"Rosenholz-Daten" des MfS freigegeben

"Rosenholz-Daten" des MfS freigegeben

Projektträger
Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik ()
Ausrichter
Ort des Projektträgers
Berlin
Land
Deutschland
Vom - Bis
27.06.2003 -
Von
Booß, Christian

PRESSEMITTEILUNG vom 27.06.2003
"Rosenholz" – Unterlagen künftig nutzbar

Die bisher mit einem Geheimvermerk versehenen so genannten Rosenholz-Daten können künftig wie die anderen Karteien des MfS nach den Bedingungen des Stasi-Unterlagen- Gesetzes als Findmittel genutzt werden. Dies teilte das Bundeskanzleramt der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen mit. Dazu Marianne Birthler:

"Die Freigabe der so genannten Rosenholz-Daten wird die zeitgeschichtliche Aufarbeitung der gegen die Bundesrepublik gerichteten Spionage voranbringen. Zusammen mit der vor zwei Jahren entschlüsselten SIRA-Datei stehen wichtige Instrumente zur Verfügung, das Netz der Westarbeit des MfS, ihre Ziele, Methoden, Erfolge und Misserfolge zu untersuchen. Künftig wird besser als zuvor erkennbar, wer in der Bundesrepublik mit der Stasi zusammengearbeitet hat. Auch Erkenntnisse über das Netz der inoffiziellen Mitarbeiter der HVA in der DDR sind möglich. Allerdings warne ich vor überzogenen Erwartungen. Da die Karteien der HVA bereits vor Jahren von den deutschen Strafverfolgungsbehörden eingesehen werden konnten, wurden gegen viele West-IM längst Ermittlungen eingeleitet und Strafverfahren geführt. Mit spektakulären Enthüllungswellen ist nicht zu rechnen."

Das Kanzleramt hat am 26. Juni 2003 die BStU darüber informiert, dass in Abstimmung mit der US-Seite die inzwischen fast vollständig zurückgegebenen Unterlagen nun wie die übrigen Stasi-Unterlagen entsprechend dem Stasi-Unterlagen-Gesetz verwendet werden dürfen. Die VS-Einstufung ('geheim') der bislang übermittelten CD-Roms ist aufgehoben. Bei den so genannten Rosenholz-Daten handelt es sich um die noch vom MfS mikroverfilmten Karteien der Hauptabteilung Aufklärung (HVA), die Anfang der neunziger Jahre auf unbekanntem Wege in die USA gelangt sind. Sie waren bislang als 'secret' eingestuft worden und - abgesehen von Strafverfolgungen - gemäß internationalen Vereinbarungen nicht nutzbar. „Wir freuen uns, dass die jahrelangen gemeinsamen Bemühungen von Kanzleramt, Bundesinnenministerium und meiner Behörde um die Freigabe der Daten nun endlich erfolgreich waren. Jetzt können wir mit Hochdruck daran arbeiten, die Unterlagen so aufzubereiten, dass Sie für Recherchen zur Verfügung stehen.“

Christian Booß, Pressesprecher Pressemitteilungen auch unter www.bstu.de

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