die historische Aufarbeitung der Diktatur nur noch sehr eingeschränkt ge-nutzt werden konnten, hat der Gesetzgeber den Weg mit Augenmaß wieder freige-macht. Ohne diese Entscheidung wären unter anderem die Veröffentlichungen zum 17. Juni 1953 um viele inhaltliche Aspekte ärmer gewesen.

Die Novelle und das nunmehr festgeschriebene Benachrichtigungsverfahren haben sich bewährt, Sie können dies im Anhang des Tätigkeitsberichtes nachlesen. Außer dem einen bekannten gibt es keinen weiteren Rechtsstreit um die Herausgabe von Unterlagen. Die meisten der benachrichtigten Personen des öffentlichen Lebens ak-zeptieren die datenschutzrechtlichen Kriterien des StUG bei der Aktenherausgabe, in wenigen Fällen wurden nach gegenseitiger Verständigung weitere Anonymisierun-gen vorgenommen. Alles in allem: Die neue gesetzliche Regelung hat den Konsens gefestigt, nachdem eine konsequente Aufarbeitung ebenso gewollt ist wie die sorg-fältige Wahrung von Persönlichkeitsrechten.

Aufgaben im Wandel

Aufarbeitung als dauerhafte Aufgabe

Die vorangegangene kleine Auswahl an Themen zeigt, dass sich die Aufgaben meiner Behörde zwar in ihren Schwerpunkten verlagern, aber auf lange Zeit noch nicht erledigt sein werden. Die Aufarbeitung einer Diktatur ist eine Generationenaufgabe, ein dauer-hafter Prozess mit Höhen und Tiefen, Konjunkturen und Flauten.

Im kommenden Jahr jährt sich der Beginn der demokratischen Revolution in der DDR zum 15. Mal. Manche Aufgaben, die damals auf die Tagesordnung gesetzt wurden, sind erfüllt oder durch Gesetz befristet. Die strafrechtliche Aufarbeitung von Regierungs- und Vereinigungskriminalität und Spionage ist auf Grund der Verjährungsfristen weitgehend beendet. Die Fristen für Rehabilitierungsanträge nach dem 1. und 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz laufen Ende des Jahres aus. Die Überprüfung des öffent-lichen Dienstes ist rückläufig und gesetzlich bis zum Jahr 2006 befristet.

Andere Aufgaben wie Akteneinsichten, Grundlagenforschung, Bildungs- und Öffentlich-keitsarbeit und die Erschließung der Unterlagen bleiben noch auf lange Zeit bestehen.

Aber auch wenn eines fernen Tages persönliche Akteneinsichten, Rehabilitierungen und Überprüfungen endgültig der Vergangenheit angehören, werden die MfS-Unterlagen un-verzichtbare Quellen zeitgeschichtlicher Forschung sein, werden sie auf Fragen Antwort geben, für die sie heute aus Datenschutzgründen noch nicht genutzt werden dürfen. Meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und mir ist bewusst, dass unsere Arbeit nicht nur dem zeitgenössischen Interesse gilt, sondern auch dem künftiger Generationen, de-ren Fragen an die MfS-Akten sich von unseren unterscheiden werden. Nicht nur insofern ist unsere Arbeit auf die Zukunft gerichtet.

Für den überschaubareren Zeitraum der nächsten Jahre lassen sich Schwerpunkte er-kennen, für die teilweise auch Prognosen erarbeitet worden sind:

Akten-Einsicht

Alles deutet darauf hin, dass das Interesse an der persönlichen Akteneinsicht noch auf längere Zeit ungebrochen bestehen bleibt. Die Zahlen sind zwar rückläufig, liegen aber weiterhin auf hohem Niveau. Das Verhältnis von Erst- und Wiederholungsanträgen wird sich mit der Zeit verschieben, da immer mehr Menschen einige Jahre nach der ersten Akteneinsicht prüfen lassen werden, ob in den Archiven zwischenzeitlich Informationen zu ihnen erschlossen wurden.

Politische Bildung

Dem weit verbreiteten Eindruck nachlassenden Interesses an der Vergangenheit steht eine gleich bleibende bzw. ansteigende Nachfrage nach Vorträgen, Seminaren, Diskus-sionsrunden, der Unterstützung von Projekttagen und anderem entgegen, die an meine Behörde gerichtet werden.

Aber nicht nur die Nachfrage begründet die Notwendigkeit, die Bemühungen um Aufar-beitungsthemen als Teil der politischen Bildung zu verstärken. Es lohnt sich, gerade dorthin zu schauen, wo wir oder andere Träger politischer Bildungsarbeit noch nicht nachgefragt werden und nach den Gründen dafür zu suchen. Die liegen manchmal ganz profan in der Unkenntnis bestehender Angebote. Nicht selten gibt es allerdings auch er-hebliche Scheu bis hin zur Verweigerung, sich mit Themen zu befassen, die die eigene Biografie schmerzlich berühren.

Eine engere Zusammenarbeit mit Bildungsträgern wird uns in den kommenden Jahren in die Lage versetzen, unmittelbarer und sehr viel zielgerichteter auf Anforderungen zu re-agieren. Mit dem Brandenburger Bildungsminister im letzten Jahr und mit dem Kultusmi-nister des Landes Sachsen-Anhalt erst in der vergangenen Woche haben wir Kooperati-onserklärungen unterzeichnet, die insbesondere die Zusammenarbeit mit Lehrern und Schülern befördern sollen. Auch zur Senatsschulverwaltung Berlin besteht guter Kon-takt.

Der Weg hin zu fest in der Gesellschaft verankerten demokratischen Grundwerten ist lang und braucht nicht Jahre, sondern Jahrzehnte. Diesen Weg mit zu bereiten, ist auf lange Sicht eine wichtige Aufgabe der politischen Bildungsarbeit auch meiner Behörde. Die bei uns aufbewahrten Akten können nicht nur im Osten unseres Landes, sondern auch im Westen helfen, den Blick für Diktaturen, auch für die Anfänge totalitären Den-kens zu schärfen, Demokratie wertzuschätzen und Zivilcourage zu stärken.

Die MfS-Akten sind nichts, wofür sich die Ostdeutschen zu schämen hätten. Vielmehr sind sie geeignet, den Menschen, die früher in der DDR lebten, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen zurück zu geben. Sie sind voller Zeugnisse von Zivilcourage. Sie zei-gen, dass wir kein Volk von Verrätern waren und dass sich viele Menschen dem Druck der Diktatur verweigerten oder entzogen. Nicht zuletzt ist es auch das Verdienst der Menschen in der DDR, dass dieses wichtige Archiv vor der Vernichtung bewahrt wurde und zugänglich ist. Der Stolz darauf scheint mir eine geeignetere Quelle ostdeutschen Selbstbewusstseins zu sein als vernebelnde Ostalgie.

Archiv

Die Verwaltung, Verwahrung und Erschließung der vom MfS übernommenen Unterlagen ist eine Daueraufgabe meiner Behörde. Dieser Aktenbestand ist etwas Besonderes. Kein Geheimdienst eines Landes hat nach bisherigen Forschungen seine Bevölkerung derart intensiv bespitzelt wie das MfS. Die Überwachungsdichte war größer als in der Sowjetunion, in Rumänien, in lateinamerikanischen Diktaturen. Die Akten sind ein kultu-relles Zeugnis vom Alltag einer Diktatur, das es als Mahnung und als Forschungsge-genstand auch für künftige Generationen zu bewahren gilt.

Wie in den letzten Jahren wird auch in Zukunft die Erschließung des Bestandes im Vor-dergrund stehen. Ein sehr großer Teil der Unterlagen ist heute personenbezogen nutz-bar und kann damit für Akteneinsichten und Mitteilungen verwendet werden - dies stand in den zurückliegenden Jahren natürlich im Vordergrund. Bei der Erschließung unter sachthematischen und anderen archivalischen Gesichtspunkten stehen wir dagegen noch am Anfang. Seit einiger Zeit werden in verschiedenen Außenstellen Akten sach-thematisch erschlossen. Das ist eine sehr mühsame und zeitintensive Arbeit, bei der man nicht mit erreichten Prozenten protzen kann. Welchen Wert diese Arbeit hat, wer-den vor allem Zeithistoriker, Soziologen und Wissenschaftler anderer Fachgebiete ein-schätzen können.

Ein Punkt, der die Öffentlichkeit stets besonders interessiert hat, ist die akribische Puzz-learbeit, die Mitarbeiter des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlin-ge seit einigen Jahren unter Anleitung erfahrener Archivare unserer Behörde in Amtshil-fe für uns leisten: die Rekonstruktion von zerrissenen MfS-Akten. Im jetzt begonnenen Berichtszeitraum wird das Parlament darüber zu entscheiden haben, ob wir weiter puz-zeln und kleben oder ob computergestützte Systeme die unzähligen Schnipsel in viel-fach schnellerer Geschwindigkeit virtuell zusammensetzen werden. Eine vom Deutschen Bundestag erbetene Machbarkeitsstudie legen wir in wenigen Tagen vor. Wenn man aber bedenkt, dass bisher auch rund 970 Vorgänge rekonstruiert werden konnten, zu denen viele umfangreiche Opfer- und auch Täterakten gehörten und die in den Spei-chern des MfS als gelöscht galten, verändert sich der Eindruck vom Wert der Unterlagen - einmal ganz abgesehen von ihrer zeithistorischen Bedeutung, die unbestritten ist.

Westarbeit des MfS

Die Arbeit des MfS machte an den Grenzen der DDR nicht halt. Die alte Bundesrepublik war sowohl Hauptaktionsfeld der Hauptverwaltung Aufklärung als auch Einsatzgebiet von Mitarbeitern anderer Diensteinheiten der Stasi. Die wissenschaftliche Erforschung der Westarbeit gehört seit Jahren zu den Schwerpunktthemen meiner Behörde. Die Er-gebnisse einer wissenschaftlichen Tagung zu diesem Thema werden im Oktober zur Frankfurter Buchmesse in einem Tagungsband vorliegen.

Unter den Anträgen auf persönliche Akteneinsichten waren von Beginn an auch viele aus den alten Bundesländern. Auch in den Anträgen aus Forschung und Medien zeigt sich, dass das öffentliche Interesse immer auch darauf gerichtet war, welche Aktivitäten das MfS im Westen unternahm. Selbstverständlich sind alle Anträge von uns gleichbe-rechtigt bearbeitet worden. Kein Wunder deshalb, dass die von einzelnen in den letzten Tagen geäußerte Vermutung, meine Behörde würde mit zweierlei Maß messen, immer nebulös blieb und bisher noch an keinem einzigen Punkt belegt wurde. Freilich: In der öffentlichen Wahrnehmung gibt es eine Differenz. Mich selber wundert bis heute, dass die bundesdeutsche Öffentlichkeit von den Ermittlungen und Strafverfahren gegen Westspione kaum Kenntnis genommen hat.

In den 90er Jahren wurden durch die Bundesanwaltschaft zahlreiche Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Bürger der alten Bundesrepublik eingeleitet und abgeschlossen. Allein auf der Grundlage der "Rosenholz"-Daten, die die Ermittler noch vor Ablauf der Verjährungsfristen nutzen konnten, wurde in mehr als 1000 Fällen ermittelt und in knapp 200 Fällen wurden Strafen verhängt. Dennoch scheint sich die Öffentlichkeit mit diesem Kapitel deutsch-deutscher Beziehungen erst jetzt auseinanderzusetzen, wo es weniger um strafrechtliche Belange geht als um moralische Bewertungen.

Bei allem Verständnis für das lebhafte öffentliche Interesse im Einzelfall fände ich es sehr begrüßenswert, wenn sich die Debatte nicht einseitig auf spektakuläre Enthüllun-gen und ihre Bewertung beschränken würde.

Vielmehr sollte uns interessieren, warum nicht wenige Bundesbürger ausgesprochen gleichgültig gegenüber den Menschenrechtsverletzungen in der DDR waren, sich bei Vertretern von DDR-Organen anbiederten oder sogar mit dem MfS gemeinsame Sache machten, während sie Menschenrechtsverletzungen in aller Welt anprangerten.

Dass die so genannten Rosenholz-Dateien seit wenigen Wochen für Recherchen und Forschung zur Verfügung stehen, wird neue Erkenntnisse über die Westarbeit des MfS ermöglichen. Seriöser Wissenschaft und Grundlagenforschung geht es dabei weniger um Stoff für Enthüllungen und Sensationsgeschichten als darum, Erkenntnislücken zu füllen und Thesen zu verifizieren.

Die Übergabe der Unterlagen ist inzwischen nahezu vollständig erfolgt. Um die Gesamt-heit der Unterlagen für die Recherche technisch verfügbar zu machen, sind noch zeit-raubende Arbeiten erforderlich. Schwer zu entziffernde Dokumente, schlechte Datenko-pien und Fehler in der Recherchedatenbank erfordern große Sorgfalt und kosten viel Zeit.

Solange der Geheimvermerk für die "Rosenholz"-Daten bestand, konnte dieser Daten-abgleich nur durch sehr wenige Mitarbeiter in speziell dafür hergerichteten Räumen er-folgen. Seit der Freigabe arbeiten über 50 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Archiv mit Hochdruck daran. Es wird einige Zeit in Anspruch nehmen bis die "Rosenholz"-Datensätze für Recherchen mit großem Umfang, z.B. Überprüfungen im öffentlichen Dienst, zur Verfügung stehen. Bis dahin beschränkt sich die Nutzung der "Rosenholz"-Daten auf Einzelfälle.

Überprüfungen

In den letzten Tagen wurde in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert, ob Parlamentsmit-glieder oder Behördenmitarbeiter mit dem Verweis auf "Rosenholz" überprüft werden sollten. Besonders die Frage, ob Überprüfungen auch im Westen sinnvoll sind, steht zur Debatte. Der Gesetzgeber hat diese Entscheidung den entsprechenden Institutionen bewusst nicht abgenommen. Die Bundesbeauftragte entscheidet weder, wer überprüft wird, noch hat sie Einfluss auf das Verfahren, die Kriterien und die Folgen von Überprü-fungen zu nehmen - eine, wie die Erfahrung zeigt, wirklich weitsichtige Entscheidung des Gesetzgebers.

Natürlich interessiert dennoch die Meinung der Bundesbeauftragten. Und die können Sie auch gern haben:

Ich habe Überprüfungen im Öffentlichen Dienst immer vorrangig unter dem Aspekt der Vertrauenswürdigkeit von Politikern, Amtspersonen und Verwaltungen gesehen. Ich selbst bin in den letzten 12 Jahren mindestens viermal überprüft worden und wäre nie auf die Idee gekommen, darin einen Akt des Misstrauens zu sehen. Für mich ist die Ü-berprüfung von Politikern und Amtspersonen eine vertrauensbildende Maßnahme ge-genüber der Öffentlichkeit, wenn Sie so wollen, eine Ehrensache.

In diesem Sinne halte ich Überprüfungen für sinnvoll, empfehle aber - weniger als Bun-desbeauftragte denn als ehemalige Kultusministerin, die für die Überprüfung von 27 000 Lehrkräften zuständig war, Entscheidungen darüber, vor allem Verfahren und Kriterien, mit den jeweils betroffenen Mitarbeitern zu diskutieren.

Aufarbeitung im europäischen Kontext

Der Versuch der Deutschen, mit erheblichem bürokratischen Aufwand die Vergangen-heit ihrer zweiten Diktatur zu erkunden, ist Anfang der neunziger Jahre im Ausland ü-berwiegend auf Skepsis, ja auf Unverständnis gestoßen. Im Laufe der Jahre haben sich die Meinungen in vielen postsozialistischen Staaten aber gewandelt. Es stellte sich näm-lich heraus, dass die verschlossenen Akten viel gefährlicher sind als die offenen, da ein-zelne und die Gesellschaft hilflos dem ausgeliefert waren, was die Besitzer früheren Herrschaftswissens damit machten, und ein öffentlich geäußerter Verdacht weder verifi-ziert noch falsifiziert werden konnte. In mehreren Ländern Mittel- und Südosteuropas sind inzwischen Regelungen gefunden worden, die dem Stasi-Unterlagen-Gesetz in den Grundzügen ähnlich sind. Die verschiedenen Institutionen, bei deren Aufbau nicht selten auch unsere Erfahrungen abgefragt wurden, stehen im Austausch.

Mit dem Beitritt einiger ehemals sozialistischer europäischer Staaten zur EU werden die Erwartungen an unsere Arbeit noch steigen. Die Kontakte sollen konkreter und kontinu-ierlicher werden, das Bedürfnis an praktischer Kooperation ist groß. Die Erkenntnis, dass der Kommunismus als länderübergreifendes Phänomen verstanden werden muss, setzt sich immer mehr durch - insofern muss auch bei seiner Aufarbeitung die nationale Perspektive durch eine gemeinsame Betrachtung ergänzt werden. Die Schlussfolgerun-gen aus der gemeinsamen Diktaturaufarbeitung können ein gewichtiger Beitrag zu einer gemeinsamen Wertegemeinschaft in Europa sein.

Moderne Dienstleistung

Die äußeren Bedingungen, unter denen die Verwaltung arbeiten muss, ändern sich ge-genwärtig auch für meine Behörde. Die Haushaltsmittel werden knapper - gleichzeitig haben Bürgerinnen und Bürger das Recht auf eine effektive und dienstleistungsorientier-te Verwaltung. Auf diese Situation müssen wir reagieren. Die Modernisierung meiner Behörde hat im Berichtszeitraum mit dem so genannten Futura-Prozess begonnen und wird konsequent weitergeführt. Ausgangspunkt des Modernisierungsprozesses war eine realistische Bestandsaufnahme, Ziel waren Entscheidungen über Arbeitsschwerpunkte und die zukünftige Arbeitsorganisation.

Eines der Ergebnisse dieses Prozesses ist das Regionalkonzept der BStU "Zukunft der Außenstellen". Mit ihm folgen wir einerseits der Vorgabe des Gesetzgebers, der eine Präsenz in den neuen Bundesländern vorgibt. Auf der anderen Seite bleiben trotz Per-sonalrückgang Bürgernähe und Regionalkompetenz erhalten. Vorausgesetzt, unser Vorschlag wird mit Blick auf die zunächst erforderlichen Kosten akzeptiert, könnte die Umstrukturierung bis zum Jahr 2010 abgeschlossen sein."

Pressemitteilungen auch unter www.bstu.de

Christian Booß, Pressesprecher

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